Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1530 31. 01. 2017 1Eingegangen: 31. 01. 2017 / Ausgegeben: 16. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Anzahl an Konversionsflächen gibt es im Land Baden-Württemberg und wie groß (Angabe in Ar) sind diese Flächen? 2. Wie viele dieser Konversionsflächen werden gewerblich genutzt? 3. Wie viele dieser Konversionsflächen werden als Baugebiete für Privathäuser genutzt? 4. Wie viele dieser Konversionsflächen liegen brach? 5. Wie viele brachliegende Konversionsflächen sind bereits in den Flächennutzungsplan für Baden-Württemberg integriert? 6. Welche Entwicklungsmöglichkeiten sieht sie für brachliegende Konversionsflächen , die noch nicht im Flächennutzungsplan aufgeführt sind? 7. Welche dieser brachliegenden Konversionsflächen sind bereits als Bauland registriert? 8. Wie viele brachliegende Konversionsflächen liegen in unmittelbarer Nähe zu bereits bebauten Gebieten? 9. In welchen Stadt- und Landkreisen gibt es bebaubare Konversionsflächen? 31. 01. 2017 Wald CDU Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Brachliegende Konversionsflächen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1530 2 B e g r ü n d u n g In vielen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg liegen noch Konver - sionsflächen brach, welche einer gewerblichen oder wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden können. Im Rahmen der Nachverdichtung von Städten böten diese Flächen die Möglichkeit, vor allem neuen Wohnraum für Bürger aller sozialen Schichten zu schaffen. Steigende Preise für Bauplätze, Wohnungen und Häuser erfordern, dass sich durch die Zuführung von Bauflächen die Preise für Bauplätze und Immobilien auf einem angemessenen Niveau einpendeln. Auch die räumliche Ausbreitung von Städten kann zunächst eingedämmt werden, indem innerstädtische Flächen zur Bebauung genutzt werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 22. Februar 2017 Nr. 2-2520.6/165 beantwortet das Ministe - rium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Finanzen und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Anzahl an Konversionsflächen gibt es im Land Baden-Württemberg und wie groß (Angabe in Ar) sind diese Flächen? Zu 1.: Der Begriff Konversion (auch Umnutzung oder Nutzungsänderung) beschreibt in der Stadtplanung die Wiedereingliederung von Brachflächen in den Wirtschaftsund Naturkreislauf oder die Nutzungsänderung von Gebäuden. Ursachen sind meist Gewerbe-, Bahn- oder Kasernen-Brachen. In diesem umfassenden Sinn liegen der Landesregierung keine statistischen Zahlen vor. Zum Zweck der Beantwortung wird daher der Begriff „Konversion“ auf die Umwandlung ehemals militärisch genutzter Flächen begrenzt. Hierzu wurde von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beiliegende Aufstellung (Anlage 1) übermittelt. Danach stehen derzeit rd. 936 ha ehemals militärisch genutzte Liegenschaften im Bundesbesitz zur Konversion für eine zivile Nutzung an. Dazu kommen noch ehemals militärisch genutzte Liegenschaften im Eigentum der jeweiligen Stand - ortgemeinde, die sich bereits im Konversionsprozess befinden in Mengen-Hohentengen (Oberschwabenkaserne 78 ha), Achern (Illenaukaserne), Bietigheim (Ge - rätelager), Bietigheim-Bissingen (Lager am Güterbahnhof), Böblingen/Sindelfingen (ehem. Flughafengelände), Crailsheim (McKee-Barracks), Heidelberg (Südstadt , Campbell Barracks), Heroldstatt (Berghülen), Kehl (Kreuzmatt), Külsheim (Prinz-Eugen-Kaserne), Lahr (Kanadaring), Lauda-Königshofen (Tauberfrankenkaserne ), Mannheim (Benjamin-Franklin-Village, Sullivan Barracks, Funari Barracks ), Meßstetten (Bueloch), Mutlangen (Mutlanger Heide), Oppenau (Altes Bundeswehrdepot), Schwäbisch Gmünd (Hardt), und Tauberbischofsheim (Laurentiusberg ). Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg verfügt über keine brachliegenden Konversionsflächen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz war vom Staats - ministerium mit der Begleitung der strukturbedingten Konversion freiwerdender Flächen der Bundeswehrstrukturreform 2011 im Ländlichen Raum beauftragt. Die Zuständigkeit für die Alt-Konversionen und die im Zusammenhang mit dem Abzug der US-Streitkräfte aus dem Rhein-Neckar-Raum und der französischen Streitkräfte begonnenen Konversionen liegt beim Wirtschaftsministerium. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1530 2. Wie viele dieser Konversionsflächen werden gewerblich genutzt? 3. Wie viele dieser Konversionsflächen werden als Baugebiete für Privathäuser genutzt? 4. Wie viele dieser Konversionsflächen liegen brach? Zu 2. bis 4.: Bei Konversionsflächen handelt es sich um brach liegende Flächen, die zur Umnutzung vorgesehen sind. Bereits nachgenutzte Flächen sind keine Konversionsflächen mehr. Die Konversion militärischer Flächen nimmt häufig lange Zeiträume in Anspruch . Leer stehende Gebäude und brach liegende Flächen bieten daher oft Anreize , dass Vorschläge zur Zwischennutzung an die Gemeinde oder den Grundstückseigentümer herangetragen werden. Existenzgründer, Akteure aus der Kreativwirtschaft oder Unternehmen aus dem Logistikbereich sind potenzielle Interessenten . Zwischennutzungen können dazu beitragen, die Liegenschaft in das Bewusstsein der Bürger, aber auch potenzieller Nutzer und Investoren zu bringen. Zudem können Zwischennutzungen regelmäßig zur Reduzierung der Unterhaltskosten und zum Erhalt der vorhandenen Bausubstanz beitragen. Der Umfang dieser Zwischennutzungen ist dem Land nicht bekannt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat einen Prozess gefördert, in dem die Kommunen aus ihrer eigenen Sicht die Entwicklungs - perspektiven darstellen sollten. Das Ergebnis dieses Prozesses sind die vorliegenden Kommunalen Konversionsentwicklungskonzepte, in denen auch Teilflächen für Gewerbenutzungen vorgeschlagen werden. So sind in Meßstetten und in Sigmaringen interkommunale Industrieparke geplant. Parallel zum KEK-Prozess entstand als privates Konversionsprojekt am Standort Mengen-Hohentengen auf dem Gelände der Oberschwabenkaserne das Investorenprojekt „Ehoch4“, welches neben einem bereits umgesetzten Energiepark auch gewerbliche Nutzungen vorsieht . Der Standort Mengen-Hohentengen wurde bereits veräußert und teilweise einer zivilen Nachfolgenutzung zugeführt. 5. Wie viele brachliegende Konversionsflächen sind bereits in den Flächennutzungsplan für Baden-Württemberg integriert? Zu 5.: Die Befugnis zur Flächennutzungsplanung steht der Standortgemeinde erst mit dem Zeitpunkt der Absichtserklärung der Bundesrepublik zu, die militärische Nutzung der Fläche innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgeben zu wollen. Die Entwicklung von Nutzungskonzepten für die oft umfangreichen Flächen mit Bürgerbeteiligung etc. erfordern häufig viel Zeit. Es ist daher davon auszugehen, dass Konversionsflächen ehemals militärisch genutzter Einrichtungen zu Beginn der Umnutzungsarbeiten noch nicht entsprechend ihrer künftig beabsichtigten Nutzung im Flächennutzungsplan dargestellt sind. Das Instrumentarium des Baugesetzbuchs ermöglicht es den Gemeinden jedoch auch, bereits Bebauungspläne aufzustellen, wenn der Flächennutzungsplan noch nicht geändert ist. Konkrete Zahlen dazu liegen nicht vor. 6. Welche Entwicklungsmöglichkeiten sieht sie für brachliegende Konversionsflächen , die noch nicht im Flächennutzungsplan aufgeführt sind? Zu 6.: Die Umnutzung und Umstrukturierung freiwerdender Militärareale für eine zivile Nachnutzung berührt die städtebaulichen Entwicklungsperspektiven der betroffenen Gemeinde meist grundlegend. Dies erfordert in der Regel auch eine Über - arbeitung der kommunalen, ggf. auch interkommunalen Stadt- und Gemeinde - entwicklungskonzeptionen. Es ist Aufgabe der Gemeinde, sich im Rahmen ihrer Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1530 4 Planungshoheit möglichst frühzeitig und vor der tatsächlichen Rückgabe der Liegenschaft damit auseinanderzusetzen, welche Entwicklungsziele sie verfolgt und welches planungsrechtliche Instrumentarium geeignet ist, diese im anstehenden Konversionsprozess zu sichern und umzusetzen. Die frühzeitige Entwicklung informeller Ideen und Konzepte in Kombination mit den Instrumenten des Allgemeinen und des Besonderen Städtebaurechts bietet geeignete Möglichkeiten für die spezifischen kommunalen Steuerungsbedarfe des jeweiligen Einzelfalls. Angesichts der Komplexität von Konversionsaufgaben hat es sich in vielen erfolgreich durchgeführten städtebaulichen Konversionsprojekten bewährt, die Instrumente des Allgemeinen und des Besonderen Städtebaurechts kombiniert anzuwenden. Gewünschte Nutzungsoptionen und ein den kommunalen Zielen entsprechender Entwicklungsprozess sind in der Regel nur zu erreichen , wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen rechtzeitig geschaffen werden. Dazu ist es nicht zuletzt notwendig und Aufgabe der Gemeinden zu prüfen, welches Baurecht besteht, d. h. ob die Flächen insgesamt oder in Teilen zum bau - planungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 BauGB) oder zum Außenbereich (§ 35 BauGB) gehören. Bereits bestehende Bebauungspläne wird es für diese Flächen regelmäßig nicht geben. 7. Welche dieser brachliegenden Konversionsflächen sind bereits als Bauland registriert? Zu 7.: Sofern für die Fläche noch kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, ist die Baulandeigenschaft nur zu bejahen, wenn ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne des § 34 BauGB vorliegt. Dies ist der Fall, wenn der Gebäude - bestand nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt, der Eindruck der Zusammengehörigkeit besteht und als organische Siedlungsstruktur erscheint. Die vorhandene Bebauung hat dann gewissermaßen die Funktion eines „Ersatzbebauungsplans“, indem sie den Rahmen bzw. Maßstab für hinzutretende Bebauung vorgibt, dem diese u. a. bezüglich Art und Maß der Nutzung entsprechen muss. 8. Wie viele brachliegende Konversionsflächen liegen in unmittelbarer Nähe zu bereits bebauten Gebieten? Zu 8.: Eine umfassende Aufstellung über die räumliche Nähe der bekannten Konversionsgebiete zu bebauten Gebieten liegt dem Land nicht vor. Die aktuell in der Konversion befindlichen bzw. vor der Konversion stehenden militärischen Brachen in Mannheim, Heidelberg (Campbell Barracks, Patton Barracks), Ellwangen, Donaueschingen, Sigmaringen, Villingen-Schwenningen liegen angrenzend an bzw. in großer Nähe zu bebauten Gebieten. 9. In welchen Stadt- und Landkreisen gibt es bebaubare Konversionsflächen? Zu 9.: In welchem Umfang auf den in Anlage 1 aufgeführten Konversionsflächen ohne weiteres Verfahren Wohnungsbau in dem Sinne möglich ist, dass diese unmittelbar bebaubar sind, ist dem Land nicht bekannt. Dies kann nur bei den jeweiligen Kommunen direkt erfragt werden. Flächen, die sich aktuell in der Umwandlung befinden bzw. bei denen zeitnah die Konversion vorgesehen ist, befinden sich insbesondere in den Stadt- und Landkreisen Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar- Kreis, Ostalbkreis, Sigmaringen, Schwarzwald-Baar-Kreis, Ortenaukreis, Main- Tauber-Kreis, Rastatt und Schwäbisch Hall. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1530 Derzeit werden 21 Konversionsmaßnahmen aus Mitteln der Städtebauförderung (Bundes- und Landesfinanzhilfen) unterstützt: Dr. Hoffmeister-Kraut Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau 2UW 0D‰QDKPH $XIQDKPH MDKU )LQDQ]KLOIH $FKHUQ ,OOHQDXNDVHUQH PLW ,93 '63 0LR ¼ %LHWLJKHLP .RQYHUVLRQ *HUlWHODJHU 0LR ¼ %LHWLJKHLP %LVVLQJHQ %XQGHVZHKUODJHU *WHUEDKQKRI 0LR ¼ %|EOLQJHQ 6LQGHOILQJHQ HKHP )OXJKDIHQJHOlQGH 0LR ¼ &UDLOVKHLP 0F.HH %DUUDFNV 0LR ¼ +HLGHOEHUJ .RQYHUVLRQ 6GVWDGW 0LR ¼ +HLGHOEHUJ .RQYHUVLRQ +RVSLWDO 9RUEHUHLWXQJ 0LR ¼ +HLGHOEHUJ .RQYHUVLRQ 3DWWRQ %DUUDFNV 0LR ¼ +HUROGVWDWW 5HNRPXQDOLVLHUXQJ %HUJKOHQ 0LR ¼ .HKO .UHX]PDWW 0LR ¼ .OVKHLP 3ULQ] (XJHQ .DVHUQH 0LR ¼ /DKU .DQDGDULQJ 0LR ¼ /DXGD .|QLJVKRIHQ 7DXEHUIUDQNHQNDVHUQH 0LR ¼ 0DQQKHLP )ULHGULFKVIHOG +RO]ZHJ 0LR ¼ 0DQQKHLP %HQMDPLQ )UDQNOLQ 9LOODJH 0LR ¼ 0H‰VWHWWHQ %XHORFK 0LR ¼ 0XWODQJHQ 0XWODQJHU +HLGH 0LR ¼ 2SSHQDX $OWHV %XQGHVZHKUGHSRW ,QGXVWULHVWUD‰H 0LR ¼ 6FKZlELVFK *PQG +DUGW 0LR ¼ 6LJPDULQJHQ *UDI 6WDXIIHQEHUJ .DVHUQH 0LR ¼ 7DXEHUELVFKRIVKHLP .RQYHUVLRQ /DXUHQWLXVEHUJ 0LR ¼ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1530 6 .RQYHUVLRQVOLHJHQVFKDIWHQ LQ %DGHQ :UWHPEHUJ 6WDQG $QODJH 6WDQGRUW *U|‰H LQ KD %HPHUNXQJHQ (KHPDOLJH /LHJHQVFKDIWHQ GHU 86 6WUHLWNUlIWH +HLGHOEHUJ 3DWWRQ %DUUDFNV 0RWRUSRRO 86 )OXJSODW] 3DWWULFN +HQU\ 9LOODJH +RVSLWDO 5|PHUVWU 'HFNXQJ %XQGHVEHGDUI =ROO YRUJHVHKHQ 6FKZHW]LQJHQ 7RPSNLQV %DUUDFNV .LOERXUQH .DVHUQH 0DQQKHLP 6SLQHOOL %DUUDFNV GDYRQ LP (LJHQWXP GHU %,P$ QXU KD +DPPRQGV %DUUDFNV 67(0 .DVHUQH 2IWHUVKHLP 6FKLH‰VWDQG 3ODQNVWDGW )OXJVLFKHUXQJ (KHPDOLJH %XQGHVZHKUOLHJHQVFKDIWHQ (OOZDQJHQ 5KHLQKDUGW .DVHUQH %: 'LHQVWOHLVWXQJV]HQWUXP 6WDQGRUWEXQJVSODW] 0H‰VWHWWHQ =ROOHUQDOE .DVHUQH 6LJPDULQJHQ *UDI 6WDXIIHQEHUJ .DVHUQH 2IIL]LHUVKHLP 6WDQGRUWEXQJVSODW] $XV XQG )RUWELOGXQJVVWlWWH 6ROGDWHQKHLP +DUGKHLP 0DWHULDOODJHU =XIKUXQJ YRUDXVVLFKWOLFK HUVW 5DLQDX 0REVWW]SXQNW 5DLQDX 0XQGHSRW 5DYHQVEXUJ .UHLVZHKUHUVDW]DPW 6FKZlELVFK *PQG .UHLVZHKUHUVDW]DPW 8OP +LQGHQEXUJNDVHUQH :DOOGUQ 0XQGHSRW 0QVLQJHQ 6729 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1530 .RQYHUVLRQVOLHJHQVFKDIWHQ LQ %DGHQ :UWHPEHUJ 6WDQG $QODJH 6WDQGRUW *U|‰H LQ KD %HPHUNXQJHQ 6FKHONOLQJHQ 0XQQLHGHUODJH 6FKHONOLQJHQ 0XQODJHU .DUOVUXKH .ULHJVVWU (KHPDOLJH /LHJHQVFKDIWHQ GHU IUDQ]|VLVFKHQ 6WUHLWNUlIWH 'RQDXHVFKLQJHQ :RKQDUHDO &LWp 1RUG .DVHUQH /LDXWH\ LQVJHVDPW 9LOOLQJHQ 6FKZHQQLQJHQ .DVHUQH 0DQJLQ .DVHUQH /LDXWH\ LQVJHVDPW :RKQDUHDOH %HULFK 'DWWHQEHUJVWU X D 6FKXOH XQG .L*D 6FKOHLFKHUVWUD‰H $UHDO 3RQWDOLHUVWUD‰H 5DVWDWW .DVHUQH 3HUH .DVHUQH 0HU]HDX .DVHUQH 7UNHQORXV (KHP 7DQNODJHU :LQWHUVGRUI 6SRUWDUHDO -DKQDOOHH 5$ 3OLWWHUVGRUI (QWZLFNOXQJVIOlFKH )lKUVWU 2IIHQEXUJ .RQYHUVLRQVDUHDO +ROGHUVWRFN %UHLVDFK DP 5KHLQ HKHP %UFNHQEDXVFKXOH )R\HU &HQWUDO :RKQDUHDO %HUHLFK ,VHQEHUJVWUD‰H (QWZLFNOXQJVIOlFKH ,VHQEHUJVWUD‰H )UHLEXUJ (QWZLFNOXQJVIOlFKH %HULFK /HKHQVWUD‰H (QWZLFNOXQJVIOlFKH 6WHIDQ 0HLHU 6WU (QWZLFNOXQJVIOlFKH %ODXHQVWUD‰H $FKHUQ 6WDQGRUWEXQJVJHOlQGH DNWXHOO |NRORJLVFKH $XVJOHLFKVIOlFKH .DVHUQH +HLG 2EHUVFKRSIKHLP (QWZLFNOXQJVIOlFKH DQ GHU +DXSWVWUD‰H 6XPPH