Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 136 14. 06. 2016 1Eingegangen: 14. 06. 2016 / Ausgegeben: 14. 07. 2016 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand hinsichtlich des Ausbaus des Seehas, insbesondere im Hinblick auf die einzelnen Strecken- und Stationssanierungen sowie die Herstellung der Barrierefreiheit? 2. Können die genannten Vorhaben im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms abgeschlossen werden? 3. Falls nein, in welcher Weise wird sie sich für eine erforderliche Nachfolgevereinbarung einsetzen? 4. Kommt beim Seehas das „Modernisierungsprogramm für barrierefreie kleine Bahnhöfe“ des Bundes ‒ bzw. welche anderen Förderprogramme ‒ kommen zum Einsatz? 5. Welche Erkenntnisse liegen ihr generell über eine Bündelung von Maßnahmen vor, um sich wiederholende Nutzungseinschränkungen zu verhindern? 6. Wird sie sich im Besonderen für eine Bündelung der Maßnahmen Gleiserneuerung und Bahnsteigmodernisierung im Bereich der Bahnhöfe Markelfingen und Böhringen einsetzen, nachdem nach derzeitigem Ablaufplan in diesem Jahr die Gleise erneuert und erst in den Jahren 2017 und 2018 die Bahnsteige moder - nisiert werden sollen? Kleine Anfrage des Abg. Jürgen Keck FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Ausbau Seehas Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 136 2 7. Welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, aus welchen Gründen die Baumaßnahmen an den genannten Bahnsteigen noch nicht erfolgen, obwohl die Planungen, deren Kosten die Stadt Radolfzell getragen hat, bereits abgeschlossen sind? 14. 06. 2016 Keck FDP/DVP B e g r ü n d u n g Der Seehas erfüllt eine wichtige Verkehrsfunktion am Bodensee. Die bisherige Infrastruktur wird den Anforderungen nicht mehr gerecht und wird deshalb saniert . Fraglich ist hierbei, inwieweit ein Höchstmaß an Koordination erfolgt, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Zudem ist es von Bedeutung , ob alle vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des bestehenden Bahnhofs - modernisierungsprogramms abgeschlossen werden können. A n t w o r t Mit Schreiben vom 4. Juli 2016 Nr. 3-3894.0/1227 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand hinsichtlich des Ausbaus des Seehas, insbesondere im Hinblick auf die einzelnen Strecken- und Stationssanierungen sowie die Herstellung der Barrierefreiheit? Im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms Baden-Württemberg (BMP) sollen die bestehenden Bahnsteige auf der gesamten Länge der Bahnstrecke des Seehas (Engen, Welschingen-Neuhausen, Mühlhausen, Böhringen-Rickelhausen, Markelfingen, Allensbach, Hegne, Reichenau, Konstanz-Wollmatingen, Konstanz- Petershausen) auf standardmäßig 55 cm über Schienenoberkante (SO) erhöht werden. Damit wird der barrierefreie Zugang der Reisenden zu den Zügen ermöglicht . Die Bahnsteigausstattung (Wetterschutzanlagen, Bahnsteigmobiliar, Beschilderung etc.) wird dabei angepasst bzw. erneuert. Zudem soll eine gesamt - hafte Modernisierung der Bahnhöfe erfolgen. Diese beinhaltet auch eine Anpassung der Zugangsanlagen mit einer barrierefreien Erschließung der Bahnsteige. Zwischen der DB Station und Service (DB S&S) und den Kommunen wurden im Jahr 2015 die Finanzierungsverträge über die Planungsphasen 3 und 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgeschlossen. Die Entwurfs - und Genehmigungsplanung wurde begonnen bzw. ist teilweise bereits abgeschlossen. Die erforderlichen Planrechtsverfahren wurden beim Eisenbahnbundesamt eingeleitet. Die Förderanträge für die im Jahr 2017 zu realisierenden Maßnahmen in Allensbach , Hegne, Konstanz-Wollmatingen, Markelfingen und Reichenau wurden im April 2016 beim Land eingereicht. Sie befinden sich derzeit in der fachtechnischen Antragsprüfung. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 136 2. Können die genannten Vorhaben im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms abgeschlossen werden? Das Land und die DB Station und Service stehen in regelmäßigem Austausch über die Vorhaben. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen an der Seehasstrecke im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms planmäßig umgesetzt werden können. 3. Falls nein, in welcher Weise wird sie sich für eine erforderliche Nachfolgevereinbarung einsetzen? Auf die Antwort zu Ziffer 2 wird verwiesen. 4. Kommt beim Seehas das „Modernisierungsprogramm für barrierefreie kleine Bahnhöfe“ des Bundes – bzw. welche anderen Förderprogramme – kommen zum Einsatz? Auf die Antwort zu Ziffer 1 wird verwiesen. 5. Welche Erkenntnisse liegen ihr generell über eine Bündelung von Maßnahmen vor, um sich wiederholende Nutzungseinschränkungen zu verhindern? Nach vorliegender Ablaufplanung von DB Station und Service soll die Ausfüh - rung der Baumaßnahmen grundsätzlich in Nachtsperrpausen im sog. Pilgerschrittverfahren erfolgen. In den Sommerferien werden keine Baumaßnahmen ausgeführt . An den fünf Stationen Markelfingen, Allensbach, Hegne, Reichenau und Konstanz- Wollmatingen soll die Realisierung in zwei Bauphasen gebündelt von März bis Juli und von September bis Dezember 2017 erfolgen. An der Station Konstanz-Petershausen soll die Realisierung von März bis Juli und von September bis Dezember 2018 erfolgen. An den vier Stationen Engen, Welschingen-Neuhausen, Mühlhausen und Böhringen -Rickelhausen soll die Realisierung ebenfalls in zwei Bauphasen von März bis Juli und von September bis Dezember 2018 erfolgen. Darüber hinaus soll hier eine Bündelung mit Gleisbaumaßnahmen vorgenommen werden. 6. Wird sie sich im Besonderen für eine Bündelung der Maßnahmen Gleiserneuerung und Bahnsteigmodernisierung im Bereich der Bahnhöfe Markelfingen und Böhringen einsetzen, nachdem nach derzeitigem Ablaufplan in diesem Jahr die Gleise erneuert und erst in den Jahren 2017 und 2018 die Bahnsteige modernisiert werden sollen? Für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen ist die DB Station und Service zuständig. Inhaltlich wird dazu auf die Antwort zu Ziffer 5 verwiesen. Die beschriebene Aufteilung in zwei Bauabschnitte in den Jahren 2017 und 2018 sieht eine Bündelung der Maßnahmen in Markelfingen und Böhringen-Rickelhausen nicht vor. 7. Welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, aus welchen Gründen die Baumaßnahmen an den genannten Bahnsteigen noch nicht erfolgen, obwohl die Planungen, deren Kosten die Stadt Radolfzell getragen hat, bereits abgeschlossen sind? Auf die Antwort zu Ziffer 1 wird verwiesen. Die erforderlichen Planrechtsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Mit dem Bau kann erst nach Vorliegen des Baurechts begonnen werden. Hermann Minister für Verkehr