Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1419 24. 01. 2017 1Eingegangen: 24. 01. 2017 / Ausgegeben: 13. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Plant sie ein oder mehrere Abschiebezentren in unmittelbarer Nähe zu Flug - häfen ähnlich wie in Hamburg und Bayern? 2. Wie viele Plätze sollen diese dann in Baden-Württemberg bieten? 3. Welche Flughäfen kommen nach ihrer Erkenntnis in Frage? 4. Wann soll – sofern zukünftig auch in Baden-Württemberg geplant – ein solches Abschiebezentrum in Betrieb gehen (Zeitspanne und Kosten näher beleuchten )? 5. Wie viele Flüchtlinge sind ihrer Kenntnis nach bereits richterlich abgeschoben? 6. Wie groß ist der Anteil der geduldeten Flüchtlinge im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg, die länger bleiben dürfen? 7. Wie viele Flüchtlinge in Baden-Württemberg wurden bisher tatsächlich wieder abgeschoben (Herkunftsländer und Anzahl der Flüchtlinge aus Erstaufnahmestandorten von Baden-Württemberg tabellarisch angeben)? 8. Wie viele Flüchtlinge sind freiwillig wieder aus Deutschland ausgereist und kamen ihrer Abschiebung zuvor? 09. 01. 2017 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Abschiebezentren an Flughäfen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1419 2 B e g r ü n d u n g Hamburg in Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein und Bayern stellten kürzlich Abschiebezentren in unmittelbarer Nähe zu Flughäfen vor. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Landesregierung bezüglich dieses Themas um Stellungnahme gebeten werden. Es soll insbesondere geklärt werden, ob auch an Flughäfen in Baden-Württemberg solche Abschiebeeinrichtungen geplant und umgesetzt werden sollen. Aufgrund der inneren Sicherheit rufen alle Parteien auf, in der Praxis die Geschwindigkeit der tatsächlichen durchgeführten Abschiebungen zu erhöhen . In der Praxis sind die Rückführungen aber eher gering. Mit dieser Kleinen Anfrage soll dieser Sachverhalt näher beleuchtet werden und die Landesregierung um Stellungnahme gebeten werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 20. Februar 2017 Nr. 4-1362/207 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Plant sie ein oder mehrere Abschiebezentren in unmittelbarer Nähe zu Flug - häfen ähnlich wie in Hamburg und Bayern? 2. Wie viele Plätze sollen diese dann in Baden-Württemberg bieten? 3. Welche Flughäfen kommen nach ihrer Erkenntnis in Frage? 4. Wann soll – sofern zukünftig auch in Baden-Württemberg geplant – ein solches Abschiebezentrum in Betrieb gehen (Zeitspanne und Kosten näher beleuchten )? Zu 1. bis 4.: In Baden-Württemberg wird der Ausreisegewahrsam in der Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim vollzogen. Wegen der guten Erreichbarkeit der Flughäfen Stuttgart, Frankfurt am Main und Baden-Airpark von Pforzheim aus hat der Ausländer die Möglichkeit, den Ausreisegewahrsam jederzeit dadurch vorzeitig zu beenden, dass er eine konkrete Reisemöglichkeit (Flugverbindung) in einen aufnahmebereiten Staat benennt, die er wahrnehmen möchte. Eine weitere Einrichtung zur Vollziehung des Ausreisegewahrsams ist bisher nicht geplant. 5. Wie viele Flüchtlinge sind ihrer Kenntnis nach bereits richterlich abgeschoben? Zu 5.: Für Abschiebungen ist die Exekutive zuständig. Im Jahr 2016 wurden 3.638 Ausländer aus Baden-Württemberg abgeschoben. 6. Wie groß ist der Anteil der geduldeten Flüchtlinge im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg, die länger bleiben dürfen? Zu 6.: Zum Stichtag 31. Dezember 2016 hielten sich im Zollernalbkreis 120 und im gesamten Land Baden-Württemberg 23.212 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer auf, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist (Duldung). Eine solche Duldung lässt die Ausreisepflicht unberührt und wird grundsätzlich auf jeweils höchstens sechs Monate befristet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1419 7. Wie viele Flüchtlinge in Baden-Württemberg wurden bisher tatsächlich wieder abgeschoben (Herkunftsländer und Anzahl der Flüchtlinge aus Erstaufnahmestandorten von Baden-Württemberg tabellarisch angeben)? Zu 7.: Im Jahr 2016 wurden aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes 195 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer abgeschoben, die sich wie folgt auf Herkunftsstaaten verteilten: 8. Wie viele Flüchtlinge sind freiwillig wieder aus Deutschland ausgereist und kamen ihrer Abschiebung zuvor? Zu 8.: Im Jahr 2016 sind aus Baden-Württemberg 9.356 Ausländer freiwillig zurück - gekehrt, die finanzielle Hilfen aus dem Bund-Länder-Programm REAG/GARP (REAG = Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany , GARP = Government Assisted Repatriation Programme) und/oder der Lan - desförderung freiwillige Rückkehr in Anspruch genommen bzw. beantragt haben und/oder zuvor in einer landesgeförderten Rückkehrberatungsstelle oder in einer Erstaufnahmeeinrichtung beraten wurden. Nicht alle diese Ausländer waren vollziehbar ausreisepflichtig, aber der überwiegende Teil. Hinzu kommen noch die Ausländer, die ohne die genannte finanzielle Förderung oder ohne Beratung in den genannten Einrichtungen ausgereist sind und deren Zahl daher nicht erfasst werden kann. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration +HUNXQIWVVWDDW =DKO $OEDQLHQ $OJHULHQ %RVQLHQ +HU]HJRZLQD &KLQD *HRUJLHQ ,UDQ .RVRYR 0D]HGRQLHQ 6HUELHQ 7XQHVLHQ