Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1502 30. 01. 2017 1Eingegangen: 30. 01. 2017 / Ausgegeben: 17. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Planstellen für Richter waren bzw. sind für die vier Standorte der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg jeweils für 2016 und 2017 eingestellt bzw. vorgesehen? 2. Wie viele Planstellen für Richter waren bzw. werden voraussichtlich an den vier Standorten der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg 2016 bzw. 2017 jeweils tatsächlich besetzt? 3. Um wie viele Stellen erhöht sich die Zahl der Richter an den Verwaltungsgerichten 2017 gegenüber 2016? 4. Trifft es zu, dass das Plansoll für Verfahrensabschlüsse der Verwaltungsgerichtsbarkeit von 2016 auf 2017 von 22.000 auf 29.000 steigt? 5. Betrifft dieses Soll nur Hauptverfahren oder unterschiedslos Streitsachen aller Art? 6. Wurde – falls ja, in welcher Weise – von der Möglichkeit der wechselseitigen Inanspruchnahme von Richterstellen zwischen Verwaltungsgerichten, Sozialund Arbeitsgerichten, wie sie unter Kapitel 0505 Titel 422 01 eröffnet ist, 2016 Gebrauch gemacht, mit anderen Worten, erhielten die Verwaltungsgerichte 2016 Verstärkung durch Richter der anderen Gerichte? Kleine Anfrage der Abg. Lars Patrick Berg, Rüdiger Klos und Dr. Jörg Meuthen AfD und Antwort des Ministeriums der Justiz und für Europa Planstellen der Verwaltungsgerichte Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1502 2 7. Ist vorgesehen, die Möglichkeit der wechselseitigen Inanspruchnahme für 2017 zugunsten der Verwaltungsgerichte zu nutzen? 27. 01. 2017 Berg, Klos, Dr. Meuthen AfD B e g r ü n d u n g Der Entwurf des Staatshaushaltsplans für 2017 sieht unter Kapitel 0505 (Verwaltungsgerichtsbarkeit ) Titel 422 01 eine Aufstockung der Verwaltungsrichter um zwei R 1-Stellen von 95 auf 97 Richter vor. Weiterhin heißt es dort „Bis zu 15/20 Stellen dürfen für Richter am Sozialgericht der Bes. Gr. R 1 vorübergehend wechselseitig in Anspruch genommen werden. 5/5 Stellen dürfen für Richter am Arbeitsgericht der Bes. Gr. R 1 vorübergehend wechselseitig in Anspruch genommen werden.“ Gleichzeitig steigt nach Seite 7 des Entwurfs des Einzelhaushaltsplans 05 für 2017 das Plansoll der von der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erledigenden Fälle von 22.000 auf 29.000. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Februar 2017 Nr. 1220/0069/1 beantwortet das Ministe - rium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Planstellen für Richter waren bzw. sind für die vier Standorte der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg jeweils für 2016 und 2017 eingestellt bzw. vorgesehen? Im Staatshaushaltsplan waren zum 1. Januar 2016 für die vier Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg 145 Planstellen für Richterinnen und Richter vorgesehen. Die Zahl erhöhte sich zum 1. März 2016 um drei Planstellen. Seit dem 1. März 2016 sind unverändert 148 Planstellen bei den vier Verwaltungsgerichten vorgesehen . 2. Wie viele Planstellen für Richter waren bzw. werden voraussichtlich an den vier Standorten der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg 2016 bzw. 2017 jeweils tatsächlich besetzt? Zum 31. Dezember 2016 waren 142,4 von 148 Planstellen für Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten besetzt. Im Februar 2017 werden nochmals Richterinnen und Richter eingestellt, sodass zum 20. Februar 2017 144,3 von 148 Planstellen besetzt sind. Aus personalwirtschaftlichen Gründen ist es erforderlich, fortwährend wenige freie Planstellen für Rückkehrer aus Elternzeit oder Sonderverwendungen sowie Teilzeiterhöhungen verfügbar zu halten. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1502 3. Um wie viele Stellen erhöht sich die Zahl der Richter an den Verwaltungs - gerichten 2017 gegenüber 2016? Die Zahl der Stellen für Verwaltungsrichterinnen und -richter bleibt 2017 gegen - über dem Jahr 2016 konstant. Zwar erhöht sich nach dem Entwurf des StHG 2017 im Stellenteil des Kap. 0505 Tit. 422 01 Abschnitt 2 (Verwaltungsgerichte) die Zahl der Vorsitzenden Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht um 1,0 (von 42,0 auf 43,0) und der Verwaltungsrichterinnen und -richter um 2,0 (von 95,0 auf 97,0). Jedoch handelt es sich insoweit um eine rein deklaratorische Veränderung . Denn diese drei Stellen wurden bereits im Februar 2016 aufgrund der Ermächtigung in § 3 a Abs. 2 StHG 2015/2016 i. d. F. des 3. Nachtragsgesetzes geschaffen . 4. Trifft es zu, dass das Plansoll für Verfahrensabschlüsse der Verwaltungsgerichtsbarkeit von 2016 auf 2017 von 22.000 auf 29.000 steigt? Eine vom Ministerium der Justiz und für Europa den Richterinnen und Richtern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesetzte Zielvorgabe für Verfahrensabschlüsse im Sinne eines „Plansolls“ gibt es nicht. Im Aufstellungsverfahren zum Staatshaushaltsplan 2017 sind unter der Überschrift „Politische Ziele des Ministeriums der Justiz und für Europa“ bei „Oberziele des Ministeriums der Justiz und für Europa“ unter Punkt 1. „Erfüllung des Justizgewährungsanspruchs“ als Wirkungskennzahl/Einheit beim Unterpunkt Erledigungen Verwaltungsgerichtsbarkeit – Fachgerichtsbarkeit – für das Jahr 2016 als „Soll“ 22.000 Verfahren und für das Jahr 2017 als „Soll“ 29.000 Verfahren genannt. Hierbei handelt es sich jeweils um eine Prognose, welche für 2016 bereits im Jahr 2014 im Aufstellungsverfahren zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 erstellt wurde. Die Prognose für 2017 wurde im Jahr 2016 für das Aufstellungsverfahren zum Staatshaushaltsplan 2017 angestellt. Den im Staatshaushaltsplan für das Jahr 2016 als „Soll“ genannten 22.000 Verfahren stehen 23.096 tatsächlich erledigte Verfahren gegenüber. Eine Aussage über die im Jahr 2017 tatsächlich erledigten Verfahren ist erst nach Abschluss des Jahres 2017 und der statistischen Auswertung der Verfahrenserledigungen voraussichtlich im Frühjahr 2018 möglich. 5. Betrifft dieses Soll nur Hauptverfahren oder unterschiedslos Streitsachen aller Art? Die Prognose im Aufstellungsverfahren zum Staatshaushaltsplan umfasst alle Erledigungen in Klageverfahren und in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bei den Verwaltungsgerichten sowie in allen erstinstanzlichen Klageverfahren, den Berufungen und den Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg. 6. Wurde – falls ja, in welcher Weise – von der Möglichkeit der wechselseitigen Inanspruchnahme von Richterstellen zwischen Verwaltungsgerichten, Sozialund Arbeitsgerichten, wie sie unter Kapitel 0505 Titel 422 01 eröffnet ist, 2016 Gebrauch gemacht, mit anderen Worten, erhielten die Verwaltungsgerichte 2016 Verstärkung durch Richter der anderen Gerichte? Von der wechselseitigen Inanspruchnahme von Richterstellen zwischen Verwaltungsgerichten , Sozialgerichten und Arbeitsgerichten wurde 2016 Gebrauch gemacht . Bis ins Jahr 2016 war die wechselseitige Inanspruchnahme der Stellen überwiegend zugunsten der Sozialgerichtsbarkeit genutzt worden, um die dort erhöhten Eingänge abzufedern. Da in der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Eingangszahlen 2016 zugenommen haben, wurden Stellen sukzessive wieder an die Verwaltungsgerichtsbarkeit „zurückgegeben“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1502 4 7. Ist vorgesehen, die Möglichkeit der wechselseitigen Inanspruchnahme für 2017 zugunsten der Verwaltungsgerichte zu nutzen? Für 2017 ist geplant, Richterinnen und Richter aus der Sozial- sowie der Arbeitsgerichtsbarkeit in die Verwaltungsgerichtsbarkeit abzuordnen bzw. ihr zuzuweisen , um die Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter zu stärken. Soweit erforderlich, wird die Möglichkeit der wechselseitigen Inanspruchnahme der Stellen genutzt werden. Wolf Minister der Justiz und für Europa