Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1599 10. 02. 2017 1Eingegangen: 08. 02. 2017 / Ausgegeben: 06. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wird sie, nachdem die Mehrheit im Landtag die Einstellung des Programms für die Zuschüsse an Familien mit Mehrlingsgeburten durch die Landesregierung nicht akzeptiert und entgegen des Regierungsentwurfs für den Staatshaushalt 2017 in diesem Haushaltstitel wieder 200.000 Euro eingestellt hat, das Programm neu auflegen? 2. Welcher Termin wird dafür angestrebt? 3. Wird das neue Programm auch rückwirkend ab 1. Januar 2017 Zuschüsse für Familien mit Mehrlingsgeburten ermöglichen? 4. Beabsichtigt sie, den Zuschuss auf 2.500 Euro je Familie zu kürzen, wie es der sozialpolitische Sprecher der Landtagsfraktion GRÜNE in der Aussprache über den Sozialetat am 8. Februar 2017 ausgeführt hat, statt wie bis Ende 2016 einen Zuschuss von 2.500 Euro je Mehrlingskind zu gewähren? 5. Welche Möglichkeiten bestehen für sie, den Zuschuss zukünftig wieder in der Höhe des von ihr eingestellten Programms auszuzahlen, wenn die vom Landtag bewilligten Mittel, wie es absehbar ist, nicht ausreichen? 6. Wird sie ihren Beschluss zur Zukunft des Mehrlingsgeburtenprogramms gegenüber der Öffentlichkeit und dabei speziell gegenüber den Kommunen, den Familienverbänden sowie den Schwangeren- und Familienberatungsstellen diesmal auch verkünden, damit die Eltern von Mehrlingen korrekt beraten werden können? 10. 02. 2017 Kenner SPD Kleine Anfrage des Abg. Andreas Kenner SPD und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Wird das baden-württembergische Mehrlingsgeburtenprogramm fortgeführt? Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1599 2 B e g r ü n d u n g Das Land Baden-Württemberg unterstützte im Rahmen der im Staatshaushaltsplan verfügbaren Mittel seit dem Jahr 2002 Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillingen ) durch einen einmaligen steuer- und pfändungsfreien Zuschuss, bis das Programm Ende 2016 von der Landesregierung eingestellt wurde. Der Zuschuss betrug je Mehrlingskind einmalig 2.500 Euro. Rechtsgrundlage war die Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Landeserziehungsgeld für Geburten und Adoptionen im Zeitraum 1. Januar 2007 bis 30. September 2012 und für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 25. September 2012. Der Landtag von Baden-Württemberg hat sich in den Haushaltsberatungen für den Staatshaushaltsplan 2017 mit der Einstellung des Programms nicht einverstanden erklärt und auch für das Jahr 2017 Mittel für diese Förderung gewährt. Entgegen eines Haushaltsantrags aus der SPD-Landtagsfraktion orientierte sich die Landtagsmehrheit dabei allerdings nicht an den Ist-Ausgaben für das Haushaltsjahr 2015. Mit der Kleinen Anfrage soll geklärt werden, ob, wie und wann die Landesregierung die Mittelfreigabe für diesen Zweck durch ein neu aufzulegendes Programm umsetzen will. A n t w o r t Mit Schreiben vom 8. März 2017 Nr. 2-0141.5/99 beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wird sie, nachdem die Mehrheit im Landtag die Einstellung des Programms für die Zuschüsse an Familien mit Mehrlingsgeburten durch die Landesregierung nicht akzeptiert und entgegen des Regierungsentwurfs für den Staatshaushalt 2017 in diesem Haushaltstitel wieder 200.000 Euro eingestellt hat, das Programm neu auflegen? Ja. 2. Welcher Termin wird dafür angestrebt? Es wird ein schnellstmöglicher Termin angestrebt. 3. Wird das neue Programm auch rückwirkend ab 1. Januar 2017 Zuschüsse für Familien mit Mehrlingsgeburten ermöglichen? Ja. 4. Beabsichtigt sie, den Zuschuss auf 2.500 Euro je Familie zu kürzen, wie es der sozialpolitische Sprecher der Landtagsfraktion GRÜNE in der Aussprache über den Sozialetat am 8. Februar 2017 ausgeführt hat, statt wie bis Ende 2016 einen Zuschuss von 2.500 Euro je Mehrlingskind zu gewähren? Die endgültige Ausgestaltung des Förderprogramms bleibt abzuwarten, da die Überlegungen noch nicht abgeschlossen sind. 5. Welche Möglichkeiten bestehen für sie, den Zuschuss zukünftig wieder in der Höhe des von ihr eingestellten Programms auszuzahlen, wenn die vom Landtag bewilligten Mittel, wie es absehbar ist, nicht ausreichen? Hierzu sind endgültige Aussagen noch nicht möglich. Dessen ungeachtet kann das Programm weiterhin mit im Ländervergleich sehr hohen Fördersätzen fortgeführt werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1599 6. Wird sie ihren Beschluss zur Zukunft des Mehrlingsgeburtenprogramms gegenüber der Öffentlichkeit und dabei speziell gegenüber den Kommunen, den Familienverbänden sowie den Schwangeren- und Familienberatungsstellen diesmal auch verkünden, damit die Eltern von Mehrlingen korrekt beraten werden können? Sobald die Ausgestaltung des Förderprogramms feststeht, wird die Öffentlichkeit im Rahmen der üblichen Informationswege wie bereits seit dem Jahre 2002 über die Einzelheiten informiert werden. Lucha Minister für Soziales und Integration