Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1533 31. 01. 2017 1Eingegangen: 31. 01. 2017 / Ausgegeben: 17. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Aktualisierung der Entwurfsunterlagen abgeschlossen? 2. Bis wann ist mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? 3. Ist geplant, das Verfahren parallel zum anstehenden Planfeststellungsverfahren zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens „Rüflensmühle“ einzuleiten? 31. 01. 2017 Klenk CDU B e g r ü n d u n g Bereits im Jahre 2006 wurde dem Fragesteller vom damaligen Verkehrs-Staats - sekretär Köberle MdL die zeitnahe Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumfahrung B 14 Oppenweiler in Aussicht gestellt. Nachdem inzwischen die Vertragsunterzeichnung im Zusammenhang mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens erfolgt ist und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens ansteht , wäre eine zeitgleiche Einleitung des Verfahrens für die Ortsumfahrung mehr als sinnvoll. Kleine Anfrage des Abg. Wilfried Klenk CDU und Antwort des Ministeriums für Verkehr Bundesstraße B 14 Ortsumfahrung Oppenweiler Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1533 2 A n t w o r t Mit Schreiben vom 27. Februar 2017 Nr. 2-39B14S-CRAIL/8 beantwortet das Minis terium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist die Aktualisierung der Entwurfsunterlagen abgeschlossen? 2. Bis wann ist mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen? 3. Ist geplant, das Verfahren parallel zum anstehenden Planfeststellungsverfahren zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens „Rüflensmühle“ einzuleiten? Die Fragen 1. bis 3. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Für die Planung der Ortsumfahrung liegt ein genehmigter Vorentwurf vom 1. Februar 1999 vor. Die Planungen des Wasserverbands Murrtal zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens sind auf die Straßenplanung zur Ortsumfahrung Oppenweiler im Zuge der B 14 abgestimmt. Änderungen am Hochwasserrückhaltebecken haben Auswirkungen auf die Straßenplanung der Ortsumfahrung Oppenweiler. Diese kann daher erst fortgeführt werden, wenn der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss zum Hochwasserrückhaltebecken vorliegt. Das Planfeststellungsverfahren zum Hochwasserrückhaltebecken wird vom Landratsamt Rems-Murr- Kreis durchgeführt. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange zum Planfeststellungsverfahren des Hochwasserrückhaltebeckens ist im April 2015 erfolgt. Der Erörterungstermin fand am 31. Januar 2017 statt. Der Planfeststellungsbeschluss ist frühestens Mitte 2017 zu erwarten. Nach Vorliegen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses sind vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die B 14 Ortsumfahrung Oppenweiler die Aktualisierung der Straßenplanung unter Berücksichtigung eventueller Änderungen insbesondere aus dem Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Hochwasser - rückhaltebeckens, der Verkehrsuntersuchung, der schalltechnischen Untersuchung, der Luftschadstoffuntersuchung, des Artenschutzes sowie des Landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich. Im Anschluss daran können dann die Planfeststellungsunterlagen erstellt werden. Parallel dazu ist beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur die Genehmigung der aktualisierten Kosten einzuholen. Hermann Minister für Verkehr