Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1496 30. 01. 2017 1Eingegangen: 30. 01. 2017 / Ausgegeben: 17. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bestehen derzeit in welchen Kommunen im Landkreis Heidenheim und dem Ostalbkreis? 2. Wie haben sich deren Belegung und Kapazitäten seit Januar 2015 jeweils monatlich entwickelt? 3. Welche Kosten entstanden für welche Einrichtungen für Erwerb oder Renovierung der Immobilien? 4. Welche monatlichen Mietkosten entstanden und entstehen für welche Einrichtungen ? 5. In welcher Höhe fallen für welche Einrichtungen monatliche Kosten für Sicherheitsdienste an? 6. In welcher Höhe fallen für welche Einrichtungen welche sonstigen Kosten an? 7. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen die jeweiligen Kosten? 8. Wie viele Personen befinden sich im Landkreis Heidenheim und dem Ostalbkreis derzeit in der Anschlussunterbringung? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Heiner Merz AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kosten und Belegung von Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Landkreis Heidenheim und dem Ostalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1496 2 9. Welche Kosten entstanden und entstehen hierfür? 10. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen diese Kosten? 24. 01. 2017 Dr. Merz AfD B e g r ü n d u n g Es besteht öffentliches Interesse über die Zusammensetzung von Kosten für Asylbewerberunterkünfte und die Anschlussunterbringung im Landkreis Heidenheim und dem Ostalbkreis. A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. Februar 2017 Nr. 7-0141.5/16/1496 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: V o r b e m e r k u n g Die angegebenen Daten zur vorläufigen Unterbringung wurden auf Anfrage der Landesregierung durch die Landkreise übermittelt. 1. Welche Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen bestehen derzeit in welchen Kommunen im Landkreis Heidenheim und dem Ostalbkreis? Zu 1.: Im Ostalbkreis befindet sich die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Ellwangen , und im Landkreis Heidenheim wird die Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Giengen an der Brenz als Stand-by Objekt vorgehalten. Die angefragten Themen wurden bereits in der Landtagsdrucksache 16/1455, Kleine Anfrage des Abgeordneten Udo Stein, AfD, zur LEA Ellwangen und in der Landtagsdrucksache 16/1065, Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Merz, AfD, zur EA Giengen an der Brenz abgehandelt. Auf die Landtagsdrucksachen 16/1455 und 16/1065 wird verwiesen . Derzeit betreibt das Landratsamt Heidenheim insgesamt 22 Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung, die wie folgt auf die kreisangehörigen Gemeinden verteilt sind: 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1496 Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung im Ostalbkreis betreibt das Landrats - amt aktuell 70 Gemeinschaftsunterkünfte unterschiedlichster Größe in 24 kreisangehörigen Kommunen. 2. Wie haben sich deren Belegung und Kapazitäten seit Januar 2015 jeweils monatlich entwickelt? Zu 2.: Die Belegung und Kapazität der Erstaufnahme Ellwangen seit Inbetriebnahme kann nachfolgender Tabelle entnommen werden: Die Außenstelle der LEA Ellwangen in Giengen hat eine Regelbelegungskapazität von 300 Plätzen. Eine tatsächliche Belegung erfolgte bisher nicht. Die Belegung der Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung im Landkreis Heidenheim hat sich seit Januar 2015 wie folgt entwickelt: *HPHLQGH $Q]DKO 8QWHUNQIWH *HUVWHWWHQ *LHQJHQ +HLGHQKHLP +HUEUHFKWLQJHQ +HUPDULQJHQ .|QLJVEURQQ 1DWWKHLP 1LHGHUVWRW]LQJHQ 6RQWKHLP 6WHLQKHLP *HVDPW 0RQDW 8UVSUQJOLFK JHSODQWH 3ODW]]DKO %HOHJXQJ 8UVSUQJOLFK JHSODQWH 3ODW]]DKO %HOHJXQJ 5HJHOEHOHJXQJV NDSD]LWlW OW 6WDQG RUWNRQ]HSWLRQ %HOHJXQJ -DQXDU )HEUXDU 0lU] $SULO 0DL -XQL -XOL $XJXVW 6HSWHPEHU 2NWREHU 1RYHPEHU 'H]HPEHU Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1496 4 Die Gesamtkapazität der Unterkünfte der vorläufigen Unterbringung des Landkreises Heidenheim betrug im Januar 2017 981 Plätze. Eine monatsgenaue Bezifferung der Gesamtkapazität im Zeitraum Januar 2015 bis Januar 2017 ist im Nachgang aufgrund der starken Schwankung in diesem Zeitraum und der Nutzung verschiedenster Notunterkünfte nicht möglich. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die jeweilige Belegung und Kapazität der vom Ostalbkreis betriebenen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung: 3. Welche Kosten entstanden für welche Einrichtungen für Erwerb oder Renovierung der Immobilien? 4. Welche monatlichen Mietkosten entstanden und entstehen für welche Einrichtungen ? Zu 3. und 4.: Für den in Vorhaltung stehenden Standort Giengen belaufen sich die Erwerbsund baulichen Herrichtungskosten auf rd. 5,28 Mio. Euro. Die Liegenschaft in Ellwangen befindet sich im Eigentum des Bundes, der die Liegenschaft derzeit unentgeltlich an das Land für die Erstaufnahme vermietet. Die baulichen Herrichtungskosten belaufen sich auf derzeit rd. 20,23 Mio. Euro. Der Landkreis Heidenheim hat keine Gebäude für die vorläufige Unterbringung erworben. Die Renovierungskosten für Gebäude der vorläufigen Unterbringung können nicht ermittelt werden, da die Landkreisverwaltung unter der betroffenen 0RQDW %HOHJXQJ %HOHJXQJ %HOHJXQJ -DQXDU )HEUXDU 0lU] $SULO 0DL -XQL -XOL $XJXVW 6HSWHPEHU 2NWREHU 1RYHPEHU 'H]HPEHU 0RQDW .DSD]LWlW %HOHJXQJ .DSD]LWlW %HOHJXQJ .DSD]LWlW %HOHJXQJ -DQXDU )HEUXDU 0lU] $SULO 0DL -XQL -XOL $XJXVW 6HSWHPEHU 2NWREHU 1RYHPEHU 'H]HPEHU 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1496 Kostenstelle neben den Renovierungskosten auch Ertüchtigungskosten sowie Instandhaltungskosten für die Gebäude der vorläufigen Unterbringung verbucht. Die monatlichen Mietkosten für Gebäude der vorläufigen Unterbringung im Land - kreis Heidenheim betrugen im Januar 2015 insgesamt 40.860,71 Euro und im Januar 2017 insgesamt 131.753,91 Euro. Die monatlichen Mietkosten im dazwischenliegenden Zeitraum standen im Zusammenhang mit den tatsächlichen Zugangszahlen . Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung sind der Meldung des Ostalbkreises zufolge für alle vom Landkreis betriebenen Gemeinschaftsunterkünfte liegenschaftsbezogene Aufwendungen (inklusive Aufwand für nicht-investive Ertüchtigungsmaßnahmen für Mietobjekte) in Höhe von 2,8 Mio. Euro angefallen. In diesem Betrag sind die – entsprechend der Laufzeit der Gemeinschaftsunterkunft – ermittelten, auf das Jahr 2015 entfallenen Abschreibungen für investive Maßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften sowie Personalaufwendungen enthalten. Diese Summe beinhaltet auch die Kosten für den Erwerb oder die Renovierung. Ebenso sind die in den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung des Ostalbkreises insgesamt angefallenen Mietkosten enthalten. Die Kosten des Jahres 2016 können, da das Haushaltsjahr 2016 im Rahmen der doppischen Buchung noch nicht abgeschlossen ist, noch nicht abschließend festgestellt werden. 5. In welcher Höhe fallen für welche Einrichtungen monatliche Kosten für Sicherheitsdienste an? Zu 5.: Für die Kosten des Sicherheitsdienstes in der Erstaufnahmeeinrichtung Giengen an der Brenz wird auf die Drucksache 16/1065, Frage 8 verwiesen. Für den Sicherheitsdienst in der LEA Ellwangen entstehen monatliche Kosten in Höhe von ca. 300.000 Euro. In der vorläufigen Unterbringung im Landkreis Heidenheim fielen für Sicherheitsdienste im Dezember 2016 insgesamt Kosten in Höhe von ca. 36.000 Euro an. Im Ostalbkreis fallen monatlich ca. 20.000 Euro für Sicherheitsdienste in der vorläufigen Unterbringung, die zur Bewachung von mittelgroßen und größeren Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt werden, an. 6. In welcher Höhe fallen für welche Einrichtungen welche sonstigen Kosten an? Zu 6.: Im Rahmen der Erstaufnahme hat der Landesbetrieb Vermögen und Bau im Jahr 2016 für die Liegenschaft in Giengen rd. 13.000 Euro und für die Liegenschaft in Ellwangen rd. 1,74 Mio Euro auf die Gebäude bezogene Betriebskosten gezahlt. In der LEA Ellwangen fallen für die Betreiberfirma monatlich ca. 470.000 Euro sowie für die Verpflegung ca. 270.000 Euro pro Monat an. Je nach Bewohnerzahl in der LEA Ellwangen entstehen zudem Kosten für Leistungen wie Krankenversorgung , Taschengeld und Sozialbetreuung. Auch für die vorläufige Unterbringung entstehen neben den in den Ziffern 3 bis 5 abgefragten Kostenfaktoren weitere Kosten beispielsweise durch die Verwaltung der Einrichtungen und die Flüchtlingssozialarbeit. Eine Zuordnung der Kosten zu den einzelnen Einrichtungen ist jedoch nicht möglich. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1496 6 7. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen die jeweiligen Kosten? Zu 7.: Die Kosten für die EA Giengen an der Brenz und die LEA Ellwangen trägt das Land Baden-Württemberg als zuständige Verwaltungsebene für die Erstaufnahme von Flüchtlingen. Die Kosten für die Erstaufnahmeeinrichtungen nach den Ziffern 3 und 6 wurden dabei vom Landesbetrieb Vermögen und Bau zu Lasten des Einzelplans 12 (Allgemeine Finanzverwaltung) getragen, wobei die baulichen Erst - herrichtungskosten, die am Standort Ellwangen angefallen sind, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben grundsätzlich wieder erstattet werden. Die weiteren Kosten, die im Rahmen des Betriebs der Erstaufnahmeeinrichtungen anfallen, werden vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration zu Lasten des Einzelplans 03 getragen. Die Kosten der vorläufigen Unterbringung werden von den Stadt- und Landkreisen verausgabt. Das Land erstattet den Stadt- und Landkreisen für im Rahmen der vorläufigen Unterbringung entstehende Ausgaben für jede aufgenommene und untergebrachte Person einmalig eine Pauschale. Gegenstand der Pauschalen sind die notwendigen Ausgaben für den personellen und sächlichen Verwaltungsaufwand zur Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG), für die Flücht - lingssozialarbeit, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Asylb LG) und dem Sozialgesetzbuch (SGB), für liegenschaftsbezogene Ausgaben sowie für Aufwendungen der Kommunen im Rahmen der Anschlussunterbringung. 8. Wie viele Personen befinden sich im Landkreis Heidenheim und dem Ostalbkreis derzeit in der Anschlussunterbringung? Zu 8.: Die Ermittlung der aktuellen Belegung in der Anschlussunterbringung ist mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Nach dem Ende der vorläufigen Unterbringung werden die in die Anschlussunterbringung einzubeziehenden Personen durch die Stadt- und Landkreise in die jeweiligen kreisangehörigen Gemeinden zugeteilt, die diese unterbringen. Im Jahr 2015 hat der Landkreis Heidenheim den kreisangehörigen Kommunen 28 Personen und im Jahr 2016 378 Personen zur Anschlussunterbringung zugewiesen . Im Jahr 2015 hat der Ostalbkreis den kreisangehörigen Kommunen 189 Personen und im Jahr 2016 362 Personen zur Anschlussunterbringung zugewiesen. 9. Welche Kosten entstanden und entstehen hierfür? 10. Welche Stellen oder Verwaltungsebenen trugen oder tragen diese Kosten? Zu 9. und 10.: Die Kosten der Anschlussunterbringung werden von den Kommunen getragen. Um die Kommunen bei der Integration der Flüchtlinge zu unterstützen, hat die Landesregierung vorgesehen, den Kommunen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 160 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Von den jährlich 160 Millionen Euro sollen 90 Millionen Euro einem im Finanz - ausgleichsgesetz neu zu schaffenden Integrationslastenausgleich zugeführt und pauschal an die Kommunen verteilt werden. Weitere 70 Millionen Euro sollen für Integrationsförderprogramme der von der Integration betroffenen Ressorts eingesetzt werden. Das Land unterstützt die Gemeinden zudem bei der Neuschaffung von Wohnraum für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung mit dem Förderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“. Im Jahr 2015 wurden für das Programm 30 Mio. Euro und 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1496 im Jahr 2016 insgesamt 90 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Das Förderprogramm endet mit dem Inkrafttreten des neuen Förderprogramms „Wohnungsbau BW 2017“ – voraussichtlich zum 3. April 2017. Den Gemeinden im Landkreis Heidenheim wurden im Rahmen des Förderprogramms „Wohnraum für Flüchtlinge“ Mittel in Höhe von insgesamt 3.462.710,16 Euro bewilligt. Den Gemeinden des Ostalbkreises wurden Mittel in Höhe von insgesamt 258.186,01 Euro bewilligt. Die Gemeinden erhalten für den Verwaltungsaufwand, der ihnen im Rahmen der Anschlussunterbringung entsteht, von dem Stadt- oder Landkreis, in dem die betreffende Person vorläufig untergebracht war, einmalig einen Pauschalbetrag von aktuell 141,17 Euro. Sofern Flüchtlinge während der kommunalen Anschlussunterbringung Sozialleistungen beanspruchen (SGB II-, SGB XII-, AsylbLG-Leistungen), werden diese von dem jeweils für diesen Rechtskreis zuständigen Leistungsträger getragen. So wendete das Landratsamt Ostalbkreis im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG für kommunal untergebrachte anspruchsberechtigte Flücht - linge im Jahr 2015 insgesamt 2,2, Mio. Euro und im Jahr 2016 1,9 Mio. Euro auf. Für den Landkreis Heidenheim liegen hierzu keine Daten vor. Von einer Abfrage über die entstandenen und entstehenden Kosten im Rahmen des SGB II oder SGB XII wurde aufgrund des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands abgesehen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration