Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1394 24. 01. 2017 1Eingegangen: 24. 01. 2017 / Ausgegeben: 14. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Ausgaben für Beamtenpensionen in Baden-Württemberg in den Jahren 2000 bis 2016 (bitte nach Jahren und Einzelplänen aufschlüsseln)? 2. Wie werden sich die Ausgaben in Baden-Württemberg für Pensionen in den Jahren 2016 bis 2030 voraussichtlich entwickeln (bitte aufschlüsseln wie bei der Antwort zu Frage 1)? 3. Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die Rücklagen im Sondervermögen „Pensionsfonds des Landes Baden-Württemberg“ zum Stichtag 31. Dezember 2016? 4. Welche Zahlungen sind in den Pensionsfonds des Landes seit seiner Errichtung bis zum Jahr 2016 erfolgt (bitte seit Gründung nach Jahren aufschlüsseln)? 5. Welche Zinsen und sonstigen Erträge wurden im unter Frage 4 genannten Zeitraum erwirtschaftet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 6. Welche Anlagen wurden in den Jahren 2000 bis 2016 getätigt (bitte nach Jahren und Anlagearten aufschlüsseln)? 7. Wie bewertet sie die Ertragslage der Anlagen vor dem Hintergrund der aktuellen und extremen Niedrigzinsphase? 8. Ab wann sollen diese Rücklagen planmäßig aus dem „Pensionsfonds des Landes für Beamten“ zur Stabilisierung der Versorgungskosten in welchen Summen zurückfließen (bitte nach Jahren und Höhe der Rückflüsse aufschlüsseln)? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Ruhegehälter in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1394 2 9. Wie hoch waren die Ausgaben nach dem Beamtenversorgungsgesetz des Landes Baden-Württemberg seit dem Jahr 2000 bis einschließlich zum Jahr 2016 und wie werden sich diese Ausgaben bis zum Jahr 2030 entwickeln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 30. 12. 2016 Herre AfD B e g r ü n d u n g In Baden-Württemberg sind in den nächsten Jahren deutlich mehr Pensionäre zu erwarten. Der Höchstruhegehaltssatz für Beamte wird erst ab dem Jahr 2030 erreicht werden. Mit dieser Kleinen Anfrage soll dieser Sachverhalt näher beleuchtet werden und die Landesregierung um Stellungnahme gebeten werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Februar 2017 Nr. 2-0444.2-30/23 beantwortet das Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch waren die Ausgaben für Beamtenpensionen in Baden-Württemberg in den Jahren 2000 bis 2016 (bitte nach Jahren und Einzelplänen aufschlüsseln)? 9. Wie hoch waren die Ausgaben nach dem Beamtenversorgungsgesetz des Landes Baden-Württemberg seit dem Jahr 2000 bis einschließlich zum Jahr 2016 und wie werden sich diese Ausgaben bis zum Jahr 2030 entwickeln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zu 1. und 9.: Eine Aufteilung in „Beamtenpensionen“ und „Ausgaben nach dem Beamtenversorgungsgesetz “ (welche auch Versorgungsausgaben für Witwen und Waisen sowie Alters- und Hinterbliebenengeld umfassen) ist nicht möglich. Entsprechend der Darstellung im Versorgungsbericht Baden-Württemberg 2015 in Abschnitt 2.4.1 in Schaubild 2.26 auf S. 41 werden die Ausgaben des Landes Baden-Württemberg für Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung in den Jahren 2000 bis 2016 dargestellt. (SO (SO (SO (SO (SO (SO (SO (SO (SO (SO (SO (SO (SO (SO (SO 6XPPH $XVJDEHQ GHV /DQGHV IU 5XKHJHKDOW XQG +LQWHUEOLHEHQHQYHUVRUJXQJ 2*U QDFK (LQ]HOSOlQHQ LQ 0LR (XUR 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1394 Auf eine Aufschlüsselung auf die Einzelpläne vor dem Jahr 2004 wird verzichtet, da diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu bewerkstelligen wäre. 2. Wie werden sich die Ausgaben in Baden-Württemberg für Pensionen in den Jahren 2016 bis 2030 voraussichtlich entwickeln (bitte aufschlüsseln wie bei der Antwort zu Frage 1)? Zu 2.: Es wird auf den Versorgungsbericht Baden-Württemberg 2015 verwiesen, dort insbesondere auf Abschnitt 4.3.1 Entwicklung der Versorgungsausgaben (ohne Beihilfe), S. 73 ff. mit den Schaubildern A.3 und A.4. Auf eine Aufschlüsselung auf die Einzelpläne wird verzichtet, da diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu bewerkstelligen wäre. 3. Auf welchen Gesamtbetrag belaufen sich die Rücklagen im Sondervermögen „Pensionsfonds des Landes Baden-Württemberg“ zum Stichtag 31. Dezember 2016? Zu 3.: Das Land Baden-Württemberg hat zwei Sondervermögen mit dem Ziel der Absicherung der Finanzierung der Versorgungsaufwendungen der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes geschaffen. Das 1999 gebildete Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Baden Württemberg“ wies zum genannten Stichtag einen Vermögensstand von rd. 3.363,71 Mio. Euro auf, das 2008 gebildete Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg“ belief sich auf rd. 2.201,03 Mio. Euro. 4. Welche Zahlungen sind in den Pensionsfonds des Landes seit seiner Errichtung bis zum Jahr 2016 erfolgt (bitte seit Gründung nach Jahren aufschlüsseln)? Zu 4.: Seit Gründung der Versorgungsrücklage wurden folgende Zahlungen geleistet: ++ -DKU =XIKUXQJVEHWUDJ JHUXQGHW LQ 0LR (XUR Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1394 4 Seit Gründung des Versorgungsfonds wurden folgende Zahlungen geleistet: 5. Welche Zinsen und sonstigen Erträge wurden im unter Frage 4 genannten Zeitraum erwirtschaftet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Zu 5.: Die aufgeführten Zinserträge und sonstigen Erträge berücksichtigen keine Kursgewinne oder -verluste. ++ -DKU =XIKUXQJVEHWUDJ JHUXQGHW LQ 0LR (XUR ++ -DKU =XIKUXQJVEHWUDJ JHUXQGHW LQ 0LR (XUR =LQVHUWUlJH XQG VRQVWLJH (UWUlJH JHUXQGHW LQ 0LR (XUR -DKU 9HUVRUJXQJVUFNODJH 9HUVRUJXQJVIRQGV 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1394 6. Welche Anlagen wurden in den Jahren 2000 bis 2016 getätigt (bitte nach Jahren und Anlagearten aufschlüsseln)? Zu 6.: * In beiden Sondervermögen kann der Anteil der Aktien bis zu 50 % betragen. 7. Wie bewertet sie die Ertragslage der Anlagen vor dem Hintergrund der aktuellen und extremen Niedrigzinsphase? Zu 7.: Für eine Bewertung der Ertragslage der Sondervermögen bietet sich ein Vergleich mit den vom Land zu entrichtenden Fremdkapitalzinsen an. Hierzu folgende Übersicht mit Stand 31. Dezember 2016: * Betrachtungszeitraum seit Auflegung der Versorgungsrücklage 1999 bis 2016. ** Betrachtungszeitraum seit Auflegung des Versorgungsfonds 2008 bis 2016. Dieser Vergleich zeigt, dass die seit Auflage der jeweiligen Sondervermögen erzielten Renditen von Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds weiterhin, auch trotz der derzeitigen Niedrigzinsphase, über dem zu zahlenden Fremdkapitalzins liegen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, wie auch der Rechnungshof Baden- Württemberg in seiner Beratenden Äußerung vom März 2015 festgestellt hat, die konservative Mischung von erstklassigen Aktien in begrenztem Umfang sowie Rentenwerte hoher Bonität. $VVHW $OORFDWLRQ MHZHLOV ]XP -DKUHVHQGH 9HUVRUJXQJVUFNODJH 9HUVRUJXQJVIRQGV -DKU 5HQWHQ $NWLHQ 6RQVWLJH X D .DVVH *HVDPW LQ 0LR (XUR 5HQWHQ $NWLHQ 6RQVWLJH X D .DVVH *HVDPW LQ 0LR (XUR 9HUVRUJXQJV UFNODJH 9HUVRUJXQJV IRQGV ,QWHUQHU =LQVIX‰ GXUFKVFKQLWWOLFKHU (IIHNWLY]LQV GHU %UXWWRNUHGLWDXIQDKPH GHV /DQGHV Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1394 6 8. Ab wann sollen diese Rücklagen planmäßig aus dem „Pensionsfonds des Landes für Beamten“ zur Stabilisierung der Versorgungskosten in welchen Summen zurückfließen (bitte nach Jahren und Höhe der Rückflüsse aufschlüsseln)? Zu 8.: Nach § 7 des Versorgungsrücklagengesetzes ist das Sondervermögen ab 1. Januar 2018 über einen Zeitraum von 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung von Aufwendungen für Versorgung, Alters- und Hinterbliebenengeld einzusetzen. Nach § 5 des Versorgungsfondsgesetzes Baden-Württemberg kann eine Entnahme frühestens ab dem 1. Januar 2020 ausschließlich zweckgebunden zur Finanzierung der Versorgungsaufwendungen des Landes erfolgen. Eine Entscheidung, ob und gegebenenfalls wann eine Entnahme erfolgen wird, ist noch nicht getroffen. Dr. Splett Staatssekretärin