Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1377 24. 01. 2017 1Eingegangen: 24. 01. 2017 / Ausgegeben: 14. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe beziffert sie die durch Schwarzwild verursachten Schäden im Bodenseekreis in den Jahren 2011 bis 2016 (Auflistung nach Jahren)? 2. Wie beziffert sie die Abschusszahlen von Schwarzwild im Bodenseekreis in den Jahren 2011 bis 2016 (Auflistung nach Jahren)? 3. Wie viele Drück- und Bewegungsjagden wurden in den Jahren 2011 bis 2016 im Bodenseekreis durchgeführt (Auflistung nach Jahren)? 4. Welche Gemarkungen innerhalb des Bodenseekreises sind aktuell besonders von Wildschäden betroffen? 5. Welche Ursachen sind ihr für diese lokalen Schwerpunkte bekannt? 6. Wie bewertet die Wildforschungsstelle Aulendorf mit Blick auf die Erfordernisse der Jagdpflege und der Jagdausübung die Gestaltung der Jagdbezirke im Bodenseekreis? 7. Was tut sie, um eine ausreichende Bejagung von Schwarzwild im Bodenseekreis sicherzustellen? 23. 01. 2017 Hoher FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Wildschäden im Bodenseekreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1377 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Februar 2017 Nr. Z(55)-0141.51/99 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe beziffert sie die durch Schwarzwild verursachten Schäden im Bodenseekreis in den Jahren 2011 bis 2016 (Auflistung nach Jahren)? Zu 1.: Eine amtliche Erhebung zu Wildschäden findet aus Gründen der Vermeidung von Bürokratiebelastung nicht statt. Der Landesregierung liegen daher keine Angaben zur Höhe der Wildschäden vor. Auf die Antworten zu Frage 2 der Kleinen An - frage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP, Geltendmachung von Wildschäden nach dem neuen Landesjagdrecht, Drs. 15/7577 sowie zu Frage 4 der Kleinen Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD, Wildschäden im Zollernalbkreis und Unfallschwerpunkte, Drs 16/979 wird insoweit verwiesen. 2. Wie beziffert sie die Abschusszahlen von Schwarzwild im Bodenseekreis in den Jahren 2011 bis 2016 (Auflistung nach Jahren)? Zu 2.: Für das Jagdjahr 2016/2017 liegen noch keine Daten vor. Für die Jagdjahre 2011/ 2012 bis 2015/2016 beziffern sich die Abschusszahlen von Schwarzwild wie folgt: 3. Wie viele Drück- und Bewegungsjagden wurden in den Jahren 2011 bis 2016 im Bodenseekreis durchgeführt (Auflistung nach Jahren)? Zu 3.: Es besteht für die jagdausübungsberechtigten Personen keine Verpflichtung zur Anzeige durchgeführter Drück- und Bewegungsjagden. Statistische Daten liegen der Landesregierung insofern nicht vor. In Bezug auf die Einschätzung der Situation wird auf Lt-Drs. 16/325, Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD, Schwarzwildbejagung im Land, zu Frage 3 verwiesen. Im Bereich der staatlichen Regiejagd beziffern sich die im Bodenseekreis durchgeführten Drück- und Bewegungsjagden wie folgt: -DJGMDKU %RGHQVHHNUHLV -DJGMDKU $Q]DKO 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1377 4. Welche Gemarkungen innerhalb des Bodenseekreises sind aktuell besonders von Wildschäden betroffen? Zu 4.: Eine amtliche Erhebung der Wildschäden findet nicht statt (vgl. zu Frage 1 m. w. N.). Der Landesregierung liegen daher keine Angaben dazu vor, welche Gemarkungen innerhalb des Bodenseekreises aktuell besonders von Wildschäden betroffen sind. 5. Welche Ursachen sind ihr für diese lokalen Schwerpunkte bekannt? Zu 5.: Die Ursachen für etwaige lokale Schwerpunkte hängen von der jeweiligen Wild - art ab und können sehr vielfältige Gründe in Abhängingkeit vom Ernährungsverhalten der Tierart haben. Sofern es zu lokalen Schwerpunkten kommt, stehen diese in der Regel mit Einstands- und Äsungsmöglichkeiten des jeweiligen Habitats der Tierart in Zusammenhang. Bei gehäuft auftretenden Schwarzwildschäden ist beispielsweise ein Zusammenhang zum Maisanbau erkennbar (vgl. Drs. 16/979, Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD, Wildschäden im Zollernalbkreis und Unfallschwerpunkte, zu Frage 5). 6. Wie bewertet die Wildforschungsstelle Aulendorf mit Blick auf die Erforder - nisse der Jagdpflege und der Jagdausübung die Gestaltung der Jagdbezirke im Bodenseekreis? Zu 6.: Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke entstehen kraft Gesetzes nach gesetzlichen Vorgaben, wobei Flächengröße und Flächenzusammenhang maßgeblich sind (vgl. Deuschle/Friedmann, Jagdrecht für Baden-Württemberg, 1. Auflage 2016, Vorb. zu § 10 ff. des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes [JWMG]). Bisherige Regelungen des Landesjagdgesetzes (LJG a. F.) und des Bundesjagd - gesetzes (BJagdG) zur Bildung der Jagdbezirke wurden bei der Jagdrechtsnovelle 2015 als bewährt übernommen (vgl. Drs. 15/5789 zu § 10, 11 und 12 JWMG). Ebenfalls übernommen wurde die Möglichkeit in § 12 Absatz 2 JWMG, Jagdbezirke durch schriftliche Vereinbarung der Beteiligten (Jagdgenossenschaft, Inhaberinnen oder Inhaber eines Eigenjagdbezirks) durch Abtrennung, Angliederung oder Tausch von Flächen abzurunden. Abrundungen sind nach § 12 Absatz 4 JWMG jedoch nur zulässig, wenn und soweit sie aus Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung notwendig sind und dadurch nicht ein Jagdbezirk seine gesetzliche Mindestgröße verliert. Neue Möglichkeiten der Flexibilisierung sind im JWMG auf Anregung der Verbände durch die Teilungsregelung in § 11 Absatz 3 JWMG sowie die Jagdpachtfähigkeit der Jagdgenossenschaften nach § 17 Absatz 5 Satz 4 JWMG entstanden. Damit haben jagdausübungsberechtigte Personen durch gezielte Pacht von Flä - chen die Möglichkeit, den Zuschnitt der bejagten Flächen selbst mitzugestalten. Eine Bewertung der Gestaltung der Jagdbezirke mit Blick auf die Erfordernisse der Jagdpflege und Jagdausübung erfordert eine umfangreiche Begutachtung im konkreten Einzelfall. Die Erfahrungen im Land zeigen, dass die unteren Jagdbehörden diese Aufgabe in der Regel verantwortungsvoll wahrnehmen, so auch im Bodenseekreis. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1377 4 7. Was tut sie, um eine ausreichende Bejagung von Schwarzwild im Bodenseekreis sicherzustellen? Zu 7.: Auf Initiative der Landesregierung hat der Landesbeirat Jagd und Wildtiermanagement am 18. Dezember 2015 die Einrichtung eines landesweiten „Runden Tischs Schwarzwild“ beschlossen, der landesweit die notwendigen Rahmenbedingungen für eine effektive Schwarzwildbejagung verbessern soll (vgl. Drs. 16/1450, Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP, Wildschäden in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis und Main-Tauber: Handhabung des neuen Jagdgesetzes in den Staatsforsten). Der „Runde Tisch Schwarzwild“ soll ein Maßnahmenpaket in einer breiten Themenpalette erarbeiten, das beispielsweise von der Verbesserung der verkehrsrechtlichen Anordnungen bei Bewegungsjagden über die Wildbretvermarktung bis hin zu Unterstützungsmaßnahmen in der Jagdpraxis reicht. Diese Maßnahmen sollen auf der örtlichen Ebene unterstützend wirken und damit auch im Bodenseekreis die Bejagungsmöglichkeiten weiter verbessern. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz