Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1609 13. 02. 2017 1Eingegangen: 13. 02. 2017 / Ausgegeben: 13. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Wir fragen die Landesregierung: 1. An welchen öffentlichen Plätzen und Straßen in Mannheim plant sie die Einführung der Videoüberwachung? 2. Zu welchem Zeitpunkt soll die Videoüberwachung an den einzelnen Örtlichkeiten in Betrieb gehen? 3. Handelt es sich bei den oben genannten Örtlichkeiten um Kriminalitätsschwerpunkte im Sinne von § 21 Absatz 3 des baden-württembergischen Polizeige - setzes? 4. Auf Basis welcher statistischer Daten und Bezugsgrößen kommt sie zu der Auffassung, dass es sich bei oben genannten Örtlichkeiten um Kriminalitätsschwerpunkte handelt? 5. Wurden über die oben genannten Örtlichkeiten hinausgehende Plätze und Stra - ßen in Mannheim im Hinblick auf ihre rechtmäßige Geeignetheit zum Zwecke der Videoüberwachung überprüft? 6. Wie viel Personal wird nach ihrer Auffassung benötigt, um eine unmittelbare Überwachung der Videoaufzeichnung zu gewährleisten? 7. Wird dieses Personal dem Polizeipräsidium Mannheim zusätzlich zur Verfügung gestellt oder wird der Personalbedarf über bestehende Personalstellen abgedeckt ? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Boris Weirauch und Dr. Stefan Fulst-Blei SPD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Videoüberwachung in Mannheim Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1609 2 8. Plant sie über die angekündigten Änderungen im Polizeigesetz zur Einführung der sogenannten intelligenten Videoüberwachung hinaus weitere Änderungen im Polizeigesetz, die eine Ausweitung der bestehenden Möglichkeiten zur Videoüberwachung in Mannheim ermöglichen? 9. Wer übernimmt die Kosten, die bei Beschaffung, Aufbau, Betrieb und Wartung der unmittelbaren Videoüberwachung in Mannheim anfallen? 10. Wer übernimmt die Kosten bei der Ausweitung auf die sogenannte intelligente Videoüberwachung? 13. 02. 2017 Dr. Weirauch, Dr. Fulst-Blei SPD B e g r ü n d u n g In Mannheim wird über die Ausweitung der Videoüberwachung diskutiert. Im Gespräch ist die Wiedereinführung der unmittelbaren Videoüberwachung, die live an den Bildschirmen überwacht und gesteuert wird. Dieses Modell könnte dann von der sogenannten intelligenten Videoüberwachung abgelöst werden, für die nach Angaben der Landesregierung die Einführung einer gesetzlichen Grundlage im Polizeigesetz in Planung ist. Vor diesem Hintergrund stellen sich konkrete Fragen zum Einsatz der Videoüberwachung, zur Übernahme der anfallenden Kosten und zur Bereitstellung von zusätzlichem Personal, sowohl im Fall der Wiedereinführung der unmittelbaren Videoüberwachung als auch beim Einsatz der intelligenten Videoüberwachung. A n t w o r t Mit Schreiben vom 9. März 2017 Nr. 3-1101.2/270 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Kleine Anfrage wie folgt: 1. An welchen öffentlichen Plätzen und Straßen in Mannheim plant sie die Einführung der Videoüberwachung? 2. Zu welchem Zeitpunkt soll die Videoüberwachung an den einzelnen Örtlich - keiten in Betrieb gehen? 3. Handelt es sich bei den oben genannten Örtlichkeiten um Kriminalitätsschwerpunkte im Sinne von § 21 Absatz 3 des baden-württembergischen Polizeige - setzes? Zu 1. bis 3.: Das Polizeipräsidium Mannheim und die Stadt Mannheim planen derzeit die abschnittsweise Einführung einer Videoüberwachung in der Kurpfalzstraße in Mannheim gemäß § 21 Absatz 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg. Die Einrichtung des ersten Abschnitts ist aller Voraussicht nach für Herbst 2017 vorgesehen. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1609 4. Auf Basis welcher statistischer Daten und Bezugsgrößen kommt sie zu der Auffassung , dass es sich bei oben genannten Örtlichkeiten um Kriminalitätsschwerpunkte handelt? 5. Wurden über die oben genannten Örtlichkeiten hinausgehende Plätze und Stra - ßen in Mannheim im Hinblick auf ihre rechtmäßige Geeignetheit zum Zwecke der Videoüberwachung überprüft? Zu 4. und 5.: Das Polizeipräsidium Mannheim analysiert fortlaufend die örtliche Kriminalitätslage . Hierzu werden regelmäßig Kriminalitätslagedaten – bspw. zur Straßen- oder Rauschgiftkriminalität – herangezogen, bewertet und mit anderen geografischen Räumen vergleichend in Bezug gesetzt. Sofern Kriminalitätsschwerpunkte be - stehen, prüft das Polizeipräsidium Mannheim auf der bestehenden gesetzlichen Grundlage lagebildbezogene, geeignete Maßnahmen der Gefahrenabwehr und ggf. Strafverfolgung. Mithin umfasst dies auch Maßnahmen der Videoüberwachung . 6. Wie viel Personal wird nach ihrer Auffassung benötigt, um eine unmittelbare Überwachung der Videoaufzeichnung zu gewährleisten? 7. Wird dieses Personal dem Polizeipräsidium Mannheim zusätzlich zur Verfügung gestellt oder wird der Personalbedarf über bestehende Personalstellen abgedeckt? 9. Wer übernimmt die Kosten, die bei Beschaffung, Aufbau, Betrieb und Wartung der unmittelbaren Videoüberwachung in Mannheim anfallen? Zu 6., 7. und 9.: Die durch die Videokameras erzeugten Bilder sollen zur Auswertung in das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim übertragen werden . Die konzeptionelle Umsetzung – u. a. auch der Personaleinsatz und die Kostenverteilung – wird derzeit noch von einer gemeinsamen Projektgruppe des Polizeipräsidiums Mannheim und der Stadt Mannheim geprüft. 8. Plant sie über die angekündigten Änderungen im Polizeigesetz zur Einführung der sogenannten intelligenten Videoüberwachung hinaus weitere Änderungen im Polizeigesetz, die eine Ausweitung der bestehenden Möglichkeiten zur Videoüberwachung in Mannheim ermöglichen? Zu 8.: Derzeit gibt es über die angekündigten Änderungen hinaus keine Überlegungen, den rechtlichen Rahmen zur polizeilichen Videoüberwachung auszuweiten. 10. Wer übernimmt die Kosten bei der Ausweitung auf die sogenannte intelligente Videoüberwachung? Zu 10.: Beim derzeitigen Sachstand kann hierzu keine belastbare Aussage getroffen werden . Im Übrigen wird auf die Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Drucksache 16/1488 verwiesen. Strobl Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration