Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1427 24. 01. 2017 1Eingegangen: 24. 01. 2017 / Ausgegeben: 08. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg in jüngster Zeit Jugendliche untergebracht waren bzw. noch sind, denen die Planung eines Sprengstoffanschlags bzw. eines Sprengstoff-Selbstmordanschlags in Deutschland , konkret in Baden-Württemberg, zur Last gelegt wird? 2. Falls ja, um wie viele Jugendliche (bitte Alter, Geschlecht und Nationalität angeben ) handelt es sich? 3. Falls ja, wo war ein solcher Anschlag geplant? 4. Falls ja, zu welchem Anlass war ein solcher Anschlag geplant? 5. Falls ja, welche Ideologie bzw. welche religiösen Vorstellungen lagen nach Erkenntnis der Behörden den Anschlagsplänen zugrunde? 6. Falls ja, welche Umstände führten dazu, dass der Anschlag vereitelt wurde? 7. Falls ja, steht nach Erkenntnis der Behörden eine Organisation – und ggf. welche Organisation − hinter dem Anschlagsplan? 8. Falls ja, aus welchen Gründen fand bzw. findet keine Medienberichterstattung statt? 9. Falls ja, wie wird mit minderjährigen Jugendlichen nach aktueller Gesetzeslage verfahren, die der fortgeschrittenen Planung eines Sprengstoffanschlags überführt werden? Kleine Anfrage des Abg. Bernd Gögel AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Europa Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1427 2 10. Falls die Jugendlichen Ausländer (bitte Nationalität nennen) sind – unter welchem Aufenthaltsstatus werden sie in Deutschland von den Behörden geführt? 17. 01. 2017 Gögel AfD B e g r ü n d u n g Aus der Bevölkerung wurde die Bitte an den Fragesteller herangetragen, zu recherchieren , ob Reden über einen solchen Vorgang eine tatsächliche Grundlage haben und in jüngster Zeit in Baden-Württemberg tatsächlich ein geplanter Sprengstoffanschlag vereitelt wurde bzw. warum über einen gegebenenfalls ver - eitelten Anschlag nicht berichtet worden sei. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Februar 2017 beantwortet das Justizministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg in jüngster Zeit Jugendliche untergebracht waren bzw. noch sind, denen die Planung eines Sprengstoffanschlags bzw. eines Sprengstoff-Selbstmordanschlags in Deutsch - land, konkret in Baden-Württemberg, zur Last gelegt wird? 2. Falls ja, um wie viele Jugendliche (bitte Alter, Geschlecht und Nationalität angeben) handelt es sich? 3. Falls ja, wo war ein solcher Anschlag geplant? 4. Falls ja, zu welchem Anlass war ein solcher Anschlag geplant? 5. Falls ja, welche Ideologie bzw. welche religiösen Vorstellungen lagen nach Erkenntnis der Behörden den Anschlagsplänen zugrunde? 6. Falls ja, welche Umstände führten dazu, dass der Anschlag vereitelt wurde? 7. Falls ja, steht nach Erkenntnis der Behörden eine Organisation – und ggf. welche Organisation − hinter dem Anschlagsplan? 8. Falls ja, aus welchen Gründen fand bzw. findet keine Medienberichterstattung statt? 9. Falls ja, wie wird mit minderjährigen Jugendlichen nach aktueller Gesetzes - lage verfahren, die der fortgeschrittenen Planung eines Sprengstoffanschlags überführt werden? 10. Falls die Jugendlichen Ausländer (bitte Nationalität nennen) sind – unter welchem Aufenthaltsstatus werden sie in Deutschland von den Behörden geführt? Im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg sind derzeit keine jugendlichen Beschuldigten untergebracht, denen im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens die Planung eines Sprengstoffanschlags bzw. eines Spreng- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1427 stoff-Selbstmordanschlags zur Last gelegt wird. Entsprechende Gerüchte in der Bevölkerung, auf die im Rahmen der Begründung der Anfrage verwiesen wird, entbehren einer tatsächlichen Grundlage. Tatsächlicher Hintergrund dieses Ge - rüchts könnte möglicherweise ein von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen zwei jugendliche Beschuldigte wegen Verabredung zum Mord geführtes Ermittlungsverfahren sein, in dem diesen zur Last gelegt wird, mit Schusswaffen einen islamistisch motivierten Anschlag auf eine öffentliche Einrichtung im Landkreis Aschaffenburg geplant zu haben. Gegen die Beschuldigten wurden am 9. Dezember 2016 Untersuchungshaftbefehle erlassen und in Vollzug gesetzt. Dieser Vorgang war Gegenstand einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 9. Dezember 2016. In Vertretung Steinbacher Ministerialdirektor