Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1463 01. 02. 2017 1Eingegangen: 01. 02. 2017 / Ausgegeben: 05. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Gewaltvorfälle gegenüber Krankenhausangehörigen (Ärzte, Pflegekräfte und weiteres Personal) hat es in Baden-Württemberg im Zeitraum von 2015 bis heute gegeben (unter Angabe der Entwicklung [Steigerungsrate])? 2. Wie sieht die physische/psychische Art der Gewalt aus, die im oben genannten Zeitraum gegenüber dem Krankenhauspersonal verübt wurde? 3. Hat sie Erkenntnisse darüber, welcher Art die im oben genannten Artikel aufgeführten sprachlichen und kulturellen Barrieren waren, die zu Problemen führten? 4. Ist ihr bekannt, was die jeweiligen Auslöser für die Gewalt im oben genannten Zeitraum gegenüber dem Krankenhauspersonal waren? 5. Um welche Täter handelt es sich dabei (Patienten, Familienangehörige von Patienten etc.)? 6. In wie vielen dieser Fälle wurden die Täter verhaftet, angezeigt und verurteilt? 7. Bei wie vielen Tätern, die Gewalt ausübten, handelte es sich um Personen mit Migrationshintergrund beziehungsweise Ausländer (bitte Herkunftsland beziehungsweise eventuell vorhandenen Flüchtlingsstatus angeben)? 8. Welche anderen Formen von Übergriffen auf Krankhauspersonal sind dokumentiert (zum Beispiel sexuelle Belästigung, Raub etc.)? Kleine Anfrage des Abg. Anton Baron AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Gewalt gegen Krankenhauspersonal Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1463 2 9. In wie vielen Kliniken wird Wachpersonal eingesetzt? 10. Wie oft ist das Wachpersonal zum Einsatz gekommen? 25. 11. 2016 Baron AfD B e g r ü n d u n g Auch in baden-württembergischen Krankenhäusern kommt es immer wieder zu kleinen und größeren Gewaltvorfällen, insbesondere durch betrunkene und aggressive Besucher und Patienten, darüber hinaus durch demente, psychisch gestörte oder erkrankte Menschen. Um das Personal zu schützen, beschäftigen die meisten Krankenhäuser Wachdienste und verfügen über Notfallklingeln und ähnliche Sicherheitsvorkehrungen. Die Problematik ist regelmäßig Gegenstand des Austausches zwischen Krankenhäusern und den zuständigen Behörden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Februar 2017 Nr. 3-1220.9/607 beantwortet das Ministe - rium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Soziales und Integration sowie dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gewaltvorfälle gegenüber Krankenhausangehörigen (Ärzte, Pflegekräfte und weiteres Personal) hat es in Baden-Württemberg im Zeitraum von 2015 bis heute gegeben (unter Angabe der Entwicklung [Steigerungsrate])? 2. Wie sieht die physische/psychische Art der Gewalt aus, die im oben genannten Zeitraum gegenüber dem Krankenhauspersonal verübt wurde? 8. Welche anderen Formen von Übergriffen auf Krankenhauspersonal sind dokumentiert (zum Beispiel sexuelle Belästigung, Raub etc.)? Zu 1., 2. und 8.: Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt sich um eine Jahresstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden (sogenannte Ausgangsstatistik). Die Datenbasis der PKS für das Jahr 2016 kann bislang noch nicht für gänzlich belastbare Aussagen zu konkreten Fallzahlen herangezogen werden. Im Zuge qualitätssichernder Maßnahmen werden derzeit die Daten beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg überprüft und aufbereitet. So können für das Jahr 2016 im Sinne der Anfrage Trendaussagen getroffen werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1463 Mithin sind bestimmte Fall-, Opfer- und Tatverdächtigenzahlen bezogen auf die in Rede stehende Gewalt gegen Krankenhauspersonal begrenzt auswertbar. Die PKS Baden-Württemberg weist demnach für das Jahr 2015 nachfolgende Anzahl an sogenannten Opferdelikten1 zum Nachteil bestimmter Opfertypen2 an den spezifischen Tatörtlichkeiten3, aufgeschlüsselt nach Deliktsbereichen, auf. Eine Differenzierung der psychischen oder physischen Gewalteinwirkung findet dabei nicht statt. Hinweise hierzu können sich jedoch aus den tatbestandlichen Spezifikationen der jeweiligen Straftaten ergeben. Mit 219 Fällen machten im Jahr 2015 Gewaltdelikte gegen Krankenhauspersonal im aufgezeigten Sinne 0,04 Prozent der Straftaten gesamt aus. Für das Jahr 2016 zeichnet sich ein Anstieg der Fallzahlen ab. Anstiege sind da - runter bei den Rohheitsdelikten bzw. Straftaten gegen die persönliche Freiheit, insbesondere den Körperverletzungen und den Bedrohungen, festzustellen. Die Straftaten gegen das Leben, bei denen es sich im Jahr 2015 um zwei fahrlässige Tötungen und ein versuchtes Tötungsdelikt handelte, verzeichnen im Jahr 2016 einen Rückgang. 3. Hat sie Erkenntnisse darüber, welcher Art die im oben genannten Artikel aufgeführten sprachlichen und kulturellen Barrieren waren, die zu Problemen führten? 4. Ist ihr bekannt, was die jeweiligen Auslöser für die Gewalt im oben genannten Zeitraum gegenüber dem Krankenhauspersonal waren? Zu 3. und 4.: Der Landesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Nach Einschätzung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) liegen Gewaltvorfälle neben dem enthemmenden Einfluss von Drogen und Alkohol häufig Stress durch die Krankheitssituation und längere Wartezeiten zugrunde . Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Stress durch sprachliche und kulturelle Barrieren im Einzelfall verschärft wird. Hinsichtlich der Tatverdächtigen , die zum Zeitpunkt der Tatbegehung unter Alkoholeinfluss standen, wird auf die Ausführungen zu Frage 7 verwiesen. _____________________________________ 1 Hierbei handelt es sich gemäß der bundesweit geltenden PKS Richtlinien v. a. um Tötungsdelikte , Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. 2 Opfertypen „Arzt“, „Pfleger“, „Rettungskräfte“ und „sonstige Opfer im Sozialbereich“. 3 Tatörtlichkeiten „Arztpraxis“, „Krankenhaus“, „Klinik“, „sonstige Krankenanstalt“, „Kurhaus“ und „Sanatorium“. )lOOH LQVJHVDPW 6WUDIWDWHQ JHJHQ GDV /HEHQ 6WUDIWDWHQ JHJHQ GLH VH[XHOOH 6HOEVWEHVWLPPXQJ 5RKKHLWVGHOLNWH 6WUDIWDWHQ JHJHQ GLH SHUV|QOLFKH )UHLKHLW ± GDYRQ 5DXEGHOLNWH ± GDYRQ .|USHUYHUOHW]XQJ ± GDYRQ 6WUDIWDWHQ JHJHQ GLH SHUV|QOLFKH )UHLKHLW ± GDYRQ %HGURKXQJ :LGHUVWDQG JHJHQ 9ROOVWUHFNXQJVEHDPWH Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1463 4 5. Um welche Täter handelt es sich dabei (Patienten, Familienangehörige von Patienten etc)? 6. In wie vielen dieser Fälle wurden die Täter verhaftet, angezeigt und verurteilt? 7. Bei wie vielen Tätern, die Gewalt ausübten, handelte es sich um Personen mit Migrationshintergrund beziehungsweise Ausländer (bitte Herkunftsland beziehungsweise eventuelle vorhandenen Flüchtlingsstatus angeben)? Zu 5. bis 7.: Wie bereits in den Ausführungen zu Frage 1 dargestellt, werden in der PKS alle strafrechtlich relevanten Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst. Demnach weist die PKS alle Fälle aus, in denen Strafanzeigen an die Strafverfolgungsbehörden vorgelegt wurden . Angaben zu Tatverdächtigen werden dabei anonymisiert und in begrenztem Umfang erfasst. Die Erfassung zu Tatverdächtigeneigenschaften als Patient oder Angehörigem eines Patienten sowie zu einem möglichen Migrationshintergrund erfolgt demnach nicht. Darüber hinaus liegen dem Ministerium der Justiz und für Europa keine statistischen Daten zur Zahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und zur Zahl der strafrechtlichen Verurteilungen vor. Die Strafverfolgungsstatistik erfasst Verurteilungen von Personen nach bestimmten Straftatbeständen des Strafgesetzbuchs oder des Nebenstrafrechts durch baden-württembergische Strafgerichte. Eine Differenzierung nach einzelnen Tatmodalitäten, Tatmotiven oder der beruf - lichen Tätigkeit der Opfer von Straftaten findet nicht statt. Da sich die in Rede stehenden Taten auch nicht mit einzelnen Straftatbeständen decken, lassen sich der Strafverfolgungsstatistik keine Aussagen zum Umfang des behaupteten Kriminalitätsphänomens entnehmen. Die dargestellten Grundsätze gelten auch für die Erfassung von Ermittlungsverfahren in den staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregistern . Die PKS Baden-Württemberg weist für das Jahr 2015 nachfolgende Anzahl an ermittelten Tatverdächtigen (TV) zu den unter Frage 1 dargestellten strafbaren Handlungen, differenziert nach TV deutsch, nichtdeutsch und TV (Asyl/Flüchtling )4, auf. Darunter werden Tatverdächtige ausgewiesen, die bei der Tatbegehung unter Alkoholeinfluss standen. Für das Jahr 2016 sind bei allen Tatverdächtigen Anstiege zu verzeichnen. _____________________________________ 4 Tatverdächtige mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, Duldung vorhanden, Kontingent-/ Bürgerkriegsflüchtling und unerlaubter Aufenthalt. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1463 Innerhalb der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag im Jahr 2015 ein Schwerpunkt bei Tatverdächtigen aus der Türkei, gefolgt von Tatverdächtigen mit tunesischer, portugiesischer und saudi-arabischer Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2016 lag der Schwerpunkt ebenfalls bei türkischen Tatverdächtigen, gefolgt von Tatverdächtigen mit kroatischer, griechischer und italienischer Staatsangehörigkeit. 9. In wie vielen Kliniken wird Wachpersonal eingesetzt? 10. Wie oft ist das Wachpersonal zum Einsatz gekommen? Zu 9. und 10.: Der BWKG-Geschäftsstelle liegen keine Daten vor, in wie vielen Kliniken in Baden-Württemberg Wachpersonal beschäftig wird. Gleiches gilt hinsichtlich der Einsatzhäufigkeit. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration 79 JHVDPW 79 GHXWVFK 79 QLFKWGHXWVFK 79 $V\O )OFKWOLQJ unter Alkoholeinfluss 6WUDIWDWHQ JHJHQ GDV /HEHQ unter Alkoholeinfluss 6WUDIWDWHQ JHJHQ GLH VH[XHOOH 6HOEVWEHVWLPPXQJ unter Alkoholeinfluss 5RKKHLWVGHOLNWH 6WUDIWDWHQ JHJHQ GLH SHUV|QOLFKH )UHLKHLW unter Alkoholeinfluss ± GDYRQ 5DXEGHOLNWH unter Alkoholeinfluss ± GDYRQ .|USHUYHUOHW]XQJ unter Alkoholeinfluss ± GDYRQ 6WUDIWDWHQ JHJHQ GLH SHUV|QOLFKH )UHLKHLW unter Alkoholeinfluss ± GDYRQ %HGURKXQJ unter Alkoholeinfluss :LGHUVWDQG JHJHQ 9ROOVWUHFNXQJVEHDPWH unter Alkoholeinfluss