Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1367 19. 01. 2017 1Eingegangen: 19. 01. 2017 / Ausgegeben: 01. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich der Sanierungsbedarf von Brücken an Landes- und Bundesstraßen im Rhein-Neckar-Kreis dar? 2. Wie schätzt sie den Zustand der Brücken an Landes- und Bundesstraßen im Rhein-Neckar-Kreis im Vergleich zum Zustand der Brücken im gesamten Land Baden-Württemberg ein? 3. Wann beabsichtigt sie, die sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein-Neckar- Kreis zu ertüchtigen? 4. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die sie benötigt, um alle Brückensanierungen im Rhein-Neckar-Kreis durchzuführen? 5. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die sie im Jahr 2017 für Brückensanierungen im Rhein-Neckar-Kreis aufwenden wird? 6. Inwiefern und gegebenenfalls wo plant sie, neue Straßenbrücken im Rhein- Neckar-Kreis zu bauen? 7. Wie schätzt sie die mittel- und langfristigen wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Folgewirkungen ein, sollten die sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein-Neckar-Kreis nicht baldmöglichst ertüchtigt werden? 19. 01. 2017 Kleinböck SPD Kleine Anfrage des Abg. Gerhard Kleinböck SPD und Antwort des Ministeriums für Verkehr Sanierungsbedarf von Brücken im Rhein-Neckar-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1367 2 B e g r ü n d u n g Eine gut ausgebaute und sichere Infrastruktur ist nicht nur eine wichtige Grund - lage für die wirtschaftliche Stärke einer Region, sie ist vor allem auch unerlässlich für die Mobilität der Menschen, die dort leben und damit auch ein Bestandteil für das gute Zusammenleben unserer Gesellschaft. Die grün-rote Landesregierung hat in ihrer Legislaturperiode die Sanierung von Brücken in Baden-Württemberg vorangetrieben. Nun stellt sich die Frage, ob auch die grün-schwarze Landesregierung die Relevanz dieser Problematik erkannt hat und welche konkreten Maßnahmen sie vor Ort – in diesem Fall im Rhein- Neckar-Kreis – plant. A n t w o r t Mit Schreiben vom 10. Februar 2017 Nr. 2-3952.2/137 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich der Sanierungsbedarf von Brücken an Landes- und Bundesstraßen im Rhein-Neckar-Kreis dar? Im Rhein-Neckar-Kreis sind sieben Brücken in der Baulast des Bundes oder des Landes mit einer Zustandsnote 3,0 oder schlechter auf einer Bewertungsskala von 1 bis 4 bewertet. Diese Bauwerke sind sanierungsbedürftig. Betroffen sind folgende Brückenbauwerke: B 3, Unterführung des Laudenbachs in Laudenbach B 3, Überführung der Zufahrt der B 3 St. Ilgen–Wiesloch B 45, Unterführung der Elsenz B 292, Unterführung des Wartschaftsbachs bei Helmstadt L 549, Unterführung des Schwarzbachs beim Bahnhof Neckarbischofsheim L 722, Unterführung des Hartgrabens bei Hockenheim Talhaus L 2311, Unterführung der Itter in Eberbach/L 2311. 2. Wie schätzt sie den Zustand der Brücken an Landes- und Bundesstraßen im Rhein-Neckar-Kreis im Vergleich zum Zustand der Brücken im gesamten Land Baden-Württemberg ein? Die durchschnittliche Zustandsnote der Brücken im Zuge von Bundesstraßen im Rhein-Neckar-Kreis beträgt 2,01 und ist damit besser als der landesweite Durchschnitt von 2,17. Die durchschnittliche Zustandsnote der Brücken im Zuge von Landesstraßen im Rhein-Neckar-Kreis beträgt 2,15 und ist damit ebenfalls besser als der landesweite Durchschnitt von 2,20. 3. Wann beabsichtigt sie, die sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein-Neckar- Kreis zu ertüchtigen? Ab 2017 sollen an den folgenden Brücken Baumaßnahmen beginnen: B 3, Unterführung des Laudenbachs in Laudenbach B 3, Überführung der Zufahrt der B 3 St. Ilgen–Wiesloch 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1367 Darüber hinaus werden im Zuge von Autobahnen folgende laufenden Baumaßnahmen an sanierungsbedürftigen Brücken 2017 fortgeführt oder begonnen: A 656, Unterführung DB bei Mannheim-Friedrichsfeld A 656, Überführung Gemeindestraße bei Mannheim-Seckenheim A 6, Rheinbrücke Frankenthal A 6, Unterführung der B 44 bei Mannheim-Sandhofen 4. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die sie benötigt, um alle Brückensanierungen im Rhein-Neckar-Kreis durchzuführen? Zur Abwicklung der bereits begonnenen Maßnahmen sind insgesamt ca. 18 Mio. Euro erforderlich. Die Aufwendungen erstrecken sich über mehrere Jahre. Für die noch nicht begonnenen Maßnahmen aus Nr. 1 liegen noch keine detaillierte Kos - tenberechnungen vor. 5. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die sie im Jahr 2017 für Brückensanierungen im Rhein-Neckar-Kreis aufwenden wird? Für 2017 sind rd. 6,4 Mio. Euro für die Brückensanierung vorgesehen. 6. Inwiefern und gegebenenfalls wo plant sie, neue Straßenbrücken im Rhein- Neckar-Kreis zu bauen? Im Zuge folgender Autobahnen oder Bundesstraßen werden Ersatzneubauten errichtet : A 656, Unterführung DB bei Mannheim-Friedrichsfeld B 3, Unterführung des Laudenbachs in Laudenbach A 6, Unterführung der B 44 bei Mannheim-Sandhofen 7. Wie schätzt sie die mittel- und langfristigen wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Folgewirkungen ein, sollten die sanierungsbedürftigen Brücken im Rhein-Neckar-Kreis nicht baldmöglichst ertüchtigt werden? Sofern Brücken mit einem unzureichenden Bauwerkszustand nicht mittelfristig saniert werden, erhöht sich der Instandsetzungsaufwand i. d. R. weiter. Sofern in Einzelfällen durch Bauwerksschäden auch die Traglastreserven einer Brücke beeinträchtigt werden, können zur Gewährleistung einer verkehrssicheren Verfügbarkeit der Brückenbauwerke Verkehrsbeschränkungen in Form von Geschwindigkeits - und/oder Gewichtsbeschränkungen sowie Lkw-Überholverbote oder ein Ausschluss des genehmigungspflichtigen Schwerverkehrs erforderlich werden. Um diese Entwicklungen zu vermeiden, wird seit dem Jahr 2010 ein Schwerpunktprogramm umgesetzt, das die Bauwerke mit einer Zustandsnote 3,5 und schlechter bei der Erhaltungsplanung priorisiert behandelt. Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass die Brücken dauerhaft in einem verkehrs - sicheren Zustand verfügbar sind. Hermann Minister für Verkehr