Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1456 07. 02. 2017 1Eingegangen: 07. 02. 2017 / Ausgegeben: 27. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Kann sie ausschließen, dass Straftaten ausländischer bzw. mit dem Ausland verbundener Rechtsextremisten oder Ultranationalisten wie z. B. die „Grauen Wölfe“/die „Ülkücü-Bewegung“, als rechtsextreme Straftaten erfasst und in der Kriminalitätsstatistik gezählt werden? 2. Welche Feindbilder hat die „Ülkücü-Bewegung“ ihrer Information nach? 3. Wie viele der laut Wikipedia 303 existierenden Vereine und 18.500 Mitglieder der „Grauen Wölfe“ sind nach ihren Erkenntnissen in Deutschland in Baden- Württemberg aktiv? 4. Sind die 18.500 Mitglieder ihrer Ansicht nach als rechtsextremistisch anzu - sehen oder „nur“ die geschätzten 7.000 Mitglieder der Föderation der Türkisch- Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF), die in Druck - sache 16/843 erwähnt werden? 5. Welche Studien sind ihr über den Einfluss ausländischer, rechtsextremer Gruppen auf Angehörige der Nationalität bekannt, beispielsweise der Grauen Wölfe auf türkischstämmige Jugendliche (die Stadt Köln wollte 2012 beispielsweise eine solche Studie in Auftrag geben)? 6. Welche schulischen Projekte gibt es, die im Rahmen der Extremismus-Prävention , speziell Rechtsextremismus, für türkischen Rechtsextremismus sensibilisieren ? 7. Geht ihrer Meinung nach vom ethnischen Rassismus der rechtsextremistischen Türken eine Gefahr für die Mitmenschen in Baden-Württemberg aus? Kleine Anfrage des Abg. Thomas Axel Palka AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Statistische Erfassung ausländischer Rechtsextremisten Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1456 2 8. Könnten Propagandastraftaten von ausländischen Rechtsextremisten als „rechts motivierte“ Straftat erfasst und in der Kriminalitätsstatistik gezählt werden bzw. dann nicht gezählt werden, da es z. B. Propagandastraftaten nur im „rechten“ Bereich und nicht im Bereich der Ausländerkriminalität gibt? 9. Ist ihr bekannt, ob das Medienpaket gegen Rechtsextremismus „Wölfe im Schafspelz“, welches in Drucksache 16/189 angesprochen wird, unter Anspielung auf die „Grauen Wölfe“ benannt wurde? 10. Wird das „Sonderprogramm der Landesregierung zur Bekämpfung des isla - mistischen Terrorismus“, welches laut Drucksache 16/189 betont nun auch auf den Rechtsextremismus ausgeweitet werden soll, speziell aufgrund zunehmend fließender Übergänge von Rechtsextremismus (z. B. seitens türkischer Rechtsextremisten wie oben genannt) und Islamismus zusammengeführt und ausgeweitet? 19. 01. 2017 Palka AfD A n t w o r t Mit Schreiben vom 2. März 2017 Nr. 4-1082.2/440 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Kann sie ausschließen, dass Straftaten ausländischer bzw. mit dem Ausland verbundener Rechtsextremisten oder Ultranationalisten wie z. B. die „Grauen Wölfe“/die „Ülkücü-Bewegung“, als rechtsextreme Straftaten erfasst und in der Kriminalitätsstatistik gezählt werden? 8. Könnten Propagandastraftaten von ausländischen Rechtsextremisten als „rechts motivierte“ Straftat erfasst und in der Kriminalitätsstatistik gezählt werden bzw. dann nicht gezählt werden, da es z. B. Propagandastraftaten nur im „rechten“ Bereich und nicht im Bereich der Ausländerkriminalität gibt? Zu 1. und 8.: Die statistische Erfassung Politisch motivierter Kriminalität (PMK) erfolgt auf der Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD). Mit Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 10. Mai 2001 sind rückwirkend zum 1. Januar 2001 mit dem „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ und den „Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)“ die bundesweit einheitlich geltenden Kriterien zur Definition und Erfassung Politisch motivierter Straftaten in Kraft gesetzt worden. Vorgänge, die keinen Straftatbestand verwirklichen, werden der PMK nicht zugeordnet. Hinsichtlich der Kriterien zur Zuordnung einer Straftat zu einem Phänomenbereich der PMK wird auf die Landtagsdrucksachen 16/411 (Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christina Baum: Politisch motivierte Kriminalität in Baden- Württemberg) und 16/1293 (Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Herre: Erfassung und Kategorisierung von politisch motivierten Straftaten im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg) verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1456 2. Welche Feindbilder hat die „Ülkücü-Bewegung“ ihrer Information nach? Zu 2.: Zu den Feindbildern der türkischen „Ülkücü-Bewegung“ („Bewegung der Idea - listen“) gehört in erster Linie die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK). Darüber hinaus werden jedoch auch ethnische Gruppen wie Kurden und Armenier und religiöse Gemeinschaften wie Juden und Christen von Teilen der Bewegung diffamiert . 3. Wie viele der laut Wikipedia 303 existierenden Vereine und 18.500 Mitglieder der „Grauen Wölfe“ sind nach ihren Erkenntnissen in Deutschland in Baden- Württemberg aktiv? Zu 3.: In Deutschland sind die Anhänger der „Ülkücü-Bewegung“ in einem organisierten Bereich mit einer Vielzahl von Vereinen und anderen Zusammenschlüssen aktiv. Zur Bewegung gehören aber auch nicht organisierte Jugendliche, die sich durch verbale Aggression und Radikalität, vor allem im Internet, bemerkbar machen . Die „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V.“ („Almanya Demokratik Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu“, ADÜTDF) und ihre Mitgliedsvereine („Ülkü Ocaklari“, türkisch für „Idealistenvereine“) gelten als Sammelbecken für Anhänger der türkischen „Nationalistischen Bewegung “. Die Mitgliedsvereine sind auch unter der Bezeichnung „Ülkücüler“ („Idea - listen“) bekannt, wobei unter Jugendlichen die Selbstbezeichnung „Bozkurtlar“ („Graue Wölfe“) verbreitet ist. Nach aktuellem Kenntnisstand bildet die ADÜTDF den zahlenmäßig stärksten Block innerhalb der „Ülkücü-Bewegung“. Sie hat deutschlandweit ca. 7.000 Mitglieder . Davon entfallen auf Baden-Württemberg rund 2.100 Mitglieder, die in ca. 40 Vereinen organisiert sind. 4. Sind die 18.500 Mitglieder ihrer Ansicht nach als rechtsextremistisch anzusehen oder „nur“ die geschätzten 7.000 Mitglieder der Föderation der Türkisch- Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF), die in Druck - sache 16/843 erwähnt werden? Zu 4.: Die „Ülkücü-Bewegung“ gilt als rechtsextremistisch, weil ihr Gesellschaftsverständnis im Grundsatz antipluralistisch und autoritär geprägt ist. Darüber hinaus stellt sie die Gleichheit der Menschen in Frage und überbewertet die ethnische Zugehörigkeit. In ihrem übersteigerten Nationalbewusstsein idealisieren die Anhänger dieser Bewegung die türkische Nation sowohl politisch-territorial als auch ethnisch-kulturell als höchsten zu verteidigenden Wert. Die Basis der modernen „Ülkücü-Ideologie“ bildet dabei die türkisch-islamische Synthese. Innerhalb der „Ülkücü-Bewegung“ wird je nach Strömung eher die türkische oder eher die islamische Komponente betont. Entsprechend unterschiedlich ausgeprägt sind damit auch die rechtsextremistischen Merkmale und in der Folge die Beurteilung der jeweiligen Anhänger dieser heterogenen Bewegung als rechtsextremistisch. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1456 4 5. Welche Studien sind ihr über den Einfluss ausländischer, rechtsextremer Gruppen auf Angehörige der Nationalität bekannt, beispielsweise der Grauen Wölfe auf türkischstämmige Jugendliche (die Stadt Köln wollte 2012 beispielsweise eine solche Studie in Auftrag geben)? Zu 5.: Dem Innenministerium sind folgende Studien aus der jüngeren Vergangenheit bekannt : – Emre Arslan: „Der Mythos der Nation im Transnationalen Raum. Türkische Graue Wölfe in Deutschland“, Wiesbaden 2009. – Savas Tas: „Der ethnische Dominanzanspruch des türkischen Nationalismus“, Münster 2012. – Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage (Hrsg.): „Rechtsextremismus in der Einwanderungsgesellschaft. Exjugoslawen – Russlanddeutsche – Türken – Polen“, Berlin 2010. – Forschungsstelle für Interkulturelle Studien an der Universität zu Köln: „Zur gesellschaftlichen Relevanz des Rechtsradikalismus im türkischen Milieu allochthoner Jugendlicher und Heranwachsender. Bericht über die erste Phase des Projektes von November 2009 bis Februar 2010 ‚Rahmenbedingungen des Rechtsradikalismus im türkischen Milieu allochthoner Jugendlicher und Heranwachsender ‘“, Köln 2010. – ZDK Gesellschaft demokratische Kultur gGmbH (Hrsg.): „Familien stärken – Die speziellen Anforderungen im Kontext Türkischer Rechtsextremismus und Islamismus“, Berlin 2010. – Greuel, Frank/Glaser, Michaela (Hrsg.): „Ethnozentrismus und Antisemitismus bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Erscheinungsformen und pädagogische Praxis in der Einwanderungsgesellschaft“, Halle 2012. – ZDK Gesellschaft demokratische Kultur gGmbH (Hrsg.): „Der ideale Türke – Der Ultranationalismus der Grauen Wölfe in Deutschland“, Berlin 2013. 6. Welche schulischen Projekte gibt es, die im Rahmen der Extremismus-Prävention , speziell Rechtsextremismus, für türkischen Rechtsextremismus sensibilisieren ? Zu 6.: Durch die Leitperspektiven „Prävention und Gesundheitsförderung“ (PG) und „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ (BTV), die in allen Fächern der Bildungspläne für die allgemein bildenden Schulen von 2016 verankert sind, hat die Prävention gegen Rassismus und Diskriminierung an baden-württembergischen Schulen einen hohen Stellenwert erhalten. Das Fach Gemeinschaftskunde macht den politischen Extremismus in besonderer Weise zum Thema. In den Klassen 8 bis 10 des Gymnasiums bzw. 7 bis 9 der anderen allgemein bildenden Schularten ist vorgesehen, dass alle Schülerinnen und Schüler die inhaltsbezogene Kompetenz „Kennzeichen von politischem Extremismus beschreiben (Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Freund-Feind-Stereo - typen)“ erwerben. Je nach Niveaustufe sind auch die Aspekte „Missionsbewusstsein “ (mittleres Niveau) und „ideologischer Dogmatismus“ (erweitertes Niveau) zu berücksichtigen. Es geht dabei um grundsätzliche Denk- und Handlungsstrukturen . Das bundesweite Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, das Klima an ihrer Schule aktiv mitzugestalten , indem sie sich bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Mobbing und Gewalt wenden. Es geht dabei gleichermaßen um Diskriminierung aufgrund der Religion, der sozialen Herkunft, des Geschlechts, körperlicher Merkmale , der politischen Weltanschauung und der sexuellen Orientierung, darüber hinaus um totalitäre und demokratiegefährdende Ideologien. Dem Netzwerk gehören in Baden-Württemberg aktuell 167 Schulen an, die Landeskoordination 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1456 liegt beim Kolping Bildungswerk Württemberg e. V. Dieses wird vom Kultus - ministerium und vom Sozialministerium für seine Arbeit mit baden-württembergischen Schulen finanziell gefördert. Es liegt in der Entscheidung der Schulen, je nach Situation vor Ort verschiedene Arten des politischen Extremismus zu berücksichtigen. Der Projekttag „Soundcheck“, den das Team meX der Landeszentrale für politische Bildung im Jahr 2016 mit 99 Schulklassen in Baden-Württemberg durchgeführt hat, beschäftigt sich allgemein mit dem Thema Rechtsextremismus, ohne dabei auf spezifische Gruppierungen oder Orte fixiert zu sein. Unter dem Titel „Ich bin stolz, Türke zu sein!‘ – Ursachen und Formen von Ungleichwertigkeitsvorstellungen bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ hielt Dr. Kemal Bozay am 13. Juli 2016 im Rahmen der Stuttgarter Präventionsgespräche über türkischen Rechtsextremismus in Deutschland unter Jugendlichen einen Vortrag. Dieser richtete sich an Lehrkräfte und Pädagoginnen und Pädagogen und bot Hilfestellung im Umgang mit ethnisch motivierten Konflikten bei Jugendlichen. Die Polizei konzentriert sich bei ihrer Präventionsarbeit auf den Bereich der PMK, da der polizeiliche Ansatz auf dem Gedanken basiert, strafbaren Handlungen vorzubeugen. In wenigen Einzelfällen führt sie eigenständig Extremismus - präventionsprogramme durch, wie das Präventionsprogramm „ACHTUNG?!“ des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Zu dessen Inhalt zählt auch die themenspezifische Sensibilisierung. Zudem werden auf Anfrage zu den Phänomenbereichen der PMK Vorträge und Veranstaltungen angeboten oder entsprechende Medien vorbereitet und zur Verfügung gestellt. Daneben stellt das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) mit www.polizeifürdich.de ein Informationsangebot für Jugend - liche und Kinder bereit, in dem auch über PMK durch Ausländer aufgeklärt wird. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bietet im Phänomenbereich Ausländerextremismus im Rahmen der Lehrerfortbildung auf Anfrage Vorträge und Workshops an. 7. Geht ihrer Meinung nach vom ethnischen Rassismus der rechtsextremistischen Türken eine Gefahr für die Mitmenschen in Baden-Württemberg aus? Zu 7.: Nach den Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden ist die ADÜTDF seit jeher nationalistisch geprägt, verbunden mit einer offenbar tiefgreifenden nationalistisch -kurdenfeindlichen Einstellung. Eine rassistische oder antisemitische Agitation ist hingegen seit Jahren kaum feststellbar. Die öffentlich wahrnehm baren Aktivitäten des Verbandes sind gering. Die Aktivitäten in den Mitgliedsvereinen beschränken sich im Wesentlichen auf das interne Vereinsleben. Die ADÜTDF ruft ihre Mitglieder darüber hinaus schon seit Jahren zur Gewaltlosigkeit auf. Diese Weisung wird von den Anhängern – soweit bekannt – auch befolgt. Über organisationsgesteuerte Gewalttaten liegen dem LfV keine Erkenntnisse vor. Zwar kam es in der Vergangenheit mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen unter türkischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland, in deren Folge Anhänger der verbotenen „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) oder linksextremistischer türkischer Organisationen behaupteten, bei den Angreifern oder Opfern habe es sich um „Graue Wölfe“ bzw. „türkische Faschisten“ gehandelt . In den Ermittlungsverfahren konnte jedoch nach den Erkenntnissen des LfV eine Zugehörigkeit der Täter zur ADÜTDF regelmäßig nicht nachgewiesen werden. Daneben kommt es jedoch in dem zurzeit aufgrund der innenpolitischen Konflikte in der Türkei auch in Deutschland angespannten Verhältnis zwischen nationalistischen Türken und Türken aus der linken Szene/Kurden immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen der verfeindeten Gruppen. Vor allem bei Kundgebungen oder Demonstrationen kam es im Jahr 2016 vereinzelt zu teils heftigen Auseinandersetzungen. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1456 6 9. Ist ihr bekannt, ob das Medienpaket gegen Rechtsextremismus „Wölfe im Schafspelz“, welches in Drucksache 16/189 angesprochen wird, unter Anspielung auf die „Grauen Wölfe“ benannt wurde? Zu 9.: Die Aufklärungskampagne „Wölfe im Schafspelz“ gegen Rechtsextremismus in Deutschland wurde 2005 durch ProPK initiiert und inzwischen wieder aus dem Angebot genommen. Ein Zusammenhang mit den „Grauen Wölfen“ besteht nicht. 10. Wird das „Sonderprogramm der Landesregierung zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus“, welches laut Drucksache 16/189 betont nun auch auf den Rechtsextremismus ausgeweitet werden soll, speziell aufgrund zunehmend fließender Übergänge von Rechtsextremismus (z. B. seitens türkischer Rechtsextremisten wie oben genannt) und Islamismus zusammengeführt und ausgeweitet? Zu 10.: Im Zuge des „Sonderprogramms der Landesregierung zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus“ wurde die Einrichtung eines „Kompetenzzentrums zur Koordinierung des Präventionsnetzwerks gegen (islamistischen) Extremismus in Baden-Württemberg“ (KPEBW) beschlossen. Wie in der Landtagsdrucksache 16/189 ausgeführt, soll das KPEBW nebst Beratungsstelle weiter gestärkt und auf alle Felder des Extremismus und somit auch auf den Rechtsextremismus in seiner Gesamtheit ausgeweitet werden. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration