Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1489 27. 01. 2017 1Eingegangen: 27. 01. 2017 / Ausgegeben: 31. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aufgaben übernimmt die Staatliche Rhein-Neckar Hafengesellschaft Mannheim mbH im Rahmen der Verwaltung des Rheinauhafens in Mannheim? 2. Verfügt das Land Baden-Württemberg unmittelbar oder mittelbar über Grundstückseigentum im Gebiet des Rheinauhafens und wenn ja, in welcher Größenordnung ? 3. Welche Grundstücke werden vom Land selbst genutzt und welche sind verpachtet ? 4. An welche Unternehmen wurden die Grundstücke verpachtet? 5. Ist ihr bekannt, dass eine zunehmende Konfliktlage zwischen im Rheinauhafen angesiedelten industriellen und chemischen Produktionsbetrieben und den angrenzenden Wohngebieten besteht? 6. Verfügt sie über Kenntnisse bezüglich Messungen von Lärm und Emissionen im Rheinauhafen bzw. in umliegenden Wohngebieten und möglichen Grenzwertüberschreitungen in den vergangenen Jahren? 7. Gab oder gibt es eine gemeinsame Entwicklungsplanung der Stadt Mannheim und des Landes Baden-Württemberg für den Rheinauhafen und wenn ja, wie stellt sich der aktuelle Sach- und Verfahrensstand dieser gemeinsamen Entwicklungsplanung dar bzw. wenn nein, hält sie eine gemeinsame Entwicklungsplanung für sinnvoll? 8. Welche Schritte wird die Landesregierung in Bezug auf den geschilderten Konflikt unternehmen? 27. 01. 2017 Dr. Weirauch SPD Kleine Anfrage des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Entwicklung des Rheinauhafens in Mannheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1489 2 B e g r ü n d u n g Seit mehreren Jahren gibt es kontinuierliche Beschwerden von Anwohnern der um den Mannheimer Rheinauhafen gelegenen Wohn- und Mischgebiete bezüglich der starken Lärmbelastung. Zuletzt wurden hier im Jahr 2014 auf Wunsch der Bürger Lärmmessungen durchgeführt, die jedoch keine Grenzwertüberschreitungen erkennen ließen. Aktuell eskaliert die Konfliktlage mit der am Rheinufer gelegenen Gemeinde Altrip, die aufgrund von Auseinandersetzungen mit der Stadt Mannheim den Rechtsweg in Erwägung zieht. In Frage steht nun, in welchem Verhältnis die Landesregierung zu dieser Situation steht und mit welcher Entwicklung des Hafengebiets in Zukunft zu rechnen ist, um eine Konfliktlösung zu erleichtern. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Februar 2017 Nr. 5-3233.RNHAMA/33 beantwortet das Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufgaben übernimmt die Staatliche Rhein-Neckar Hafengesellschaft Mannheim mbH im Rahmen der Verwaltung des Rheinauhafens in Mannheim? Die Staatliche Rhein-Neckar Hafengesellschaft Mannheim mbH (HGM) verwaltet die dem Land gehörenden Grundstücke im Rheinauhafen. Neben den Grundstücken gehören dem Land die Hafenanlagen (Stromhafen und Hafenbecken 21 bis 24), ein Roll on-Roll off-Terminal und das gesamte öffentliche Hafengleisnetz . Die HGM vermietet die landeseigenen Grundstücke langfristig an Firmen, die Güterumschlag betreiben. Das Roll on-Roll off-Terminal ist ebenfalls vermietet. Die HGM betreibt ein Stellwerk im Rheinauhafen und gewährt Eisenbahnverkehrsunternehmen gegen Entgelt diskriminierungsfrei den Zugang zum Hafen - gleisnetz. Im Rheinauhafen gilt wie in allen Mannheimer Häfen der Tarif über Ufer- und Hafenliegegeld, deren Entgelte ebenfalls von der HGM erhoben und eingezogen werden. Des Weiteren verfügt das Land Baden-Württemberg über mehrere Werkswohnungen im Rheinauhafen. 2. Verfügt das Land Baden-Württemberg unmittelbar oder mittelbar über Grundstückseigentum im Gebiet des Rheinauhafens und wenn ja, in welcher Größenordnung ? Das Land verfügt über Grundstücke im Rheinauhafen. Diese teilen sich in folgende Bereiche auf: – Bebaute und unbebaute Grundstücke: ca. 74 ha, – Wasserflächen: ca: 46 ha, – Uferböschung: ca: 7 ha, – Vorland, Wiese, Ödung, Straßenflächen: ca. 19 ha, – Gleisnetz: ca. 24 ha. 3. Welche Grundstücke werden vom Land selbst genutzt und welche sind verpachtet ? Die landeseigenen Grundstücke im Rheinauhafen sind beinahe vollständig an die HGM verpachtet. Die HGM nutzt die Grundstücke, auf denen sich die Hafenbahngleise , die Uferböschungen und das Stellwerk befinden, selbst. Die restlichen Grundstücke werden von der HGM weitervermietet. Marktfähig sind insgesamt 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1489 ca. 73 Hektar. Die Vermietung der Grundstücke durch die HGM erfolgt mit Laufzeiten bis zu 30 Jahren. Lediglich zwei Grundstücke mit jeweils 2.000 m² nutzt das Land selbst. Es handelt sich insoweit um die Graßmannstr. 3–5, hier befindet sich ein Wasserschutzpolizeiposten , und die Graßmannstr. 9/9b, dort ist die Zentralwerkstatt für Boote der Wasserschutzpolizei untergebracht. 4. An welche Unternehmen wurden die Grundstücke verpachtet? Wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, sind die landeseigenen Grundstücke im Rheinauhafen ganz überwiegend an die HGM verpachtet. An folgende Firmen hat die HGM Grundstücke weitervermietet: Großkraftwerk Mannheim, Diringer & Scheidel, Detmers Transport, Lowgin Solution , Baustahl Amierungsgesellschaft, Südkabel, Isodraht, Günter & Schramm, Losberger Modular Systems, Hettinger Schrott, Schrott Wetzel, Kübler Spedition, Dietmar Glass, cotac europe, InduRec, Alba Metall Süd, Heidelberger Beton Kurpfalz , Raben Trans European, Schenker, Rhenus, Klöckner & Co, Logitrade, Unilever , MVV, SCA, Polizeipräsidium, Rohr, Remondis, Salzgitter Mannesmann Stahlhandel, B & M Baustoff u. Metallhandel, Ristelhueber´s, Interterminals, TRG Tanklager Rheinau, ThyssenKrupp, TTM GmbH, Voigt & Schweizer, sowie einige Kleinbetriebe und Wohnungsmieter. 5. Ist ihr bekannt, dass eine zunehmende Konfliktlage zwischen im Rheinauhafen angesiedelten industriellen und chemischen Produktionsbetrieben und den angrenzenden Wohngebieten besteht? Der Rheinauhafen ist als Sondergebiet Hafen/Industriegebiet eingestuft. Demnach sind in diesem Gebiet vorwiegend solche Betriebe angesiedelt, die unter dem Leitgedanken des vorsorgenden Umweltschutzes bestimmte Abstände zur nächs - ten Wohnbebauung einzuhalten haben. Um den Schutz der Bevölkerung vor unzulässigem Lärm zu gewährleisten, werden von den Immissionsschutzbehörden Sachverständigengutachten gefordert, die die Einhaltung der Lärmrichtwerte belegen . Gegen einen Betrieb wurde vor einigen Monaten eine Geruchsbeschwerde erhoben . Ursache war ein Defekt, der behoben wurde. Weitere Beschwerden folgten nicht. Im April 2014 wurde eine Petition gegen die Ansiedlung eines Betriebes zur Aufbereitung von künstlichen Mineralfasern (KMF) im Hafengebiet beim Landtag eingereicht . Geltend gemacht wurden unter anderem Bedenken hinsichtlich potenzieller negativer Auswirkungen für die Umwelt und die Gesundheit der Anwohner. Der Petition konnte nicht abgeholfen werden, auf die Drucksache 15/6537 Nr. 5 wird verwiesen. 6. Verfügt sie über Kenntnisse bezüglich Messungen von Lärm und Emissionen im Rheinauhafen bzw. in umliegenden Wohngebieten und möglichen Grenzwert - überschreitungen in den vergangenen Jahren? Im Juni 2012 hat die Stadt Mannheim eine Überschreitung des Lärmimmissionsrichtwerts im Umfeld einer Firma festgestellt. Daraufhin wurden Abhilfemaßnahmen in der betroffenen Firma umgesetzt. Weitere Überschreitungen zulässiger Lärmrichtwerte konnten bisher nicht festgestellt werden. Im Jahr 2014 hat die Stadt Mannheim eigene Langzeitmessungen an fünf verschiedenen Standorten in Hafennähe durchgeführt. Im Ergebnis war nur ein Mess wert in Grenzwertnähe, alle anderen waren weit unter dem gesetzlich Zulässigen . Dem Regierungspräsidium liegen Emissionsmessungen, eine orientierende Lärmmessung sowie Lärmprognosen für verschiedene Betriebe vor. Die Emissionsgrenzwerte und Lärmrichtwerte wurden jeweils eingehalten. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1489 4 7. Gab oder gibt es eine gemeinsame Entwicklungsplanung der Stadt Mannheim und des Landes Baden-Württemberg für den Rheinauhafen und wenn ja, wie stellt sich der aktuelle Sach- und Verfahrensstand dieser gemeinsamen Entwicklungsplanung dar bzw. wenn nein, hält sie eine gemeinsame Entwicklungsplanung für sinnvoll? Eine gemeinsame Entwicklungsplanung der Stadt Mannheim und des Landes, vertreten durch die HGM, gibt es derzeit nicht. Von 2013 bis 2015 haben die Stadt Mannheim und die HGM ein Entwicklungskonzept Hafen erarbeitet. Der Rheinauhafen war nicht Schwerpunkt der Untersuchung. 8. Welche Schritte wird die Landesregierung in Bezug auf den geschilderten Konflikt unternehmen? Wie bereits unter Punkt 5 erläutert, ist die Stadt Mannheim für emittierende Betriebe , die im Rheinauhafen ansässig sind, zuständig. Die Landesregierung sieht derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. Die Antwort ist mit dem Umweltministerium und dem Verkehrsministerium abgestimmt . Dr. Splett Staatssekretärin