Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1335 04. 01. 2017 1Eingegangen: 04. 01. 2017 / Ausgegeben: 13. 02. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, dass es am 18. November 2016 eine unangekündigte Umzugsaktion aus der Asylunterkunft im ehemaligen Ingelfinger Gasthaus Rose gegeben hat, bei der 34 Asylbewerber aus Syrien, dem Irak und Afghanistan auf Unterkünfte in umliegenden Gemeinden (Dörzbach, Kupferzell, Sindringen, Niedernhall, Ernsbach) verteilt worden sind? 2. Welche baulichen oder sonstigen Mängel haben diese äußerst kurzfristige Räumung notwendig gemacht? 3. Wie hoch waren die Kosten für die Renovierung des ehemaligen Gasthauses Rose zur Asylbewerber-Unterkunft? 4. Welche Umbaumaßnahmen wurden bei der Renovierung des Gasthauses Rose zur Asylbewerber-Unterkunft unternommen? 5. Welche Mietkosten sind dem Landkreis daraus im Gesamtjahr 2016 entstanden? 6. Wie lange war bzw. ist die vereinbarte Laufzeit für den Mietvertrag mit dem ehemaligen Gasthaus Rose als Asylbewerber-Unterkunft? 7. Wie hoch gestalten sich die fortlaufenden Mietkosten für diese nun nicht mehr genutzte Asylbewerber-Unterkunft? 8. Wie viel Personal war im Jahr 2016 bis zur Räumung am 18. November für die Betreuung der in der Rose in Ingelfingen wohnhaften Familien abgestellt (bitte aufschlüsseln nach Sicherheitspersonal, sozialpädagogischem Personal, Reinigungskräfte , Hausmeister, abzüglich ehrenamtliche Helfer)? Kleine Anfrage des Abg. Anton Baron AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Asylbewerber-Unterkunft Ingelfingen Gasthaus Rose Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1335 2 9. Wie viel Personal ist derzeit für die Betreuung der betroffenen Familien, die die Rose verlassen mussten, abgestellt (bitte aufschlüsseln nach Sicherheitspersonal , sozialpädagogischem Personal, Reinigungskräfte, Hausmeister, abzüglich ehrenamtliche Helfer)? 10. Wie hoch waren im Jahr 2016 die im Zusammenhang mit der Asylunterkunft Rose in Ingelfingen stehenden Personalkosten (bitte aufschlüsseln nach Sicher - heitspersonal, sozialpädagogischem Personal, Reinigungskräfte, Hausmeister)? 04. 01. 2017 Baron AfD B e g r ü n d u n g Am 18. November 2016 gab es in Ingelfingen (Landkreis Hohenlohe) eine unangekündigte Räumungsaktion aus der Asylunterkunft im ehemaligen Ingelfinger Gasthaus Rose, bei der 34 Asylbewerber aus Syrien, dem Irak und Afghanistan auf Unterkünfte in umliegenden Gemeinden (Dörzbach, Kupferzell, Sindringen, Niedernhall, Ernsbach) verteilt worden sind. A n t w o r t Mit Schreiben vom 30. Januar 2017 Nr. 7-0141.5/16/1335 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist ihr bekannt, dass es am 18. November 2016 eine unangekündigte Umzugsaktion aus der Asylunterkunft im ehemaligen Ingelfinger Gasthaus Rose gegeben hat, bei der 34 Asylbewerber aus Syrien, dem Irak und Afghanistan auf Unterkünfte in umliegenden Gemeinden (Dörzbach, Kupferzell, Sindringen, Niedernhall, Ernsbach) verteilt worden sind? Zu 1.: Der Landesregierung war das in der Fragestellung geschilderte Vorhaben nicht bekannt. Nachfolgende Informationen wurden vom Landratsamt Hohenlohekreis über das Regierungspräsidium Stuttgart auf Anfrage mitgeteilt. 2. Welche baulichen oder sonstigen Mängel haben diese äußerst kurzfristige Räumung notwendig gemacht? Zu 2.: Aufgrund steigender Zugangszahlen, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2015, wurde die Anmietung des ehemaligen Gasthauses „Rose“ in Ingelfingen als Einrichtung der vorläufigen Unterbringung für den Hohenlohekreis dringend erforderlich . Bei einer routinemäßigen Begehung durch Mitarbeiter des Hochbauamtes wurden in der Flüchtlingsunterkunft „Rose“ akute bauliche Mängel sowie hygienische Mängel festgestellt. Zu den baulichen Mängeln gehörten neben einem undichten Dach folgende brandschutzrechtliche Bedenken: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1335 – Treppenraum sowie angrenzende Türen nicht feuerfest – Wand- und Deckenoberfläche sowie Treppenoberfläche aus entflammbarem Material – keine Gewährleistung einer Entrauchung des Treppenhauses. Als hygienischer Mangel wurde festgestellt, dass sich Ratten oder Mäuse im Objekt befanden, welche vermutlich durch den Keller in die Unterkunft gelangt waren. Diese festgestellten Mängel machten die Räumung der in Rede stehenden Flüchtlingsunterkunft erforderlich. Die 34 dort untergebrachten Personen wurden auf Unterkünfte in den umliegenden Gemeinden verteilt. 3. Wie hoch waren die Kosten für die Renovierung des ehemaligen Gasthauses Rose zur Asylbewerber-Unterkunft? Zu 3.: Die Kosten der Renovierung beliefen sich auf 15.848,06 Euro. 4. Welche Umbaumaßnahmen wurden bei der Renovierung des Gasthauses Rose zur Asylbewerber-Unterkunft unternommen? Zu 4.: Im Rahmen der Ertüchtigung der Gemeinschaftsunterkunft wurden Bodenbeläge erneuert, Türdichtungen eingesetzt, die Küchentheke zurückgebaut sowie diverse Elektro- und Sanitärarbeiten durchgeführt. 5. Welche Mietkosten sind dem Landkreis daraus im Gesamtjahr 2016 entstanden? Zu 5.: Es sind Mietkosten nach der ortsüblichen Vergleichsmiete angefallen, auf deren Basis der Mietvertrag ausgehandelt wurde. 6. Wie lange war bzw. ist die vereinbarte Laufzeit für den Mietvertrag mit dem ehemaligen Gasthaus Rose als Asylbewerber-Unterkunft? Zu 6.: Der Mietvertrag wurde am 1. Dezember 2015 mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen. 7. Wie hoch gestalten sich die fortlaufenden Mietkosten für diese nun nicht mehr genutzte Asylbewerber-Unterkunft? Zu 7.: Neben der monatlichen Kaltmiete sind Kosten für das brandschutzrechtliche Gutachten , das durch das Umwelt- und Bauamt erstellt wurde, angefallen. Dieses kommt zum Ergebnis, dass die Unterkunft nach entsprechenden brandschutzrechtlichen Ertüchtigungsmaßnahmen wieder in Betrieb genommen werden kann. Derzeit berechnet das Hochbauamt diese Kosten und fertigt eine Kosten-Nutzen- Rechnung zwecks Prüfung an, ob die Unterkunft in Zukunft rentabel betrieben werden kann. Sobald jene Berechnungen vorliegen, kann die Frage beantwortet werden, ob der Mietvertrag gekündigt oder angepasst wird bzw. geprüft wird, ob die Miete aufgrund der Nichtnutzbarkeit des Mietobjektes rückwirkend gemindert werden kann. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1335 4 8. Wie viel Personal war im Jahr 2016 bis zur Räumung am 18. November für die Betreuung der in der Rose in Ingelfingen wohnhaften Familien abgestellt (bitte aufschlüsseln nach Sicherheitspersonal, sozialpädagogischem Personal, Reinigungskräfte, Hausmeister, abzüglich ehrenamtliche Helfer)? 9. Wie viel Personal ist derzeit für die Betreuung der betroffenen Familien, die die Rose verlassen mussten, abgestellt (bitte aufschlüsseln nach Sicherheitspersonal , sozialpädagogischem Personal, Reinigungskräfte, Hausmeister, abzüglich ehrenamtliche Helfer)? 10. Wie hoch waren im Jahr 2016 die im Zusammenhang mit der Asylunterkunft Rose in Ingelfingen stehenden Personalkosten (bitte aufschlüsseln nach Sicher - heitspersonal, sozialpädagogischem Personal, Reinigungskräfte, Hausmeister)? Zu 8. bis 10.: Das in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vom Landratsamt Hohenlohekreis eingesetzte Personal lässt sich nicht auf eine einzelne Unterkunft bezogen darstellen, da die Mitarbeiter jeweils in mehreren Unterkünften eingesetzt sind. Für die in Rede stehende Flüchtlingsunterkunft war im Jahr 2016 anteilig ein Sozialarbeiter , die Wohnheimverwaltung mit fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ein Hausmeister zuständig. Eine genaue Aufschlüsselung der Personal - kosten, die auf die Flüchtlingsunterkunft „Rose“ im Jahr 2016 entfielen, ist daher nicht möglich. Ein Teil der aus der Flüchtlingsunterkunft verlegten Personen wird derzeit von dem für die jeweiligen Häuser, in die sie verlegt wurden, zuständigen Personal mitbetreut. Eine genaue Aufschlüsselung, wie viel Personal für die Betreuung dieser Personen eingesetzt wird, ist aus genannten Gründen nicht möglich. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat mittlerweile über die Asylanträge eines Großteils der ehemaligen Bewohner der Flüchtlingsunterkunft „Rose“ positiv entschieden. Die betroffenen Personen befinden sich daher zwischenzeitlich in der Anschlussunterbringung in den Gemeinden des Hohenlohekreises . Eine Abfrage bei diesen Gemeinden, wieviel Personal auf die von der Verlegung aus der Flüchtlingsunterkunft „Rose“ betroffenen Personen nun wäh - rend der Anschlussunterbringung entfällt, hat nicht stattgefunden. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration