Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1593 16. Wahlperiode Eingang: 17.02.2017 Große Anfrage der Fraktion der SPD Evaluierung der Polizeistrukturreform (EvaPol) Wir fragen die Landesregierung: I. Struktur der EvaPol 1. Besteht ein Widerspruch zwischen der Evaluierung der Polizeireform zum jetzigen Zeitpunkt und der früheren Aussage des Innenministeriums vom August 2015 (Drucksache 15/7306), dass aussagekräftige und steuerungsrelevante Ergebnisse erst dann zu erwarten sind, wenn die umfangreichen Organisationsänderungen ihre Wirkung entfalten konnten? 2. Mit welchen konkreten Untersuchungsfeldern hat sich das Projekt EvaPol beschäftigt ? 3. Welche der Untersuchungsfelder wurden in einem Fachprojekt untersucht? 4. In welchem Rahmen und anhand welcher konkreten Daten wurde das Untersuchungsfeld „Struktur und regionale Zuschnitte der Polizeipräsidien“ evaluiert ? II. Methodik der Online-Befragung der EvaPol 1. Wie viele Beschäftigte der Polizei haben jeweils ihre Stimme bei jeder einzelnen Frage der Online-Befragung im Verhältnis zur Anzahl aller Beschäftigten der Polizei Baden-Württemberg abgegeben (tatsächlich und prozentual )? 2. Trifft es zu, dass im Rahmen der Online-Befragung nicht allen Beschäftigten der Polizei alle insgesamt verfügbaren Fragen gestellt wurden und wenn ja, warum nicht? 3. Falls nicht allen Beschäftigten alle Fragen gestellt wurden, anhand welcher Kriterien wurden mögliche Befragungsgruppen gebildet? 4. Falls es Befragungsgruppen gab, wie wurde innerhalb dieser einzelnen Befragungsgruppen differenziert, wer in der Lage ist, die Fragen fachlich beantworten zu können? 5. Wie groß war bei jeder Einzelfrage die Befragungsgruppe und wie viele Personen haben tatsächlich bei jeder Einzelfrage ein Votum abgegeben? 6. Wie hoch war bei jeder Einzelfrage der Anteil von positiven und negativen Voten sowie der Anteil der Befragten, die zur Frage keine Angaben gemacht haben. 7. Konnten sich bei der Online-Befragung Beamtinnen und Beamte eines Kriminalkommissariats oder einer Kriminalinspektion mit der Frage befassen, ob sich die Ebene der Verkehrspolizeidirektion bewährt hat? 8. Trifft es zu, dass die Beschäftigten der Direktion Polizeireviere, die im ständigen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürger stehen, zur Frage, „ob der Zuschnitt der regionalen Polizeipräsidien den regionalen Anforderungen an eine bürgernahe Polizeiarbeit entspricht“ nicht befragt wurden und wenn ja, aus welchen Gründen nicht? 9. Trifft es zu, dass die Beschäftigten des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration, der obersten Landesbehörde der Polizei mit Zuständigkeit für die kommunalen Angelegenheiten, zur Frage, „ob der Zuschnitt der regionalen Polizeipräsidien den regionalen Anforderungen an eine bürgernahe Polizeiarbeit entspricht“ nicht befragt wurden und wenn ja, aus welchen Gründen nicht? III. Von EvaPol möglicherweise identifizierte Handlungsfelder 1. Welche Handlungsfelder konnten anhand der Online-Befragung identifiziert werden, die eine Veränderungen der Polizeiorganisation erforderlich machen (könnten)? 2. Inwiefern sind Änderungen bei den Zuschnitten und den Standorten der Polizeipräsidien zu erwarten? 3. Ergeben sich aus dem Monitoring des Landespolizeipräsidiums zur Prüfung der Parameter über die Erreichung der Ziele der Polizeireform bis zum Ende des ersten Halbjahrs 2016 Erkenntnisse, die einen Veränderungsbedarf im Hinblick auf den Kriminaldauerdienst und die Verkehrsunfallaufnahme indizieren würden? 4. Warum wurde das Monitoring Polizeireform vorzeitig beendet und auf einen Jahresbericht 2016 verzichtet, obwohl dem Monitoring von Herrn Professor Dr. Joachim Jens Hesse vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) bescheinigt wurde, dass es methodisch länderübergreifende Beachtung und Nachahmung verdient habe? 5. Wurden beziehungsweise werden die Erkenntnisse des Monitorings des Landespolizeipräsidiums mit den Erkenntnissen des Projekts EvaPol abgeglichen ? 6. Haben sich aus Sicht des Ministerpräsidenten seit seiner Entscheidung zur Anzahl und Zuschnitt der neuen Polizeipräsidien im Dezember 2012 und Vorstellung in der Regierungspressekonferenz die Rahmenbedingungen derart verändert, dass er nun neuen Zuschnitten und Standorten der Polizeipräsidien zustimmen kann und wenn ja, welche Veränderungen machen aus seiner Sicht die neuen Zuschnitte und/ oder Standorte erforderlich? 7. Zu welchem Ergebnis kam die Polizeichefrunde Baden-Württembergs beim Termin mit dem Projekt EvaPol im November 2016 bei der Frage der Anzahl und Zuschnitte der Polizeipräsidien sowie der Lagezentren, des Kriminaldauerdienstes und der Verkehrsunfallaufnahme? 8. Trifft es zu, dass das Ergebnis der Polizeichefrunde einstimmig gegen mögliche Veränderungen bei der Anzahl der Polizeipräsidien und deren Standorte ausfiel? 9. Würde es der Ministerpräsident für sinnvoll halten, gegen ein einstimmiges Votum der Polizeichefrunde Änderungen bei der Frage der Anzahl und Zuschnitte der Polizeipräsidien vorzunehmen und wenn ja, warum? 10. In welcher Weise und mit welchen Auswirkungen hat die CDU- Landtagsfraktion (bzw. einzelne Abgeordnete der CDU) vor der Konstituierung und/oder während des Projekts EvaPol gegenüber dem Innenminister Erwartungen im Hinblick auf die Anzahl sowie den Zuschnitt der Polizeipräsidien formuliert beziehungsweise waren mögliche Vorfestlegungen in dieser Frage Bestandteil geheimer Nebenabsprachen zwischen Ministerpräsident Winfried Kretschmann MdL und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl? 10.02.2017 Stoch und Fraktion B e g r ü n d u n g Die Evaluierung der Polizeistrukturreform (EvaPol) soll bis Ende März 2017 erfolgen. Ein Instrument dieser Evaluierung war eine Online-Befragung der Beschäftigten in der Polizei, die Fragen aufwirft. Um die Ergebnisse der Online-Befragung, die in der Öffentlichkeit kursieren, richtig einordnen zu können, gilt es, die Methodik der Befragung offenzulegen und weitere Angaben heranzuziehen, um die Ergebnisse richtig lesen zu können. Diese Große Anfrage soll dazu einen Beitrag leisten. Weiterhin steht im Raum die Anzahl der Polizeipräsidien zu erhöhen und die Zuschnitte zu verändern. Ministerpräsident Winfried Kretschmann MdL hat im Dezember 2012, im Rahmen einer Regierungspressekonferenz, die Ergebnisse der Polizeistrukturreform vorgestellt. Der Entscheidungsprozess über die veränderten geografischen Zuschnitte erfolgte im Rahmen der Polizeistrukturreform unter Berücksichtigung von Kriminalitätsdaten , Verkehrsunfallzahlen und Daten zu Einsatzschwerpunkten. Darüber hinaus wurden regionale Strukturdaten wie Einwohnerzahlen, Fläche, geo-/topografische Gegebenheiten und Daten zu Verkehrs- beziehungsweise Pendlerströmen ebenso in die Prüfung einbezogen wie personal- und organisationsspezifische Aspekte. Sollte der Ministerpräsident nun zu der Auffassung kommen, dass die Anzahl der Präsidien erhöht werden und die Zuschnitte verändert werden sollen, stellt sich die Frage, ob sich die genannten Rahmenbedingungen in der Relation zueinander gegenüber dem Zeitpunkt der Reformentscheidung über die neue Organisationsstruktur der Polizei verändert haben . CDU-Landtagsabgeordnete haben sich mehrfach in der Öffentlichkeit für neue Präsidiumsstandorte , beispielsweise in Oberschwaben, in Waiblingen oder auch in Pforzheim ausgesprochen. Insbesondere die Abgeordneten Thomas Blenke und Siegfried Lorek haben wiederholt für Veränderungen der Zuschnitte der Präsidien geworben. So äußerte sich der Abgeordnete Thomas Blenke mit folgenden Worten: „Angesichts der besonderen Rolle des zu großen Präsidiums Karlsruhe, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass eine Empfehlung sein wird, die Region Nordschwarzwald auch polizeilich wieder zusammenzuführen (vgl. Pforzheimer Zeitung vom 19. November 2016). Vor dem Hintergrund dieser Aussagen stellt sich die Frage, ob es hinsichtlich der Präsidiumsstandorte und Zuschnitte Absprachen mit dem Innenminister oder gar geheime Nebenabreden zwischen den Regierungsfraktionen gibt.