Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1518 30. 01. 2017 1Eingegangen: 30. 01. 2017 / Ausgegeben: 07. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2002 bis 2016 im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg entwickelt? 2. Wie viele Gelder wurden von 2002 bis 2016 für den Ausbau der Betreuungs - angebote im U3-Bereich im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg vom Land zur Verfügung gestellt? 3. Wie viele Kleinkinder verfügen im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden- Württemberg derzeit über einen formalen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und wie wird sich deren Zahl in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich entwickeln? 4. Wie viele Kinder im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg nehmen aktuell Kleinkindbetreuungsangebote in Anspruch (aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden) und welche Betreuungsquote wird damit erreicht? 5. Welche Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden- Württemberg unterschreiten die angestrebte Betreuungsquote und welche Ursachen sind hierfür bekannt? 6. Welche Kenntnisse liegen vor, dass der Ausbau weiterer Kapazitäten für Kleinkindbetreuungsangebote im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg sich bereits in Planung oder im Bau befindet? 30. 01. 2017 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport U3-Betreuung im Zollernalbkreis, im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1518 2 B e g r ü n d u n g Der Stand der Betreuungssituation für unter Dreijährige ist in vieler Hinsicht von großer Bedeutung, sowohl für die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten des Zollernalbkreises, des Regierungsbezirkes Tübingen aber auch für Baden- Württemberg gesamt. Für die Attraktivität und die Gewinnung von Fachkräften ebenfalls. Mit dieser Kleinen Anfrage soll diese Problematik näher beleuchtet werden und die Landesregierung um Stellungnahme gebeten werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 1. März 2017 Nr. 31-6930.15/108 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2002 bis 2016 im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg entwickelt? Die amtliche Statistik der Kinder- und Jugendhilfe erhebt die Zahl der genehmigten Plätze an Kindertageseinrichtungen nicht nach Altersgruppen sondern insgesamt . Bei der Betreuung von Kindern in altersgemischten Gruppen für Kinder ab zwei Jahren bis unter vierzehn Jahren gilt ein doppelter Belegungsfaktor je betreutem Kind unter drei Jahren. Neben den Plätzen an Kindertageseinrichtungen stehen Betreuungsangebote in der öffentlich geförderten Kindertagespflege zur Verfügung. Statistisch erhoben wird hier nur die Zahl der betreuten Kinder, nicht die Zahl der Plätze. Die folgenden Tabellen bilden die Entwicklung in den Jahren 2006 bis 2016 jeweils zum Statistikstichtag 15. März bzw. 1. März des Jahres ab. In den Jahren vor 2006 stehen keine bzw. keine vergleichbaren Erhebungen zur Verfügung. Quelle: Statistisches Landesamt *HQHKPLJWH 3OlW]H DQ .LQGHUWDJHVHLQULFKWXQJHQ ]XP 6WLFKWDJ GHU DPWOLFKHQ 6WDWLVWLN GHU .LQGHU XQG -XJHQGKLOIH E]Z GHV -DKUHV -DKU 5HJLHUXQJVEH]LUN %DGHQ :UWWHPEHUJ 7ELQJHQ *HVDPW]DKO 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1518 1) 2006 kein regionalisierter Wert Quelle: Statistisches Landesamt 2. Wie viele Gelder wurden von 2002 bis 2016 für den Ausbau der Betreuungs - angebote im U3-Bereich im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg vom Land zur Verfügung gestellt? Zuweisungen inkl. Bundesmittel; Stand letzte vorliegende Abschlusszahlung 2009 bis 2015, 2016 vorläufig .LQGHU -DKUHQ LQ |IIHQWOLFK JHI|UGHUWHU .LQGHUWDJHVSIOHJH ]XP 6WLFKWDJ GHU DPWOLFKHQ 6WDWLVWLN GHU .LQGHU XQG -XJHQGKLOIH E]Z GHV -DKUHV -DKU 5HJLHUXQJVEH]LUN %DGHQ :UWWHPEHUJ 7ELQJHQ $Q]DKO ± =XZHLVXQJHQ QDFK † F )$* )|UGHUXQJ GHU %HWULHEVDXVJDEHQ GHU .OHLQNLQGEHWUHXXQJ -DKU 5HJLHUXQJVEH]LUN 7ELQJHQ /DQG %DGHQ :UWWHPEHUJ LQ 7VG (XUR LQ 7VG (XUR Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1518 4 Aufgrund des Gesetzes über die Förderung von Investitionen im Bereich der Kindertagesbetreuung (Kinderbetreuungsfördergesetz – KinderBFG) vom 21. Juli 2015 und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Umsetzung des Kinderbetreuungsfördergesetzes (VwV KinderBFG) vom 11. August 2015 hat das Land in den Jahren 2015 und 2016 Kommunen und freien Trägern Haushaltsmittel für die Förderung von investiven Maßnahmen in der Kleinkindbetreuung zur Verfügung gestellt. Landesweit wurden 14.149.615 Euro bewilligt und (Stand 31. Januar 2017) 13.769.567 Euro von den Zuwendungsempfängern abgerufen. Davon wurden im Regierungsbezirk Tübingen 22.183 Euro bewilligt und 21.661 Euro abgerufen. Ergänzend sind die drei vom Bund aufgelegten Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung “ 2008 bis 2013, 2013 bis 2014 und 2015 bis 2018 zu nennen, mit denen der Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder gefördert wurde bzw. wird. 3. Wie viele Kleinkinder verfügen im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden- Württemberg derzeit über einen formalen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und wie wird sich deren Zahl in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich entwickeln? Die Zahl der Kinder, die nach § 24 Abs. 2 S. 1 SGB VIII Anspruch auf frühkind - liche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege haben, wird im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht erhoben. Aus der Bevölkerungsstatistik liegen Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen für das Berichtsjahr 2015 (Stand 31. Dezember 2015) vor. Verfügbar sind außerdem Ergebnisse aus der regionalisierten Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamts. Diese Vorausrechnung basiert auf dem 31. Dezember 2014; die Ergebnisse berücksichtigen die tatsächliche Entwicklung in den beiden vergangenen Jahren noch nicht. Ein Vergleich des ersten Vorausrechnungsjahres 2015 mit der fortgeschriebenen Bevölkerungssta - tistik zum Stand 31. Dezember 2015 zeigt, dass die tatsächliche Entwicklung dynamischer als angenommen verlaufen ist. In den folgenden Tabellen sind die entsprechenden Zahlen für das Land Baden-Württemberg und den Regierungsbezirk Tübingen abgebildet. Ergänzend sind die Ergebnisse der regionalisierten Bevölkerungsvorausrechnung für die Vorausrechnungsjahre 2016 bis 2027 angegeben. =XZHQGXQJHQ DOV SDXVFKDOH %HWHLOLJXQJ GHV /DQGHV DQ GHQ %HWULHEVNRVWHQ YRQ .LQGHUNULSSHQ QDFK GHU 9Z9 .LQGHUNULSSHQ YRP -DQXDU ELV XQG QDFK GHU 9Z9 .OHLQNLQGEHWUHXXQJ YRP 1RYHPEHU XQG -DKU 5HJLHUXQJVEH]LUN 7ELQJHQ /DQG %DGHQ :UWWHPEHUJ LQ 7VG (XUR LQ 7VG (XUR 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1518 * Bevölkerungsfortschreibung Stand 31. Dezember 2015 (ab 2011 Basis Zensus 2011) ** Ergebnisse der regionalisierten Vorausrechnung auf Basis 31. Dezember 2014 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg * Ergebnisse der regionalisierten Vorausrechnung auf Basis 31. Dezember 2014 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 4. Wie viele Kinder im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg nehmen aktuell Kleinkindbetreuungsangebote in Anspruch (aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden) und welche Betreuungsquote wird damit erreicht? Die folgende Tabelle bildet ab, wie viele Kinder im Alter von unter drei Jahren zum Stichtag der amtlichen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe (1. März 2016) in der öffentlich geförderten Kindertagespflege bzw. an Kindertageseinrichtungen betreut wurden. Die Zahlen sind um Doppelzählungen bereinigt. Das heißt, Kinder , die verschiedene Betreuungsformen wahrnehmen, sind nur einmal berücksichtigt . Dargestellt sind die Zahlen für das Land Baden-Württemberg insgesamt sowie auf Regierungsbezirks- und Kreisebene. Ergänzend dazu ist die jeweilige Betreuungsquote angegeben. Unterhalb der Kreisebene stehen keine entsprechenden Informationen zur Verfügung. =DKO GHU ELV -lKULJHQ LQ %DGHQ :UWWHPEHUJ VRZLH LP 5HJLHUXQJVEH]LUN 7ELQJHQ LQ QDFK GHQ (UJHEQLVVHQ GHU %HY|ONHUXQJV IRUWVFKUHLEXQJ 6WDQG 'H]HPEHU E]Z GHU UHJLRQDOLVLHUWHQ %HY|ONHUXQJVYRUDXVUHFKQXQJ DXI %DVLV 'H]HPEHU 5HJLRQDOHLQKHLW )RUWVFKUHLEXQJ 9RUDXVUHFKQXQJ %DGHQ :UWWHPEHUJ 5% 7ELQJHQ =DKO GHU ELV -lKULJHQ LQ %DGHQ :UWWHPEHUJ VRZLH LP 5HJLHUXQJVEH]LUN 7ELQJHQ QDFK GHQ (UJHEQLVVHQ GHU UHJLRQDOLVLHUWHQ %HY|ONHUXQJVYRUDXVUHFKQXQJ DXI %DVLV 'H]HPEHU 9RUDXVUHFKQXQJ 5HJLRQDOHLQKHLW %DGHQ :UWWHPEHUJ 7ELQJHQ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1518 6 .LQGHU LQ .LQGHUWDJHVSIOHJH VRZLH .LQGHU LQ .LQGHUWDJHVHLQULFKWXQJHQ ]XP 6WLFKWDJ GHU DPWOLFKHQ 6WDWLVWLN GHU .LQGHU XQG -XJHQGKLOIH .UHLV .LQGHU LP $OWHU YRQ %HWUHXXQJV ELV -DKUHQ TXRWH $Q]DKO 6WXWWJDUW %|EOLQJHQ (VVOLQJHQ *|SSLQJHQ /XGZLJVEXUJ 5HPV 0XUU .UHLV +HLOEURQQ 6WDGWNUV +HLOEURQQ /DQGNUV +RKHQORKHNUHLV 6FKZlELVFK +DOO 0DLQ 7DXEHU .UHLV +HLGHQKHLP 2VWDOENUHLV 5HJ %H] 6WXWWJDUW %DGHQ %DGHQ .DUOVUXKH 6WDGWNUV .DUOVUXKH /DQGNUV 5DVWDWW +HLGHOEHUJ 0DQQKHLP 1HFNDU 2GHQZDOG .UHLV 5KHLQ 1HFNDU .UHLV 3IRU]KHLP &DOZ (Q]NUHLV )UHXGHQVWDGW 5HJ %H] .DUOVUXKH 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1518 1) Kinder in Kindertagespflege, die nicht zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen, sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen. 2) Anzahl der Kinder in Kindertagespflege je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe Quelle: Statistisches Landesamt 5. Welche Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden- Württemberg unterschreiten die angestrebte Betreuungsquote und welche Ursachen sind hierfür bekannt? Das Land hat keine Zielgröße für eine landesweite Betreuungsquote der unter Dreijährigen aufgestellt. Über von den Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden -Württemberg aufgrund der jeweiligen Bedarfsplanung angestrebten örtlichen Betreuungsquoten liegen dem Kultusministerium keine statistischen Daten vor. 6. Welche Kenntnisse liegen vor, dass der Ausbau weiterer Kapazitäten für Kleinkindbetreuungsangebote im Regierungsbezirk Tübingen und in Baden-Württemberg sich bereits in Planung oder im Bau befindet? Über Planung und Bau von Kindertageseinrichtungen für unter Dreijährige liegen dem Kultusministerium derzeit keine konkreten Erkenntnisse vor. Das Kultus - ministerium geht davon aus, dass Kommunen und freie Träger weiterhin entsprechend dem örtlichen Bedarf Plätze für Kinder unter drei Jahren schaffen. Aus der Inanspruchnahme des Investitionsprogrammes des Bundes „Kinderbetreuungs - .UHLV .LQGHU LP $OWHU YRQ %HWUHXXQJV ELV -DKUHQ TXRWH $Q]DKO )UHLEXUJ LP %UHLVJDX %UHLVJDX +RFKVFKZDU]ZDOG (PPHQGLQJHQ 2UWHQDXNUHLV 5RWWZHLO 6FKZDU]ZDOG %DDU .UHLV 7XWWOLQJHQ .RQVWDQ] /|UUDFK :DOGVKXW 5HJ %H] )UHLEXUJ 5HXWOLQJHQ 7ELQJHQ =ROOHUQDOENUHLV 8OP $OE 'RQDX .UHLV %LEHUDFK %RGHQVHHNUHLV 5DYHQVEXUJ 6LJPDULQJHQ 5HJ %H] 7ELQJHQ %DGHQ :UWWHPEHUJ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1518 8 finanzierung“ 2015 bis 2018 ergibt sich, dass derzeit etliche Bauvorhaben geplant oder realisiert werden. Weitere U3-Plätze können voraussichtlich im Hinblick auf das sich zurzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, das Regelungen zum künftigen Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 beinhaltet, bezuschusst werden. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport