Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1383 24. 01. 2017 1Eingegangen: 24. 01. 2017 / Ausgegeben: 14. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der im Zollernalbkreis ansässigen Betriebe sind derzeit von der Zahlung der EEG-Umlage befreit (mit Begründung, tabellarischer Aufzählung sowie Nennung der Firmen)? 2. Wie viele der im Zollernalbkreis ansässigen Betriebe sind seit Einführung der EEG-Umlage bis heute und weiterhin von der Zahlung dieser Umlage befreit (mit Begründung, tabellarischer Aufzählung sowie Nennung der Firmen)? 3. Wie viele der im restlichen Baden-Württemberg ansässigen Betriebe sind seit der Einführung und derzeit von der Zahlung der EEG-Umlage befreit? 4. Um welche Unternehmen handelt es sich dabei − bezogen auf die Fragen 1 bis 3? 5. Wie viele der im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg ansässigen Be - triebe, die bislang noch nicht von der EEG-Umlage befreit sind, haben einen Antrag auf Befreiung gestellt? 6. Um welche Unternehmen handelt es sich dabei (tabellarische Aufzählung)? 7. Gibt es öffentlich zugängliche Informationslisten dazu, welche Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg befreit sind? 24. 01. 2017 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Antrag auf Befreiung von der Zahlung der EEG-Umlage im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1383 2 B e g r ü n d u n g Sofern energieintensive Betriebe Wettbewerbsnachteile durch die von der EEG- Umlage ausgehenden Strompreissteigerungen befürchten müssen, können sie sich von der Zahlung der EEG-Umlage befreien lassen (Industrieprivileg). Mit dieser Kleinen Anfrage soll dieser Sachverhalt der ansässigen Betriebe im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg seit Einführung der EEG-Umlage und aus heutiger Sicht näher beleuchtet werden und die Landesregierung um Stellungnahme gebeten werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Februar 2017 Nr. 6-4502.4/100 beantwortet das Ministe - rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der im Zollernalbkreis ansässigen Betriebe sind derzeit von der Zahlung der EEG-Umlage befreit (mit Begründung, tabellarischer Aufzählung sowie Nennung der Firmen)? Im Jahr 2016 waren laut Statistik des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwei Unternehmen im Zollernalbkreis von der Zahlung der EEG-Umlage befreit: Diese Unternehmen fallen unter die Ausnahmetatbestände der Besonderen Ausgleichsregelung (§ 64 ff. EEG 2014). 2. Wie viele der im Zollernalbkreis ansässigen Betriebe sind seit Einführung der EEG-Umlage bis heute und weiterhin von der Zahlung dieser Umlage befreit (mit Begründung, tabellarischer Aufzählung sowie Nennung der Firmen)? Vom BAFA werden erst seit dem Jahr 2013 detaillierte Listen zu den begünstigten Unternehmen veröffentlicht. Folgende Unternehmen im Zollernalbkreis sind in den Jahren 2013 bis 2015 unter die Besondere Ausgleichsregelung des EEG gefallen: Unter die Besondere Ausgleichsregelung fallen sogenannte stromkos - tenintensive Unternehmen, die bestimmten gesetzlichen vorgegebenen Kriterien entsprechen. $EQDKPHVWHOOH 3/= 2UW %UDQFKH 5LR +RO]HQHUJLH *PE+ &R 'RWWHUQKDXVHQ .* 'RWWHUQKDXVHQ +HUVWHOOXQJ YRQ +RO]ZDUHQ D Q J .RUN )OHFKW XQG .RUEZDUHQ RKQH 0|EHO .RUQ 5HF\FOLQJ *PE+ $OEVWDGW 5FNJHZLQQXQJ VRUWLHUWHU :HUNVWRIIH ďŶĂŚŵĞƐƚĞůůĞ W> Kƌƚ ƌĂŶĐŚĞ ϮϬϭϯ %: 3ODVW *PE+ 5RVHQIHOG +HUVWHOOXQJ YRQ VRQVWLJHQ .XQVWVWRIIZDUHQ ϮϬϭϰ %: 3ODVW *PE+ 5RVHQIHOG +HUVWHOOXQJ YRQ VRQVWLJHQ .XQVWVWRIIZDUHQ 5LR +RO]HQHUJLH *PE+ &R 'RWWHUQKDXVHQ .* 'RWWHUQKDXVHQ +HUVWHOOXQJ YRQ +RO]ZDUHQ D Q J .RUN )OHFKW XQG .RUEZDUHQ RKQH 0|EHO ϮϬϭϱ .RUQ 5HF\FOLQJ *PE+ $OEVWDGW 5FNJHZLQQXQJ VRUWLHUWHU :HUNVWRIIH 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1383 3. Wie viele der im restlichen Baden-Württemberg ansässigen Betriebe sind seit der Einführung und derzeit von der Zahlung der EEG-Umlage befreit? Für Baden-Württemberg insgesamt liegen folgende Daten aus dem „Energiepreisbericht 2015 – Besondere Ausgleichsregelung und Industriestrompreise“ vor, der im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erstellt wurde: Auf Grundlage der Daten vom BAFA können die privilegierten Abnahmestellen in Baden-Württemberg zudem nach Branchenzugehörigkeit ausgewiesen werden: ϮϬϭϬ ϮϬϭϭ ϮϬϭϮ ϮϬϭϯ ϮϬϭϰ ϮϬϭϱ ϮϬϭϲ WƌŝǀŝůĞŐŝĞƌƚĞ ďŶĂŚŵĞƐƚĞůůĞŶ ŶnjĂŚů ŝŶ t ϴϯ ϴϯ ϭϬϭ Ϯϱϰ ϮϵϮ ϮϴϮ Ϯϴϯ ŶƚĞŝů ĂŶ 'ĞƐĂŵƚĚĞƵƚƐĐŚůĂŶĚ ϭϱй ϭϰй ϭϰй ϭϱй ϭϰй ϭϯй ϭϬй WƌŝǀŝůĞŐŝĞƌƚĞ ^ƚƌŽŵŵĞŶŐĞ 'tŚ ŝŶ t ϲϭϴϭ ϱϲϳϴ ϱϳϴϯ ϲϳϬϭ ϲϳϰϮ ϲϴϰϵ ϲϲϮϱ ŶƚĞŝů ĂŶ 'ĞƐĂŵƚĚĞƵƚƐĐŚůĂŶĚ ϳ͕ϰй ϳ͕ϱй ϲ͕ϴй ϳ͕Ϭй ϲ͕ϯй ϲ͕ϰй ϲ͕Ϯй ďƚĞŝůƵŶŐ ŶĂĐŚ t ϮϬϬϴ t ϮϬϬϴ Ͳ ĞnjĞŝĐŚŶƵŶŐ ϮϬϭϯ ϮϬϭϰ ϮϬϭϱ ϮϬϭϲΎ ^ĐŚŝĞŶĞŶďĂŚŶ ϱ ϳ ϴ Ϭ ϴ ^ŽŶƐƚŝŐĞƌ ĞƌŐďĂƵ͖ 'ĞǁŝŶŶƵŶŐ ǀŽŶ ^ƚĞŝŶĞŶ ƵŶĚ ƌĚĞŶ Ϯϭ Ϯϯ ϮϮ ϮϮ ϭϬ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ EĂŚƌƵŶŐƐͲ ƵŶĚ &ƵƚƚĞƌŵŝƚƚĞůŶ Ϯϭ ϯϭ ϯϬ ϯϭ ϭϭ 'ĞƚƌćŶŬĞŚĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ϲ ϰ ϱ ϰ ϭϯ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ dĞdžƚŝůŝĞŶ ϭϭ ϵ ϵ ϵ ϭϱ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ >ĞĚĞƌ͕ >ĞĚĞƌǁĂƌĞŶ ƵŶĚ ^ĐŚƵŚĞŶ Ϭ Ϭ Ϭ ϭ ϭϲ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ ,ŽůnjͲ͕ &ůĞĐŚƚͲ͕ <ŽƌďͲ ƵŶĚ <ŽƌŬǁĂƌĞŶ ;ŽŚŶĞ DƂďĞůͿ ϭϳ Ϯϭ ϮϮ Ϯϳ ϭϳ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ WĂƉŝĞƌ͕ WĂƉƉĞ ƵŶĚ tĂƌĞŶ ĚĂƌĂƵƐ ϮϮ ϮϬ ϮϮ Ϯϭ ϭϴ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ ƌƵĐŬĞƌnjĞƵŐŶŝƐƐĞŶ͖ sĞƌǀŝĞůĨćůƚŝŐƵŶŐ ǀŽŶ ďĞƐƉŝĞůƚĞŶ dŽŶͲ͕ ŝůĚͲ ƵŶĚ ĂƚĞŶƚƌćŐĞƌŶ ϭ ϲ ϲ ϱ ϭϵ <ŽŬĞƌĞŝ ƵŶĚ DŝŶĞƌĂůƂůǀĞƌĂƌďĞŝƚƵŶŐ Ϭ Ϭ ϭ ϭ ϮϬ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ ĐŚĞŵŝƐĐŚĞŶ ƌnjĞƵŐŶŝƐƐĞŶ ϭϰ ϭϯ ϭϳ ϭϲ ϮϮ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ 'ƵŵŵŝͲ ƵŶĚ <ƵŶƐƚƐƚŽĨĨǁĂƌĞŶ ϯϲ ϰϰ ϯϴ ϰϬ Ϯϯ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ 'ůĂƐ ƵŶĚ 'ůĂƐǁĂƌĞŶ͕ <ĞƌĂŵŝŬ͕ sĞƌĂƌďĞŝƚƵŶŐ ǀŽŶ ^ƚĞŝŶĞŶ ƵŶĚ ƌĚĞŶ Ϯϱ Ϯϲ Ϯϳ Ϯϱ Ϯϰ DĞƚĂůůĞƌnjĞƵŐƵŶŐ ƵŶĚ ͲďĞĂƌďĞŝƚƵŶŐ Ϯϭ Ϯϰ ϮϬ Ϯϭ Ϯϱ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ DĞƚĂůůĞƌnjĞƵŐŶŝƐƐĞŶ ϰϯ ϱϯ ϰϭ ϯϳ Ϯϲ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ ĂƚĞŶǀĞƌĂƌďĞŝƚƵŶŐƐŐĞƌćƚĞŶ͕ ĞůĞŬƚƌŽŶŝƐĐŚĞŶ ƵŶĚ ŽƉƚŝƐĐŚĞŶ ƌnjĞƵŐŶŝƐƐĞŶ Ϭ ϰ Ϭ Ϯ Ϯϳ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ ĞůĞŬƚƌŝƐĐŚĞŶ ƵƐƌƺƐƚƵŶŐĞŶ ϭ ϭ ϭ ϭ Ϯϴ DĂƐĐŚŝŶĞŶďĂƵ Ϭ Ϭ ϭ Ϭ Ϯϵ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ <ƌĂĨƚǁĂŐĞŶ ƵŶĚ <ƌĂĨƚǁĂŐĞŶƚĞŝůĞŶ ϲ ϱ ϯ ϯ ϯϮ ,ĞƌƐƚĞůůƵŶŐ ǀŽŶ ƐŽŶƐƚŝŐĞŶ tĂƌĞŶ ϭ ϭ Ϭ Ϭ ϯϴ ^ĂŵŵůƵŶŐ͕ ĞŚĂŶĚůƵŶŐ ƵŶĚ ĞƐĞŝƚŝŐƵŶŐ ǀŽŶ ďĨćůůĞŶ͖ ZƺĐŬŐĞǁŝŶŶƵŶŐ ϯ Ϭ ϵ ϴ ϰϵ >ĂŶĚǀĞƌŬĞŚƌ ƵŶĚ dƌĂŶƐƉŽƌƚ ŝŶ ZŽŚƌĨĞƌŶůĞŝƚƵŶŐĞŶ Ϭ Ϭ Ϭ ϵ ' ^ Dd Ϯϱϰ ϮϵϮ ϮϴϮ Ϯϴϯ Ύ ^ĐŚŝĞŶĞŶďĂŚŶĞŶ ĨĂůůĞŶ ŝŶ ĚĞƌ ^ƚĂƚŝƐƚŝŬ Ĩƺƌ ϮϬϭϲ ƵŶƚĞƌ ĚŝĞ <ĂƚĞŐŽƌŝĞ ϰϵ Ͳ >ĂŶĚǀĞƌŬĞŚƌ ƵŶĚ dƌĂŶƐƉŽƌƚ ŝŶ ZŽŚƌĨĞƌŶůĞŝƚƵŶŐĞŶ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1383 4 4. Um welche Unternehmen handelt es sich dabei − bezogen auf die Fragen 1 bis 3? Für den Zollernalbkreis wurden die Unternehmen in den Antworten auf Frage 1 und 2 genannt. Auf eine detaillierte Auflistung der betroffenen Unternehmen in Baden-Württemberg insgesamt wird an dieser Stelle verzichtet (283 Abnahmestellen für das Jahr 2016). Aus der Antwort auf Frage 3 ist jedoch die Branchenzugehörigkeit ersichtlich. Die Auflistung der betroffenen Unternehmen für das Jahr 2016 kann unter http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Energie/bar_statistik.xlsx?__blob=publicationFile&v=5 eingesehen werden. 5. Wie viele der im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg ansässigen Betriebe , die bislang noch nicht von der EEG-Umlage befreit sind, haben einen Antrag auf Befreiung gestellt? 6. Um welche Unternehmen handelt es sich dabei (tabellarische Aufzählung)? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Diese Information liegt weder auf Länder- noch auf Landkreisebene vor. In Deutschland wurden 2016 für 3.145 Abnahmestellen Anträge auf Privilegierung gestellt. Davon wurden 2.835 Abnahmestellen begünstigt. 7. Gibt es öffentlich zugängliche Informationslisten dazu, welche Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg befreit sind? Für das Jahr 2016 kann auf der Homepage des BAFA eine Liste der Unternehmen bzw. Unternehmensteile, die im Jahr 2016 von der Besonderen Ausgleichregelung profitieren, heruntergeladen werden: http://www.bafa.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Energie/bar_statistik.xlsx?__blob=publicationFile&v=5 Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft