Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1424 07. 02. 2017 1Eingegangen: 07. 02. 2017 / Ausgegeben: 10. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gasversorgungsunternehmen sind nach ihrer Kenntnis in Baden- Württemberg an welchen Standorten angesiedelt und belieferten ihre Kunden im Zeitraum 2005 bis einschließlich 2016 jeweils mit wie viel Kilowattstunden Erdgas? 2. Welche Preiserhöhungen bzw. Preissenkungen (netto, in Cent je Kilowattstunde und in Prozent) wurden nach ihrer Kenntnis wann und von welchen badenwürttembergischen Gasversorgern zwischen 2005 und einschließlich 2016 jeweils durchgeführt? 3. Hält sie aus ihrer Sicht die von den Gasversorgern im Zollernalbkreis und Baden -Württemberg insbesondere seit 2012 durchgeführten Gaspreissenkungen in Anbetracht der Tatsache, dass seit 2012 die Gasimportpreise zurückgegangen sind, für gerechtfertigt? 4. Welche Gaslieferanten an welchen Standorten in Deutschland stehen nach ihrer Kenntnis den Gasversorgern im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg zur Verfügung und welche Preise hatten bzw. haben die Gasversorger je Kilowattstunde /Cent in den jeweiligen Jahren seit 2006 bis einschließlich 2016 nach ihrer Kenntnis zu bezahlen? 5. Welche Möglichkeiten stehen ihr bezüglich welcher Gasversorgungsunternehmen im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg zur Verfügung, um zu gewährleisten , dass die seit 2012 gesunkenen Gaspreise an den Endverbraucher weitergegebenen werden? 6. Weshalb bestehen nach ihrer Auffassung bei den Gaspreisen sowie den Strompreisen große regionale Unterschiede in der Preisgestaltung? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Gasversorger in Baden-Württemberg und ihre Preispolitik Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1424 2 7. Hält sie die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis aus heutiger Sicht noch für ein geeignetes Instrument zur Bestimmung der Gaspreise gegenüber den Endverbrauchern, auch in Anbetracht der Tatsache, dass diese Verknüpfung der Preisentwicklung in den von den Gasversorgern mit den Endverbrauchern geschlossenen Verträgen keinen Eingang findet? 8. Können die in den vergangenen Jahren und zuletzt seit 2012 fallenden Gas - preise überhaupt mit dem Ölpreis gerechtfertigt werden, nachdem der Heizölpreis für den Endverbraucher in den vergangenen Jahren deutlicher gesunken ist und unter dem Gaspreis liegt und die Gaspreise nahezu konstant blieben? 24. 01. 2017 Herre AfD B e g r ü n d u n g Seit Jahren fallen die Gaspreise. Viele deutsche Gasversorger lassen ihre Kunden nicht ausreichend an den stark gefallenen Beschaffungspreisen an den Weltmärkten teilhaben. Diese Entwicklung ist auch bei den stark gesunkenen Ölpreisen festzustellen. Während die gesunkenen Ölpreise an den Endverbraucher weitergegeben werden, ist das bei Gasbeziehern nicht der Fall. Seit Mitte 2012 fallen die Gaspreise im Großhandel deutlich. Spätestens im Jahr 2014 hätte dieser Rückgang auch bei den Endkunden durch Preissenkungen der Gasversorger im Zol - lernalbkreis und in Baden-Württemberg ankommen müssen, was seitdem aber nur in geringem Umfang geschehen ist. Durch die Beantwortung der Kleinen Anfrage soll der Landesregierung als Aufsichtsorgan bezüglich der in Baden-Württemberg ansässigen Gasversorgungsunternehmen Gelegenheit zur Beseitigung der Transparenzdefizite bei der Gaspreispolitik und der negativen Entwicklung für den Endverbraucher gegeben werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 1. März 2017 Nr. 4-4452.87/730 beantwortet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gasversorgungsunternehmen sind nach ihrer Kenntnis in Baden- Württemberg an welchen Standorten angesiedelt und belieferten ihre Kunden im Zeitraum 2005 bis einschließlich 2016 jeweils mit wie viel Kilowattstunden Erdgas? Der deutsche Erdgasendkundenmarkt, insbesondere für Haushaltskunden, ist gekennzeichnet von einem wettbewerblichen Nebeneinander einer ganzen Reihe von lokal, regional und bundesweit tätigen Gasversorgungsunternehmen. Dies hat zur Folge, dass Gasendkunden heute regelmäßig aus einer Vielzahl von im regen Wettbewerb stehenden Gasversorgungsunternehmen auswählen können. Die Anzahl der in Baden-Württemberg ansässigen Gasversorgungsunternehmen, ihre Standorte, deren Kundenanzahl und ihre Absatzmengen werden vom Minis - terium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft nicht erfasst. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1424 2. Welche Preiserhöhungen bzw. Preissenkungen (netto, in Cent je Kilowattstunde und in Prozent) wurden nach ihrer Kenntnis wann und von welchen badenwürttembergischen Gasversorgern zwischen 2005 und einschließlich 2016 jeweils durchgeführt? Gaspreiserhöhungen und -senkungen werden vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Energiekartellbehörde seit 2012/ 2013 nicht mehr systematisch erfasst. Im zuvor noch nicht wettbewerblich geprägten Gasendkundenmarkt hat die Energiekartellbehörde bis 2012/2013 in regelmäßigen Abständen die jeweils aktuellen Gaspreise abgefragt. Exemplarisch kann insoweit auf die Entwicklung des Gaspreises für die Grundversorgungsverträge der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) als größtem Grundversorger in Baden-Württemberg verwiesen werden, wobei hier die Preisentwicklung bis 2014 (brutto) erfasst ist. Dazu wird auf die Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zum Antrag der Abg. Andreas Glück u. a. FDP/DVP „Wie trans - parent sind die Energiepreise aus Verbrauchersicht?“ (Drucksache 15/6073) verwiesen . 3. Hält sie aus ihrer Sicht die von den Gasversorgern im Zollernalbkreis und Baden-Württemberg insbesondere seit 2012 durchgeführten Gaspreissenkungen in Anbetracht der Tatsache, dass seit 2012 die Gasimportpreise zurückgegangen sind, für gerechtfertigt? Der Landesregierung liegen die für Preisgestaltung relevanten unternehmensindividuellen Kalkulationsgrundlagen (Energiebeschaffungskosten, Lieferverträge, Ver - triebskosten etc.) der Gasversorger im Zollernalbkreis bzw. in Baden-Württemberg nicht vor. Eine Bewertung der seit 2012 durchgeführten Gaspreissenkungen ist daher nicht möglich und letztlich auch nicht angezeigt, da die Gasversorger mit Sitz im Zollernalbkreis oder anderswo im bundesweiten Wettbewerb mit anderen Gasversorgern stehen. 4. Welche Gaslieferanten an welchen Standorten in Deutschland stehen nach ihrer Kenntnis den Gasversorgern im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg zur Verfügung und welche Preise hatten bzw. haben die Gasversorger je Kilowattstunde/Cent in den jeweiligen Jahren seit 2006 bis einschließlich 2016 nach ihrer Kenntnis zu bezahlen? Der Landesregierung liegen keine näheren Kenntnisse zu den, den jeweiligen Gasversorgern zur Verfügung stehenden Vorlieferanten und deren Einkaufspreisen vor. In gängigen Energiepreisvergleichsportalen können diese Informationen leicht selbst recherchiert werden. 5. Welche Möglichkeiten stehen ihr bezüglich welcher Gasversorgungsunternehmen im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg zur Verfügung, um zu gewährleisten , dass die seit 2012 gesunkenen Gaspreise an den Endverbraucher weitergegebenen werden? Einflussnahme auf die Preisgestaltung ist in einem wettbewerblichen Markt keine Aufgabe einer Landesregierung. 6. Weshalb bestehen nach ihrer Auffassung bei den Gaspreisen sowie den Strompreisen große regionale Unterschiede in der Preisgestaltung? Regionale Unterschiede können u. a. auf unterschiedlich hohe Netznutzungsentgelte , Abweichungen bei den Vertragslaufzeiten beim Endkunden, unterschiedlichen Beschaffungsstrategien der Gasversorger, abweichenden Kosten- oder Margensituationen der Vertriebe bis hin zu differenzierten Konzessionsabgabensätzen zurückzuführen sein. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1424 4 7. Hält sie die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis aus heutiger Sicht noch für ein geeignetes Instrument zur Bestimmung der Gaspreise gegenüber den Endverbrauchern, auch in Anbetracht der Tatsache, dass diese Verknüpfung der Preisentwicklung in den von den Gasversorgern mit den Endverbrauchern geschlossenen Verträgen keinen Eingang findet? Nein. 8. Können die in den vergangenen Jahren und zuletzt seit 2012 fallenden Gaspreise überhaupt mit dem Ölpreis gerechtfertigt werden, nachdem der Heizölpreis für den Endverbraucher in den vergangenen Jahren deutlicher gesunken ist und unter dem Gaspreis liegt und die Gaspreise nahezu konstant blieben? Siehe Antwort zu Frage 5. Untersteller Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft