Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1544 01. 02. 2017 1Eingegangen: 01. 02. 2017 / Ausgegeben: 16. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist die ambulante und stationäre Hospizversorgung im Landkreis Ravensburg gestaltet? 2. Wie beurteilt die Landesregierung speziell die Versorgung mit stationären Hospizeinrichtungen im Landkreis Ravensburg? 3. Wie oft wurde ambulante bzw. stationäre Hospizpflege im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren ärztlich verordnet? 4. Wie werden die ärztlichen Verordnungen von Hospizpflege im Landkreis Ravensburg geprüft und welche Hinweise sind aus der Prüfung abzuleiten? 5. Welche Bedarfsplanung bezüglich ambulanter und stationärer Hospizversorgung gibt es in Baden-Württemberg? 6. In welchen Gebieten Baden-Württembergs besteht aus Sicht der Landesregierung derzeit eine Unterversorgung speziell mit stationären Hospizeinrichtungen? 31. 01. 2017 Rivoir SPD Kleine Anfrage des Abg. Martin Rivoir SPD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Hospizversorgung im Landkreis Ravensburg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1544 2 B e g r ü n d u n g In den letzten Jahren sind die Unterstützungsangebote für Sterbende sowohl im Leistungsrecht als auch im tatsächlichen Angebot deutlich ausgebaut worden. Es stellt sich nun die Frage, wie lokal – hier im Landkreis Ravensburg – Angebot und Nachfrage in ein geordnetes Verhältnis gebracht werden können. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Februar 2017 Nr. 5-0141.5/81 beantwortet das Ministe - rium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist die ambulante und stationäre Hospizversorgung im Landkreis Ravensburg gestaltet? Im Landkreis Ravensburg gibt es zwei stationäre Hospize mit jeweils acht Betten an den Standorten Ravensburg und Wangen i. A. Außerdem beschäftigen die Oberschwabenkliniken in ihrem Verbund 16 Ärztinnen und Ärzte mit einer Ausbildung in Palliativmedizin sowie 40 Pflegekräfte mit dieser Zusatzausbildung, davon sieben mit einer onkologischen Fachpflegeausbildung. Die ambulante Palliativversorgung ergibt sich aus folgender Tabelle: (LQULFKWXQJ 2UW 9HUVRUJXQJVJHELHW =XVWlQGLJNHLW +RVSL]JUXSSH $PW]HOO ± )UHLQDQGHU 0LWHLQDQGHU H 9 $PW]HOO .UHLV 5DYHQVEXUJ +RVSL]JUXSSH $XOHQGRUI $XOHQGRUI .UHLV 5DYHQVEXUJ +RVSL]JUXSSH %DG :DOGVHH %DG :DOGVHH .UHLV 5DYHQVEXUJ $PEXODQWH +RVSL]JUXSSH %DG :XU]DFK %DG :XU]DFK .UHLV 5DYHQVEXUJ +RVSL]JUXSSH $OWVKDXVHQ (EHQZHLOHU .UHLV 5DYHQVEXUJ +RVSL]JUXSSH ,VQ\ ,VQ\ .UHLV 5DYHQVEXUJ +RVSL]JUXSSH .L‰OHJJ H 9 .L‰OHJJ .UHLV 5DYHQVEXUJ +RVSL]JUXSSH /HXWNLUFK /HXWNLUFK LP $OOJlX .UHLV 5DYHQVEXUJ $PEXODQWH +RVSL]JUXSSH 5DYHQVEXUJ 5DYHQVEXUJ .UHLV 5DYHQVEXUJ +RVSL]GLHQVW 9RUDOOJlX :DOGEXUJ .UHLV 5DYHQVEXUJ &DOHQGXOD +RVSL]JUXSSH :DQJHQ LP $OOJlX .UHLV 5DYHQVEXUJ +RSL]EHZHJXQJ :HLQJDUWHQ %DLHQIXUW %DLQGW %HUJ H 9 :HLQJDUWHQ .UHLV 5DYHQVEXUJ $PEXODQWHU .LQGHU XQG -XJHQG KRVSL]GLHQVW D0D/LH IU GHQ /DQGNUHLV 5DYHQVEXUJ :HLQJDUWHQ .UHLV 5DYHQVEXUJ +RVSL]JUXSSH :LOKHOPVGRUI :LOKHOPVGRUI .UHLV 5DYHQVEXUJ 2QNRORJLVFKHU 6FKZHUSXQNW 5DYHQVEXUJ 263 5DYHQVEXUJ .UHLV 5DYHQVEXUJ 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1544 Ergänzende Angebote sind in der folgenden Tabelle dargestellt: 2. Wie beurteilt die Landesregierung speziell die Versorgung mit stationären Hospizeinrichtungen im Landkreis Ravensburg? Nach Auffassung des Hospiz- und Palliativverbandes Baden-Württemberg e. V. gibt es im Raum Bodensee-Oberschwaben mit den Hospizen Friedrichshafen, Ravensburg, Wangen i. A. und Biberach sowie mit den in relativer Nähe liegenden Hospizen in Ulm und im angrenzenden Bayern eine ausreichende Zahl stationärer Hospize. Die Landesregierung hat keine davon abweichenden Erkennt - nisse. 3. Wie oft wurde ambulante bzw. stationäre Hospizpflege im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren ärztlich verordnet? Hierzu liegen dem Ministerium für Soziales und Integration keine Informationen vor. 4. Wie werden die ärztlichen Verordnungen von Hospizpflege im Landkreis Ravensburg geprüft und welche Hinweise sind aus der Prüfung abzuleiten? Entsprechend den rechtlichen Vorgaben werden auch im Landkreis Ravensburg ärztliche Verordnungen von Hospizpflege zusammen mit dem Antrag der Patientin /des Patienten durch die Krankenkassen leistungsrechtlich geprüft. Abhängig von dem Ergebnis der Prüfung im jeweiligen Einzelfall werden Leistungen gewährt oder abgelehnt. 5. Welche Bedarfsplanung bezüglich ambulanter und stationärer Hospizversorgung gibt es in Baden-Württemberg? Es wird auf die „Hospiz- und Palliativ-Versorgungskonzeption für Baden-Württemberg “ (im Internet abrufbar) verwiesen. Die Umsetzung der Konzeption wird durch einen Aktionsplan des Landesbeirates Palliativversorgung „Palliative Care Baden-Württemberg“ konkretisiert. (LQULFKWXQJ 2UW 9HUVRUJXQJVJHELHW =XVWlQGLJNHLW 3DOOLDWLYH &DUH 7HDP &+, &OLQLF +RPH ,QWHUIDFH 5DYHQVEXUJ .UHLV 5DYHQVEXUJ %RGHQVHHNUHLV 3DOOL.-85 3DOOLDWLYWHDP IU .LQGHU XQG -XJHQGOLFKH 8OP 5DYHQVEXUJ DP 8QLNOLQL NXP 8OP 8OP $OE 'RQDX .UHLV 8/ %LEHUDFK %& %RGHQVHHNUHLV )1 *|SSLQJHQ *3 +HLGHQKHLP +'+ 2VWDOENUHLV $$ 5DYHQVEXUJ 59 6FKZlELVFK +DOO 6+$ 6LJPDULQJHQ 6,* (LQULFKWXQJ 2UW 7UDXHUEHJOHLWXQJ 5DYHQVEXUJ 5DYHQVEXUJ .LQGHUWUDXHUJUXSSH Ä,FK VFKHQN GLU HLQHQ 6RQQHQVWUDKO³ :HLQJDUWHQ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1544 4 6. In welchen Gebieten Baden-Württembergs besteht aus Sicht der Landesregierung derzeit eine Unterversorgung speziell mit stationären Hospizeinrich - tungen? Der Hospiz- und Palliativverband Baden-Württemberg e. V. sieht eine Lücke im Bereich des Schwarzwalds, die demnächst jedoch mit dem Hospiz in Nagold geschlossen werde. Auch im Nord-Osten des Landes scheine das Angebot teilweise noch ausbaufähig, wobei der Verband keine Klagen aus den Regionen kenne und namentlich wisse, dass z. B. das Hospiz in Ellwangen gelegentlich nicht voll belegt sei. Im Übrigen verfolgt die Landesregierung die weitere Entwicklung – wie stets – aufmerksam. Lucha Minister für Soziales und Integration