Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1388 24. 01. 2017 1Eingegangen: 24. 01. 2017 / Ausgegeben: 13. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche ländlichen Landkreise weisen nach ihrer Kenntnis eine überdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung auf (bitte nach Landkreisen aufgliedern )? 2. Welche ländlichen Landkreise weisen nach ihrer Kenntnis eine unterdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung auf (bitte nach Landkreisen aufgliedern )? 3. Wie hat sich die Investitionstätigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften in ländlichen Räumen nach ihrer Kenntnis seit dem Jahr 2002 entwickelt (bitte nach Landkreisen und kommunalen Gebietskörperschaftsgruppen sowie nach Bau- und sonstigen Investitionsmaßnahmen aufgliedern)? 4. Was tut sie gegen den Aufkauf landwirtschaftlicher Flächen durch Personen und Konzerne, die überwiegend nicht in der Landwirtschaft tätig sind? 5. Welche Maßnahmen ergreift sie in der Landwirtschaft gegen fehlende Fruchtfolgewechsel beim Anbau von Energiepflanzen? 6. Wie schätzt sie die Bedeutung des Ökolandbaus für die Wertschöpfung in ländlichen Räumen ein und wie gedenkt sie, zu dessen Ausbau (Fläche, Anzahl der Betriebe) künftig beizutragen? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Wertschöpfung im Ländlichen Raum Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1388 2 7. Welchen Stellenwert misst sie Maßnahmen zur Stärkung der Lebensqualität in ländlichen Räumen bei und welche diesbezüglichen Maßnahmen plant sie zu ergreifen? 17. 01. 2017 Herre AfD B e g r ü n d u n g Mit der Kleinen Anfrage soll dieses Thema durch die Einholung einer Stellung - nahme der Landesregierung näher beleuchtet werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Februar 2017 Nr. Z(42)-0141.5/101 F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche ländlichen Landkreise weisen nach ihrer Kenntnis eine überdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung auf (bitte nach Landkreisen aufgliedern )? 2. Welche ländlichen Landkreise weisen nach ihrer Kenntnis eine unterdurchschnittliche wirtschaftliche Entwicklung auf (bitte nach Landkreisen aufgliedern )? Zu 1. und 2.: Der ländliche Raum lässt sich nur teilweise durch die Landkreise abbilden. Vollständig sind die Landkreise Hohenlohe, Schwäbisch Hall, Main-Tauber, Heidenheim , Neckar-Odenwald, Ortenau, Rottweil, Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Zollernalb , Biberach und Sigmaringen dem ländlichen Raum zugeordnet. Wie in Tabelle 1 dargestellt, beträgt im Jahr 2014 das Bruttoinlandsprodukt in den jeweiligen Kreisen je Erwerbstätigen in Baden-Württemberg 72.681 Euro. In den ländlichen Kreisen liegt der Wert bei 66.184 Euro und damit unter dem Landeswert . Lediglich der ländliche Landkreis Biberach (82.331 Euro) übertrifft den Landeswert um 13,3 Prozent. Die übrigen ländlichen Landkreise unterschreiten ihn dagegen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1388 3. Wie hat sich die Investitionstätigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften in ländlichen Räumen nach ihrer Kenntnis seit dem Jahr 2002 entwickelt (bitte nach Landkreisen und kommunalen Gebietskörperschaftsgruppen sowie nach Bau- und sonstigen Investitionsmaßnahmen aufgliedern)? Zu 3.: Die Veränderung der Investitionstätigkeit zwischen 2002 und 2014 in den ländlichen Landkreisen Baden-Württembergs ist in Tabelle 2 dargestellt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1388 4 4. Was tut sie gegen den Aufkauf landwirtschaftlicher Flächen durch Personen und Konzerne, die überwiegend nicht in der Landwirtschaft tätig sind? Zu 4.: Die in Baden-Württemberg vorliegenden landwirtschaftlichen Strukturen (z. B. unter anderem kleine Parzellengrößen, Niveau der Kaufpreise und der Verkaufsangebote ) sind generell für den Einstieg von Holdings und nicht-landwirtschaftlichen Investoren i. d. R. weniger interessant. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beobachtet die Entwicklungen auf dem Bodenmarkt aufmerksam und steht im ständigen Austausch mit anderen Bundesländern und dem Bund. Auf die Landtagsdrucksache 16/965 wird verwiesen. 5. Welche Maßnahmen ergreift sie in der Landwirtschaft gegen fehlende Fruchtfolgewechsel beim Anbau von Energiepflanzen? Zu 5.: An der Landesanstalt „Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg“ wird im Bereich der Diversifizierung des Kulturartenspektrums für die landwirtschaftliche Energieerzeugung seit vielen Jahren in engem Kontakt mit der Praxis geforscht. Ziel ist es, ökonomisch und ökologisch interessante Kulturpflanzen zu finden. Diese Kulturen werden dabei neben ihrer Eignung zur Energiegewinnung auch auf ihre Wirkungen auf den Humushaushalt, die Erosionsgefährdung, den Wasser-, Boden- und Klimaschutz und die Biodiversität überprüft. Mit ihnen soll qualitativ hochwertige Biomasse umweltgerecht und wirtschaftlich produziert werden können. dĂďĞůůĞ Ϯ 'ĞďŝĞƚƐŬƂƌƉĞƌƐĐŚĂĨƚ ϮϬϬϮ ϮϬϭϰ ϮϬϬϮ ϮϬϭϰ ϮϬϬϮ ϮϬϭϰ ,ŽŚĞŶůŽŚĞ <ƌĞŝƐ ϲϱ͘ϯϰϮ ϳϯ͘ϬϴϮ ϭϱ͘ϭϬϵ ϭϱ͘ϰϴϯ ϱϬ͘Ϯϯϯ ϱϳ͘ϱϵϵ >< ^ĐŚǁćďŝƐĐŚ ,Ăůů ϵϲ͘ϭϬϳ ϭϮϳ͘ϵϮϭ Ϯϯ͘ϮϮϵ ϭϰ͘Ϭϭϯ ϳϮ͘ϴϳϴ ϭϭϯ͘ϵϬϴ DĂŝŶͲdĂƵďĞƌͲ<ƌĞŝƐ ϲϲ͘ϳϮϬ ϱϲ͘ϵϵϭ ϭϭ͘ϬϳϬ ϭϭ͘ϮϱϮ ϱϱ͘ϲϱϬ ϰϱ͘ϳϯϵ >< ,ĞŝĚĞŶŚĞŝŵ ϱϯ͘ϳϱϳ ϱϵ͘ϲϯϮ ϭϱ͘ϵϬϭ ϭϲ͘ϯϮϰ ϯϳ͘ϴϱϳ ϰϯ͘ϯϬϵ EĞĐŬĂƌͲKĚĞŶǁĂůĚͲ<ƌĞŝƐ ϳϮ͘Ϯϳϰ ϱϱ͘ϳϱϱ ϭϯ͘ϴϭϵ ϭϯ͘ϴϭϰ ϱϴ͘ϰϱϱ ϰϭ͘ϵϰϭ KƌƚĞŶĂƵŬƌĞŝƐ ϭϰϮ͘ϱϯϲ ϭϯϯ͘Ϯϳϳ ϯϳ͘ϲϮϱ ϯϮ͘ϴϱϭ ϭϬϰ͘ϵϭϬ ϭϬϬ͘ϰϮϱ >< ZŽƚƚǁĞŝů ϳϲ͘ϰϳϬ ϴϮ͘ϰϯϬ Ϯϯ͘ϲϴϱ Ϯϱ͘Ϯϴϭ ϱϮ͘ϳϴϱ ϱϳ͘ϭϰϵ ^ĐŚǁĂƌnjǁĂůĚͲ ĂĂƌͲ<ƌĞŝƐ ϲϭ͘ϵϬϲ ϵϳ͘ϳϰϱ ϭϰ͘ϵϰϬ ϭϴ͘ϭϴϮ ϰϲ͘ϵϲϲ ϳϵ͘ϱϲϯ >< dƵƚƚůŝŶŐĞŶ ϲϵ͘ϴϮϰ ϴϳ͘ϯϯϮ ϭϳ͘ϳϬϰ Ϯϲ͘ϭϯϬ ϱϮ͘ϭϮϬ ϲϭ͘ϮϬϮ ŽůůĞƌŶĂůďŬƌĞŝƐ ϴϳ͘ϬϮϯ ϵϴ͘ϵϲϱ Ϯϳ͘Ϯϳϵ ϭϲ͘ϭϲϰ ϱϵ͘ϳϰϰ ϴϮ͘ϴϬϭ >< ŝďĞƌĂĐŚ ϭϬϵ͘Ϯϲϱ ϭϬϴ͘ϴϱϱ Ϯϲ͘ϴϯϮ ϯϮ͘ϬϮϬ ϴϮ͘ϰϯϯ ϳϲ͘ϴϯϲ >< ^ŝŐŵĂƌŝŶŐĞŶ ϱϯ͘ϯϲϮ ϳϱ͘ϯϵϲ ϭϮ͘ϯϱϲ Ϯϭ͘ϯϮϵ ϰϭ͘ϬϬϲ ϱϰ͘Ϭϲϴ YƵĞůůĞ͗ ^ƚĂƚŝƐƚŝƐĐŚĞƐ >ĂŶĚĞƐĂŵƚ :ĂŚƌĞƐƌĞĐŚŶƵŶŐƐƐƚĂƚŝƐƚŝŬ͗ /ŶǀĞƐƚŝƚŝŽŶĞŶ ŝŶ ĚĞŶ ůćŶĚůŝĐŚĞŶ >ĂŶĚŬƌĞŝƐĞŶ ;ŬƌĞŝƐĂŶŐĞŚƂƌŝŐĞ 'ĞŵĞŝŶĚĞŶ ƵŶĚ <ƌĞŝƐǀĞƌǁĂůƚƵŶŐͿ ϮϬϬϮ ƵŶĚ ϮϬϭϰ ŝŶ ϭϬϬϬ ƵƌŽ /ŶƐŐĞƐĂŵƚ sĞƌŵƂŐĞŶƐĞƌǁĞƌď ĂƵĂƵƐŐĂďĞŶ 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1388 Darunter finden sich Kulturen wie Sorghum, Durchwachsene Silphie, Topinambur , Virginiamalven, Riesenweizengras, Wintergetreidearten sowie Blüh- und Wildpflanzenmischungen. Neben ackerbaulichen Kulturen werden auch Dauerkulturen wie Miscanthus, Kurzumtriebshölzer und Agroforstsysteme untersucht. Diese Kulturen werden auf ihre Anbaueignung in Baden-Württemberg, ihre energetische Verwertung sowie ökologische und ökonomische Eignung überprüft. Dafür werden Feldversuche auf repräsentativen Standorten in Baden-Württemberg durchgeführt. Diese Versuche ermöglichen den direkten Vergleich zur Energiemaiskultur und die Optimierung von Fruchtfolgen im Energiepflanzenbereich. Zu diesem Zweck hat sich Baden-Württemberg in den Jahren 2005 bis 2015 auch am Forschungsverbund EVA (Entwicklung und Vergleich von optimierten Anbausystemen für die landwirtschaftliche Produktion von Energiepflanzen unter den verschiedenen Standortbedingungen Deutschlands) beteiligt. Die Ergebnisse dieser Versuche zum umweltgerechten und wirtschaftlichen Anbau nachwachsender Rohstoffe werden regelmäßig für die Fachpresse, die landwirtschaftlichen Wochenblätter, Vorträge, Versuchsberichte, Fachtagungen, Fortbildungen , Versuchsfeldtage, Workshops und Beratungsgespräche für die Landwirtinnen und Landwirte sowie weitere Interessierte aufbereitet und veröffentlicht . 6. Wie schätzt sie die Bedeutung des Ökolandbaus für die Wertschöpfung in ländlichen Räumen ein und wie gedenkt sie, zu dessen Ausbau (Fläche, Anzahl der Betriebe) künftig beizutragen? Zu 6.: Das Interesse an regionalen Erzeugnissen und der Absatz von Ökoprodukten haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Damit verbunden ist eine steigende Bedeutung für die Wertschöpfung in ländlichen Räumen. So konnte bei der Vermarktung von Bio-Lebensmitteln im Jahr 2015 bundesweit ein zweistelliges Umsatzplus erreicht werden. Davon profitieren auch die Betriebe und Unternehmen in Baden-Württemberg. Ein Überblick über die verschiedenen Produktionsrichtungen im Ökolandbau und deren Entwicklung wird in den Landtagsdrucksachen 16/315 und 16/277 gegeben. Ökologisch erzeugte Agrarprodukte aus Baden-Württemberg haben auf dem Markt ein Alleinstellungsmerkmal. Die kontinuierlich gestiegene Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Bioprodukten gilt es als Chance für die Land- und Ernährungswirtschaft in Baden-Württemberg zu nutzen. Die Landesregierung hat mit dem Aktionsplan „Bio aus Baden-Württemberg“ ein Maßnahmenbündel zur Förderung des Öko-Sektors in Baden-Württemberg. Darin sind Maßnahmen der Landesregierung zu Förderung, Bildung, Beratung und Information , Forschung und Versuchswesen, Markt und Vermarktung sowie zum Verbraucherschutz zusammengefasst. Diese dienen dazu, die Rahmenbedingungen für die Umstellung auf ökologischen Landbau sowie für die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise insgesamt zu verbessern. Details zum Aktionsplan „Bio aus Baden-Württemberg“ sind unter www.bio-aus-bw.de zu finden. Die Landesregierung strebt eine an der Nachfrage nach Bioprodukten orientierte Entwicklung des Ökolandbaus in Baden-Württemberg an. 7. Welchen Stellenwert misst sie Maßnahmen zur Stärkung der Lebensqualität in ländlichen Räumen bei und welche diesbezüglichen Maßnahmen plant sie zu ergreifen? Zu 7.: Die Landesregierung misst Maßnahmen zur Stärkung der Lebensqualität in ländlichen Räumen einen hohen Stellenwert bei. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1388 6 Sie fördert die Lebensqualität im ländlichen Raum mit den bestehenden Land - wirtschafts-, Forstwirtschafts- und Strukturförderprogrammen, wie unter anderem dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und der Flurneuordnung. Das ELR zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen im ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten in den Verdichtungsräumen und in den Randzonen um die Verdichtungsräume . Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, das zeitgemäße Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei sind die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Mit der Ausschreibung des Jahresprogramms 2017 im ELR rückt die Innenentwicklung stärker in den Fokus. Denn für die Lebensqualität vor Ort sind lebendige und attrak - tive Ortskerne von zentraler Bedeutung. Mit Hilfe des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2017, welches im April 2017 in Kraft treten soll, will die Landesregierung dem geförderten Wohnungsbau im Land neuen Schwung verleihen. Neben etlichen inhaltlichen Weiterentwicklungen der aktuellen Wohnraumförderungsprogrammatik, sieht das künftige Programm nun auch die Ausdehnung der Gebiets- und Förderkulisse der allgemeinen sozialen Mietwohnraumförderung zu einem landesweiten Angebot vor. Somit soll es auch in allen ländlichen Städten und Gemeinden künftig möglich sein, Sozialmietwohnraum zu schaffen. Die Förderung der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum, die ebenfalls deutlich aufgewertet wird, ist bereits landesweit wirksam. Das Gesamtbewilligungsvolumen des Programms Wohnungsbau BW 2017 wurde auf 250 Mio. Euro erhöht. Neben der Wohnraumförderung sind die Städtebauförderungsprogramme seit vielen Jahren eines der zentralen Instrumente des Landes zur Schaffung und Erhalt einer zeitgemäßen Infrastruktur. Viele ganz aktuelle Herausforderungen wie die Schaffung von bezahlbarem und zeitgemäßem Wohnraum können über die Städtebauförderung durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien unmittelbar angegangen werden. Zwei Drittel aller Kommunen im ländlichen Raum sowie im ländlichen Verdichtungsraum sind Programmgemeinden der Städtebauförderung – mit steigender Tendenz. Ziel der Städtebauförderung (Landessanierungsprogramm und der fünf Bund- Länder-Programme) ist die Beseitigung oder die nachhaltige Milderung gebietsbezogener städtebaulicher Missstände. Gefördert werden Ordnungsmaßnahmen und die vorbereitenden Maßnahmen der Erneuerung. Es handelt sich dabei nicht um eine Projektförderung, sondern um die ganzheitliche Förderung des Erneuerungsprozesses in Sanierungsgebieten. Des Weiteren hat die Landesregierung einen Kabinettsausschuss ländlicher Raum eingerichtet, mit dem die Aktivitäten der Ressorts in Hinblick auf den ländlichen Raum koordiniert werden sollen. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz