Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1464 26. 01. 2017 1Eingegangen: 26. 01. 2017 / Ausgegeben: 17. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Gab es im Zeitraum 1991 bis 2015 Leistungen des Landes Baden-Württemberg an parteinahe Vereine und kommunalpolitische Vereinigungen (bitte aufschlüsseln nach Leistung, Vereinigung und Jahr)? 2. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen wurden die Förderungen aus Frage 1 bewilligt ? 3. Wie berechnet sich die Förderhöhe für Förderungen aus Frage 1? 4. Welche Angaben muss ein vollständiger Fördermittelantrag beinhalten, um als zulässiger Antrag zu gelten, insbesondere für eine neue politische Kraft? 5. Welche Nachweise müssen zum Beleg der Förderungswürdigkeit erbracht werden? 6. Was ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei der Beantragung von Fördermitteln aus Frage 1? 26. 01. 2017 Baron AfD Kleine Anfrage des Abg. Anton Baron AfD und Antwort des Staatsministeriums Leistungen des Landes Baden-Württemberg an parteinahe Vereine und kommunalpolitische Vereinigungen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1464 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Februar 2017 Nr. I-2237. beantwortet das Staatsministe - rium die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gab es im Zeitraum 1991 bis 2015 Leistungen des Landes Baden-Württemberg an parteinahe Vereine und kommunalpolitische Vereinigungen (bitte aufschlüsseln nach Leistung, Vereinigung und Jahr)? Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abg. Baron (Drucksache 16/554) verwiesen. 2. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen wurden die Förderungen aus Frage 1 bewilligt? Es wird auf die Landeshaushaltsordnung von Baden-Württemberg verwiesen und die jeweils dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie auf die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Grund - lage ist der jeweilige Staatshaushaltsplan. 3. Wie berechnet sich die Förderhöhe für Förderungen aus Frage 1? Über die Höhe der Förderung entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Der Verteilungsschlüssel ist in der Planerläuterung dargelegt. 4. Welche Angaben muss ein vollständiger Fördermittelantrag beinhalten, um als zulässiger Antrag zu gelten, insbesondere für eine neue politische Kraft? 5. Welche Nachweise müssen zum Beleg der Förderungswürdigkeit erbracht werden? 6. Was ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei der Beantragung von Fördermitteln aus Frage 1? Zu 4. bis 6.: Die Zuständigkeit für die Beantwortung dieser Fragen liegt beim Landtag. Murawski Staatsminister und Chef der Staatskanzlei