Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1379 26. 01. 2017 1Eingegangen: 26. 01. 2017 / Ausgegeben: 14. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Flächen und welche Flächengrößen an Flurstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit jeweils welchem Verkehrswert wurden insgesamt und jeweils in den letzten zehn Jahren an die NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe “ in Baden-Württemberg unentgeltlich übertragen? 2. Welche konkreten Verpflichtungen hat das Land bei den einzelnen unter Frage 1 genannten Flächenübertragungen übernommen? 3. Welche finanziellen Verpflichtungen sind dem Land aus dem unter Frage 2 genannten Vorgang entstanden? 4. Welche Übernahmen von Verpflichtungen sind mit welchen finanziellen Kos - ten in der Zukunft zu erwarten? 5. Welche Bewirtschaftung erfolgt durch welche Bewirtschafter auf den unter Frage 1 genannten Flächen? 6. Finden mit den unter Frage 1 genannten Übertragungen vergleichbare Flächenübertragungen an andere Akteure statt, z. B. an die Landsiedlung und wenn ja, an welche Akteure? Kleine Anfrage des Abg. Karl Rombach CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen Unentgeltliche Übertragung von Flurstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an die NABU- Stiftung „Nationales Naturerbe“ in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1379 2 7. Wie können mit den unter Frage 1 genannten Übertragungen vergleichbare Flächenübertragungen direkt an landwirtschaftliche Nutzer oder an eine ggfs. noch zu gründende Kulturlandstiftung der Bauernverbände erfolgen, z. B. zur Grünlandbewirtschaftung im Rahmen von Landschaftspflege oder Naturschutz? 24. 01. 2017 Rombach CDU B e g r ü n d u n g Im Rahmen der unentgeltlichen Übertragung von Flurstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf die NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“ übernimmt das Land nach dem Haushaltsrecht des Bundes aufzuerlegende Verpflichtungen . Der Umfang dieser Verpflichtungen soll erfragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Februar 2017 Nr. 4-3321.06/28 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Flächen und welche Flächengrößen an Flurstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit jeweils welchem Verkehrswert wurden insgesamt und jeweils in den letzten zehn Jahren an die NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe “ in Baden-Württemberg unentgeltlich übertragen? Im Zuge der Umsetzung des Nationalen Naturerbes wurden in Baden-Württemberg an die NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“ folgende Flächen übertragen: • Iffezheim, Flst. 7189/2 mit rund 43 ha, • Lahr-Langenhardt, verschiedene Grundstücke mit insgesamt rund 110 ha, • Tauberbischofsheim, verschiedene Grundstücke mit insgesamt rund 35 ha, • Schwetzingen-Hirschacker, Teilfläche Flst. 9741 und Flst. 8549 insgesamt rund 118 ha. Die Verkehrswerte der übertragenen Flächen sind Vermögen und Bau nicht bekannt . 2. Welche konkreten Verpflichtungen hat das Land bei den einzelnen unter Frage 1 genannten Flächenübertragungen übernommen? Das Land hat sich im Rahmen der Flächenübertragungen an die NABU-Stiftung verpflichtet, Gewähr zu tragen für die dauerhafte Einhaltung der Bedingungen des Haushaltsvermerkes des Bundes Nr. 60.1 zu Titel 121 01, Kap. 6004 des Bundeshaushaltsplans 2013 mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses zu TOP 17 vom 14. Dezember 2011 (Anlage). 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1379 3. Welche finanziellen Verpflichtungen sind dem Land aus dem unter Frage 2 genannten Vorgang entstanden? Vermögen und Bau Baden-Württemberg sind aus den Flächenübertragungen bislang keine finanziellen Verpflichtungen entstanden. 4. Welche Übernahmen von Verpflichtungen sind mit welchen finanziellen Kosten in der Zukunft zu erwarten? Sofern die NABU-Stiftung „Nationales Naturerbe“ ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkäme, könnte das Land im Rahmen seiner Gewährträgerhaftung in Anspruch genommen werden. Im Gegenzug müsste die NABU-Stiftung die jeweiligen Flurstücke unentgeltlich auf das Land übertragen. Der Umfang einer potenziellen finanziellen Verpflichtung ist nicht bezifferbar. 5. Welche Bewirtschaftung erfolgt durch welche Bewirtschafter auf den unter Frage 1 genannten Flächen? Die Bewirtschaftung auf den unter Frage 1 genannten Flächen erfolgt durch den NABU anhand eines festgelegten naturschutzfachlichen Leitbildes. Darin sind die erforderlichen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (beispielsweise die Erhaltung wertvoller Wiesen, Magerrasen und Heiden) beschrieben, welche auf den jeweiligen Flächen umgesetzt werden sollen, um die naturschutzfachlichen Ziele zu erreichen. Die naturschutzfachlichen Leitbilder sind entsprechend den Vor - gaben mit dem Bundesamt für Naturschutz abgestimmt. 6. Finden mit den unter Frage 1 genannten Übertragungen vergleichbare Flä chen - übertragungen an andere Akteure statt, z. B. an die Landsiedlung und wenn ja, an welche Akteure? 7. Wie können mit den unter Frage 1 genannten Übertragungen vergleichbare Flächenübertragungen direkt an landwirtschaftliche Nutzer oder an eine ggfs. noch zu gründende Kulturlandstiftung der Bauernverbände erfolgen, z. B. zur Grünlandbewirtschaftung im Rahmen von Landschaftspflege oder Naturschutz? Zu 6. und 7.: Entsprechend den einschlägigen Zweckbestimmungen im Bundeshaushalt werden gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des Bundes („Nationales Naturerbe “) ausschließlich an die Bundesländer, eine Bundes- oder Landesstiftung sowie an andere Träger des Naturschutzes auf Vorschlag des jeweiligen Belegenheitslandes unter Verzicht auf einen Kaufpreis und gegen die Übernahme der Personalkosten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (sofern vorhanden) übertragen . In Baden-Württemberg wurden die Flächen im Nationalen Naturerbe nur an die NABU-Stiftung übertragen. Weitere Liegenschaften hat das Land Baden- Württemberg übernommen. Interessenbekundungen anderer Verbände lagen dem Land Baden-Württemberg bislang nicht vor. Dr. Splett Staatsekretärin Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1379 4 Anlage 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1379