Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1368 19. 01. 2017 1Eingegangen: 19. 01. 2017 / Ausgegeben: 02. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Anzahl der Sollstellen für Schulpsychologinnen und Schul - psychologen im Schuljahr 2016/2017 in Baden-Württemberg und wie wird diese berechnet (falls möglich, aufgeschlüsselt nach Schulform und Stellen - umfang)? 2. Sind diese Sollstellen aktuell voll besetzt? 3. Wie hoch ist die Anzahl der Sollstellen für Schulpsychologinnen und Schul - psychologen im Schulamtsbezirk Mannheim bzw. im Rhein-Neckar-Kreis (falls möglich, aufgeschlüsselt nach Schulname, Schulort, Schulform und Stellenumfang )? 4. Sind die Sollstellen in diesen beiden Schulbezirken aktuell voll besetzt? 5. Stehen die besetzten Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen dem schulpsychologischen Beratungsdienst im Schulamtsbezirk Mannheim bzw. im Rhein-Neckar-Kreis tatsächlich vollumfänglich zur Verfügung? 6. Wie stellt sich die Relation der tatsächlich dem schulpsychologischen Beratungsdienst zur Verfügung stehenden Stellen zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schulamtsbezirk Mannheim bzw. im Rhein-Neckar-Kreis im Vergleich zu denen anderer Schulamtsbezirke dar? 7. Ob und wenn ja – wie plant sie, in der aktuellen Legislaturperiode die Anzahl der Sollstellen und der tatsächlich besetzen Stellen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Land und im Schulamtsbezirk Mannheim bzw. Rhein-Neckar-Kreis zu erhöhen? Kleine Anfrage des Abg. Gerhard Kleinböck SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Derzeitige Situation der schulpsychologischen Betreuung im Rhein-Neckar-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1368 2 8. Wie schätzt sie den konkreten Bedarf an schulpsychologischer Beratung im Schulamtsbezirk Mannheim bzw. im Rhein-Neckar-Kreis ein? 19. 01. 2017 Kleinböck SPD B e g r ü n d u n g Die Arbeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ist wichtig und nötig. Sie leisten wertvolle Arbeit zum Beispiel im Bereich der Gewaltprävention und der Konfliktberatung. Aus guten Gründen beschloss der Landtag nach dem Amok - lauf von Winnenden und Wendlingen die Aufstockung der schulpsychologischen Stellen. Auch mit Blick auf die steigende Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit traumatischen Fluchterfahrungen ist die Unterstützung dieser Kinder durch eine professionelle schulpsychologische Beratung unentbehrlich. A n t w o r t Mit Schreiben vom 3. Februar 2017 Nr. 14-/6402.2/166 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Anzahl der Sollstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Schuljahr 2016/2017 in Baden-Württemberg und wie wird diese berechnet (falls möglich, aufgeschlüsselt nach Schulform und Stellenumfang)? Im Staatshaushaltsplan für 2015/2016 – Stellenplan des Einzelplans 04 Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport – sind im Kapitel 0404 Staatliche Schulämter 194,0 Schulpsychologenstellen (Besoldungsgruppe A 13 bis A 15) an schulpsychologischen Beratungsstellen ausgewiesen. Die Verteilung der Planstellen erfolgt durch das Regierungspräsidium an die jeweiligen Staatlichen Schulämter und wird nach dem Bedarf ausgerichtet. Der Bedarf wird vornehmlich auf der Basis der Relation von Schulpsychologin und Schulpsychologe zu Schülerin und Schüler berechnet. 2. Sind diese Sollstellen aktuell voll besetzt? Die Planstellen sind aktuell nicht voll besetzt. Hintergrund hierfür sind neben Stellenbesetzungssperren (nach der Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Vollzug der Stellenbesetzungs- und Beförderungssperre vom 11. Dezember 2014 dürfen diese freiwerdenden Stellen zwölf Monate nicht besetzt werden) Ausfälle von Beschäftigten aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit bzw. Teilzeitbeschäftigung. Für diese Beschäftigten werden, sofern rechtlich möglich und fachlich sinnvoll, jeweils zeitnah befristete Vertretungskräfte eingestellt . 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1368 3. Wie hoch ist die Anzahl der Sollstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Schulamtsbezirk Mannheim bzw. im Rhein-Neckar-Kreis (falls möglich, aufgeschlüsselt nach Schulname, Schulort, Schulform und Stellen - umfang)? Dem Regierungspräsidium Karlsruhe sind durch Kassenanschlag 47,0 der 194,0 Schulpsychologenstellen zugewiesen. Für den Schulamtsbezirk Mannheim, der die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg, sowie den Rhein-Neckar-Kreis und den Neckar-Odenwald-Kreis umfasst, ergibt dies 20,5 Planstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, welche an der schulpsychologischen Beratungsstelle am Staatlichen Schulamt Mannheim (7,0 Stellen) sowie an den beiden Außenstellen Heidelberg (10,5 Stellen) und Mosbach (3,0 Stellen) angesiedelt sind. Die schulpsychologischen Beratungsstellen sind für alle Schulen in ihrem jeweilig zugeordneten Gebiet zuständig. 4. Sind die Sollstellen in diesen beiden Schulbezirken aktuell voll besetzt? An der schulpsychologischen Beratungsstelle Mannheim sind 7 Personen mit Anspruch auf Vollbeschäftigung beschäftigt. Aufgrund von Elternzeit bzw. Teilzeitbeschäftigung sind derzeit (Stand 1. Januar 2017) Stellenbruchteile von insgesamt 3,2 Stellen nicht besetzt. Davon wurde eine Vollzeitstelle für eine befristete Vertretungskraft ausgeschrieben, die sich derzeit im Auswahlverfahren befindet. Für die restlichen Stellenbruchteile ist die Einstellung einer Vertretungskraft fachlich nicht sinnvoll, da es sich um sehr kurze Zeiträume von Beurlaubungen in Elternzeit handelt, für die eine zu erwartende Einarbeitungszeit und der Verwaltungsaufwand den Nutzen für die Dienststelle übersteigen würde. An der Außenstelle Heidelberg sind insgesamt 11 Personen beschäftigt. Auch hier sind vorübergehend Stellenbruchteile von insgesamt 1,5 Stellen derzeit unbesetzt, für welche sich eine Einstellung von Vertretungskräften aus den bereits genannten Gründen als nicht sinnvoll darstellt. An der Außenstelle Mosbach sind 3 Personen mit Anspruch auf Vollbeschäftigung beschäftigt. Für vorübergehend nicht besetzte Stellenbruchteile aufgrund von Teilzeitbeschäftigung von 0,8 Stellen wurde ein Auswahlverfahren durchgeführt , das unmittelbar vor dem Abschluss steht. Es ist mit einer erneuten Vollbesetzung ab Mitte Februar 2017 zu rechnen. 5. Stehen die besetzten Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen dem schulpsychologischen Beratungsdienst im Schulamtsbezirk Mannheim bzw. im Rhein-Neckar-Kreis tatsächlich vollumfänglich zur Verfügung? Die Planstellen stehen den schulpsychologischen Beratungsstellen vollumfänglich zur Verfügung. 6. Wie stellt sich die Relation der tatsächlich dem schulpsychologischen Beratungsdienst zur Verfügung stehenden Stellen zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Schulamtsbezirk Mannheim bzw. im Rhein-Neckar-Kreis im Vergleich zu denen anderer Schulamtsbezirke dar? In der nachfolgenden Tabelle ist die Relation der tatsächlich an schulpsychologischen Beratungsstellen zur Verfügung stehenden Stellen zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler für alle Schulamtsbezirke dargestellt. Die Schülerzahlen beziehen sich auf das Schuljahr 2015/2016 aller allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Quelle: Statistisches Landesamt). Die Relation zwischen einer/ einem Schulpsychologin/en zur Schülerzahl für den Schulamtsbezirk Mannheim liegt verglichen mit anderen Schulamtsbezirken im Durchschnittsbereich. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1368 4 6WDDWOLFKHV 6FKXODPW /DQG XQG 6WDGWNUHLVH 5HODWLRQ 6FKXOSV\FKRORJLQ 6FKXOSV\FKRORJH 6FKOHULQ QHQ 6FKOHU $OEVWDGW /. 6LJPDULQJHQ XQG =ROOHUQDOENUHLV 'RQDXHVFKLQJHQ /. 5RWWZHLO XQG 6FKZDU]ZDOG %DDU 7ELQJHQ /. 7ELQJHQ XQG 5HXWOLQJHQ /|UUDFK /. /|UUDFK XQG :DOGVKXW .Q]HOVDX /. +RKHQORKH 6FKZlELVFK +DOO XQG 0DLQ 7DXEHU *|SSLQJHQ /. *|SSLQJHQ +HLGHQKHLP XQG 2VWDOENUHLV 2IIHQEXUJ /. 2UWHQDXNUHLV 0DUNGRUI /. %RGHQVHH XQG 5DYHQVEXUJ 3IRU]KHLP 6WDGWNUHLV 3IRU]KHLP /. &DOZ XQG (Q]NUHLV 5DVWDWW /. )UHXGHQVWDGW XQG 5DVWDWW 6WDGWNUHLV %DGHQ %DGHQ 0DQQKHLP 6WDGWNUHLVH 0DQQKHLP XQG +HLGHOEHUJ /. 5KHLQ 1HFNDU .UHLV XQG 1HFNDU 2GHQZDOG .UHLV %|EOLQJHQ /. %|EOLQJHQ 1UWLQJHQ /. (VVOLQJHQ /XGZLJVEXUJ /. /XGZLJVEXUJ .RQVWDQ] /. .RQVWDQ] XQG 7XWWOLQJHQ %DFNQDQJ 5HPV 0XUU .UHLV 6WXWWJDUW 6WDGWNUHLV 6WXWWJDUW +HLOEURQQ 6WDGWNUHLV XQG /. +HLOEURQQ .DUOVUXKH 6WDGW XQG /DQGNUHLV %LEHUDFK /. %LEHUDFK XQG $OE 'RQDX .UHLV 6WDGWNUHLV 8OP )UHLEXUJ 6WDGWNUHLV )UHLEXUJ /. (PPHQGLQJHQ XQG %UHLVJDX +RFKVFKZDU]ZDOG /$1' %: 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1368 7. Ob und wenn ja – wie plant sie, in der aktuellen Legislaturperiode die Anzahl der Sollstellen und der tatsächlich besetzen Stellen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Land und im Schulamtsbezirk Mannheim bzw. Rhein- Neckar-Kreis zu erhöhen? Mit Ministerratsbeschluss vom 18. Dezember 2006 wurden im Jahr 2007 50 Planstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen geschaffen. Dies bedeu - tete nahezu eine Verdoppelung der bis dahin landesweit bestehenden 51,5 Planstellen . In den Jahren 2010 bis 2015 wurden landesweit zusätzliche 94 Planstellen für die schulpsychologischen Beratungsstellen geschaffen. Bezogen auf die Relation Schulpsychologin und Schulpsychologe zu Schülerin und Schüler liegt Baden- Württemberg damit im bundesweiten Vergleich im vorderen Mittelfeld. Hinsichtlich einer weiteren Erhöhung der Stellenzahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gibt es derzeit keine Planungen. 8. Wie schätzt sie den konkreten Bedarf an schulpsychologischer Beratung im Schulamtsbezirk Mannheim bzw. im Rhein-Neckar-Kreis ein? Die dem Schulamtsbezirk Mannheim zugeordneten schulpsychologischen Beratungsstellen (Hauptstelle Mannheim, Außenstellen Heidelberg und Mosbach) erfüllen , so wie alle schulpsychologischen Beratungsstellen im Land, zentrale Aufträge , die der Landtag in Folge des Amoklaufs von Winnenden und Wendlingen beschlossen hat. Dazu gehören insbesondere die Unterstützung von Schulen bei der Krisenvorsorge und -nachsorge, die Aus- und Fortbildung von Beratungslehrkräften sowie die Einzelfallberatung. Während der letzten Jahre wurden die schulpsychologischen Beratungsstellen zunehmend häufig angefragt, bei Konfliktsituationen in Schulen in Form von Beratung und Konfliktmoderation tätig zu werden. Bei der Bewältigung vieler aktueller bildungspolitischer Herausforderungen leis - ten die schulpsychologischen Beratungsstellen einen wichtigen und unverzicht - baren Beitrag. Beispiele sind schulartübergreifende und landesweit abgestimmte Fortbildungs- und Supervisionsangebote für Lehrkräfte im Kontext neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher sowie die Beratung und Fortbildung von Lehrkräften zur Thematik des selbstregulierten Lernens und hilfreicher Lerngespräche zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern. Die hohe Nachfrage in den verschiedenen schulpsychologischen Arbeitsfeldern erfordert immer wieder die Überprüfung sowie eine bedarfsgerechte Anpassung von Schwerpunktsetzungen in Abstimmungen mit den Regierungspräsidien und dem Kultusministerium. Dadurch können die schulpsychologischen Beratungsstellen , auch die des Schulamtsbezirks Mannheim, den Bedarf an schulpsychologischer Beratung und Unterstützung derzeit decken. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport