Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1509 30. 01. 2017 1Eingegangen: 30. 01. 2017 / Ausgegeben: 31. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele landeseigene Forsthäuser im Bereich des Zollernalbkreises, des Regierungsbezirks Tübingen und in Baden-Württemberg gibt es? 2. Welche kulturhistorische Bedeutung misst sie diesen teilweise sehr alten Forsthäusern vor allem im Regierungsbezirk Tübingen zu? 3. Wie viele dieser Einrichtungen im Regierungsbezirk Tübingen werden derzeit (forstwirtschaftlich) nicht genutzt und in welchem Zustand sind diese? 4. Welche Infrastruktureinrichtungen (Wasser, Strom, Telefon, Wege) haben diese Forsteinrichtungen? 5. Welche Bedeutungen haben diese Einrichtungen aus ihrer Sicht bei den Jagdverbänden in Baden-Württemberg? 6. Können diese Forsthäuser im Zollernalbkreis, dem Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg an Private vermietet oder verkauft werden und wenn ja, welche Bedingungen sind daran geknüpft? 7. Gibt es Pläne für die zukünftige Nutzung der Forsthäuser z. B. im Rahmen einer Tourismusintegration im Zollernalbkreis, im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg bzw. auch darüber hinaus? 8. Welche Kosten verursachten Forsthäuser in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren (tabellarisch für alle Landkreise, Kommunen und Städte darstellen)? 30. 01. 2017 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Forsthäuser im Zollernalbkreis, im Regierungspräsidium Tübingen und in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1509 2 B e g r ü n d u n g Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Situation der Forsthäuser im Zollernalbkreis, im Regierungsbezirk Tübingen sowie in Baden-Württemberg näher beleuchtet werden. Aus diesem Grund soll die Landesregierung um Stellungnahme gebeten werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Februar 2017 Nr. Z(54)-0141.5/111F beantwortet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele landeseigene Forsthäuser im Bereich des Zollernalbkreises, des Regierungsbezirks Tübingen und in Baden-Württemberg gibt es? Zu 1.: Der Begriff „Forsthäuser“ ist innerhalb der Landesverwaltung nicht klar definiert. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wird daher davon ausgegangen, dass sich die Anfrage auf sogenannte Revierleitergebäude bezieht. Revierleitergebäude sind landeseigene Wohngebäude mit Forsteinrichtungen (z. B. Wildkammer), die in der Vergangenheit den Forstrevierleiterinnen und Forstrevierleitern mietweise zur Nutzung überlassen wurden. Auf diese Weise sollte die Residenzpflicht der Revierleiterinnen und Revierleiter sichergestellt werden. Die Residenzpflicht wurde bereits vor Jahren aufgehoben. Die Revierleitergebäude wurden dadurch für das Land entbehrlich und es wurde der Verkauf der Grundstücke durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden -Württemberg betrieben. Im Eigentum des Landes stehen noch 36 Revierleitergebäude. Davon liegen 9 im Bereich des Regierungsbezirks Tübingen. Im Zollernalbkreis besitzt das Land keine Revierleitergebäude mehr. 2. Welche kulturhistorische Bedeutung misst sie diesen teilweise sehr alten Forsthäusern vor allem im Regierungsbezirk Tübingen zu? Zu 2.: Die Revierleitergebäude wurden vielfach in den 50er-/60er-Jahren gebaut. Von den noch im Landeseigentum befindlichen 36 Gebäuden stehen 5 unter Denkmalbzw . Ensembleschutz. Eine generelle kulturhistorische Bedeutung kann den Revierleitergebäuden vor diesem Hintergrund nicht zugeordnet werden. 3. Wie viele dieser Einrichtungen im Regierungsbezirk Tübingen werden derzeit (forstwirtschaftlich) nicht genutzt und in welchem Zustand sind diese? Zu 3.: Von den 9 Revierleitergebäuden im Regierungsbezirk Tübingen sind 6 Gebäude an Angehörige der Forstverwaltung vermietet, sodass von einer forstlichen Nutzung im weiteren Sinne ausgegangen werden kann. Ein Gebäude ist an einen Nichtforstangehörigen vermietet und zwei Gebäude sind derzeit leerstehend. Der bauliche Zustand aller Gebäude kann als ordentlich und dem jeweiligen Baujahr entsprechend bezeichnet werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1509 4. Welche Infrastruktureinrichtungen (Wasser, Strom, Telefon, Wege) haben diese Forsteinrichtungen? Zu 4.: Alle landeseigenen Revierleitergebäude verfügen über die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen , wobei im Einzelfall die verkehrsmäßige Erschließung über nichtöffentliche Forstwege erfolgen kann. 5. Welche Bedeutungen haben diese Einrichtungen aus ihrer Sicht bei den Jagdverbänden in Baden-Württemberg? Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine Informationen zur Bedeutung der landeseigenen Forsthäuser bei den Jagdverbänden vor. 6. Können diese Forsthäuser im Zollernalbkreis, dem Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg an Private vermietet oder verkauft werden und wenn ja, welche Bedingungen sind daran geknüpft? 7. Gibt es Pläne für die zukünftige Nutzung der Forsthäuser z. B. im Rahmen einer Tourismusintegration im Zollernalbkreis, im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg bzw. auch darüber hinaus? Zu 6. und 7.: Wie bereits unter 1. ausgeführt, sind die Revierleitergebäude für das Land entbehrlich und stehen daher grundsätzlich zum Verkauf. Davon ausgenommen sind nur wenige Gebäude, z. B. solche, die ihren Standort in einem für das Land wichtigen Areal haben (z. B. Revierleitergebäude im Bereich des Klosters Schöntal). Die Verkaufsbemühungen werden vom Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden- Württemberg mit Beendigung des jeweiligen Mietverhältnisses aufgenommen. Der Verkauf erfolgt auf der Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung zum Höchstgebot. 8. Welche Kosten verursachten Forsthäuser in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren (tabellarisch für alle Landkreise, Kommunen und Städte darstellen )? Zu 8.: Für die im Landesbesitz befindlichen Revierleitergebäude sind, soweit in der Beantwortungsfrist ermittelbar, von 2006 bis 2015 für die bauliche Unterhaltung rd. 870.000 Euro vom Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg verausgabt worden. Hauk Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz