Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1498 30. 01. 2017 1Eingegangen: 30. 01. 2017 / Ausgegeben: 17. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Situation des Hausärztemangels im niedergelassenen Bereich in den vergangenen fünf Jahren im Kreis Karlsruhe entwickelt? 2. Wie schätzt sie die Anreizwirkung des 2009 eingeführten Programms „Verbundweiterbildung PLUS“ zur Weiterbildung junger Medizinerinnen und Mediziner als Hausärzte ein? 3. Wurde die finanzielle Unterstützung ihrerseits im Rahmen des Programms „Verbundweiterbildung PLUS“ mit dem Jahr 2014 beendet (ggf. unter Angabe der Gründe)? 4. Trifft es zu, dass die Krankenhäuser nun in Form eines Beitrags an die zentrale Weiterbildungsstätte finanziell belastet werden, sofern sie weiterhin eine entsprechende Weiterbildung zum Hausarzt anbieten? 5. Inwieweit wird sich die Einstellung von unterstützenden Landesmitteln im Rahmen des Programms „Verbundweiterbildung PLUS“ bei gleichzeitiger Einführung der die Krankenhäuser belastenden „Weiterbildungsgebühr“ ihrer Meinung nach auf die Entwicklung der Hausärztesituation im niedergelassenen Bereich auswirken? 6. Welche Maßnahmen ergreift sie, um dem drohenden Hausärztemangel im niedergelassenen Bereich 2016 bis 2021 entgegenzusteuern? 7. Welche Programme plant sie bis April 2021, um die Versorgung im Kreis Karlsruhe sowie allgemein in Baden-Württemberg besser auszugestalten? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Ärztemangel und Weiterbildungsmöglichkeiten für Hausärzte im Ländlichen Raum Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1498 2 8. Wie viele Hausärzte werden aufgrund ihres Alters im Kreis Karlsruhe zwischen 2016 und 2021 in den Ruhestand gehen und ausscheiden? 9. Wie viele Kassensitze werden neu besetzt bzw. wie viele Kassensitze bleiben nach Ausscheiden der Hausärzte im Kreis Karlsruhe unbesetzt? 10. Was tut sie, um diesem Mangel in der Zukunft zu begegnen? 26. 01. 2017 Dr. Balzer AfD B e g r ü n d u n g Um den drohenden Hausärztemangel im niedergelassenen Bereich im Ländlichen Raum – vor allem im Kreis Karlsruhe – entgegenzuwirken, hat das Land Baden- Württemberg unter der CDU/FDP-Regierung im Jahr 2009 das Programm „Verbundweiterbildung PLUS“ aufgelegt, von dem zahlreiche junge Medizinerinnen und Mediziner, aber auch die Ausbildungsstätten in den teilnehmenden Praxen und Kliniken profitiert haben. Ziel des Programms war es, angehenden Medizinerinnen und Medizinern eine Weiterbildung als Hausärzte zu ermöglichen und in Praxen und Krankenhäusern nach einem Rotationskonzept eine Ausbildung in den verschiedenen Medizinsektoren zu erlangen. Die finanzielle Unterstützung des Landes hat die Verbundausbildung zur hausärztlichen Tätigkeit attraktiver gemacht . Die Krankenhäuser konnten mit dieser Ausbildung dazu beitragen, dass sich junge Medizinerinnen und Mediziner nach dem Berufsabschluss in den entsprechenden Regionen niedergelassen haben und damit einer Unterversorgung entgegenwirken. Die grün-rote Landesregierung hat das Programm „Verbundweiterbildung PLUS“ mit dem Jahr 2014 wohl ersatzlos auslaufen lassen und damit diesen guten Ansatz infrage gestellt. Sofern Krankenhäuser weiterhin diese Ausbildung anbieten, um einen Beitrag zur künftigen Hausarztversorgung zu leisten, müssen die Krankenhäuser dem Vernehmen nach nun einen Beitrag an die Zentrale Weiterbildungsstelle (Kompetenzzentrum Allgemeinmedizin – Koordina - tionsstelle Universität Heidelberg) entrichten – ab dem 1. Januar 2016 sind halbjährlich je Teilnehmer 750 Euro zu bezahlen. In vielen Ortschaften des Kreises Karlsruhe verabschieden sich immer mehr praktizierende Hausärzte und haben über Jahre hinweg keinen Nachfolger finden können, sodass es für viele Ältere immer schwieriger wird, einen neuen Hausarzt aufzusuchen, da die Wege immer länger und beschwerlicher werden, um an einer vernünftigen medizinischen Versorgung teilnehmen zu können. Mit dieser Kleinen Anfrage soll der Sachverhalt geklärt und die Situation insbesondere im Kreis Karlsruhe näher beleuchtet werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1498 A n t w o r t Mit Schreiben vom 24. Februar 2017 Nr. 5-0141.5/80 beantwortet das Ministe - rium für Soziales und Integration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Situation des Hausärztemangels im niedergelassenen Bereich in den vergangenen fünf Jahren im Kreis Karlsruhe entwickelt? Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) schwankt die Anzahl der Hausärzte zwischen 255 und 259, sie habe sich in den letzten fünf Jahren jedoch nicht vermindert. Zwischen 2011 und 2016 hätten 45 Hausärztinnen und Hausärzte aufgehört und es seien 45 Hausärztinnen und Hausärzte neu in den Landkreis gekommen. 2. Wie schätzt sie die Anreizwirkung des 2009 eingeführten Programms „Verbundweiterbildung PLUS“ zur Weiterbildung junger Medizinerinnen und Mediziner als Hausärzte ein? 3. Wurde die finanzielle Unterstützung ihrerseits im Rahmen des Programms „Verbundweiterbildung PLUS“ mit dem Jahr 2014 beendet (ggf. unter Angabe der Gründe)? 4. Trifft es zu, dass die Krankenhäuser nun in Form eines Beitrags an die zentrale Weiterbildungsstätte finanziell belastet werden, sofern sie weiterhin eine entsprechende Weiterbildung zum Hausarzt anbieten? 5. Inwieweit wird sich die Einstellung von unterstützenden Landesmitteln im Rahmen des Programms „Verbundweiterbildung PLUS“ bei gleichzeitiger Einfüh - rung der die Krankenhäuser belastenden „Weiterbildungsgebühr“ ihrer Meinung nach auf die Entwicklung der Hausärztesituation im niedergelassenen Bereich auswirken? Die Fragen zu Ziffer 2 bis 5 der Kleinen Anfrage stimmen wörtlich mit der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Reuther CDU vom 11. Dezember 2015 (Drucksache 15/7868) überein. Neue Sachverhalte haben sich seitdem nicht ergeben und werden vom Anfragenden auch nicht aufgezeigt. Es wird daher auf die entsprechenden Antworten in der genannten Drucksache verwiesen. 6. Welche Maßnahmen ergreift sie, um dem drohenden Hausärztemangel im niedergelassenen Bereich 2016 bis 2021 entgegenzusteuern? 7. Welche Programme plant sie bis April 2021, um die Versorgung im Kreis Karlsruhe sowie allgemein in Baden-Württemberg besser auszugestalten? 10. Was tut sie, um diesem Mangel in der Zukunft zu begegnen? Im Sommer 2012 hat das seinerzeitige Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren ein überarbeitetes Förderprogramm für Landärzte mit einem Fördervolumen von 2 Mio. Euro initiiert. Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte können auf Antrag bis zu 30.000 Euro Landesförderung erhalten, wenn sie sich in Baden-Württemberg in einer ländlichen Gemeinde niederlassen, die als Fördergebiet ausgewiesen ist. Ziel des Programms ist es, möglichst passgenau dort Anreize für eine Niederlassung zu setzen, wo Schwierigkeiten bei der ärztlichen Versorgung bestehen oder sich diese aus Gründen des Alters der prak - tizierenden Medizinerinnen und Mediziner abzeichnen. Die bisherige Bilanz des Förderprogramms ist positiv: Stand Februar 2017 wurden 91 Anträge bewilligt und mit insgesamt 1,8 Millionen Euro gefördert. Durch die gemeindescharfe Betrachtungsweise der Versorgungssituation, die stets in aktueller Absprache mit der KV BW erfolgt, kommen die Fördermittel genau dort Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1498 4 an, wo sie benötigt werden. Darüber hinaus zeigt auch die steigende Zahl der Fördergebiete, dass das Förderprogramm ein sinnvoller Baustein zur Unterstützung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum ist. Die konzeptionelle Grundausrichtung des Programms hat sich also bewährt und ist als Erfolg zu bewerten . Um den Dialog zwischen den Akteuren verschiedener Sektoren des Gesundheitswesens zu fördern, hat Baden-Württemberg im Jahr 2011 den Sektorenübergreifenden Landesausschuss (SLA) eingerichtet und mittelweile auch im Landes - gesundheitsgesetz (LGG) fest verankert. Mit dem SLA gelingt es, die an der Gesundheitsversorgung maßgeblich beteiligten Akteure (Selbstverwaltung, Patientenvertretungen , Kommunale Landesverbände) an einen Tisch zu bringen. Der SLA hat die Aufgabe, Empfehlungen zur Weiterentwicklung der medizinischen Versorgungsstrukturen im Land auszusprechen. Die Landesgesundheitskonferenz hat mit Beschluss vom 19. Oktober 2016 das Ministerium für Soziales und Integration unter Einbindung des Sektorenübergreifenden Landesausschusses gebeten , Eckpunkte für die zukünftige Versorgungsstruktur in Baden-Württemberg mit den relevanten Akteuren sowie den Patientinnen und Patienten zu erarbeiten und die Ergebnisse der vom Land initiierten Modellprojekte zur sektorenübergreifenden und ambulanten Versorgung einzubeziehen. 8. Wie viele Hausärzte werden aufgrund ihres Alters im Kreis Karlsruhe zwischen 2016 und 2021 in den Ruhestand gehen und ausscheiden? 9. Wie viele Kassensitze werden neu besetzt bzw. wie viele Kassensitze bleiben nach Ausscheiden der Hausärzte im Kreis Karlsruhe unbesetzt? Bis 2021 rechnet die KV BW mit 45 altersbedingten Praxisabgaben. Die Zahl der Wiederbesetzungen kann nicht prognostiziert werden. Lucha Minister für Soziales und Integration