Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1558 01. 02. 2017 1Eingegangen: 01. 02. 2017 / Ausgegeben: 15. 03. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Werden die Eintragungen des Baustellen-Informationssystems an die Unternehmen und Dienstleister, die die dynamische Routenplanung von Kraftfahrzeugen unterstützen, automatisiert weitergegeben? 2. Wie wird bisher die Meldung von Baustellen, die zu Streckensperrungen füh - ren, abgewickelt? 3. Wird bisher bei Streckenengpässen die Passierbarkeit zwischen Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen differenziert? 4. Plant sie den Ausbau des Angebots, beispielsweise in dem Sinne, dass alle Gemeinden im Land sämtliche Baustellen mit Streckensperrungen unabhängig von deren Dauer in das System einpflegen? 5. Wie werden vorübergehende Verkehrsstörungen wie beispielsweise Staus bisher an die in Frage 1. genannten Stellen weitergegeben? 6. Plant sie diesbezüglich Änderungen? 01. 02. 2017 Haußmann FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Weiterentwicklung des Baustellen-Informationssystems Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1558 2 B e g r ü n d u n g Die Verbesserung des Verkehrsflusses und das Vermeiden von Staus ist nicht nur im Sinne der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sie hilft zudem, unnötigen Treibstoffverbrauch zu verhindern. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen, in welchem Umfang bisher automatisiert Daten eingepflegt und an entsprechende Unternehmen und Dienstleister weitergegeben werden. A n t w o r t Mit Schreiben vom 23. Februar 2017 Nr. 2-3961.6/256 beantwortet das Ministe - rium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Werden die Eintragungen des Baustellen-Informationssystems an die Unternehmen und Dienstleister, die die dynamische Routenplanung von Kraftfahrzeugen unterstützen, automatisiert weitergegeben? Das Baustellenkoordinierungs- und -informationssystem (BIS) befindet sich derzeit in der Weiterentwicklung. Im Zuge dessen ist vorgesehen, die nach den delegierten Verordnungen (885/2013 EU, 886/2013 EU und 2015/962 EU) erforder - lichen Eintragungen automatisiert an den Nationalen Zugangspunkt beim Mobilitätsdatenmarktplatz (MDM) der Bundesanstalt für Straßenwesen zu übertragen. Aufgrund der Richtlinie 2010/40 EU („Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern “) haben alle Mitgliedsstaaten einen Nationalen Zugangspunkt ein - zurichten und zu betreiben. Dort stehen dann der Allgemeinheit die Daten kostenfrei , aktuell und in hoher Qualität zur Verfügung. Unternehmer und Dienstleister, die die dynamische Routenplanung von Kraftfahrzeugen unterstützen, können hier die gewünschten Daten abrufen. Eine direkte Weiterleitung aus dem BIS an die Unternehmen und Dienstleister erfolgt nicht. 2. Wie wird bisher die Meldung von Baustellen, die zu Streckensperrungen füh - ren, abgewickelt? Informationen zur Dauer, der Verkehrsführung und den Umleitungsstrecken einer Baustelle werden von den Regierungspräsidien in Abstimmung mit den Verkehrsbehörden , der Polizei und den beteiligten Bauunternehmen festgelegt und danach sofort in das BIS eingepflegt. Von diesem Zeitpunkt an stehen sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Etwaige Änderungen werden nachgepflegt. 3. Wird bisher bei Streckenengpässen die Passierbarkeit zwischen Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen differenziert? Nein, es erfolgt keine Unterscheidung zwischen Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen hinsichtlich der Passierbarkeit. Grundsätzlich sollen die Behelfsfahrstreifen in unveränderter Anzahl und mit einer maximal verfügbaren Breite in Abhängigkeit des Baufeldes aufrechterhalten werden. Für die Passierbarkeit von Großraum- und Schwertransporten wird die zur Verfügung stehende Restbreite im BIS ausdrücklich angegeben. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1558 4. Plant sie den Ausbau des Angebots, beispielsweise in dem Sinne, dass alle Gemeinden im Land sämtliche Baustellen mit Streckensperrungen unabhängig von deren Dauer in das System einpflegen? Bereits in der Vergangenheit wurde das BIS für den Bereich der Bundesfernstraßen und der Landesstraßen eingesetzt. Es stand den Landkreisen und Kommunen für die eigenen Straßen zur Verfügung. Dies ist auch in Zukunft geplant. Die für die Nutzung durch die Landkreise und Kommunen erforderlichen Voraussetzungen werden geschaffen. Die Nutzung des BIS durch die Landkreise und Kommunen erfolgt jedoch auf freiwilliger Basis. 5. Wie werden vorübergehende Verkehrsstörungen wie beispielsweise Staus bisher an die in Frage 1. genannten Stellen weitergegeben? Bislang erfolgt keine Weitergabe von Verkehrsinformationen an diese Stellen. Eine entsprechende Anfrage ist auch nicht bekannt. Die Informationen werden lediglich auf den Internetseiten der Straßenverkehrszentrale Baden-Württemberg (www.svz-bw.de) und der Polizei (www.polizei-bw.de) veröffentlicht. 6. Plant sie diesbezüglich Änderungen? Auf die Antwort zur Frage 1. wird verwiesen. Hermann Minister für Verkehr