Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1466 27. 01. 2017 1Eingegangen: 27. 01. 2017 / Ausgegeben: 17. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist sie den durch die FDP/DVP-Landtagsfraktion an den Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz übermittelten Hinweisen auf eine ordnungswidrige Verwendung der Landesdienstflagge mit großem Wappen durch eine in Düsseldorf ansässige Einzelhandelskette in deren Haushaltsprospekt aus der 28. Kalenderwoche 2016 („Gültig von 11. Juli 2016 bis 16. Juli 2016“) im vergangenen halben Jahr nachgegangen? 2. Ist ihr bekannt, dass die Landesdienstflagge mit großem Wappen auch im aktuellen Haushaltsprospekt der Einzelhandelskette („Gültig vom 23. Januar 2017 bis 28. Januar 2017“) wieder verwendet wurde? 3. Was tut sie, um diese wiederholte Ordnungswidrigkeit zu ahnden und künftig zu unterbinden? 4. Bis wann gedenkt sie, ein schlüssiges Gesamtkonzept zur transparenten, ver - läss lichen und verbrauchernahen Zertifizierung regionaler Produkte vorzulegen , um – wie im grün-schwarzen Koalitionsvertrag auf Seite 8 angekündigt – tatsächlich „die regionale Wertschöpfung in unseren bäuerlichen Familienbetrieben “ zu stärken? 26. 01. 2017 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Ordnungswidrige Verwendung der Landesdienstflagge mit großem Wappen durch Einzelhandelskette Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1466 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Februar 2017 Nr. Z(22)-0141.5/107F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist sie den durch die FDP/DVP-Landtagsfraktion an den Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz übermittelten Hinweisen auf eine ordnungswidrige Verwendung der Landesdienstflagge mit großem Wappen durch eine in Düsseldorf ansässige Einzelhandelskette in deren Haushaltsprospekt aus der 28. Kalenderwoche 2016 („Gültig von 11. Juli 2016 bis 16. Juli 2016“) im vergangenen halben Jahr nachgegangen? Zu 1.: Das Innenministerium hat im August und September vergangenen Jahres das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe mit Blick auf die Haushaltsprospekte der Kalenderwochen 28 und 37 um Prüfung der Angelegenheit auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitenrechts gebeten. Die dortige Prüfung hat ergeben, dass möglicherweise Ordnungswidrigkeiten nach § 145 Absatz 1 Nr. 1 Markengesetz vorliegen . Da für die Verfolgung dieser spezialgesetzlichen Ordnungswidrigkeitentatbestände , die gegenüber dem allgemeinen Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 124 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Bund) vorrangig sind, gemäß § 145 Absatz 5 Markengesetz das Bundesamt für Justiz zuständig ist, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Angelegenheit dorthin abgegeben. Das Bundesamt für Justiz hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich das Verfahren aktuell in Bearbeitung befinde. 2. Ist ihr bekannt, dass die Landesdienstflagge mit großem Wappen auch im aktuellen Haushaltsprospekt der Einzelhandelskette („Gültig vom 23. Januar 2017 bis 28. Januar 2017“) wieder verwendet wurde? Zu 2.: Der Landesregierung wurde die neuerliche Verwendung erst durch die vorbezeichnete Kleine Anfrage bekannt. 3. Was tut sie, um diese wiederholte Ordnungswidrigkeit zu ahnden und künftig zu unterbinden? Zu 3.: Auch in Zukunft werden entsprechende Angelegenheiten an das Bundesamt für Justiz abgegeben. 4. Bis wann gedenkt sie, ein schlüssiges Gesamtkonzept zur transparenten, ver - läss lichen und verbrauchernahen Zertifizierung regionaler Produkte vorzulegen , um – wie im grün-schwarzen Koalitionsvertrag auf Seite 8 angekündigt – tatsächlich „die regionale Wertschöpfung in unseren bäuerlichen Familienbetrieben “ zu stärken? Zu 4.: Das Qualitätszeichen und das Bio-Zeichen Baden-Württemberg sind verlässliche Wegweiser für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die besondere Qualität sowie die Herkunft aus Baden-Württemberg werden über ein dreistufiges Qualitätssicherungssystem gesichert. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1466 In diesen regionalen Qualitätsprogrammen sind neben Erzeugern auch Verarbeitungsbetriebe , das Ernährungshandwerk sowie Vermarkter zertifiziert. Die vertikale und horizontale Vernetzung der an diesen Programmen teilnehmenden Unternehmen stärkt die Wertschöpfung in der Region. Es wird derzeit eine Verbraucherkampagne vorbereitet, in der die Instrumente des baden-württembergischen Gemeinschaftsmarketings für die heimische Agrar- und Ernährungswirtschaft genutzt und vernetzt werden. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz