Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1397 24. 01. 2017 1Eingegangen: 24. 01. 2017 / Ausgegeben: 14. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Bei wie vielen Lehrkräften lief der befristete Vertrag zum Ende des letzten Schuljahres aus, ohne dass sie einen neuen Vertrag im nächsten Schuljahr erhielten (tabellarische Darstellung nach allen Landkreisen)? 2. Wie viele Lehrer im Zollernalbkreis werden nach Ende des Schuljahres 2016/ 2017 entlassen (tabellarische Darstellung nach allen Schulen im Landkreis)? 3. Wie viele Lehrer im Regierungsbezirk Tübingen sind von dieser Problematik betroffen (tabellarische Darstellung nach allen Landkreisen)? 4. Wie viele Lehrer sind es in den übrigen Landkreisen in Baden-Württemberg (tabellarische Darstellung nach Landkreisen für die letzten drei Jahre für Entlassungen und Neueinstellungen)? 5. Denkt sie darüber nach, diese Problematik zu ändern? 6. Wie wirkt sich der Krankenstand bei angestellten und verbeamteten Lehrern auf die Unterrichtsqualität im Zollernalbkreis und im Regierungsbezirk Tübingen im Vergleich zum Landesdurchschnitt aus (tabellarische Darstellung des Krankenstands für Angestellte und Beamte)? 01. 01. 2017 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrerentlassungen in den Sommerferien 2016 und geplante Entlassungen im Jahr 2017 im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1397 2 B e g r ü n d u n g In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Lehrer am Ende des Schuljahres entlassen, obwohl sie zu Beginn des neuen Schuljahres wieder eingestellt wurden. Die Kleine Anfrage soll diese Problematik näher beleuchten und die Landesregierung soll um Stellungnahme gebeten werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 21. Februar 2017 Nr. 15-0381.1-39/62 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Bei wie vielen Lehrkräften lief der befristete Vertrag zum Ende des letzten Schuljahres aus, ohne dass sie einen neuen Vertrag im nächsten Schuljahr erhielten (tabellarische Darstellung nach allen Landkreisen)? Zum Ende des Schuljahres 2015/2016 liefen in Baden-Württemberg 362 befristete Verträge mit Lehrkräften aus, ohne dass zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 ein neuer befristeter Vertrag abgeschlossen wurde. Eine Auswertung für die Ebene der Land- und Stadtkreise ist in der Kürze der Zeit nicht machbar; verteilt auf die vier Regierungspräsidien gestaltet sich die Situation wie folgt: 2. Wie viele Lehrer im Zollernalbkreis werden nach Ende des Schuljahres 2016/ 2017 entlassen (tabellarische Darstellung nach allen Schulen im Landkreis)? 3. Wie viele Lehrer im Regierungsbezirk Tübingen sind von dieser Problematik betroffen (tabellarische Darstellung nach allen Landkreisen)? Eine Entlassung findet im rechtlichen Sinne nicht statt. Es gibt jedoch befristete Arbeitsverträge, welche für den Zeitraum eines Ausfalls einer Lehrkraft abgeschlossen werden. Die Zeitdauer eines befristeten Vertrags kann wenige Wochen innerhalb des Schuljahres umfassen oder aber sich auch vom Ausfallzeitpunkt bis spätestens zum Schuljahresende erstrecken. So können die während des laufenden Schuljahres kurzfristig entstehenden Ausfälle flexibel kompensiert werden. Aufgrund dieser Vielfalt und der permanenten Veränderungen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Angabe über die Anzahl der tatsächlich zum Unterrichtsende des laufenden Schuljahres 2016/2017 endenden Verträge gemacht werden. 9HUWUlJH ZXUGHQ QLFKW QHX JHVFKORVVHQ 53) 53. 536 537 *HVDPW 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1397 4. Wie viele Lehrer sind es in den übrigen Landkreisen in Baden-Württemberg (tabellarische Darstellung nach Landkreisen für die letzten drei Jahre für Entlassungen und Neueinstellungen)? Befristete Verträge werden mit Lehrkräften aber auch mit Personen ohne Lehrbefähigung und Pensionären abgeschlossen. Das Kultusministerium weist insofern darauf hin, dass in der Zahl der Verträge jeweils alle Personengruppen enthalten sind. Ebenfalls sind in den Zahlen die befristeten Verträge für die Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien enthalten. Eine Auswertung für die Land- und Stadtkreisebene ist in der Kürze der Zeit nicht machbar. Landesweit gestaltet sich die Situation wie folgt: 5. Denkt sie darüber nach, diese Problematik zu ändern? Die befristete Beschäftigung von Lehrerinnen und Lehrern im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg entwickelt sich dynamisch anhand des Bedarfs der Schulen. Dieser ändert sich von Schuljahr zu Schuljahr. So können einem Vertretungsbedarf beispielsweise länger anhaltende Krankheiten von Lehrkräften oder Ausfälle durch Mutterschutz und Elternzeiten zugrunde liegen. Zu diesem Zeitpunkt ist allerdings noch nicht klar, ob der Bedarf im folgenden Schuljahr weiter bestehen bleiben wird. In der Regel wird dieser im folgenden Schuljahr im Rahmen des Einstellungsverfahrens gedeckt. Deswegen werden befristete Verträge nur bis zum Ende des jeweils laufenden Schuljahres geschlossen. Eine Weiter - beschäftigung der Vertretungskräfte ist im Übrigen neben schulorganisatorischen auch aus haushaltspolitischen Gründen zu bewerten. Ferner haben Vertretungslehrkräfte ebenso wie andere Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber die Möglichkeit, sich im Rahmen der unterschiedlichen Einstellungsverfahren um eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst zu bewerben und auf diesem Wege in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bzw. in ein Beamtenverhältnis zu gelangen. Gerade im sogenannten Zusatzqualifika - tionsverfahren können befristete Beschäftigungen, die Antragstellerinnen und Antragsteller mit Bewährung abgeleistet haben, berücksichtigt werden. Jedes Jahr stehen für dieses Verfahren bis zu 10 Prozent der für die Einstellung im Sommer prognostizierten Stellen zur Verfügung. Lehrkräfte, die in diesem von den Regierungspräsidien unter Beteiligung der jeweiligen Personalvertretung durchgeführten Verfahren ausgewählt werden, werden dauerhaft in den Schuldienst des Landes übernommen. $XVJHODXIHQH EHIULVWHWH 9HUWUlJH $EIUDJH]HLWUDXP ELV -XOL 6FKXOMDKU 6FKXOMDKU 6FKXOMDKU 1HX DEJHVFKORVVHQH EHIULVWHWH 9HUWUlJH $EIUDJH]HLWUDXP ELV 6HSWHPEHU 6FKXOMDKU 6FKXOMDKU 6FKXOMDKU Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1397 4 6. Wie wirkt sich der Krankenstand bei angestellten und verbeamteten Lehrern auf die Unterrichtsqualität im Zollernalbkreis und im Regierungsbezirk Tübingen im Vergleich zum Landesdurchschnitt aus (tabellarische Darstellung des Krankenstands für Angestellte und Beamte)? Bei der jährlich stattfindenden Stichprobenerhebung an 620 Schulen im Land vom 21. bis 25. November 2016 lag der Unterrichtsausfall im Regierungsbezirk Tübingen bei 2,4 Prozent der Sollstunden laut Stundenplan; der Landesdurchschnitt lag bei dieser Erhebung bei 3,2 Prozent. Krankheit war im Regierungs - bezirk Tübingen mit einem Anteil von 62,5 Prozent der wesentliche Grund für die Abwesenheit von Lehrkräften, ebenso wie landesweit mit einem Anteil von 55,8 Prozent. In der Stichprobenerhebung wird nicht zwischen tarifbeschäftigten und beamteten Lehrkräften unterschieden, sodass weitergehende Aussagen nicht möglich sind. Eine pauschale Aussage zu den Auswirkungen des Krankenstands auf die Unterrichtsqualität ist schon deshalb nicht möglich, weil die denkbaren Maßnahmen der Schule, mit denen auf krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit von Lehrkräften reagiert wird, eine große Bandbreite aufweisen. Es gibt auch keine Erhebungen oder Untersuchungen, die Grundlage für eine solche Bewertung sein könnten. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport