Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1384 24. 01. 2017 1Eingegangen: 24. 01. 2017 / Ausgegeben: 09. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche einzelnen Maßnahmen der Renaturierung der neunzehn Gewässer im Zollernalbkreis stehen in den nächsten Jahren konkret im Zollernalbkreis an (tabellarisch nach Projekt, Jahr und Kosten aufschlüsseln)? 2. Wie will sie den Gewässerschutz in den nächsten Jahren weiterentwickeln und welche Maßnahmen dazu konkret aufgreifen? 3. Wie gedenkt sie, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gewässerschutz bei Gefahrenfällen konkret zu verbessern? 4. Wie will sie die internationale Zusammenarbeit im Gewässerschutz für den Zollernalbkreis in den nächsten Jahren mit welchen konkreten Maßnahmen verbessern? 14. 12. 2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die Maßnahmen für die Gewässer im Zollern - albkreis näher beleuchtet werden. Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Zukunft und Gewässerschutz im Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1384 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Februar 2017 Nr. 5-0141.5/558 beantwortet das Ministe - rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche einzelnen Maßnahmen der Renaturierung der neunzehn Gewässer im Zollernalbkreis stehen in den nächsten Jahren konkret im Zollernalbkreis an (tabellarisch nach Projekt, Jahr und Kosten aufschlüsseln)? Folgende Renaturierungsmaßnahmen sind im Zollernalbkreis bereits konkret geplant : 2. Wie will sie den Gewässerschutz in den nächsten Jahren weiterentwickeln und welche Maßnahmen dazu konkret aufgreifen? Die Weiterentwicklung des Gewässerschutzes erfolgt auf Grundlage der Bewirtschaftungspläne und der daraus abgeleiteten Maßnahmenprogramme, die nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erstellt werden. [Weiterführende Informationen: http://www.wrrl.baden-wuerttemberg.de/] Arbeitsgrundlage hierfür sind die Begleitdokumentationen zu den Bewirtschaftungsplänen , in denen die einzelnen Maßnahmen dargestellt sind. [Weiterführende Informationen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/WasserBoden/WRRL/ Seiten/default.aspx] Im 2. Bewirtschaftungszyklus (2016 bis 2021) sollen die geplanten Maßnahmen schrittweise in entsprechenden Verwaltungsverfahren umgesetzt werden. Hierzu sind unter anderem Einzelmaßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit , zur Verbesserung des Mindestabflusses (Ausleitung Wasserkraftanlagen ), zur Verbesserung der Gewässerstruktur sowie Einzelmaßnahmen an kommunalen Kläranlagen und Regenwasserbehandlungsanlagen vorgesehen oder bereits in der Umsetzung. 3. Wie gedenkt sie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gewässerschutz bei Gefahrenfällen konkret zu verbessern? In den Alarm- und Einsatzplänen sollen auch die Meldewege für Gewässerschadensfälle mit landkreisgrenzen überschreitenden Auswirkungen geregelt werden. Eine landesweite Arbeitsgruppe soll hierzu unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Schadensfall an der Jagst Vorschläge erarbeiten. 3URMHNW -DKU .RVWHQ 5HQDWXULHUXQJ gIIQXQJ GHV 2KPHQ JUDEHQV LQ +DLJHUORFK +DUW ¼ $QWUDJVVXPPH )|UGHUXQJ QDFK GHQ )|UGHUULFKWOLQLHQ :DVVHUZLUWVFKDIW )U:Z PLW 5HQDWXULHUXQJ GHV 6FKZDU]HQEDFKV LQ =LPPHUQ XQWHU GHU %XUJ ¼ $QWUDJVVXPPH )|UGHUXQJ QDFK GHQ )|UGHUULFKWOLQLHQ :DVVHUZLUWVFKDIW )U:Z PLW 5HQDWXULHUXQJ GHU 6FKOLFKHP LQ 'DXWPHUJHQ ¼ $QWUDJVVXPPH )|UGHUXQJ QDFK GHQ )|UGHUULFKWOLQLHQ :DVVHUZLUWVFKDIW )U:Z PLW 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1384 Für außergewöhnliche Gewässerverunreinigungen im Einzugsgebiet der Donau wird das AEWS Donau – International Danube Accident Emergency Warning System (Notfall-Warnsystem Donau) in die Alarm- und Einsatzpläne aufgenommen . Danach prüft die untere Wasserbehörde bei außergewöhnlichen Gewässerverunreinigungen , ob nach Artikel 16 des Donauschutzübereinkommens eine Meldung an die zuständige Behörde in Bayern abzugeben ist. 4. Wie will sie die internationale Zusammenarbeit im Gewässerschutz für den Zollernalbkreis in den nächsten Jahren mit welchen konkreten Maßnahmen verbessern? Hierzu sind keine Maßnahmen erforderlich. In Vertretung Dr. Baumann Staatssekretär