Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1495 30. 01. 2017 1Eingegangen: 30. 01. 2017 / Ausgegeben: 24. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bestehen derzeit in welchen Kommunen im Main-Tauber-Kreis? 2. Wie haben sich deren Belegung und Kapazitäten seit Januar 2015 jeweils monatlich entwickelt? 3. Welche Kosten entstanden für welche Einrichtungen für Erwerb oder Renovierung der Immobilien? 4. Welche monatlichen Mietkosten entstanden und entstehen für welche Einrichtungen ? 5. In welcher Höhe fallen für welche Einrichtungen monatliche Kosten für Sicherheitsdienste an? 6. In welcher Höhe fallen für welche Einrichtungen welche sonstigen Kosten an? 7. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen die jeweiligen Kos ten? 8. Wie viele Personen befinden sich im Main-Tauber-Kreis derzeit in der Anschlussunterbringung ? 9. Welche Kosten entstanden und entstehen hierfür? 10. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen diese Kosten? 24. 01. 2017 Dr. Baum AfD Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kosten und Belegung von Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Main-Tauber-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1495 2 B e g r ü n d u n g Es besteht öffentliches Interesse über die Zusammensetzung von Kosten für Asylbewerberunterkünfte und die Anschlussunterbringung im Main-Tauber-Kreis. A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. Februar 2017 Nr. 7-0141.5/16/1495 beantwortet das Mi - nis terium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: V o r b e m e r k u n g : Die angegebenen Daten zur vorläufigen Unterbringung wurden auf Anfrage der Landesregierung durch das Landratsamt übermittelt. 1. Welche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bestehen derzeit in welchen Kommunen im Main-Tauber-Kreis? Zu 1.: Im Main-Tauber-Kreis befindet sich eine Erstaufnahmeeinrichtung (EA) in Wertheim und zum Stichtag 31. Dezember 2016 25 sich in Betrieb befindliche Gemeinschaftsunterkünfte der vorläufigen Unterbringung sowie weitere drei Gemeinschaftsunterkünfte in Vorhaltung. Die Gemeinschaftsunterkünfte verteilen sich auf alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden, mit Ausnahme der Großen Kreisstadt Wertheim als Standort der Erst aufnahmeeinrichtung. Die in der Gemeinde Igersheim unterhaltene Gemeinschaftsunterkunft wurde vor Ende 2016 aufgegeben. Folgender Tabelle kann die Aufteilung der Gemeinschaftsunterkünfte auf die einzelnen Städte und Gemeinden entnommen werden. *HPHLQGH $Q]DKO 8QWHUNQIWH $KRUQ $VVDPVWDGW %DG 0HUJHQWKHLP %R[EHUJ &UHJOLQJHQ )UHXGHQEHUJ *UR‰ULQGHUIHOG *UQVIHOG .|QLJKHLP .OVKHLP /DXGD .|QLJVKRIHQ 1LHGHUVWHWWHQ 7DXEHUELVFKRIVKHLP :HLNHUVKHLP :HUEDFK :LWWLJKDXVHQ *HVDPW 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1495 2. Wie haben sich deren Belegung und Kapazitäten seit Januar 2015 jeweils monatlich entwickelt? Zu 2.: Die Belegung und Kapazität der Erstaufnahmeeinrichtung Wertheim seit Inbetriebnahme der Einrichtung kann nachfolgender Tabelle entnommen werden: Untenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die monatliche Entwicklung der Belegung und Kapazität aller vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis betriebenen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung von Januar 2015 bis Dezember 2016 (bei einer Wohn- und Schlaffläche von 4,5 m² je Platz): 3. Welche Kosten entstanden für welche Einrichtungen für Erwerb oder Renovierung der Immobilien? 4. Welche monatlichen Mietkosten entstanden und entstehen für welche Einrichtungen ? Zu 3. und 4.: Für die Erstaufnahmeeinrichtung Wertheim fielen keine Erwerbskosten an, da sich das Areal Reinhardshof in Wertheim im Eigentum des Landes befindet. Seit September 2015 wird das Areal vom Regierungspräsidium Stuttgart als Erstauf- 0RQDW 8UVSUQJOLFK JHSODQWH 3ODW]]DKO %HOHJXQJ 8UVSUQJOLFK JHSODQWH 3ODW]]DKO %HOHJXQJ 5HJHOEHOHJXQJV NDSD]LWlW OW 6WDQGRUW NRQ]HSWLRQ 6FKOLH‰XQJ LQ YRUJHVHKHQ %HOHJXQJ -DQXDU )HEUXDU 0lU] $SULO 0DL -XQL -XOL $XJXVW 6HSWHPEHU 2NWREHU 1RYHPEHU 'H]HPEHU 0RQDW .DSD]LWlW %HOHJXQJ .DSD]LWlW %HOHJXQJ -DQXDU )HEUXDU 0lU] $SULO 0DL -XQL -XOL $XJXVW 6HSWHPEHU 2NWREHU 1RYHPEHU 'H]HPEHU Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1495 4 nahmestandort genutzt. Die für diese Nutzung angefallenen baulichen Herrichtungskosten belaufen sich auf rd. 1,59 Mio. Euro. Für die vorläufige Unterbringung im Jahr 2015 sind der Meldung des Kreises zufolge für alle Gemeinschaftsunterkünfte des Main-Tauber-Kreises Aufwendungen in Höhe von 3.323.000 Euro entstanden. In diesem Betrag sind die – entsprechend der Laufzeit der Gemeinschaftsunterkunft – ermittelten, auf das Jahr 2015 entfallenen Abschreibungen für investive Maßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften enthalten. Insofern sind in dieser Summe auch die Kosten für den Erwerb oder die Renovierung inkludiert. Ebenso sind die in den Einrichtungen des Main-Tauber- Kreises insgesamt angefallenen Mietkosten enthalten. Die Kosten des Jahres 2016 können, da das Haushaltsjahr 2016 im Rahmen der doppischen Buchung noch nicht abgeschlossen ist, noch nicht abschließend festgestellt werden. 5. In welcher Höhe fallen für welche Einrichtungen monatliche Kosten für Sicherheitsdienste an? Zu 5.: Für die Erstaufnahmeeinrichtung in Wertheim fallen monatliche Kosten für Sicherheitsdienste in Höhe von monatlich rund 270.000 Euro an. Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis setzt keine Sicherheitsdienste zur Abwehr von unerwünschten Einflüssen von außen oder zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung innerhalb der Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung ein. Lediglich zur temporären Brandwache, bei Unterkünften ohne eine Brandmeldeanlage , ist/war ein Sicherheitsdienst eingesetzt. 6. In welcher Höhe fallen für welche Einrichtungen welche sonstigen Kosten an? Zu 6.: Folgende Kosten wurden 2016 für die Erstaufnahme Wertheim durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau verausgabt: In der EA Wertheim fallen für die Betreiberfirma monatlich ca. 400.000 Euro sowie für die Verpflegung ca. 150.000 Euro pro Monat an. Je nach Bewohnerzahl in der EA entstehen zudem Kosten für Leistungen wie Krankenversorgung, Taschengeld und Sozialbetreuung. Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat für die Verwaltung, den Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte , die Flüchtlingssozialarbeit sowie für die Berechnung und Auszahlung der Leistungsausgaben entsprechendes Personal (Verwaltungsfachleute , Sozialarbeiter, Hausmeister) angestellt. Insgesamt sind hierfür Personalund Sachkosten von 894.000 Euro im Jahr 2015 angefallen. 7. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen die jeweiligen Kos - ten? Zu 7.: Die Kosten für die EA Wertheim trägt das Land Baden-Württemberg als zuständige Verwaltungsebene für die Erstaufnahme von Flüchtlingen. Die baulichen 0LHWH 6SHLVH]HOW (XUR %HWULHEVNRVWHQ ] % :DVVHU $EZDVVHU $EIDOOHQWVRUJXQJ (XUR 6WURPNRVWHQ (XUR +HL]NRVWHQ (XUR ,QVJHVDPW (XUR 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1495 Herrichtungskosten (Ziffer 3) und die sonstigen Kosten (Ziffer 6) der Erstauf - nahme Wertheim wurden dabei vom Landesbetrieb Vermögen und Bau zu Lasten des Einzelplans 12 (Allgemeine Finanzverwaltung) getragen. Die weiteren Kos - ten, die im Rahmen des Betriebs der Erstaufnahmeeinrichtungen anfallen, werden vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration zu Lasten des Einzelplans 03 getragen. Die Kosten der vorläufigen Unterbringung werden von den Stadt- und Landkreisen verausgabt. Das Land erstattet den Stadt- und Landkreisen für im Rahmen der vorläufigen Unterbringung entstehende Ausgaben für jede aufgenommene und untergebrachte Person einmalig eine Pauschale. Gegenstand der Pauschalen sind die notwendigen Ausgaben für den personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand zur Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG), für die Flüchtlingssozialarbeit, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB), für liegenschaftsbezogene Ausgaben sowie für Aufwendungen der Kommunen im Rahmen der Anschlussunterbringung . 8. Wie viele Personen befinden sich im Main-Tauber-Kreis derzeit in der Anschlussunterbringung ? Zu 8.: Die Ermittlung der aktuellen Belegung in der Anschlussunterbringung ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung werden die in die Anschlussunterbringung einzubeziehenden Personen durch die Stadt- und Landkreise in die jeweiligen kreisangehörigen Gemeinden zugeteilt, die diese unterbringen. Im Jahr 2016 wurden den kreisangehörigen Kommunen 517 Personen zur Anschlussunterbringung zugewiesen, im Jahr 2015 waren es 134 Flüchtlinge. 9. Welche Kosten entstanden und entstehen hierfür? 10. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen diese Kosten? Zu 9. und 10.: Die Kosten der Anschlussunterbringung werden von den Kommunen getragen. Um die Kommunen bei der Integration der Flüchtlinge zu unterstützen, hat die Landesregierung vorgesehen, den Kommunen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 160 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Von den jährlich 160 Millionen Euro sollen 90 Millionen Euro einem im Finanzausgleichsgesetz neu zu schaffenden Integrationslastenausgleich zugeführt und pauschal an die Kommunen verteilt werden. Weitere 70 Millionen Euro sollen für Integrationsförderprogramme der von der Integration betroffenen Ressorts eingesetzt werden. Das Land unterstützt die Gemeinden zudem bei der Neuschaffung von Wohnraum für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung mit dem Förderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“. Im Jahr 2015 wurden für das Programm 30 Mio. Euro und im Jahr 2016 insgesamt 90 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das Förderprogramm endet mit dem Inkrafttreten des neuen Förderprogramms „Wohnungsbau BW 2017“ – voraussichtlich zum 3. April 2017. Den Gemeinden im Main-Tauber-Kreis wurden im Rahmen des Förderprogramms „Wohnraum für Flüchtlinge“ Mittel in Höhe von insgesamt 1.084.989,25 Euro bewilligt. Die Gemeinden erhalten für den Verwaltungsaufwand, der ihnen im Rahmen der Anschlussunterbringung entsteht, von dem Stadt- oder Landkreis, in dem die betreffende Person vorläufig untergebracht war, einmalig einen Pauschalbetrag von aktuell 141,17 Euro. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1495 6 Sofern Flüchtlinge während der kommunalen Anschlussunterbringung Sozialleis - tungen beanspruchen (SGB II-, SGB XII-, AsylbLG-Leistungen), werden diese von dem jeweils für diesen Rechtskreis zuständigen Leistungsträger getragen. Von einer Abfrage über die entstandenen und entstehenden Kosten wurde aufgrund des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands abgesehen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration