Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1436 26. 01. 2017 1Eingegangen: 26. 01. 2017 / Ausgegeben: 17. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Liegt ein Gutachten zum Brandschutz des Gebäudes des Land- und Amtsgerichts in Offenburg vor? 2. Wie lautet das Ergebnis dieses Brandschutzgutachtens? 3. Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesem Brandschutzgutachten? 4. Bis wann werden mögliche Defizite, die sich aus dem Brandschutzgutachten ergeben, behoben? 26. 01. 2017 Binder SPD Kleine Anfrage des Abg. Sascha Binder SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Brandschutz im Gebäude des Land- und Amtsgerichts Offenburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1436 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Februar 2017 Nr. 4-33OG/33 beantwortet das Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Liegt ein Gutachten zum Brandschutz des Gebäudes des Land- und Amtsgerichts in Offenburg vor? 2. Wie lautet das Ergebnis dieses Brandschutzgutachtens? Zu 1. und 2.: Für das Gebäude des Land- und Amtsgerichts in Offenburg liegt ein Brandschutzgutachten vor. Das Gutachten weist darauf hin, dass das Gebäude teilweise nicht den aktuell gültigen Normen entspricht und der Brandschutz zu ertüchtigen ist. 3. Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesem Brandschutzgutachten? 4. Bis wann werden mögliche Defizite, die sich aus dem Brandschutzgutachten ergeben, behoben? Zu 3. und 4.: Das 1956 errichtete Gebäude ist entsprechend der baurechtlichen Regelungen brand schutztechnisch unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Belange zu ertüchtigen. Erforderliche Maßnahmen werden derzeit planerisch vorbereitet. Vorab notwendige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen am Ge - bäude sollen ab Herbst 2017 umgesetzt werden. Dr. Splett Staatssekretärin