Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1374 23. 01. 2017 1Eingegangen: 23. 01. 2017 / Ausgegeben: 09. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die sogenannte Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Land und der Stadt Freiburg und dem Polizeipräsidium Freiburg, samt seiner Dienststellen , konkret dar? 2. Welche personellen, sachlichen und zeitlichen Ressourcen ergeben sich aus dieser Sicherheitspartnerschaft? 3. Wie stellt sich die Neubemessung des Personals im Vollzugsdienst des Polizeipräsidiums Freiburg dar? 4. Wie wird diese Neubemessung konkret – personell und zeitlich – umgesetzt? 5. Sind die 25 zugesagten Polizistinnen und Polizisten ein Vorgriff auf diese Neubemessung ? 6. Sind die 25 Polizistinnen und Polizisten dauerhaft den Freiburger Polizeirevieren zugeordnet? 7. Verrichten die 25 Polizistinnen und Polizisten bereits in den Polizeirevieren Freiburg ihren Dienst und falls ja, in welchen Revieren und von welchen Dienststellen wurden sie zugewiesen, abgeordnet oder versetzt? Kleine Anfrage der Abg. Gabi Rolland SPD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Land und der Stadt Freiburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1374 2 8. Falls das zusätzliche Polizeipersonal bereits in Freiburg seinen Dienst verrichtet , von welchen Dienststellen wurde das Polizeipersonal abgeordnet oder versetzt ? 23. 01. 2017 Rolland SPD B e g r ü n d u n g Die Stadt Freiburg sowie alle örtlichen Abgeordneten tragen dem Innenministe - rium regelmäßig vor, dass die Personalbemessung im Polizeipräsidium Freiburg nicht dem tatsächlich benötigten Personal entspricht. Aufgrund des Einwohnerzuwachses , der Grenznähe, der hohen Demonstrationsdichte sowie dem Freizeitangebot reicht das Vollzugspersonal der Polizei nicht aus. Der Zeitung ist zu entnehmen , dass das Land im Rahmen eines Pilotprojekts eine Sicherheitspartnerschaft mit der Stadt Freiburg abschließen wird (vgl. Badische Zeitung vom 16. Januar 2017). Außerdem wurden kurzfristig 25 zusätzliche Stellen für die Polizei in Freiburg zugesagt. Konkretes ist jedoch weder zu der Sicherheitspartnerschaft noch zu den zusätzlichen 25 Polizeistellen bekannt. Der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger kommt eine hohe Bedeutung zu – aber auch der Transparenz des Handelns . Die Kleine Anfrage soll dazu dienen, Näheres zu der Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Land und der Stadt sowie zu der Aufstockung des Polizeivollzugsdienstes um 25 Stellen zu erfahren. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Februar 2017 Nr. 3-0350.1/40/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie stellt sich die sogenannte Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Land und der Stadt Freiburg und dem Polizeipräsidium Freiburg, samt seiner Dienststellen , konkret dar? 2. Welche personellen, sachlichen und zeitlichen Ressourcen ergeben sich aus dieser Sicherheitspartnerschaft? Zu 1. und 2.: Das Konzept einer Sicherheitspartnerschaft zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Freiburg wird derzeit entwickelt. Räumlich geht es um das Stadtgebiet von Freiburg. Wesentliche Ziele sind die Gewährleistung der öffent - lichen Sicherheit und Ordnung, die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung und die Bekämpfung von Problemfeldern im Stadtgebiet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1374 3. Wie stellt sich die Neubemessung des Personals im Vollzugsdienst des Polizeipräsidiums Freiburg dar? 4. Wie wird diese Neubemessung konkret – personell und zeitlich – umgesetzt? 5. Sind die 25 zugesagten Polizistinnen und Polizisten ein Vorgriff auf diese Neubemessung ? Zu 3., 4. und 5.: Basis für die Personalzuteilung im Polizeivollzugsdienst an regionale Polizeipräsidien ist deren Planstellenzuteilung. Die bestehenden Berechnungsgrundlagen für die Verteilung der im Staatshaushaltsplan in den Polizeikapiteln vorhandenen Planstellen werden derzeit – auch mit Blick auf die für diese Legislaturperiode vorgesehene Verstärkung der Polizei um 900 Planstellen im Polizeivollzugsdienst – evaluiert. Im Zuge einer sich danach ergebenden Anpassung der Stellenverteilung sind die Ergebnisse der Evaluation der Polizeistrukturreform abzuwarten , welche voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2017 zur Verfügung stehen werden. Es wird in diesem Zusammenhang angestrebt, dem Polizeipräsidium Freiburg zusätzliche Stellen zuzuweisen. Die zugesagte Unterstützung des Polizeipräsidiums Freiburg durch das Polizeipräsidium Einsatz im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft steht nicht im Zusammenhang mit der Planstellenverteilung . Es handelt sich um eine temporäre Unterstützungsleistung, wie sie – ab - hängig von Entwicklungen in der Sicherheitslage und den personellen Möglichkeiten des Polizeipräsidiums Einsatz – auch bei anderen Polizeipräsidien vorgenommen wird. 6. Sind die 25 Polizistinnen und Polizisten dauerhaft den Freiburger Polizeirevieren zugeordnet? Zu 6.: Das Polizeipräsidium Freiburg wird bis auf weiteres von 25 Polizeibeamtinnen und -beamten des Polizeipräsidiums Einsatz unterstützt. 7. Verrichten die 25 Polizistinnen und Polizisten bereits in den Polizeirevieren Freiburg ihren Dienst und falls ja, in welchen Revieren und von welchen Dienststellen wurden sie zugewiesen, abgeordnet oder versetzt? 8. Falls das zusätzliche Polizeipersonal bereits in Freiburg seinen Dienst verrichtet , von welchen Dienststellen wurde das Polizeipersonal abgeordnet oder versetzt ? Zu 7. und 8.: Alle zugeordneten Polizeibeamtinnen und -beamten sind Angehörige des Polizeipräsidiums Einsatz und verrichten ihren Dienst bereits in Freiburg. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration