Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1386 24. 01. 2017 1Eingegangen: 24. 01. 2017 / Ausgegeben: 09. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die Initiativen zum Familiennachzug von Flüchtlingen und welche Auswirkungen auf den Zollernalbkreis sind damit verbunden? 2. Welche Auswirkungen hat das Engagement der Diakonie Mitteldeutschland auf den Familiennachzug von Flüchtlingen bezugnehmend auf ähnliche Initia - tiven in Baden-Württemberg? 3. Wie viele Familiennachzüge gab es im Jahr 2016 in den Zollernalbkreis und nach Baden-Württemberg (Aufschlüsselung nach Nationalitäten, sowie Unterteilung nach Erwachsenen und Kindern – getrennt nach Geschlecht)? 4. Wie viele Familiennachzüge erwartet sie im Jahr 2017 im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg? 5. Inwieweit sind Schulen und Kindergärten auf den Familiennachzug von Kindern im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg vorbereitet? 6. Inwieweit sind genügend Platzkapazitäten in Unterkünften im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg an Schulen und Kindergärten für den Familiennachzug vorhanden? 7. Inwieweit steht im Zollernalbkreis sowie in Baden-Württemberg genügend qualifiziertes Personal für die Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen im Rahmen des Familiennachzugs zur Verfügung? 27. 12. 2016 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Familiennachzug in den Zollernalbkreis und nach Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1386 2 B e g r ü n d u n g Familiennachzug von Flüchtlingen in den Zollernalbkreis und nach Baden-Württemberg kommt in den nächsten Monaten und Jahren auf uns zu. Die Ostthüringer Zeitung berichtete am 10. Dezember 2016 unter der Überschrift „Diakonie hilft Flüchtlingen bei Nachzug“, dass in diesem Jahr mit Mitteln des Flüchtlingsfonds der Diakonie Mitteldeutschland rund 500 Menschen aus den Krisenregionen nach Deutschland geholt werden konnten, darunter mehr als 300 Kinder. Mit dieser Kleinen Anfrage soll dieser Sachverhalt näher beleuchtet werden und die Landesregierung um Stellungnahme gebeten werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Februar 2017 Nr. 7-0141.5/16/1386 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport wie folgt: 1. Wie bewertet sie die Initiativen zum Familiennachzug von Flüchtlingen und welche Auswirkungen auf den Zollernalbkreis sind damit verbunden? 2. Welche Auswirkungen hat das Engagement der Diakonie Mitteldeutschland auf den Familiennachzug von Flüchtlingen bezugnehmend auf ähnliche Initiativen in Baden-Württemberg? Zu 1. und 2.: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung Initiativen der Diakonie Mitteldeutschland zu bewerten. Ähnliche Initiativen in Baden-Württemberg sind keine bekannt. Eine Auswirkung auf den Zollernalbkreis ist nicht ersichtlich. 3. Wie viele Familiennachzüge gab es im Jahr 2016 in den Zollernalbkreis und nach Baden-Württemberg (Aufschlüsselung nach Nationalitäten, sowie Unterteilung nach Erwachsenen und Kindern – getrennt nach Geschlecht)? Zu 3.: Für die Einreise zum Zwecke des Familiennachzugs ist die Erteilung eines Visums erforderlich. Hierfür sind die deutschen Auslandsvertretungen am jeweiligen Wohnort bzw. am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts der nachzugswilligen Ausländer zuständig. Nach der Einreise erteilt die zuständige untere Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Die Zahl der Ausländer im Zollernalbkreis, die 2016 eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen besaßen, ist ausweislich des Ausländerzentralregisters aufgeschlüsselt nach Alters - gruppen und Geschlecht aus der folgenden Tabelle ersichtlich: Quelle: Ausländerzentralregister =ROOHUQDOENUHLV $XIHQWKDOWVHUODXEQLV DXV IDPLOLlUHQ *UQGHQ ZHLEOLFK PlQQOLFK XQWHU /HEHQVMDKU EHU /HEHQVMDKU 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1386 Die Zahl der Ausländer in Baden-Württemberg, die 2016 eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen besaßen, ist ausweislich des Ausländerzentralregisters aufgeschlüsselt nach Altersgruppen und Geschlecht und den drei herkunftsstärksten Ländern aus der folgenden Tabelle ersichtlich: Quelle: Ausländerzentralregister Die genannten Zahlen differenzieren nicht zwischen einem Nachzug von Fami - lienangehörigen zu Schutzberechtigten und dem Familiennachzug, der von (drittstaatsangehörigen ) Ausländern zu Deutschen oder zu (ebenfalls drittstaatsange - hörigen) Ausländern erfolgt. Im Übrigen lässt sich eine Differenzierung nach dem Aufenthaltszweck des Ausländers zu dem nachgezogen wird, aus dem Ausländerzentralregister nicht entnehmen. 4. Wie viele Familiennachzüge erwartet sie im Jahr 2017 im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg? Zu 4.: Hierüber kann keine verlässliche Prognose getroffen werden. 5. Inwieweit sind Schulen und Kindergärten auf den Familiennachzug von Kindern im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg vorbereitet? 6. Inwieweit sind genügend Platzkapazitäten in Unterkünften im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg an Schulen und Kindergärten für den Familiennachzug vorhanden? Zu 5. und 6.: Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege liegt in der Verantwortung der Kommunen. Tritt außerhalb der getätigten Bedarfsplanung ein nicht zu kalkulierender Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen durch den Zuzug von Familien mit Flucht erfahrung auf, gibt es je nach Lage des Einzelfalls Möglichkeiten, kurz - fristig zusätzliche Kinder in der Kindertageseinrichtung aufzunehmen. Die Beratung durch das Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) kann hierzu in Anspruch genommen werden. Um im Bedarfsfall flexibel auf einen erhöhten Bedarf zu reagieren, können Träger wie bisher beim KVJS die geringfügige Überbelegung von Kindergartengruppen beantragen, das KVJS- Landesjugendamt prüft den Einzelfall. Ferner kann der Träger nach dem Erklärungsprinzip zügig bis zu zwei Flüchtlingskinder über der Höchstgruppenstärke in Ü3 KiTa-Gruppen aufnehmen, unter anderem unter der Voraussetzung, dass eine weitere geeignete Kraft ab dem ers - ten Kind eingestellt wurde; diese Überbelegung muss zuvor beim KVJS angezeigt worden sein. Dieses Verfahren in Form einer Selbstverpflichtungserklärung kann %DGHQ :UWWHPEHUJ +HUNXQIW 6\ULHQ +HUNXQIW $IJKDQLVWDQ +HUNXQIW ,UDN $XIHQWKDOWVHUODXEQLV DXV IDPLOLlUHQ *UQGHQ ZHLEOLFK PlQQOLFK 8QEHNDQQWHV *HVFKOHFKW ± ± XQWHU /HEHQVMDKU EHU /HEHQVMDKU Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1386 4 im laufenden Kindergartenjahr angewandt werden. Für das darauf folgende Kindergartenjahr muss vom Träger bei Bedarf eine neue Erklärung abgegeben werden . Die flexible Übergangslösung im Rahmen der Selbstverpflichtung gilt bis August 2018. Das Staatliche Schulamt Albstadt plant für jedes Schuljahr die Einrichtung von Vorbereitungsklassen zur Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit nicht deutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an verschiedenen Schulstandorten im Zollernalbkreis. Die Kapazitäten an diesen Schulstand - orten mit eingerichteter Vorbereitungsklasse sind ausreichend, sodass Kinder aus Flüchtlingsfamilien, die über den Familiennachzug in den Zollernalbkreis kommen , in diese Klassen zum Erlernen der deutschen Sprache aufgenommen werden können. An den beruflichen Schulen werden jugendliche Flüchtlinge, die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen und noch nicht 20 Jahre alt sind, in der Regel im Vorbereitungsjahr Arbeit/Beruf für Jugendliche mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) unterrichtet. Den beruflichen Schulen im Zollernalbkreis und im Regierungsbezirk Tübingen ist es bisher immer gelungen, flexibel auf den Zustrom von Flüchtlingen zu reagieren. Soweit möglich werden zunächst bestehende VABO-Klassen aufgefüllt. Falls nötig werden im Einzelfall auch zusätzliche VABO-Klassen während des Schuljahrs gebildet. Den Schulträgern ist es stets gelungen, zeitnah den entsprechenden Schulraum zur Verfügung zu stellen. Nach Mitteilung des Regierungspräsidiums verfügt der Zollernalbkreis zum Stichtag 31. Januar 2017 über insgesamt 74 freie Plätze in der vorläufigen Unterbringung . Die Unterbringungseinrichtungen des Landkreises haben eine Gesamtkapazität von 241 Plätzen. Die Auslastung der Einrichtungen beträgt zum genannten Stichtag demnach rund 69 %. Ein Familiennachzug setzt in Anwendung der §§ 27 ff. Gesetz über den Aufenthalt , die Erwerbstätigkeit und Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG) jedoch einen rechtmäßigen Aufenthalt des hier lebenden Ausländers voraus. Der Familiennachzug zu anerkannten Schutzberechtigten bestimmt sich vornehmlich nach § 29 Absatz 2 AufenthG und verlangt den Besitz eines der genannten Aufenthaltstitel, der wiederum, bei dem hier in Rede stehenden Personenkreis, erst nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gem. § 3 Abs. 1 AsylG oder der Gewährung subsidiären Schutzes nach § 4 Abs. 1 AsylG erteilt wird. Für subsidiär Schutzberechtigte, deren Aufenthaltserlaubnis nach dem 17. März 2016 erteilt worden ist, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, in der kein Familiennachzug erfolgen kann. Mit Erteilung des Aufenthaltstitels endet nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) die vorläufige Unterbringung durch die unteren Aufnahmebehörden (Landrats - ämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise). Die in die Anschlussunterbringung einzubeziehende Person ist einer kreisangehörigen Gemeinde zuzuteilen. Deshalb findet ein Familiennachzug in die vorläufige Unterbringung des Landkreises in aller Regel nicht statt. 7. Inwieweit steht im Zollernalbkreis sowie in Baden-Württemberg genügend qualifiziertes Personal für die Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen im Rahmen des Familiennachzugs zur Verfügung? Zu 7.: Um die Integration der anerkannten Flüchtlinge und der im Rahmen des Fami - liennachzugs nachziehenden Familienangehörigen zu unterstützen, hat der Zol - lernalbkreis nach Mitteilung des Regierungspräsidiums mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege Verträge geschlossen, die explizit die soziale Betreuung der anerkannten Flüchtlinge und der zu ihnen im Rahmen des Familiennachzugs nachziehenden Familienangehörigen mit einem Personalschlüssel 1 : 150 sicherstellen . Diese soziale Betreuung bietet der Landkreis über seine gesetzliche Verpflichtung der sozialen Beratung und Betreuung hinaus an. Zudem bestehen im 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1386 Zollernalbkreis sehr gute ehrenamtliche Strukturen, die die hauptamtliche soziale Betreuung sinnvoll ergänzen. Auf eine Erhebung für ganz Baden-Württemberg wurde im Hinblick auf den unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verzichtet. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration