Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1504 30. 01. 2017 1Eingegangen: 30. 01. 2017 / Ausgegeben: 05. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Art und in welchem Umfang wurden im Bereich der Polizeidirektionen im Zollernalbkreis in den Jahren 2010 bis 2016 Alkoholkontrollen durchgeführt (aufgeschlüsselt jeweils nach Jahren)? 2. Wie oft wurde dabei das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss festgestellt (aufgeschlüsselt jeweils nach Jahren)? 3. Trifft es zu, dass die Polizeidirektionen im Zollernalbkreis die Alkoholkontrollen und insbesondere die ereignisunabhängige mobile Verkehrsüberwachung aufgrund der Budgetierung seit 2010 zu Sparzwecken erheblich reduziert haben? 4. Wenn ja, in welchem Umfang geschah dies? 5. Wie bewertet sie gegebenenfalls die Konsequenzen dieser Sparmaßnahme auf die Verkehrssicherheit im Zollernalbkreis und im Regierungsbezirk Tübingen? 6. In welchen weiteren Polizeidirektionen in Baden-Württemberg sind die Alkoholkontrollen seit 2010 zu Sparzwecken reduziert worden? 7. Welche weiteren Sparmaßnahmen hinsichtlich der polizeilichen Arbeit wurden seit 2010 im Bereich der Polizeidirektionen des Zollernalbkreises getroffen? 8. Trifft es zu, dass die Polizeidirektionen im Zollernalbkreis im Rahmen der Budgetierung noch mit jährlichen Kredittilgungen belastet sind? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Alkoholkontrollen im Bereich der Polizeidirektionen im gesamten Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1504 2 9. Wenn ja, wie gedenkt sie diese Schuldenlast bei einer Auflösung von diversen Polizeidirektionen im Zollernalbkreis im Zuge der mittlerweile in Kraft getreten Polizeistrukturreform zu verrechnen? 26. 01. 2017 Herre AfD B e g r ü n d u n g Mit dieser Kleinen Anfrage soll diese Problematik näher beleuchtet werden und die Landesregierung um Stellungnahme gebeten werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Februar 2017 Nr. 3-1132.1-3/156/1 beantwortet das Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Art und in welchem Umfang wurden im Bereich der Polizeidirektionen im Zollernalbkreis in den Jahren 2010 bis 2016 Alkoholkontrollen durchgeführt (aufgeschlüsselt jeweils nach Jahren)? 2. Wie oft wurde dabei das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss festgestellt (aufgeschlüsselt jeweils nach Jahren)? Zu 1. und 2.: In Baden-Württemberg erfolgt keine statistische Erfassung über die Durchfüh - rung polizeilicher Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. Es kann daher keine Aussage über die Art und den Umfang von Alkoholkontrollen getroffen werden. Die Verkehrsüberwachungsergebnisse – hier im Sinne von Rechtsfolgen, die aus einer festgestellten Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss resultieren – werden hingegen statistisch erfasst. Die nachfolgende Tabelle stellt die durch die Polizei - reviere im Zollernalbkreis festgestellten Verstöße für die Jahre 2010 bis 2016 dar. 3ROL]HLUHYLHUH =ROOHUQDOENUHLV )DKUWHQ XQWHU $ONRKROHLQIOXVV QDFK †† F 6WUDIJHVHW]EXFK VRZLH †† D F 6WUD‰HQYHUNHKUVJHVHW] )DKUWHQ XQWHU 'URJHQHLQIOXVV QDFK †† F 6WUDIJHVHW]EXFK VRZLH † D 6WUD‰HQYHUNHKUVJHVHW] 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1504 3. Trifft es zu, dass die Polizeidirektionen im Zollernalbkreis die Alkoholkontrollen und insbesondere die ereignisunabhängige mobile Verkehrsüberwachung aufgrund der Budgetierung seit 2010 zu Sparzwecken erheblich reduziert haben? 4. Wenn ja, in welchem Umfang geschah dies? Zu 3. und 4.: Nein, es trifft nicht zu. 5. Wie bewertet sie gegebenenfalls die Konsequenzen dieser Sparmaßnahme auf die Verkehrssicherheit im Zollernalbkreis und im Regierungsbezirk Tübingen? 6. In welchen weiteren Polizeidirektionen in Baden-Württemberg sind die Alkoholkontrollen seit 2010 zu Sparzwecken reduziert worden? Zu 5. und 6.: Die Polizei Baden-Württemberg verfolgt das Ziel eines effizienten Einsatzes von Haushaltsmitteln. Dieser verantwortungsbewusste Umgang mit Haushaltsmitteln steht dabei in keinem Zusammenhang mit konkreten Sparmaßnahmen. Aus diesem Grund kam es landesweit weder zu einer Reduktion von Alkoholkontrollen noch zu negativen Auswirkungen auf die Wahrnehmung operativer Aufgaben. Vielmehr dient der gezielte Einsatz von Ressourcen der Steigerung der Verkehrssicherheit im Zollernalbkreis und im Regierungsbezirk Tübingen sowie in ganz Baden-Württemberg. 7. Welche weiteren Sparmaßnahmen hinsichtlich der polizeilichen Arbeit wurden seit 2010 im Bereich der Polizeidirektionen des Zollernalbkreises getroffen? Zu 7.: Im Sinne einer verantwortungsvollen Haushaltsführung erstrecken sich die Optimierungsmaßnahmen für die Organisationseinheiten der Polizei im Zollernalbkreis z. B. auf die Reduzierung von Papierkosten durch den doppelseitigen Ausdruck von Ermittlungsberichten und Anzeigen (Duplexdruck) oder auf die Durchführung von Blutentnahmen, die aus Kostengründen regelmäßig in Krankenhäusern und nur in bestimmten Einzelfällen auf der Polizeidienststelle durch einen hinzugerufenen Arzt erfolgen. 8. Trifft es zu, dass die Polizeidirektionen im Zollernalbkreis im Rahmen der Budgetierung noch mit jährlichen Kredittilgungen belastet sind? 9. Wenn ja, wie gedenkt sie diese Schuldenlast bei einer Auflösung von diversen Polizeidirektionen im Zollernalbkreis im Zuge der mittlerweile in Kraft getreten Polizeistrukturreform zu verrechnen? Zu 8. und 9.: Nein, das trifft nicht zu. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration