Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1411 24. 01. 2017 1Eingegangen: 24. 01. 2017 / Ausgegeben: 08. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche inhaltlichen Eckpunkte enthält das „angepasste Gesamtmodell Grundsteuer “ und wie bewertet sie diese Eckpunkte hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gemeinden des Zollernalbkreises sowie auf Baden-Württemberg und den Länderfinanzausgleich? 2. Welche Klärungsbedarfe bestehen noch aus ihrer Sicht? 3. Wie werden sich nach ihrem Kenntnisstand die Grundsteuereinnahmen der Gemeinden im Zollernalbkreis sowie in Baden-Württemberg bis 2030 entwickeln , wenn das jetzt „angepasste Gesamtmodell Grundsteuer“ umgesetzt werden sollte? 4. Wie gestaltet sich nach ihrem Kenntnisstand der weitere Zeitplan der Reform der Grundsteuer? 31. 12. 2016 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Diskussionsstand zur Reform der Grundsteuer und Positionen des Landes Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1411 2 B e g r ü n d u n g Auf Bundesebene wird seit mehreren Jahren über eine Reform der Grundsteuer diskutiert. Da die Grundsteuer eine gemeindliche Realsteuer ist, sind die Bundesländer , die die kommunalen Interessen auf Bundesebene vertreten, an der Reformdebatte unmittelbar beteiligt. Nach Kenntnis des Fragestellers hat sich die Finanzministerkonferenz am 28. April 2016 und am 3. Juni 2016 mit der Reform der Grundsteuer beschäftigt. Am 28. April 2016 soll die Finanzministerkonferenz ein sogenanntes „angepasstes Gesamtmodell Grundsteuer“ zur Kenntnis genommen haben. Die Reform wird Auswirkungen auf die Grundsteuereinnahmen der Gemeinden im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg und auf den Länder - finanzausgleich haben. Mit dieser Kleinen Anfrage soll dieser Sachverhalt näher beleuchtet werden und die Landesregierung um Stellungnahme gebeten werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 16. Februar 2017 Nr. 3-G100.0/2 beantwortet das Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche inhaltlichen Eckpunkte enthält das „angepasste Gesamtmodell Grundsteuer “ und wie bewertet sie diese Eckpunkte hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gemeinden des Zollernalbkreises sowie auf Baden-Württemberg und den Länderfinanzausgleich? 3. Wie werden sich nach ihrem Kenntnisstand die Grundsteuereinnahmen der Gemeinden im Zollernalbkreis sowie in Baden-Württemberg bis 2030 entwickeln , wenn das jetzt „angepasste Gesamtmodell Grundsteuer“ umgesetzt werden sollte? Zu 1. und 3.: Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Finanzministerkonferenz hat am 3. Juni 2016 mehrheitlich die Länder Hessen und Niedersachsen beauftragt, Gesetzentwürfe für die verfassungs-, bewertungsund verfahrensrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung des Gesamtmodells einer Reform der Grundsteuer in den Bundesrat einzubringen. In seiner Plenarsitzung vom 4. November 2016 hat der Bundesrat beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundestag einzubringen. Inhaltliche Eckpunkte des Gesamtmodells Wesentliche Bausteine des Gesamtmodells sind die Bewertung des Grundvermögens und die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Während bei letzterem wie bisher ein Ertragswert als Grundlage dient, ist aufgrund admi - nistrativer und verfassungsrechtlicher Erwägungen im Bereich des Grundvermögens ein Wechsel vom gemeinen Wert hin zum Kostenwert vorgesehen. Um den Anforderungen an eine gleichheitsgemäße Bewertung zu genügen, wurde ein Ansatz gewählt, der typisiert den Investitionsaufwand abbildet. Beim Grund und Boden geschieht dies auf Grundlage der Bodenrichtwerte, bei Gebäuden werden pauschalierte Herstellungskosten zur Wertermittlung herangezogen. Dazu wird die Gebäudefläche mit durchschnittlichen Herstellungskosten multipliziert und zur Berücksichtigung einer im Zeitablauf eintretenden Substanzeinbuße um einen Alterswertabschlag reduziert. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1411 Das neue Verfahren ist einfacher ausgestaltet und soll dadurch auch Neubewertungen in regelmäßigen Abständen ermöglichen. Die erste Hauptfeststellung für die Grundsteuerwerte nach der neuen Bewertung soll auf den 1. Januar 2022 (erster Hauptfeststellungsstichtag) durchgeführt werden. Die Reform beschränkt sich zunächst auf die notwendigen Änderungen am Bewertungsrecht . Als Ziel der Reform wird neben einem verfassungskonformen Bewertungsrecht auch die Aufkommensneutralität angestrebt. Dies soll durch die Festlegung der Grundsteuermesszahlen in einem zweiten Schritt – nach Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte – erreicht werden. Um eine generelle Steuer - erhöhung auch auf Länderebene zu vermeiden, sollen diese außerdem über länderspezifische Messzahlen Einfluss auf die Höhe der Messbeträge nehmen können . Allerdings verbleibt das Hebesatzrecht bei den Gemeinden, sodass diese letztlich weiterhin über die Höhe der Grundsteuer entscheiden werden. Auswirkungen des Gesamtmodells Eine Aussage zu den Auswirkungen des geänderten Bewertungsverfahrens auf die Gemeinden des Zollernalbkreises sowie auf Baden-Württemberg kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht getroffen werden. Dies lässt sich erst nach Abschluss der Bewertungsarbeiten auf der Grundlage des neuen Bewertungsrechts und der dann anzupassenden Grundsteuerregelungen abschätzen. Dies gilt auch bezüglich des Länderfinanzausgleichs. Ganz allgemein kann man sagen, dass die Grundsteuer im Länderfinanzausgleich ein relativ geringes Gewicht hat. Letztendlich hängt die Auswirkung davon ab, ob es zu Verschiebungen der Grundsteuerbemessungsgrundlage im Verhältnis zwischen den Ländern kommt. Entwicklung der Grundsteuereinnahmen bis zum Jahr 2030 Eine Aussage zur Entwicklung der Grundsteuereinnahmen der Gemeinden im Zollernalbkreis sowie in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2030 bei Umsetzung des Gesamtmodells kann aus denselben Gründen nicht getroffen werden. 2. Welche Klärungsbedarfe bestehen noch aus ihrer Sicht? Zu 2.: Aus Sicht der Landesregierung besteht hinsichtlich des Gesamtmodells kein weiterer Klärungsbedarf. 4. Wie gestaltet sich nach ihrem Kenntnisstand der weitere Zeitplan der Reform der Grundsteuer? Zu 4.: Nach Einbringung der Gesetzentwürfe ist der Bund Herr des Verfahrens. Bisher liegt der Landesregierung die Gegenäußerung der Bundesregierung vom 21. Dezember 2016 vor. Ein Zeitplan der Behandlung der Grundsteuerreform im Bundestag ist der Landesregierung nicht bekannt. Dr. Splett Staatssekretärin