Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1522 30. 01. 2017 1Eingegangen: 30. 01. 2017 / Ausgegeben: 17. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte 2016 im Zollern - albkreis? 2. Wie viele Angehörige umfasste ein im Wohngeldbezug stehender Haushalt durchschnittlich im Zollernalbkreis? 3. Ist ihr bekannt, wie viele Haushalte im Zollernalbkreis einen Anspruch auf Wohngeld hätten, diesen aber nicht nutzen? 5. Ist ihr bekannt, wie viele Bedarfsgemeinschaften im Zollernalbkreis in Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II stehen und nicht gemäß § 5 i. V. m. § 12 a SGB II einen Antrag auf Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) stellen und damit weiterhin im Bezug von SGB II-Leistungen verharren? 6. Wie lange betrug die Bearbeitungsdauer eines Wohngeldantrags 2016 durchschnittlich im Zollernalbkreis? 7. Welche zusätzlichen Leistungen, wie beispielsweise einer Bonuscard wie in Stuttgart, bieten Kreise und Kommunen im Zollernalbkreis Wohngeldbeziehern an? 8. Wird bei Wohngeldbeziehern mit Kindern im Zollernalbkreis aktiv auf die Leis - tungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket nach § 6 b BKKG bzw. § 28 SGB II aufmerksam gemacht? 25. 01. 2017 Herre AfD Kleine Anfrage des Abg. Stefan Herre AfD und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Wohngeld im Zollernalbkreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1522 2 B e g r ü n d u n g Medienberichten zufolge wurde das Wohngeld in den letzten Jahren „stark entwertet “ und von Hilfeberechtigten nicht im möglichen Maß wahrgenommen. Mit dieser Kleinen Anfrage möchte der Fragesteller die Situation im Zollernalbkreis näher beleuchten und die Landesregierung um Stellungnahme bitten. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Februar 2017 Nr. 2-2736.1/53 beantwortet das Ministe - rium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch war die Zahl der wohngeldbeziehenden Haushalte 2016 im Zollern - albkreis? Zu 1.: Die Anzahl der wohngeldbeziehenden Haushalte im Jahr 2016 stellt sich folgendermaßen dar: Zollernalbkreis: 615 Haushalte Stadt Balingen: 286 Haushalte Stadt Albstadt: 339 Haushalte 2. Wie viele Angehörige umfasste ein im Wohngeldbezug stehender Haushalt durchschnittlich im Zollernalbkreis? Zu 2.: Die Haushaltsanzahl umfasste im Jahr 2016 durchschnittlich: Zollernalbkreis: 2,7 Angehörige Stadt Balingen: 2,1 Angehörige Stadt Albstadt: 2,2 Angehörige 3. Ist ihr bekannt, wie viele Haushalte im Zollernalbkreis einen Anspruch auf Wohngeld hätten, diesen aber nicht nutzen? Zu 3.: Es ist der Landesregierung nicht bekannt, wie viele Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld hätten, diesen aber nicht nutzen. Die Bürgerinnen und Bürger werden aber bei passenden Gelegenheiten (z. B. auf dem Standesamt bei der Geburt eines Kindes) über einen möglichen Wohngeldanspruch informiert. 5. Ist ihr bekannt, wie viele Bedarfsgemeinschaften im Zollernalbkreis in Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II stehen und nicht gemäß § 5 i. V. m. § 12 a SGB II einen Antrag auf Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) stellen und damit weiterhin im Bezug von SGB II-Leistungen verharren? Zu 5.: Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften, die einen Antrag nach dem Wohngeld - gesetz und ggf. Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht stellen, obwohl die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorliegen würden, ist 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1522 der Landesregierung nicht bekannt. Es wird von den Sachbearbeitern in den Jobcentern allerdings geprüft, ob ein Wechsel in das Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag günstiger wäre. Bei einem Anspruch auf Wohngeld werden die Bedarfs - gemeinschaften aufgefordert, einen Wohngeldantrag zu stellen. Sofern der Bedarf mit Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag gedeckt werden kann, werden die Leis - tungen nach SGB II eingestellt. 6. Wie lange betrug die Bearbeitungsdauer eines Wohngeldantrags 2016 durchschnittlich im Zollernalbkreis? Zu 6.: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Wohngeldantrags im Jahr 2016 im Zollernalbkreis betrug ca. ein bis zwei Monate. Sie ist insbesondere davon abhängig , ob bereits bei Antragstellung die Unterlagen vollständig vorgelegt werden, ob von der Wohngeldbehörde Unterlagen nachgefordert werden und diese nachträglich eingehen oder ob die Frage des vorrangigen Leistungsbezugs mit dem für Leis - tungen nach SGB II zuständigen Jobcenter abgeklärt werden muss (vgl. Frage 5). 7. Welche zusätzlichen Leistungen, wie beispielsweise einer Bonuscard wie in Stuttgart, bieten Kreise und Kommunen im Zollernalbkreis Wohngeldbeziehern an? Zu 7.: In den Städten Balingen und Albstadt werden solche zusätzliche Leistungen nicht angeboten. In einzelnen kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Landkreises Zollernalbkreis gibt es dagegen sog. Familienpässe, mit denen ggf. auch Wohngeldberechtigte zusätzliche Leistungen erhalten. 8. Wird bei Wohngeldbeziehern mit Kindern im Zollernalbkreis aktiv auf die Leis tungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket nach § 6 b BKKG bzw. § 28 SGB II aufmerksam gemacht? Zu 8.: Es wird im Wohngeldbescheid und bei persönlichen Beratungen auf die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilnahmepaket hingewiesen. Zudem sind bei den Behörden entsprechende Informationsbroschüren ausgelegt. In Vertretung Schütz Staatssekretärin