Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1505 30. 01. 2017 1Eingegangen: 30. 01. 2017 / Ausgegeben: 09. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich das Aufkommen der Grunderwerbsteuer im Zollernalbkreis und im Land insgesamt und differenziert nach den einzelnen Stadt- und Landkreisen jeweils in den Jahren 2015 bis 2016 entwickelt? 2. Wie hoch waren die im Ergebnis nach den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) dem Land verbleibenden und die den Stadt- und Landkreisen zu überlassenden Anteile des Grunderwerbsteueraufkommens insgesamt und jeweils getrennt nach Stadt- und Landkreisen in den Jahren 2015 bis 2016? 3. Welche Effekte waren neben der Erhöhung des Hebesatzes der Grunderwerbsteuer für die Entwicklung des Grunderwerbsteueraufkommens im Jahr 2015 und 2016 maßgeblich und inwieweit haben sie ihren Erwartungen entsprochen? 4. Wie stellen sich die Abweichungen zwischen den Haushaltsplanansätzen und dem tatsächlichen Grunderwerbsteueraufkommen jeweils in den Jahren 2015 bis 2016 dar? 26. 01. 2017 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Finanzen Aufkommen der Grunderwerbsteuer 2015 und 2016 im Zollernalbkreis und in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1505 2 B e g r ü n d u n g Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Entwicklung des Grunderwerbsteueraufkommens im Zollernalbkreis und im Land Baden-Württemberg erfragt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. Februar 2017 Nr. 5-0404.3/138 beantwortet das Ministe - rium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich das Aufkommen der Grunderwerbsteuer im Zollernalbkreis und im Land insgesamt und differenziert nach den einzelnen Stadt- und Land - kreisen jeweils in den Jahren 2015 bis 2016 entwickelt? 2. Wie hoch waren die im Ergebnis nach den Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) dem Land verbleibenden und die den Stadt- und Landkreisen zu überlassenden Anteile des Grunderwerbsteueraufkommens insgesamt und jeweils getrennt nach Stadt- und Landkreisen in den Jahren 2015 bis 2016? Zu 1. und 2.: Die erfragten Daten sind aus den Anlagen 1 und 2 für die Jahre 2015 und 2016 ersichtlich . Zum Verständnis der in den Anlagen ausgewiesenen Daten noch folgende Hinweise: Die Antworten zu den kreisweisen Aufkommensdaten basieren auf zentral vorliegenden Datenermittlungen des Landeszentrums für Datenverarbeitung bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Die Daten zu den Anteilen der Kreise an der Grunderwerbsteuer liegen zentral nur finanzamtsweise, aber nicht kreisweise vor. Die eurogenauen kreisweisen Daten müssten erst aufwändig ermittelt werden. Daher wird hilfsweise der jeweilige Anteilssatz der Kreise auf das Grunderwerbsteueraufkommen angewendet und die Differenz zwischen dem so errechneten Kreisanteil und dem Grund - erwerbsteueraufkommen als rechnerischer Landesanteil ausgewiesen. Dadurch ergeben sich Unschärfen insofern, als zum einen im Jahr 2015 im Grunderwerbsteueraufkommen kleine Abwicklungsbeträge aus dem sogenannten Kreiszuschlag enthalten sind, die den Kreisen insgesamt zustehen (siehe Anlagen) und zum anderen in den Jahren 2015 und 2016 die Kreise an dem Grunderwerbsteueraufkommen aus Altfällen weiterhin mit 55,5 % beteiligt waren. Die auftretenden Unschärfen liegen landesweit im Ein-Millionen-Bereich und sind deshalb vernachlässigbar . 3. Welche Effekte waren neben der Erhöhung des Hebesatzes der Grunderwerbsteuer für die Entwicklung des Grunderwerbsteueraufkommens im Jahr 2015 und 2016 maßgeblich und inwieweit haben sie ihren Erwartungen entsprochen ? Zu 3.: Das Grunderwerbsteueraufkommen lag im Jahr 2015 mit rd. 1.604 Mio. Euro um rd. 246 Mio. Euro bzw.18,1 % über dem Niveau des Jahres 2014 und im Jahr 2016 mit rd. 1.596 Mio. Euro um rd. 8 Mio. Euro bzw. 0,5 % unter dem Niveau des Jahres 2015. Die Effekte aus der Grunderwerbsteuersatzerhöhung betrugen im Jahr 2015 rd. 478 Mio. Euro und im Jahr 2016 rd. 477 Mio. Euro. Neben der Steuersatzerhöhung beeinflussen noch Preis- und Mengeneffekte die Aufkommenshöhe . Bezüglich der Aufkommenserwartungen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1505 4. Wie stellen sich die Abweichungen zwischen den Haushaltsplanansätzen und dem tatsächlichen Grunderwerbsteueraufkommen jeweils in den Jahren 2015 bis 2016 dar? Zu 4.: Die gewünschten Daten zeigt die untenstehende Tabelle: Der Haushaltsansatz 2015 entspricht den Ergebnissen der Steuerschätzungen vom Mai und November 2014. Der Haushaltsansatz 2016 geht auf das Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2015 zurück. Dr. Splett Staatssekretärin -DKU +DXVKDOWVDQVDW] ,VW (UJHEQLV $EZHLFKXQJ ,Q 0LR (XUR ± Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1505 4 0LQLVWHULXP IU )LQDQ]HQ $QODJH %DGHQ :UWWHPEHUJ *UXQGHUZHUEVWHXHU 5HFKQHULVFKHU .UHLVDQWHLO 5HFKQHULVFKHU /DQGHVDQ DXINRPPHQ DQWHLO .UHLV ,Q (XUR 6WXWWJDUW %|EOLQJHQ (VVOLQJHQ *|SSLQJHQ /XGZLJVEXUJ 5HPV 0XUU .UHLV +HLOEURQQ 6WDGWNUHLV +HLOEURQQ /DQGNUHLV +RKHQORKHNUHLV 6FKZlELVFK +DOO 0DLQ 7DXEHU .UHLV +HLGHQKHLP 2VWDOENUHLV %DGHQ %DGHQ .DUOVUXKH 6WDGWNUHLV .DUOVUXKH /DQGNUHLV 5DVWDWW +HLGHOEHUJ 0DQQKHLP 1HFNDU 2GHQZDOG .UHLV 5KHLQ 1HFNDU .UHLV 3IRU]KHLP &DOZ (Q]NUHLV )UHXGHQVWDGW )UHLEXUJ LP %UHLVJDX %UHLVJDX +RFKVFKZDU]ZDOG (PPHQGLQJHQ 2UWHQDXNUHLV 5RWWZHLO 6FKZDU]ZDOG %DDU .UHLV 7XWWOLQJHQ .RQVWDQ] /|UUDFK :DOGVKXW 5HXWOLQJHQ 7ELQJHQ =ROOHUQDOENUHLV 8OP $OE 'RQDX .UHLV %LEHUDFK %RGHQVHHNUHLV 5DYHQVEXUJ 6LJPDULQJHQ =XVDPPHQ (LQVFKO $EZLFNOXQJVEHWUlJH DXV GHP VRJHQDQQWHQ .UHLV]XVFKODJ ODQGHVZHLW (XUR *UXQGHUZHUEVWHXHU LP -DKU 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1505 0LQLVWHULXP IU )LQDQ]HQ $QODJH %DGHQ :UWWHPEHUJ *UXQGHUZHUEVWHXHU 5HFKQHULVFKHU .UHLVDQWHLO 5HFKQHULVFKHU /DQGHVDQ DXINRPPHQ DQWHLO .UHLV ,Q (XUR 6WXWWJDUW %|EOLQJHQ (VVOLQJHQ *|SSLQJHQ /XGZLJVEXUJ 5HPV 0XUU .UHLV +HLOEURQQ 6WDGWNUHLV +HLOEURQQ /DQGNUHLV +RKHQORKHNUHLV 6FKZlELVFK +DOO 0DLQ 7DXEHU .UHLV +HLGHQKHLP 2VWDOENUHLV %DGHQ %DGHQ .DUOVUXKH 6WDGWNUHLV .DUOVUXKH /DQGNUHLV 5DVWDWW +HLGHOEHUJ 0DQQKHLP 1HFNDU 2GHQZDOG .UHLV 5KHLQ 1HFNDU .UHLV 3IRU]KHLP &DOZ (Q]NUHLV )UHXGHQVWDGW )UHLEXUJ LP %UHLVJDX %UHLVJDX +RFKVFKZDU]ZDOG (PPHQGLQJHQ 2UWHQDXNUHLV 5RWWZHLO 6FKZDU]ZDOG %DDU .UHLV 7XWWOLQJHQ .RQVWDQ] /|UUDFK :DOGVKXW 5HXWOLQJHQ 7ELQJHQ =ROOHUQDOENUHLV 8OP $OE 'RQDX .UHLV %LEHUDFK %RGHQVHHNUHLV 5DYHQVEXUJ 6LJPDULQJHQ =XVDPPHQ *UXQGHUZHUEVWHXHU LP -DKU