Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1494 30. 01. 2017 1Eingegangen: 30. 01. 2017 / Ausgegeben: 17. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht Pläne der Polizeigewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Nordrhein-Westfalen, nach denen Migranten aus Nordafrika für den Polizeidienst ausgebildet werden sollen, „um die Mentalität von in Nordrhein-Westfalen ansässigen Nordafrikanern besser zu verstehen“? 2. Inwieweit geht sie davon aus, dass bei einer analogen Vorgehensweise in Baden -Württemberg Verbrechen, die durch Migranten nordafrikanischer Herkunft begangen werden, besser verhindert oder aufgeklärt werden können? 3. Bestehen auf Seiten der Landesregierung Pläne, gezielt Migranten mit nordafrikanischer Herkunft für den Polizeidienst anzuwerben? 4. Bestehen Pläne, gezielt Migranten mit einer (in Bezug auf Frage 3) anderen, beispielsweise einer türkischen Herkunft und mit muslimischem Glauben, für den Polizeidienst anzuwerben? 5. Bestehen Pläne, Migranten mit einem analogen Migrationshintergrund, die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 als Flüchtlinge nach Baden-Württemberg eingewandert sind, für polizeiliche Hilfsdienste anzuwerben? 6. Welche Rolle misst sie Migranten bzw. Flüchtlingen hinsichtlich der Aufrecht - erhaltung der inneren Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit deutschen Sicherheitsbehörden, bei? 7. Hat sie Kenntnisse darüber, nach denen Migranten bzw. Flüchtlinge in Baden- Württemberg als Verbindungsleute für deutsche Sicherheitsbehörden zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit eingesetzt werden? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Verwendung von Migranten und Flüchtlingen für den Polizeidienst Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1494 2 8. Welche Rolle misst sie der Herkunft von Polizeibeamten im Hinblick auf das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bürger, insbesondere bei sichtbarer Polizeipräsenz im öffentlichen Raum sowie beim direkten Polizei-Bürger-Kontakt, bei? 12. 01. 2017 Dr. Baum AfD B e g r ü n d u n g Um die zunehmende Kriminalität von Migranten aus Nordafrika besser bekämpfen zu können, wünscht sich die Polizeigewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Nordrhein-Westfalen Nachwuchsschüler mit nordafrikanischem Migrationshintergrund. Dadurch sollen offenbar einerseits die Polizeibeamten einen besseren Einblick in die Mentalität dieser überdurchschnittlich an kriminellen Handlungen beteiligten Personengruppe erhalten. Zum anderen soll ein besserer Zugang auf Seiten der Migranten zu den staatlichen Behörden etabliert werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. Februar 2017 Nr. 3-0305/1399/1 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet sie aus ihrer Sicht Pläne der Polizeigewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Nordrhein-Westfalen, nach denen Migranten aus Nordafrika für den Polizeidienst ausgebildet werden sollen, „um die Mentalität von in Nordrhein-Westfalen ansässigen Nordafrikanern besser zu verstehen “? 3. Bestehen auf Seiten der Landesregierung Pläne, gezielt Migranten mit nordafrikanischer Herkunft für den Polizeidienst anzuwerben? 4. Bestehen Pläne, gezielt Migranten mit einer (in Bezug auf Frage 3) anderen, beispielsweise einer türkischen Herkunft und mit muslimischen Glauben, für den Polizeidienst anzuwerben? 5. Bestehen Pläne, Migranten mit einem analogen Migrationshintergrund, die in den Jahren 2014, 2015 und 2016 als Flüchtlinge nach Baden-Württemberg eingewandert sind, für polizeiliche Hilfsdienste anzuwerben? Zu 1. und 3. bis 5.: Die Polizei Baden-Württemberg hat die Pläne der Polizeigewerkschaft Bund Deutscher Kriminalbeamter in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis genommen. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist festgehalten, dass ausdrücklich mehr Migrantinnen und Migranten für den öffentlichen Dienst gewonnen werden sollen. Bezogen auf die Polizei Baden-Württemberg unterstützt die Landesregierung die weitere Öffnung der Polizei auch gegenüber Migrantinnen und Migranten . Für eine Einstellung nichtdeutscher Staatsangehöriger in den Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-Württemberg gelten die Bestimmungen des Beamten - statusgesetzes sowie des Landesbeamtengesetzes Baden-Württemberg. Demnach 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1494 können Bewerberinnen und Bewerber mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit eingestellt werden, wenn für die Gewinnung der Beamtin oder des Beamten ein dringendes dienstliches Interesse besteht. Ein solches wird für Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit bejaht. Bezogen auf den nordafrikanischen Raum wird bislang ausschließlich für Algerien ein dringendes dienstliches Bedürfnis bejaht. Eine Einstellung von algerischen Staatsangehörigen hat bislang nicht stattgefunden . Auf Seiten der Landesregierung bestehen aktuell keine Pläne, speziell Migrantinnen und Migranten mit nordafrikanischer Herkunft oder in den Jahren 2014 bis 2016 als Flüchtlinge eingewanderte Personen gezielt für den Polizeidienst anzuwerben. 2. Inwieweit geht sie davon aus, dass bei einer analogen Vorgehensweise in Baden -Württemberg Verbrechen, die durch Migranten nordafrikanischer Herkunft begangen werden, besser verhindert oder aufgeklärt werden können? Zu 2.: Inwiefern eine analoge Vorgehensweise in Baden-Württemberg zu einer Verhinderung oder besseren Aufklärung von Verbrechen dienen kann, ist spekulativ und daher nicht seriös zu beantworten. Auch gibt es dazu keine statistischen Daten oder Anhaltspunkte, die die These be- oder widerlegen. 6. Welche Rolle misst sie Migranten bzw. Flüchtlingen hinsichtlich der Aufrecht - erhaltung der inneren Sicherheit, insbesondere im Hinblick auf eine Zusammenarbeit mit deutschen Sicherheitsbehörden bei? 7. Hat sie Kenntnisse darüber, nach denen Migranten bzw. Flüchtlinge in Baden- Württemberg als Verbindungsleute für deutsche Sicherheitsbehörden zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit eingesetzt werden? Zu 6. und 7.: Die Sicherheitsbehörden führen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages Maßnahmen zur Informationsgewinnung durch. Bei diesen Ermittlungen können naturgemäß auch Hinweise von Migrantinnen und Migranten eingehen. Eine Form der institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden und Flüchtlingen findet nicht statt. 8. Welche Rolle misst sie der Herkunft von Polizeibeamten im Hinblick auf das allgemeine Sicherheitsgefühl der Bürger, insbesondere bei sichtbarer Polizeipräsenz im öffentlichen Raum sowie beim direkten Polizei-Bürger-Kontakt, bei? Zu 8.: Für die Polizei Baden-Württemberg ist die kulturelle Vielfalt auch innerhalb der Polizei von Bedeutung. Die Polizei Baden-Württemberg hat insbesondere im Hinblick auf die Konfliktlösung im Rahmen polizeilicher Einsatzlagen, etwa durch das Überwinden von Sprachbarrieren durch Beamtinnen und Beamten mit Migrationshintergrund , grundsätzlich positive Erfahrungen gemacht. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration