Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1608 21. 02. 2017 1Eingegangen: 21. 02. 2017 / Ausgegeben: 21. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft den Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. seit seiner Gründung im Jahr 2012 ideell und materiell unterstützt? 2. In welcher Höhe hat der Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 Fördergelder oder andere finanzielle Zuwendungen aus dem Haushalt des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erhalten? 3. Ist ihr bekannt, in welcher Höhe der Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. seit 2012 Zuwendungen aus öffentlichen Geldern von anderen Stellen als dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erhalten hat? 4. Ist ihr bekannt, welchen prozentualen Anteil an den Gesamteinnahmen des Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. Zuwendungen aus öffentlichen Geldern ausmachen unter Angabe, wie hoch der Prozentsatz in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 war? 5. Trifft es zu, dass der Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. als Lobby-Organisation die industriepolitischen Interessen der Solarbranche aktiv vertritt und sich dabei zum Ziel gesetzt hat, „die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien aktiv mit zu entwickeln“ (Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 25. Juli 2014)? 6. Welche Rolle spielt der Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. in der badenwürttembergischen Verbändelandschaft und welche konkreten Projekte hat der Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. gegebenenfalls mit steuerfinanzierten Zuwendungen vorangetrieben? Kleine Anfrage des Abg. Paul Nemeth CDU und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Zur Lobbyarbeit von Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1608 2 7. Bei welchen Gesetzgebungs- und Verordnungsgebungsvorhaben hat der Solar- Cluster Baden-Württemberg e. V. das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft seit 2012 beraten? 8. Hat der Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. sonstige Dienstleistungen für das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erbracht, zum Beispiel durch die Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen, die Organisa - tion von Veranstaltungen und dergleichen und wenn ja, warum griff das Minis - terium auf die Zuarbeit des Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. zurück, anstatt diese Aufgaben in Eigenregie auszuführen? 13. 02. 2017 Nemeth CDU B e g r ü n d u n g In der Broschüre „Mit Kompetenz und Ausdauer – Politik für eine bessere Umwelt , wirksamen Klimaschutz und eine erfolgreiche Energiewende – Unterwegs in Sachen Zukunft“ (Stand August 2015), herausgegeben vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, wird ausgeführt, das Umweltministerium habe die Gründung der Lobby-Organisation Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. unterstützt. Auf ihrer Homepage führt die Lobby-Organisation Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. mehr als 20 Mitgliedsunternehmen auf, deren industriepolitische Inte - ressen sie vertritt. In der öffentlichen Debatte wurde die Frage aufgeworfen, wie sich der Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. finanziert. Weiterhin wurde diskutiert , ob es Aufgabe der Steuerzahler ist, eine Lobby-Organisation zur Durchsetzung industriepolitischer Interessen mit öffentlichen Geldern zu unterstützen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 17. März 2017 Nr. 6-4582.2/65/11 beantwortet das Ministe - rium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Minis - terium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft den Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. seit seiner Gründung im Jahr 2012 ideell und materiell unterstützt? Das Umweltministerium unterstützt das Solar-Cluster Baden-Württemberg im Rahmen der im Oktober 2013 geschlossenen Vereinbarung einer „Projektförderung durch das Land als Anteilsfinanzierung für den Aufbau des Solar-Cluster Baden-Württemberg“. Diese finanzielle Unterstützungsmaßnahme hat eine Laufzeit von 1. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2018. Der dieser Clustergründung vorausgegangene Branchenaustausch in Gestalt des am Umweltministerium angesiedelten „Arbeitskreis Photovoltaik“ kann in diesem Kontext als Keimzelle und damit als ideelle Unterstützung auf dem Weg zur Vereinsgründung betrachtet werden. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1608 2. In welcher Höhe hat der Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 Fördergelder oder andere finanzielle Zuwendungen aus dem Haushalt des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erhalten? In den Jahren 2012 bis 2016 hat der Solarcluster Baden-Württemberg e. V. folgende Zuwendungen erhalten: 3. Ist ihr bekannt, in welcher Höhe der Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. seit 2012 Zuwendungen aus öffentlichen Geldern von anderen Stellen als dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erhalten hat? Durch Baden-Württemberg International (bw-i) ist das Solar-Cluster Baden-Würt - temberg bei seinen Internationalisierungsbemühungen seit 2012 mit insgesamt 90.860 € unterstützt worden. 4. Ist ihr bekannt, welchen prozentualen Anteil an den Gesamteinnahmen des Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. Zuwendungen aus öffentlichen Geldern ausmachen unter Angabe, wie hoch der Prozentsatz in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 war? Der Zuwendungsbescheid legt nur die über die gesamte Projektlaufzeit von Oktober 2013 bis Dezember 2018 vorgesehene maximale Förderquote an den zuwendungsfähigen Kosten fest; diese beträgt 72 %. 5. Trifft es zu, dass der Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. als Lobby-Organisation die industriepolitischen Interessen der Solarbranche aktiv vertritt und sich dabei zum Ziel gesetzt hat, „die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien aktiv mit zu entwickeln“ (Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vom 25. Juli 2014)? Die industriepolitischen Interessen der Solarbranche zu vertreten und in diesem Sinne die gesetzlichen Rahmenbedingungen aktiv mit zu entwickeln, ist ähnlich wie bei vielen vergleichbaren Clustern im Land eines der Ziele des Solar-Cluster Baden-Württemberg. Nach seiner Satzung ist der Zweck des Vereins die Förderung und Weiterentwicklung der Nutzung der Solarenergie in Baden-Württemberg und seiner Akteure. Die Nutzung der Solarenergie schließt dabei alle mittels Photovoltaik und Solar - thermie erzeugten Energieformen, einschließlich elektrischer Energie, Wärme, Kälte und chemischer Energie ein. Eingeschlossen sind neben den Komponenten zur Energiewandlung, etwa die Strom- und Wärmeerzeugung aus Solarenergie, ebenso die Speicher und Managementsysteme. Eine detaillierte Beschreibung der Ziele und Zwecke des Vereins findet sich auch unter www.solarcluster-bw.de/blog/ ueber-das-solarcluster/Ziele. ¼ ¼ ¼ ¼ ¼ *HVDPWEHWUDJ ¼ Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1608 4 6. Welche Rolle spielt der Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. in der badenwürttembergischen Verbändelandschaft und welche konkreten Projekte hat der Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. gegebenenfalls mit steuerfinanzierten Zuwendungen vorangetrieben? Zur Umsetzung der satzungsgemäßen Aufgaben pflegt das Solar-Cluster regelmäßige Kontakte zu Verbänden – sowohl auf Landes- als auch Bundesebene. Dies betrifft zum einen die klassischen Verbandsstrukturen, aber auch speziell dem Erneuerbare Energien-Sektor zuzurechnenden Organisationen wie dem Bundesverband Solarwirtschaft BSW und dem Bundesverband Windenergie BWE. Aus Landessicht besonders hervorzuheben ist der enge fachliche Austausch mit den Vereinen StoREgio e. V., Smart Grids BW e. V., sowie dem Windcluster BW. Im Rahmen des BMWi-Förderprogramms „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) wurde die von Smart Grids BW und dem Solar-Cluster für Süddeutschland entwickelte Konzeption „C/sells: Großflächiges Schaufenster im Solarbogen Süddeutschland“ als eine von insgesamt fünf Schaufensterregionen ausgewählt. 7. Bei welchen Gesetzgebungs- und Verordnungsgebungsvorhaben hat der Solar- Cluster Baden-Württemberg e. V. das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft seit 2012 beraten? Das Solar-Cluster erstellt zu gegebenen Anlässen – beispielweise im Vorfeld der EEG-Novellen 2014 und 2017, zu den von der EU-Kommission verhängten Anti- Dumping-Maßnahmen gegen chinesische Solarfirmen oder im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Freiflächenöffnungsverordnung FFÖ-VO – Stellungnah - men, welche es u. a. auch an das Umweltministerium versendet. Dieses Vorgehen entspricht den satzungsgemäßen Aufgaben dieses Vereins. Das Umweltministe - rium sieht solche Positionspapiere betroffener Organisationen generell als wichtige und damit willkommene Denkanstöße aus der Praxis bei der Ausarbeitung einer eigenen ausgewogenen Position. Aktuell koordiniert das Solar-Cluster Baden-Württemberg einen fachlichen Austausch mit den von Mieterstrommodellen tangierten Akteuren mit dem Ziel der Ausarbeitung eines gemeinsamen Positionspapieres zu sinnvollen intelligenten Mess- und Abrechnungsverfahren. Das Umweltministerium begrüßt dieses Enga - gement als Ergänzung des eigenen interministeriellen Austausches und nimmt an diesen Sitzungen auch teil. Auch die anstehende Solaroffensive Baden-Württemberg ist als Kooperation mit allen davon tangierten Akteuren geplant. Für das Gelingen dieser Aktion ist insbesondere ein effizientes Mitwirken der heimischen Solarbranche entscheidend. Das Umweltministerium sieht daher in einer erfolgreichen Kooperation mit dem Solar-Cluster den zentralen strategischen Ansatz für diese Kampagne. 8. Hat der Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. sonstige Dienstleistungen für das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erbracht, zum Beispiel durch die Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen, die Organisa - tion von Veranstaltungen und dergleichen und wenn ja, warum griff das Minis - terium auf die Zuarbeit des Solar-Cluster Baden-Württemberg e. V. zurück, anstatt diese Aufgaben in Eigenregie auszuführen? Zwischen dem Solar-Cluster Baden-Württemberg und dem Umweltministerium existiert keine Dienstleistungsvereinbarung; bisher gemeinsam durchgeführte Maßnahmen erfolgten auf kooperativer Basis. Beispielsweise wurde der Solarbranchentag Baden-Württemberg in 2015 und 2016 vom Solarcluster Baden- Württemberg gemeinsam mit dem Umweltministerium durchgeführt. Das vergleichbare Vorgehen beim Windbranchentag mit dem Bundesverband Windenergie hat gezeigt, dass solche jährlichen Statustreffen einer Branche auch ein wichtiges Element für deren Verbände sind, um sich mit den jeweiligen Unternehmen noch besser zu vernetzen. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1608 Die jeweiligen Auftaktveranstaltungen wurden seinerzeit vom Umweltministe - rium bzw. Wirtschaftsministerium in Eigenregie durchgeführt; aus besagten Grün - den wurde dann die Rolle des Mitveranstalters gewählt, welche insbesondere die gemeinsame Festlegung der Tagungsschwerpunkte und die entsprechende inhaltliche Ausgestaltung des Programms umfasst. Dagegen ist die organisatorische und finanzielle Abwicklung ausschließliche Angelegenheit dieser Verbände. In Vertretung Dr. Baumann Staatssekretär