Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1511 30. 01. 2017 1Eingegangen: 30. 01. 2017 / Ausgegeben: 05. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerstellen im Regierungsbezirk Tübingen seit dem Schuljahr 2005/2006 entwickelt? 2. Wie bewertet sie die Zukunft der Werkrealschulen im Zollernalbkreis unter pädagogischen, kommunalpolitischen und infrastrukturellen Gesichtspunkten? 3. Wie bewertet sie grundsätzlich die Schulstandorte im Zollernalbkreis und sieht sie deren kurz- bis mittelfristigen Bestand (bis 2025) als gesichert? 4. Wie viele Werkrealschulen gibt es im Zollernalbkreis, die die Zahl von 40 Schü - lern in den Eingangsklassen unterschreitet? 5. Wie viele dieser Schulen im Zollernalbkreis sind nach der regionalen Schulentwicklung von der Schließung bedroht? 6. Welchen Gemeinden bzw. Schulstandorten im Zollernalbkreis wird zum kommenden Schuljahr die Bildung einer fünften Klasse an ihrer Haupt- bzw. Werk - realschule verwehrt? 7. Nach welchen Kriterien (quantitativ bzw. qualitativ) identifiziert sie Schulstand - orte im Regierungsbezirk Tübingen, an denen Klassen aus mehreren Gemeinden in den nächsten Jahren zusammengelegt werden (Standortzusammenlegungen nach allen Landkreisen tabellarisch nennen)? Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Schließung von Schulstandorten im Zollernalbkreis – Zukunft unserer Schulen im Ländlichen Raum sowie in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1511 2 8. An welchen Standorten im Regierungsbezirk plant sie eine jahrgangsübergreifende Beschulung der fünften und sechsten Klasse zum kommenden Schuljahr? 9. Wird bei der Zusammenführung von Schulstandorten im Zollernalbkreis vorab der Dialog mit den betroffenen Gemeinden gesucht (mit Angabe, wer diese Aufgabe übernimmt)? 24. 01. 2017 Herre AfD B e g r ü n d u n g Die Schwäbische Zeitung titelte am 23. Juni 2016, dass im Südwesten mehr als 150 Schulstandorte schließen müssen. Auch der Radiosender SWR 1 meldete am 23. Januar 2017 erneut, dass 87 Standorte von akuter Schließung betroffen sind. Für die betroffenen Eltern, Lehrer und Schüler möchte der Frage steller die Landesregierung sowohl für den Zollernalbkreis und den gesamten Regierungsbezirk Tübingen zu dieser Problematik um Stellungnahme bitten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Februar 2017 Nr. 23-6421.1-BL/14/1 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerstellen im Regierungsbezirk Tübingen seit dem Schuljahr 2005/2006 entwickelt? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der erteilten Lehrerwochenstunden an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Regierungsbezirk Tübingen seit dem Schuljahr 2005/2006 sind in der folgenden Tabelle dargestellt. 1) Vorläufige Werte. Datenquelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (ausgenommen erteilte Lehrerwochen - stunden 2016/2017 [Quelle DWH]). 6FKXOMDKU 6FKOHU]DKO HUWHLOWH /HKUHUZRFKHQVWXQGHQ 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1511 2. Wie bewertet sie die Zukunft der Werkrealschulen im Zollernalbkreis unter pädagogischen, kommunalpolitischen und infrastrukturellen Gesichtspunkten? 3. Wie bewertet sie grundsätzlich die Schulstandorte im Zollernalbkreis und sieht sie deren kurz- bis mittelfristigen Bestand (bis 2025) als gesichert? Nach den schulgesetzlichen Regelungen kommt den Schulträgern bei schulorganisatorischen Maßnahmen ein maßgebliches Initiativ- und Gestaltungsrecht zu. Dies ergibt sich aus der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungs - hoheit der Kommunen. Das bedeutet, dass eine schulorganisatorische Veränderung , wie der Antrag auf Aufhebung einer Werkrealschule, grundsätzlich in der Gestaltungsbefugnis des Schulträgers liegt. Nach § 30 des Schulgesetzes für Baden -Württemberg (SchG) bedarf der Beschluss eines Schulträgers über schulorganisatorische Maßnahmen an öffentlichen Schulen der Zustimmung der Schulverwaltung . Vor der Entscheidung über die Zustimmung ist im Rahmen der regionalen Schulentwicklung ein Dialog- und Beteiligungsverfahren durchzuführen, bei dem u. a. die weiteren berührten Schulträger der Raumschaft zu beteiligen sind. Soweit die Beteiligung der Berührten nicht durch den Antragsteller erfolgt ist, wird diese durch die Schulverwaltung im Rahmen der Antragsprüfung durchgeführt . Nur nach den Regelungen zu den Mindestschülerzahlen für bereits bestehende Schulen in § 30 b Abs. 2 SchG werden auf der Grundschule aufbauende Schulen aufgehoben, wenn sie in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schuljahren weniger als 16 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsklasse aufweisen und vom Schulträger kein Antrag auf eine schulorganisatorische Maßnahme nach § 30 SchG gestellt wurde. Dabei gilt die Ausnahme, dass diese Schulen nur dann aufgehoben werden können, wenn ein entsprechender Bildungsabschluss in zumutbarer Erreichbarkeit angeboten wird. Wie sich die Zukunft der Werkrealschulen im Zollernalbkreis gestaltet, hängt daher einerseits von den Planungen der Schulträger und andererseits vom Schulwahlverhalten ab. Die Frage der Schulwahl ist eine höchstpersönliche Entscheidung der Eltern, bei deren Ausübung verschiedene dem persönlichen Bereich zuzuordnende Aspekte eine Rolle spielen. Aus pädagogischer Sicht ist zu sagen, dass die Werkrealschule auch in Zukunft als eigenständige Schulart vollumfänglich ihren pädagogischen Auftrag wahrnehmen und somit den Schülerinnen und Schülern bestmögliche Bedingungen für ihr Lernen und für den Übergang in ein Ausbildungsverhältnis bzw. für den Besuch einer auf die Werkrealschule aufbauenden Schulart ermöglichen. 4. Wie viele Werkrealschulen gibt es im Zollernalbkreis, die die Zahl von 40 Schü - lern in den Eingangsklassen unterschreitet? Im Zollernalbkreis gibt es nach den vorläufigen Ergebnissen der amtlichen Schulstatistik im Schuljahr 2016/2017 14 Werkreal-/Hauptschulen mit keinen oder weniger als 40 Schülern in der Klassenstufe 5 (einschließlich auslaufender Werk - real-/Hauptschulen an Gemeinschaftsschulen). 5. Wie viele dieser Schulen im Zollernalbkreis sind nach der regionalen Schulentwicklung von der Schließung bedroht? Im Schuljahr 2016/2017 wurden für drei Werkrealschulen im Zollernalbkreis Hinweise wegen Unterschreitung der Mindestschülerzahl nach § 30 b Abs. 2 SchG in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Schuljahren erteilt. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1511 4 6. Welchen Gemeinden bzw. Schulstandorten im Zollernalbkreis wird zum kommenden Schuljahr die Bildung einer fünften Klasse an ihrer Haupt- bzw. Werk - realschule verwehrt? Im Zollernalbkreis wird im kommenden Schuljahr an allen Standorten der Werk - realschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, in denen im Schuljahr 2016/ 2017 Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5 waren, die Bildung einer fünften Klasse möglich sein, es sei denn, der Schulträger stellt einen Antrag auf Aufhebung. 7. Nach welchen Kriterien (quantitativ bzw. qualitativ) identifiziert sie Schulstand - orte im Regierungsbezirk Tübingen, an denen Klassen aus mehreren Gemeinden in den nächsten Jahren zusammengelegt werden (Standortzusammenlegungen nach allen Landkreisen tabellarisch nennen? Die Mindestschülerzahl je Regelklasse liegt nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Eigenständigkeit der Schulen und Unterrichtsorganisation im Schuljahr 2016/2017 (Organisationserlass) derzeit bei 16 Schülern. Hauptkriterium für etwaige Klassenzusammenlegungen ist mithin eine Schülerzahl von 16, unterhalb derer den Schulen keine Ressourcen für eine Klassenbildung zugewiesen werden. Besteht bei Unterschreiten dieser Zahl in zumutbarer Erreichbarkeit ein anderer Standort, bei dem eine Zusammenlegung nicht zu einer weiteren Klassenbildung führt, dann wird eine Zusammenlegung geprüft. Für die Schulstandorte im Regierungsbezirk Tübingen gibt es in diesem Sinne keine Planungen für Zusammenlegungen. 8. An welchen Standorten im Regierungsbezirk plant sie eine jahrgangsübergreifende Beschulung der fünften und sechsten Klasse zum kommenden Schuljahr? An folgenden Standorten sind aus heutiger Sicht jahrgangsübergreifende Klassen geplant: Zollernalbkreis: Eyachtalschule in Haigerloch: Klasse 5 und 6 im Bildungsgang Werkrealschule Landkreis Sigmaringen: Brechenmacherschule Schulverbund in Bad Saulgau: Klasse 5 und 6 im Bildungsgang Werkrealschule Die endgültigen Entscheidungen, an welchen Standorten jahrgangsübergreifende Klassen eingerichtet werden, hängen von den Schüleranmeldungen am jeweiligen Standort ab. Diese Daten werden erst im Frühjahr 2017 vorliegen. 9. Wird bei der Zusammenführung von Schulstandorten im Zollernalbkreis vorab der Dialog mit den betroffenen Gemeinden gesucht (mit Angabe, wer diese Aufgabe übernimmt)? Vergleiche Ausführungen zu Ziffer 2 und 3. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport