Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1508 08. 02. 2017 1Eingegangen: 08. 02. 2017 / Ausgegeben: 05. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Asylbewerber haben im Regierungsbezirk Tübingen bei den ansässigen Jobcentern seit 1. Januar 2016 einen Antrag auf Kostenübernahme für den Erwerb der Fahrerlaubnis gestellt? 2. Mit wie vielen Anträgen rechnet das Regierungspräsidium Tübingen sowie Baden-Württemberg bis Ende 2018? 3. Mit welchen Kosten rechnet das Regierungspräsidium Tübingen in der Zeit zwischen 2015 und 2018 für alle zu erwartenden Anträge von Asylbewerbern auf Kostenübernahme für den Erwerb der Fahrerlaubnis? 4. Wie viele Anträge werden im Zollernalbkreis, in den restlichen Landkreisen im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg von den Jobcentern genehmigt bzw. abgelehnt? 5. Welche Kriterien müssen für eine Antragsgewährung erfüllt sein? 6. Aus welchen Mitteln werden die anfallenden Kosten für Führerscheinanträge von Flüchtlingen bezahlt? 7. In welcher Höhe werden die ansässigen Fahrschulen im Zollernalbkreis, dem Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg unterstützt? 27. 01. 2017 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Fahrschulen im Land in Goldgräberstimmung – Ansturm von Asylbewerbern besteht seit Oktober 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1508 2 B e g r ü n d u n g Seit Oktober 2016 erfreuen sich unsere Fahrschulen in Baden-Württemberg und in Deutschland über steigende Zahlen von Fahrschülern aus dem Bereich der Flüchtlinge und Asylbewerber. Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) in Deutschland erhofft sich und auch für seine Kollegen hunderttausende Flüchtlinge, die vom Staat den Führerschein bezahlt bekommen. Erwartet werden weiter zunehmende Genehmigungen der Jobcenter. Auch die Rentner sollen wieder ab einem gewissen Alter zu Fahrschuleignungsprüfungen bei unseren Fahrschulen antreten, um ihre Fahrtauglichkeit nachzuweisen. Experten und Medien kennen den Grund, warum Flüchtlinge, Asylbewerber und Rentner in den Fokus der Fahrschulen rücken. Deutschland steht ein großes Fahrschul- Sterben bevor. Schuld daran ist vor allem der demografische Wandel: Es gibt immer weniger 17-Jährige. Nach Prognosen des Statistischen Bundesamts wird ihre Zahl von fast einer Million im Jahr 2005 auf nur noch etwa 700.000 im Jahr 2025 fallen. So berichtet es die Welt am Sonntag in ihrer Ausgabe am 24. Juli 2016. In allen Regionen des Zollernalbkreises, in Baden-Württemberg und in Deutschland werden trotz Konjunkturprogramm des Staates für die ansässigen Fahrlehrer die Anzahl der Fahrschulen bis 2030 sinken. Viele Fahrschulen werden mangels Fahrschüler ihr Geschäft schließen müssen. Mit dieser Kleinen Anfrage soll diese Problematik näher beleuchtet werden und die Landesregierung um Stellungnahme gebeten werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 28. Februar 2017 Nr. 0141.5-16/1508 beantwortet das Minis - terium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Inneres, Digitalisierung und Migration und dem Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Asylbewerber haben im Regierungsbezirk Tübingen bei den ansässigen Jobcentern seit 1. Januar 2016 einen Antrag auf Kostenübernahme für den Erwerb der Fahrerlaubnis gestellt? 2. Mit wie vielen Anträgen rechnet das Regierungspräsidium Tübingen sowie Baden-Württemberg bis Ende 2018? 3. Mit welchen Kosten rechnet das Regierungspräsidium Tübingen in der Zeit zwischen 2015 und 2018 für alle zu erwartenden Anträge von Asylbewerbern auf Kostenübernahme für den Erwerb der Fahrerlaubnis? 4. Wie viele Anträge werden im Zollernalbkreis, in den restlichen Landkreisen im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg von den Jobcentern genehmigt bzw. abgelehnt? Zu 1. bis 4.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Insbesondere werden insoweit keine Statistiken geführt oder Prognosen erstellt. 5. Welche Kriterien müssen für eine Antragsgewährung erfüllt sein? Zu 5.: Anerkannten Asylbewerbern, die als erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) stehen, kann ggf. – wie anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch – eine Kostenübernahme für den Erwerb einer Fahrerlaubnis als Leistung 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1508 zur Eingliederung gewährt werden. Zu den einzelnen Voraussetzungen wird insbesondere auf § 16 SGB II Bezug genommen. Hervorzuheben ist, dass diese Leis - tungen erforderlich zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit sein müssen (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 1 SGB II). Ein Anspruch auf Kostenübernahme für den Erwerb der Fahrerlaubnis besteht für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz grundsätzlich nicht. 6. Aus welchen Mitteln werden die anfallenden Kosten für Führerscheinanträge von Flüchtlingen bezahlt? Zu 6.: Die Aufwendungen für Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB II trägt der Bund (vgl. § 46 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II bzw. § 6 b Absatz 2 Satz 1 SGB II). 7. In welcher Höhe werden die ansässigen Fahrschulen im Zollernalbkreis, dem Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg unterstützt? Zu 7.: Fahrschulen sind privatrechtliche Gewerbebetriebe. Sie erhalten keine finanzielle Unterstützung des Landes. In Vertretung Wicker Ministerialdirektor