Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 135 14. 06. 2016 1Eingegangen: 14. 06. 2016 / Ausgegeben: 13. 07. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Von welchen Kosten zur Bewältigung der Schäden, die durch die Unwetter - katastrophen in den letzten Wochen in Baden-Württemberg entstanden, muss derzeit (Stichtag 15. Juni 2016) aktuell ausgegangen werden? 2. Mit welchen Hilfen vonseiten des Bundes rechnet sie? 3. Welche Möglichkeiten sieht sie, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten? 4. Wie soll aus ihrer Sicht eine unbürokratische Hilfe vonseiten des Landes und des Bundes konkret aussehen? 5. Welche konkreten Hilfen hat sie wann und in welchem Umfang und aus welchen Programmen des Bundes beantragt? 6. Wie steht sie zur Einführung einer Versicherungspflicht für Elementarschäden? 14. 06. 2016 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Hilfen zur Bewältigung der Unwetterkatastrophen durch die Starkregenereignisse in Baden-Württemberg, insbesondere in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis und Main-Tauber Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 135 2 B e g r ü n d u n g Eine Vielzahl von Bundes- und Landespolitikern sowie Ministern der neuen Landesregierung haben die Katastrophengebiete insbesondere in den Kreisen Schwäbisch Hall und Hohenlohekreis besucht. Die „Inaugenscheinnahme“ der Schäden veranlassten insbesondere den Ministerpräsidenten, aber auch andere Landes - minister, schnelle und unbürokratische Hilfe zuzusagen. Anlässlich einer Aktuellen Stunde im Bundestag am 8. Juni 2016 hat die Bundes - umwelt- und Bauministerin Barbara Anne Hendricks (SPD) Gelder u. a. aus dem Stadtentwicklungsprogramm des Bundes zugesagt. Auch haben sich alle örtlichen Bundestagsabgeordneten für die Unterstützung aus Mitteln des Bundes eingesetzt. Bei dieser Aktuellen Stunde zeichnete sich über alle Fraktionen ab, dass Gelder aus dem Städtebauprogramm und dem nationalen Katastrophenfonds fließen sollen. Der Presse ist zu entnehmen, dass der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium Norbert Bartle (CDU) zugesagt habe, die zerstörten Brücken schnellstens wieder herzustellen. Auch wurde bei der Debatte überlegt, den Hochwasserfonds des Bundes, in dem noch vier Milliarden Euro abrufbar etatisiert sind, hierfür heranzuziehen. Zudem war man sich bei der Debatte im Bundestag scheinbar über eine Versicherungspflicht für Elementarschäden einig. A n t w o r t Mit Schreiben vom 7. Juli 2016 Nr. 6-1443.1/68 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, dem Ministerium der Justiz und für Europa und dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Von welchen Kosten zur Bewältigung der Schäden, die durch die Unwetter - katastrophen in den letzten Wochen in Baden-Württemberg entstanden, muss derzeit (Stichtag 15. Juni 2016) aktuell ausgegangen werden? Zu 1.: Die Unwetterereignisse der vergangenen Wochen haben in weiten Teilen des Landes zu Schäden an der Infrastruktur, in der Landwirtschaft, im Gewerbe - bereich und bei Privatpersonen geführt. Für alle Bereiche gilt, dass die Gesamtschadensummen bisher nicht vollständig ermittelt werden konnten, da vielerorts die Schadenserhebungen noch nicht abgeschlossen sind und genaue Schadensbeträge deshalb noch nicht verfügbar sind. Zum Stichtag 15. Juni 2016 liegen folgende grobe Schätzungen der eingetretenen Schäden vor: Regierungsbezirk Stuttgart rund 325 Mio. Euro Regierungsbezirk Karlsruhe rund 30 Mio. Euro Regierungsbezirk Freiburg rund 0,25 Mio. Euro Regierungsbezirk Tübingen rund 46 Mio. Euro 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 135 Allein in der von den Unwetterereignissen am 29. und 30. Mai 2016 besonders betroffenen Gemeinde Braunsbach im Kreis Schwäbisch-Hall ist von Kosten zur Schadensbewältigung in Höhe von rund 101,5 Mio. Euro auszugehen. Für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, die von der Gemeinde veranlasst wurden, entfallen hiervon 10,65 Mio. Euro. Der Hauptanteil entfällt auf Maßnahmen, die zur vollständigen Beseitigung der Schäden als mittelfristiges Projekt aufgewendet werden müssen. Die heftigen Unwetterereignisse der letzten Wochen mit Sturm, Starkregen, Hagel und Überschwemmungen verursachten auf regionaler und lokaler Ebene an landwirtschaftlichen Kulturen erhebliche Aufwuchs- und Ertragsschäden bis hin zum Totalausfall sowie sonstige Schäden, wie z. B. Flurschäden durch Hangrutschungen oder Schutt- und Geröllanlandungen, Schäden an Vorräten, Gebäuden, Maschinen und Geräten. Für die Landwirtschaft werden die Gesamtschäden nach einer vorläufigen Schätzung auf rund 16 Mio. Euro veranschlagt. In laufenden Flurneuordnungsverfahren sind nach den derzeit vorliegenden Meldungen durch die Unwetterereignisse Schäden in Höhe von insgesamt rund. 1,1 Mio. Euro entstanden. Davon entfallen auf laufende Flurneuordnungsverfahren in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis und Main-Tauber-Kreis insgesamt rd. 82.000 Euro. Im Nichtstaatswald belaufen sich die Unwetterschäden an Wegen und technischen Bauwerken auf rund 2 Mio. Euro. Die vorläufig ermittelten Gesamtkosten am klassifizierten Straßennetz belaufen sich auf rund 18 Mio. Euro. Der Anteil für den Landeshaushalt beträgt rund 15 Mio. Euro und für den Bundeshaushalt rund 1,7 Mio. Euro. Die genannten Kosten beziehen sich nur auf die beim Straßenbaulastträger anfallenden Kosten. In den betroffenen Ortsdurchfahrten ist mit einem erheblichen zusätzlichen Kostenanteil der jeweiligen Gemeinde als Baulastträger beispielsweise für die Gehwege zu rechnen. Diese sind nicht in der Aufstellung enthalten. Zuschüsse an die Kommunen sind in den Straßenbauhaushalten nicht finanziert. Die angegebenen Schäden und Schadensummen beruhen auf ersten Erhebungen und Schätzungen der Kosten. Eingehende Bauwerksuntersuchungen laufen. Die Gesamtsumme der Schäden kann sich noch erhöhen. Die Schieneninfrastruktur der nichtbundeseigenen Eisenbahnen sowie der DB Netz AG wurden durch die Unwetter vom 28. und 29. Mai nicht nennenswert beeinträchtigt bzw. beschädigt. Vorhandene Beeinträchtigungen im Schienenverkehr wurden bzw. werden beseitigt. Sanierungsbedürftige Streckenabschnitte lagen zum damaligen Zeitpunkt nicht vor. Durch die späteren Starkwasserereignisse sind bei den nichtbundeseigenen Eisenbahnen Schäden in Höhe von insgesamt 70.000 Euro entstanden, für deren Beseitigung die zuwendungsfähigen Kosten im Rahmen der regulären Landesförderung nach dem Landeseisenbahnfinanzierungsgesetz (LEFG) anerkannt werden. Welche Kosten für die Sanierung der Gewässer, der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung anfallen, lässt sich derzeit nicht verlässlich abschätzen, da die erforderlichen Planungen noch nicht vorliegen. 2. Mit welchen Hilfen vonseiten des Bundes rechnet sie? Zu 2.: Auf die Beantwortung der Frage 8 des FDP/DVP-Antrags Drs. 16/41 wird verwiesen . Dabei können auch Bundesfinanzhilfen eingesetzt werden, wenn ein Sanierungsantrag in ein Bund-Länder-Sanierungsprogramm aufgenommen wird. Frau Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hat am 8. Juni 2016 bei einer aktuellen Stunde des Bundestags erklärt, dass sie „gerne bereit sei, die betroffenen Gemeinden im Rahmen von Stadtentwicklungsprogrammen beim Wiederaufbau zu unterstützen und auch dabei Maßnahmen zu ergreifen, durch die solche erneuten verheerenden Schäden vermieden oder eingegrenzt werden können .“ Das Bundesumweltministerium prüft derzeit noch, inwieweit Mittel des Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 135 4 Bundes für den Bereich der Städtebauförderung zur Verfügung gestellt werden können. Für die im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz betroffenen Bereiche werden keine Hilfen erwartet. Dem Ministerium für Verkehr liegen keine Informationen zu Hilfsprogrammen seitens des Bundes für die aktuellen Starkregenereignisse vor. Die Finanzierung der Schäden an den Bundesstraßen ist gesichert. 3. Welche Möglichkeiten sieht sie, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten? 4. Wie soll aus ihrer Sicht eine unbürokratische Hilfe vonseiten des Landes und des Bundes konkret aussehen? Zu 3. und 4.: Für die von den Unwetterereignissen zwischen dem 28. Mai und dem 8. Juni 2016 betroffenen Privatpersonen und kleine Gewerbebetriebe zahlt das Land Sofort - hilfen zur Wiederbeschaffung von dringend benötigten Gegenständen des täglichen Bedarfs. Darüber hinaus hat das Ministerium für Finanzen in einem mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmten Erlass an die Oberfinanzdirektion und damit an die Finanzämter deutlich gemacht, dass den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen entgegengekommen werden soll, um unbillige Härten zu vermeiden . Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 8 des FDP/DVP-Antrags Drs. 16/41 wird verwiesen. Bei der Städtebauförderung handelt sich dabei um ein unbürokratisches Verfahren, bei dem die Kommune den Sanierungsprozess im Rahmen der Richtlinien selbst bestimmt. Für „Soforthilfen“ ist das Städtebauförderungsprogramm jedoch nicht geeignet. Ziel der Städtebauförderung ist stets die nachhaltige Beseitigung städtebaulicher Missstände. Hierfür stehen den Kommunen großzügige Förderzeiträume von acht bis zwölf Jahren zur Verfügung Der Ministerrat hat am 7. Juni 2016 festgestellt, dass die Situation in Braunsbach einer besonderen Betrachtung bedarf. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration wurde gebeten, zusammen mit den Ministerien für Finanzen, Wirtschaft, Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und Verkehr auf der Basis der Schadenserhebungen und unter Berücksichtigung vorhandener Programme ein Sonderprogramm für die Gemeinde Braunsbach zu erarbeiten und im Ministerrat anschließend zu berichten. Die zwischenzeitlich geführten Gespräche zeigten, dass für die Schadensbeseitigung in Braunsbach über die bestehenden Fördermöglichkeiten der Ressorts nur bedingt eine kurzfristige Hilfe möglich ist. Die Landesregierung hat deshalb in den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2016 Mittel für die unwetterbedingten Schäden aufgenommen . Unter anderem sind Mittel für unmittelbar notwendige Maßnahmen der Schadensbeseitigung in der Gemeinde Braunsbach in Höhe von 10,65 Mio. Euro vorgesehen. Die Zuwendung soll als Projektförderung für die von der Gemeinde veranlassten Maßnahmen als grundsätzlich rückzahlbarer Zuschuss im Vorgriff auf später zu bewilligende Fachförderungen gewährt werden. Soweit eine Fachförderung eine Kofinanzierung durch die Gemeinde vorsieht, soll der Eigenanteil der Gemeinde zu 100 % als Zuschuss gewährt werden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beabsichtigt, für die unwettergeschädigten Landwirte ein finanzielles Hilfsprogramm aufzulegen. Hierfür erforderliche einzelbetriebliche Schadensmeldungen können seit 20. Juni 2016 bei den Landratsämtern eingereicht werden. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) kommt als Förderprogramm für Städte und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie für ländlich geprägte Orte im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum auch in Betracht, um die Kommunen bei der Bewältigung der Unwetterkatastrophen durch die Starkregenereignisse zu unterstützen. Gefördert werden können 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 135 Aufwendungen für investive Projekte von Gemeinden, von Privatpersonen und von Unternehmen. Grundsätzlich besteht im Bereich Abwasserentsorgung und Wasserversorgung die Möglichkeit, die Beseitigung unwetterbedingter Schäden nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw) zu fördern. Eine rasche Förderung wird gewährleistet . Die Beseitigung von Schäden am Gewässer selbst ist dem Betrieb und der Unterhaltung zuzurechnen und damit nicht förderfähig. Grundsätzlich können kommunale Maßnahmen nach einem entsprechenden wasserrechtlichen Verfahren, z. B. eine Maßnahme zur naturnahen Entwicklung, eine Hochwasserschutzmaßnahme bzw. der Ausbau eines Gewässers, nach den Vorgaben der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft gefördert werden. Der Fördersatz beträgt für Vorhaben zum Hochwasserschutz bzw. Gewässerausbau bis zu 70 % und für Vorhaben zur naturnahen Entwicklung einheitlich 85 %. Zu beachten ist aber, dass nicht jede hochwasserbedingte Veränderung eines Flussbettes als Schaden zu betrachten ist und häufig auch keine Wiederherstellung des bisherigen Zustands erfolgen kann. 5. Welche konkreten Hilfen hat sie wann und in welchem Umfang und aus welchen Programmen des Bundes beantragt? Zu 5.: Für Schäden aufgrund der aktuellen Starkregenereignisse an den Landes- und Bundesfernstraßen wurden keine Hilfen beantragt. Die derzeit bekannten Schäden an Bundesfernstraßen können aus den Haushaltsmitteln des Bundes finanziert werden. Für die Landesstraßen sind zusätzliche Mittel im dritten Nachtrag für 2016 beantragt. Das Wirtschaftsministerium hat keine konkreten Hilfen beim Bund beantragt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Wie steht sie zur Einführung einer Versicherungspflicht für Elementarschäden? Zu 6.: Die Ereignisse der letzten Wochen haben eindrucksvoll bestätigt, dass grundsätzlich alle Bevölkerungsgruppen und Siedlungsgebiete durch Starkregenereignisse getroffen werden können. Daher wird die Einführung einer Pflichtversicherung für sämtliche Elementarschäden als sinnvoll erachtet. Die Landesregierung prüft derzeit die Möglichkeiten der Einführung einer solchen Pflichtversicherung. Eine Arbeitsgruppe, die von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Herbst 2013 zum Thema „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ eingesetzt wurde und an der Baden-Württemberg federführend beteiligt ist, legte im Frühjahr 2015 ihren Abschlussbericht vor. Darin kam sie allerdings zu dem Ergebnis , dass rechtliche und tatsächliche Bedenken gegen die Einführung einer Pflichtversicherung in Deutschland bestehen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz vom 7. bis 9. Oktober 2015 in Bremen den Bericht der Arbeitsgruppe zustimmend zur Kenntnis genommen . Sie haben die Arbeitsgruppe gebeten, auf der Basis des vorgelegten Berichts die gesetzgeberischen Wege zu prüfen, ob und wie die Einführung einer Pflichtversicherung möglich gemacht werden kann. Diese weitere Einschätzung der Arbeitsgruppe liegt noch nicht vor. Auf Initiative von Baden-Württemberg und Bayern hat die 86. Umweltministerkonferenz unter TOP 40 „Hochwasser durch Starkregenereignisse (Sturzfluten) im Mai/Juni 2016“ die Justizministerkonferenz gebeten, bei ihren anstehenden Prüfungen, wie die Einführung einer Pflichtversicherung für sämtliche Elementarschäden möglich gemacht werden kann, die besonderen Aspekte der Gefährdung durch Starkregenereignisse zu berücksichtigen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 135 6 Im Übrigen liegt nach Auffassung der Landesregierung eine Versicherungspflicht insofern im Landesinteresse, als 95 % der Privathaushalte in Baden-Württemberg gegen Elementarschäden versichert sind, bundesweit im Schnitt aber nur 38 % der Privathaushalte. In der Folge trägt Baden-Württemberg zwar seinen Anteil zu steuerfinanzierten Hilfen bei, profitiert aber auf Ebene der Privathaushalte kaum. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration