Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1453 26. 01. 2017 1Eingegangen: 26. 01. 2017 / Ausgegeben: 05. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen hat die Bundespolizei in den Jahren 2015 und 2016 nach einem illegalen Staatsübertritt von der Schweiz nach Baden-Württemberg aufgegriffen ? 2. Welche Staatsangehörigkeit hatten diese aufgegriffenen Personen (bitte tabellarisch darstellen)? 3. Wie viele Frauen, Männer und Kinder befanden sich unter den aufgegriffenen Personen (bitte tabellarisch darstellen)? 4. Wie viele der aufgegriffenen Personen haben mittlerweile in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt? 5. Wie viele der gestellten Asylanträge wurden bereits bewilligt? 6. Wie viele der aufgegriffenen Personen wurden wieder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt? 7. Wie viele der aufgegriffenen Personen wurden wieder in die Schweiz zurückgeschickt ? 8. Von welcher Entwicklung (mehr oder weniger Grenzübertritte als beispielsweise 2016) geht sie bezüglich der illegalen Einreise aus der Schweiz nach Baden- Württemberg für das Jahr 2017 aus? Kleine Anfrage des Abg. Udo Stein AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Illegal von der Schweiz aus einreisende Personengruppen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1453 2 9. Welche Bestrebungen unternimmt die Landesregierung, um solche illegalen Grenzübertritte zu minimieren? 19. 01. 2017 Stein AfD B e g r ü n d u n g Aufgrund der aktuellen prekären Gefährdungslage in Deutschland ist es wichtig zu erfahren, wie die Landesregierung, auch im Hinblick auf eine mögliche Ein - reise sog. „Gefährder“, gegen illegale Grenzübertritte aus der Schweiz vorgeht. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, um der Bevölkerung wieder ein Gefühl der Sicherheit vermitteln zu können. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Februar 2017 Nr. 4-1320/103-1 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: V o r b e m e r k u n g Bedingt durch das Bundesstaatsprinzip unterliegen die Bundesbehörden nicht dem Fragerecht von Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags. Mithin beschränkt sich die Landesregierung bei der Stellungnahme deshalb auf tat - sächlich belastbar vorhandene Erkenntnisse ihrer Behörden. 1. Wie viele Personen hat die Bundespolizei in den Jahren 2015 und 2016 nach einem illegalen Staatsübertritt von der Schweiz nach Baden-Württemberg aufgegriffen ? 2. Welche Staatsangehörigkeit hatten diese aufgegriffenen Personen (bitte tabellarisch darstellen)? 3. Wie viele Frauen, Männer und Kinder befanden sich unter den aufgegriffenen Personen (bitte tabellarisch darstellen)? 4. Wie viele der aufgegriffenen Personen haben mittlerweile in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt? 5. Wie viele der gestellten Asylanträge wurden bereits bewilligt? 6. Wie viele der aufgegriffenen Personen wurden wieder in ihr Herkunftsland zurückgeschickt? 7. Wie viele der aufgegriffenen Personen wurden wieder in die Schweiz zurück - geschickt? Zu 1. bis 7.: Ausweislich aktueller Pressemeldungen hat die Bundespolizei von Januar 2016 bis Oktober 2016 rund 3.810 Flüchtlinge an der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz aufgegriffen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1453 Im Übrigen ist der Landesregierung bekannt, dass das BAMF im Jahr 2016 ins - gesamt 1.997 Übernahmeersuchen im Rahmen des Dublin-Verfahrens an die Schweiz gestellt hat. Das Dublin-Verfahren ist ein Vorverfahren zum eigentlichen Asylverfahren, in dem der für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständige Mitgliedstaat der EU bzw. assoziierte Staat festgestellt wird. Grundsätzlich ist der EU-Mitgliedstaat bzw. assoziierte Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, in dessen Staatsgebiet der Asylsuchende zuerst eingereist ist. Im ersten Halbjahr 2016 wurden 66 Personen im Rahmen des Dublin-Verfahrens aus Deutschland in die Schweiz überstellt. Die darüber hinaus erfragten Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor. 8. Von welcher Entwicklung (mehr oder weniger Grenzübertritte als beispielsweise 2016) geht sie bezüglich der illegalen Einreise aus der Schweiz nach Baden- Württemberg für das Jahr 2017 aus? Zu 8.: Die Zahl der illegalen Einreisen aus der Schweiz hängen von zahlreichen Faktoren ab, die sich einer Steuerung des Landes entziehen. Eine qualifizierte Prognose ist deshalb nicht möglich. 9. Welche Bestrebungen unternimmt die Landesregierung, um solche illegalen Grenzübertritte zu minimieren? Zu 9.: Die Kontrolle der Grenzen liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Die Landes - regierung steht sowohl auf politischer als auch auf operativer Ebene in ständigem Austausch mit den zuständigen Bundesbehörden, um dem Zuwanderungsdruck zu begegnen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration