Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1375 24. 01. 2017 1Eingegangen: 24. 01. 2017 / Ausgegeben: 14. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele als Gefährder eingestufte Häftlinge sind in Baden-Württemberg aktuell Insassen in Abschiebehaftanstalten? 2. Welche Voraussetzungen muss eine Abschiebehaftanstalt in Baden-Württemberg erfüllen, damit in dieser Gefährder untergebracht werden dürfen? 3. Wie viele als Gefährder eingestufte Häftlinge waren bis jetzt insgesamt in der Pforzheimer Abschiebehaftanstalt Insassen? 4. Wie bewertet sie die Sicherheitstechnik der Pforzheimer Abschiebehaftanstalt im Hinblick auf die Unterbringung von Gefährdern? 5. Sieht sie im Hinblick auf die direkte Anwohnerschaft der Abschiebehaftanstalt eine Bedrohung für die Pforzheimer Bürger durch die Unterbringung von Gefährdern ? 6. Was hält sie von der Aussage des Oberbürgermeisters der Stadt Pforzheim, dass seines Erachtens die Einrichtung in Pforzheim für die Unterbringung von gefährlichen Menschen nicht geeignet sei? 7. Warum hat sie ihre Pläne ohne Absprache mit der Stadt Pforzheim im Hinblick auf den Ausbau der Haftplätze und der Unterbringung von Gefährdern konkretisiert ? 8. Warum wurde der Beirat der Abschiebehafteinrichtung nicht über den Ausbau und ihre Pläne, Gefährder in der Anstalt unterzubringen, informiert? 9. Sieht sie aufgrund des Ausbaus der Abschiebehaftanstalt und dem Plan, Gefährder dort unterzubringen, eine Notwendigkeit, in Pforzheim das lang geforderte Polizeipräsidium Nordschwarzwald einzurichten? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Gefährder in Abschiebehaftanstalten in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1375 2 10. Sieht sie eine Personalverstärkung der Polizei in Pforzheim als notwendig an, falls die Pläne, eine Abschiebehaftanstalt mit einer Erweiterung von 36 auf 80 Haftplätze und der Unterbringung von Gefährdern, umgesetzt werden? 23. 01. 2017 Dr. Rülke FDP/DVP A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Februar 2017 Nr. 4-1362/146-6 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele als Gefährder eingestufte Häftlinge sind in Baden-Württemberg aktuell Insassen in Abschiebehaftanstalten? Zu 1.: Aktuell sind keine Gefährder in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim untergebracht . 2. Welche Voraussetzungen muss eine Abschiebehaftanstalt in Baden-Württemberg erfüllen, damit in dieser Gefährder untergebracht werden dürfen? 4. Wie bewertet sie die Sicherheitstechnik der Pforzheimer Abschiebehaftanstalt im Hinblick auf die Unterbringung von Gefährdern? 6. Was hält sie von der Aussage des Oberbürgermeisters der Stadt Pforzheim, dass seines Erachtens die Einrichtung in Pforzheim für die Unterbringung von gefährlichen Menschen nicht geeignet sei? Zu 2., 4. und 6.: Das Landeskriminalamt hat im August 2015 sicherungstechnische Empfehlungen für die Abschiebungshafteinrichtungen ausgesprochen. Die ehemalige Jugendstrafanstalt Pforzheim wurde auf die Erfordernisse zur Unterbringung von aus - reisepflichtigen Ausländern abgestimmt und umgebaut und entspricht dem erforderlichen sicherungstechnischen Standard. Die sicherungstechnischen Maßnahmen tragen auch der Unterbringung von Gefährdern Rechnung. 3. Wie viele als Gefährder eingestufte Häftlinge waren bis jetzt insgesamt in der Pforzheimer Abschiebehaftanstalt Insassen? Zu 3.: Bisher waren keine Gefährder in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim untergebracht . 5. Sieht sie im Hinblick auf die direkte Anwohnerschaft der Abschiebehaftanstalt eine Bedrohung für die Pforzheimer Bürger durch die Unterbringung von Gefährdern ? Zu 5.: Nein. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1375 7. Warum hat sie ihre Pläne ohne Absprache mit der Stadt Pforzheim im Hinblick auf den Ausbau der Haftplätze und der Unterbringung von Gefährdern konkretisiert ? Zu 7.: Der schrittweise Ausbau der Abschiebungshafteinrichtung von zunächst 21 Haftplätzen bei Inbetriebnahme am 1. April 2016 auf 80 Haftplätze im Endausbau war von Anfang an vorgesehen und wurde so auch kommuniziert. 8. Warum wurde der Beirat der Abschiebehafteinrichtung nicht über den Ausbau und ihre Pläne, Gefährder in der Anstalt unterzubringen, informiert? Zu 8.: Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt die Einführung eines neuen Haftgrundes für Gefährder im Aufenthaltsgesetz. Das Innenministerium unterstützt dieses Vorhaben . Einer vorherigen Absprache mit der Stadt Pforzheim oder einer Information des Beirats bedurfte es daher nicht. Das schließt nicht aus, darüber in der für Februar 2017 vorgesehenen Beiratssitzung zu informieren. 9. Sieht sie aufgrund des Ausbaus der Abschiebehaftanstalt und dem Plan, Gefährder dort unterzubringen, eine Notwendigkeit, in Pforzheim das lang geforderte Polizeipräsidium Nordschwarzwald einzurichten? 10. Sieht sie eine Personalverstärkung der Polizei in Pforzheim als notwendig an, falls die Pläne, eine Abschiebehaftanstalt mit einer Erweiterung von 36 auf 80 Haftplätze und der Unterbringung von Gefährdern, umgesetzt werden? Zu 9. und 10.: Die Projektgruppe „Evaluation der Polizeistrukturreform Baden-Württemberg“ (kurz EvaPol) untersucht seit Oktober 2016 unter der Prämisse einer orts- und bürgernahen Polizei die Auswirkungen der zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Polizeistrukturreform. Die eingerichteten sieben Teilprojekte überprüfen dabei unter Berücksichtigung der Erfordernisse an eine Polizeiarbeit im urbanen und ländlichen Raum die einzelnen Bereiche. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden im Frühjahr 2017 vorliegen. Sofern sich hieraus Verbesserungen für die Arbeit der Polizei ergeben, wird die Landesregierung diese abschließend bewerten und ggf. zielgerichtet weiterverfolgen. Das Vorhandensein einer Abschiebungshafteinrichtung oder die Ausweitung derer Kapazitäten kann jedoch kein allein ausschlaggebendes Kriterium für erheb - liche Änderungen der Aufbauorganisation der Polizei Baden-Württemberg mit landesweiten Auswirkungen sein. Zu berücksichtigen ist mit Blick auf das hier behandelte Anliegen, dass durch die Einrichtung eines Polizeipräsidiums und damit im Schwerpunkt die Ansiedelung der Präsidialebene der Dienststelle in einer bestimmten Stadt vorwiegend die Wahrnehmung administrativer Aufgaben für das gesamte Präsidium an diesem Ort verbunden ist. Konkrete Ermittlungs- und Streifentätigkeiten sowie präventiv und repressiv ausgerichtete polizeiliche Maßnahmen erfolgen auch in diesem Fall durch die operativen Einheiten der jeweils zuständigen und auch unabhängig vom Präsidiumssitz betriebenen Einheiten der Schutz- und Kriminalpolizei. Hinweise darauf, dass diese Einheiten mit Blick auf die Abschiebungshafteinrichtung verstärkt werden müssen, liegen derzeit nicht vor. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration