Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1465 26. 01. 2017 1Eingegangen: 26. 01. 2017 / Ausgegeben: 17. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Vermag sie darüber Auskunft geben, wie hoch statistisch bei Nichtdeutschen der Anteil derjenigen ist, die im Verdacht stehen, eine oder mehrere Straftaten begangen zu haben? 2. Kann sie darüber Auskunft erteilen, ob es seit 2015 zu einem Anstieg der nichtdeutschen Tatverdächtigen gekommen ist? 3. Falls Frage 2 verneint wird, wieso wurden diesbezüglich keine Untersuchungen angestellt? 4. Inwiefern wirkt sich der Anstieg der Flüchtlinge in Baden-Württemberg auf die Tatverdächtigenbelastung von Ausländern insgesamt aus? 5. Sieht sie eine Korrelation zwischen Asylbewerber- bzw. Flüchtlingsstatus und der Wahrscheinlichkeit einer Begehung von Straftaten? 6. Werden bloß geduldete ausreisepflichtige Ausländer einerseits und vollziehbar Ausreisepflichtige andererseits im Rahmen der kriminalstatistischen Erhebung der Tatverdächtigenbelastung in die zugrundeliegende Zahl der nichtdeutschen Bevölkerung eingerechnet oder bleiben sie als Personen ohne Aufenthaltserlaubnis unberücksichtigt? 7. Wie hat sich die Tatverdächtigenbelastung bei heranwachsenden Ausländern in den letzten drei Jahren entwickelt? 8. Falls zu Frage 7 Daten vorliegen: Welche besonderen Maßnahmen hat sie mit welcher Begründung zur Eindämmung derselben Kriminalität in diesem Zeitraum getroffen, um dem etwaigen Befund eines Anstiegs Rechnung zu tragen? Kleine Anfrage des Abg. Anton Baron AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Nichtdeutsche Tatverdächtige Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1465 2 9. Falls zu Frage 7 keine Daten vorliegen: Weshalb wird hierüber keine Statistik geführt bzw. hält sie es nicht für erforderlich, zur Verfolgung einer planvollen Kriminalpolitik gegenüber heranwachsenden Ausländern gesonderte Erhebungen zu deren Straffälligkeit vorzunehmen? 10. Aus welchen Erwägungen heraus verzichtet sie darauf, die Tatverdächtigen in der polizeilichen Kriminalstatistik nach Ethnien aufzuschlüsseln? 26. 01. 2017 Baron AfD B e g r ü n d u n g Mit Sorge nimmt die Fraktion der AfD zur Kenntnis, dass sich in Baden-Württemberg die Vorfälle häufen, in denen Asylbewerber bzw. Flüchtlinge im Mittelpunkt stehen. Die Missstände in der Asyl- und Flüchtlingspolitik lassen sich nicht länger leugnen. Die Bürger im Lande spüren, dass die Situation sich immer weiter verschärft, die Politik gleichzeitig aber zu wenig unternimmt, um den Problemen abzuhelfen. Dabei befinden sich Deutschland und Baden-Württemberg am Rande ihrer Aufnahmefähigkeit und Teile der Bevölkerung am Rande ihrer Aufnahmewilligkeit . Um den inneren Frieden und die Sicherheit im Lande aufrechtzuerhalten , ist eine offene, schonungslose Bestandsaufnahme der bisherigen Zuwanderungspolitik vonnöten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. Februar 2017 Nr. 3-1201.5/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Vermag sie darüber Auskunft geben, wie hoch statistisch bei Nichtdeutschen der Anteil derjenigen ist, die im Verdacht stehen, eine oder mehrere Straftaten begangen zu haben? 2. Kann sie darüber Auskunft erteilen, ob es seit 2015 zu einem Anstieg der nichtdeutschen Tatverdächtigen gekommen ist? 3. Falls Frage 2 verneint wird, wieso wurden diesbezüglich keine Untersuchungen angestellt? Zu 1. bis 3.: Bei der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) handelt sich um eine Jahresstatistik, in der strafrechtlich relevante Sachverhalte nach der polizeilichen Sachbearbeitung vor Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden erfasst werden (sogenannte Aus - gangsstatistik). Eine verlässliche Berechnung des Anteils nichtdeutscher Tatverdächtiger an der Gesamtzahl sogenannter „nichtdeutscher“ in Baden-Württemberg aufhältiger Personen ist aufgrund fehlender valider Daten zur Gesamtzahl Nichtdeutscher so nicht möglich. Über die hier gemeldeten Personen hinaus zählen zu den „Nichtdeutschen “ beispielsweise auch Touristen oder Durchreisende, deren Anzahl grundsätzlich nicht statistisch erfasst wird. Bezüglich der Tatverdächtigenbelas - tungszahl von nichtdeutschen Tatverdächtigen in Relation zu den hier in den Ein- 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1465 wohnermeldedaten einliegenden „Nichtdeutschen“ wird auf die Ausführungen zu Frage 4 verwiesen. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus weist die PKS für das Jahr 2015 insgesamt 106.025 nichtdeutsche Tatverdächtige auf. Hiervon wurden 81.837 nichtdeutsche Tatverdächtige mit einer Straftat und 24.188 Tatverdächtige mit mehreren Straf - taten registriert. Für das Jahr 2016 ist ein leichter Anstieg der Anzahl an nichtdeutschen Tatverdächtigen festzustellen. 4. Inwiefern wirkt sich der Anstieg der Flüchtlinge in Baden-Württemberg auf die Tatverdächtigenbelastung von Ausländern insgesamt aus? 5. Sieht sie eine Korrelation zwischen Asylbewerber- bzw. Flüchtlingsstatus und der Wahrscheinlichkeit einer Begehung von Straftaten? 6. Werden bloß geduldete ausreisepflichtige Ausländer einerseits und vollziehbar Ausreisepflichtige andererseits im Rahmen der kriminalstatistischen Erhebung der Tatverdächtigenbelastung in die zugrundeliegende Zahl der nichtdeutschen Bevölkerung eingerechnet oder bleiben sie als Personen ohne Aufenthalts - erlaubnis unberücksichtigt? Zu 4. bis 6.: Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist die statistische Vergleichszahl der ermittelten Tatverdächtigen (TV), berechnet auf 100.000 Einwohner des ent - sprechenden Bevölkerungsanteils – jeweils ohne Kinder unter acht Jahren – zum 1. Januar eines Berichtsjahres. Die TVBZ der nichtdeutschen Tatverdächtigen belief sich im Jahr 2015 auf 8.135 TV je 100.000 Einwohner. Für das Jahr 2016 weist sie einen Rückgang von rund neun Prozent auf. Ohne die spezifischen Straftaten gegen das Ausländerrecht sank die TVBZ der nichtdeutschen TV gegenüber dem Vorjahr 2015 mit 6.609 TV je 100.000 Einwohner um etwa fünf Prozent. Hierzu ist anzumerken, dass der Aufenthaltsstatus der in Baden-Württemberg gemeldeten ausländischen Einwohner nicht in den Einwohnermeldedaten erfasst wird. Die valide Berechnung der TVBZ für Tatverdächtige Asylbewerber /Flüchtlinge wäre somit nur mittels erheblichen bürokratischem Aufwand und unter umfassender Einbeziehung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge möglich. Für das Jahr 2015 wurden in der PKS insgesamt 38.438 Tatverdächtige Asylbewerber /Flüchtlinge1 erfasst. Ohne Straftaten gegen das Ausländerecht betrug die Anzahl der Tatverdächtigen 18.695. Sowohl bei den Straftaten gesamt als auch bei den Straftaten ohne Verstöße gegen das Ausländerrecht sind im Jahr 2016 bei den Tatverdächtigen Asylbewerber/Flüchtlinge Anstiege zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist im Kontext der im Rahmen der Zuwanderung insgesamt gestiegenen Anzahl an Asylbewerbern und Flüchtlingen zu bewerten. Schwerpunkte lagen dabei insbesondere in der Begehung von Diebstahlsdelikten und Erschleichen von Leistungen (sogenanntes „Schwarzfahren“). Diese Straftaten indizieren Züge einer sogenannten „Armutsdelinquenz“, wie sie regelmäßig dann zutage tritt, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen, um individuelle materielle Bedürfnisse zu erfüllen . Daneben spielten auch Rohheitsdelikte eine gewichtige Rolle. Verantwortlich hierfür sind offenkundig insbesondere auch Auseinandersetzungen zwischen Asyl - bewerbern, die aus der Unterbringungssituation und mittelbar daraus entstehenden interkulturellen Konflikten resultieren. _____________________________________ 1 Tatverdächtige mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, Duldung vorhanden, Kontingent-/ Bürgerkriegsflüchtling und unerlaubter Aufenthalt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1465 4 7. Wie hat sich die Tatverdächtigenbelastung bei heranwachsenden Ausländern in den letzten drei Jahren entwickelt? 8. Falls zu Frage 7 Daten vorliegen: Welche besonderen Maßnahmen hat sie mit welcher Begründung zur Eindämmung derselben Kriminalität in diesem Zeitraum getroffen, um dem etwaigen Befund eines Anstiegs Rechnung zu tragen? 9. Falls zu Frage 7 keine Daten vorliegen: Weshalb wird hierüber keine Statistik geführt bzw. hält sie es nicht für erforderlich, zur Verfolgung einer planvollen Kriminalpolitik gegenüber heranwachsenden Ausländern gesonderte Erhebungen zu deren Straffälligkeit vorzunehmen? Zu 7. bis 9.: Die TVBZ für heranwachsende, nichtdeutsche Tatverdächtige stieg im Jahr 2015 mit 22.498 TV je 100.000 Einwohner im Vorjahresvergleich zu 2014 mit 17.735 TV je 100.000 Einwohner um rund 27 Prozent. Für das Jahr 2016 zeichnet sich ein Rückgang um rund dreizehn Prozent ab. Ohne Verstöße gegen das Ausländerrecht betrug die TVBZ der heranwachsenden, nichtdeutschen Tatverdächtigen im Jahr 2014 15.107 und im Jahr 2015 16.912 TV je 100.000 Einwohner. Das Jahr 2016 weist einen Rückgang um rund zwölf Prozent auf ein Dreijahrestief auf. Hierbei sind für einen nicht unbeträchtlichen Anteil der Kriminalität Mehrfachund Intensivtäter verantwortlich. Mit dem Programm „Jugendliche Intensivtäter“ (JUGIT), das auch bei Heranwachsenden Anwendung findet, wurde ein Konzept geschaffen, um kriminellen Karrieren junger Menschen wirksam entgegenzutreten. Um eine Fortsetzung der kriminellen, oft gewalttätigen Karriere zu verhindern und um mittel- und langfristig eine Verbesserung der objektiven Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung zu erreichen, führt die Polizei personen - orientierte und beschleunigte Ermittlungsverfahren gegen diesen Personenkreis. Dabei spielt die Vernetzung und der Informationsaustausch mit anderen Behörden , wie beispielsweise den Staatsanwaltschaften, Jugendämtern, Sozialdiensten, Jugendgerichtshilfen, Ausländerbehörden, Schulen und Erlaubnisbehörden, eine besondere Rolle. Durch eine möglichst konzentrierte und zeitnahe Strafverfolgung sollen Erkenntnisse über Straf- und insbesondere Gewalttaten von Heranwachsenden entweder durch das Programm JUGIT oder für Erwachsene durch das Konzept Mehrfach- und Intensivtäter Gewalt (MITG) frühzeitig zusammengeführt werden. Eine besondere Form der vernetzten Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft , Gericht und Jugendbehörden in einem Haus stellt das Modell des „Haus des Jugendrechts“ dar. Neben der strafrechtlichen Repression ist die Prävention ein weiteres wesentliches Handlungsfeld der an den Häusern des Jugendrechts beteiligten Akteure. So werden zum einen spezielle, auf die lokalen Verhältnisse abgestimmte kriminalpräventive Projekte in Kooperation mit den örtlichen Schulen, Vereinen und Jugendhilfeeinrichtungen angeboten und durchgeführt. Zum anderen werden im Rahmen der allgemeinen Präventionsarbeit auch gefährdeten Jugendlichen Hilfestellungen angeboten. Im Jahr 2015 nahm das „Haus des Jugendrechts Mannheim“ neben Stuttgart und Pforzheim als dritte Einrichtung dieser Art in Baden-Württemberg seinen Wirkbetrieb auf. Auch in den Städten Ulm und Heilbronn soll das Erfolgsprojekt umgesetzt werden. Überdies setzt die Polizei Baden-Württemberg an Schulen auf einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz mit dem Programm „Polizeiliche Prävention auf dem Stundenplan“. Die Zielgruppe sind hier vor allem Kinder und Jugendliche, um so früh wie möglich über Gefahren und Verhaltensweisen aufzuklären. Jede weiterführende Schule im Land kann auf ein Präventionsangebot der Polizei in den Bereichen Gewaltprävention, Vorbeugung von Mediengefahren, Betäubungsmittelprävention sowie der Verkehrsprävention zurückgreifen. Es existieren in Baden-Württemberg weiterhin zahlreiche Präventionsprojekte der Kommunalen Kriminalprävention (KKP) gegen Gewalt, sexuellen Missbrauch, Eigentumskriminalität, Extremismus, Politisch motivierte Kriminalität und für einen stärkeren Opferschutz in den Stadt- und Landkreisen. Zur Erreichung der Ziele der verhaltensorientieren Prävention bedient sich die Polizei in der Umset- 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1465 zung, neben eigenen Produkten, auch der Medien und Konzepte des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). 10. Aus welchen Erwägungen heraus verzichtet sie darauf, die Tatverdächtigen in der polizeilichen Kriminalstatistik nach Ethnien aufzuschlüsseln? Zu 10.: Die Ethnie ist kein Teil der Personalien (vgl. § 111 Abs. 1 OWiG). Sie wird von der Polizei im Rahmen der Bearbeitung von Strafanzeigen grundsätzlich nicht erhoben und damit auch nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Darüber hinaus sind Tatverdächtige hierzu, wie auch zu Religionszugehörigkeiten, nicht auskunftspflichtig. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration