Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1640 17. 02. 2017 1Eingegangen: 17. 02. 2017 / Ausgegeben: 24. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit ist die Zusage des Regierungspräsidiums Karlsruhe gewährleistet, dass vor dem Ausbau der Autobahn (A) 8 eine zweite Enzbrücke an der Bundesstraße (B) 10 fertiggestellt wird, damit der Umleitungsverkehr während der Baumaßnahme an der Autobahn adäquat über die B 10 abgewickelt werden kann? 2. Welche Erkenntnis liegt ihr über das Stauaufkommen sowie über Unfälle auf der Strecke A 8 Karlsruhe−Stuttgart vor, die während des Ausbaus der A 8 bei Remchingen-Nöttingen aufgetreten sind? 3. Von welchen Ausweichstrecken geht sie aus, die Autofahrer bzw. Lkw-Fahrer während der Bauzeit nehmen werden, um die − durch die Baumaßnamen der A 8 verursachten − Staus zu umfahren? 4. Welche weiteren Maßnahmen sind im Detail geplant, dass die unter Frage 3 genannten Ausweichstrecken während der Baumaßnahme der A 8 nicht durch andere (z. B. kommunale) Baumaßnahmen in ihrer Aufnahmekapazität eingeschränkt werden? 5. In welchem Zeitraum ist die Brückenverbindung von Niefern-Öschelbronn in den Hagenschieß über die K 4500 nicht befahrbar? 6. Ab wann und für welche Dauer ist die derzeitige Autobahnbrücke unterhalb der jetzigen Raststätte (km 238 + 800) nicht mehr befahrbar? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Verkehr Projektkoordination während des Ausbaus der Enztalquerung Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1640 2 7. Falls keine konkreten Daten vorliegen: Inwieweit kann sichergestellt werden, dass immer eine der beiden in Frage 5 und 6 genannten Brücken über die Gesamtbauzeit der Maßnahme passierbar ist, damit zur Versorgung der landwirtschaftlichen Flächen (westlich der Autobahn) die Autobahn weiterhin überquert werden kann? 8. Falls keine konkreten Daten vorliegen: Wird die derzeitige Autobahnbrücke unterhalb der jetzigen Raststätte (km 238 + 800) eher zu Beginn oder eher zu Ende der Maßnahme abgerissen? 9. Falls keine konkreten Daten vorliegen: Wird die neu zu erstellende Autobahnbrücke unterhalb der jetzigen Raststätte (km 238 + 800) über die A 8 eher zu Beginn oder eher zum Ende der Maßnahme fertiggestellt sein? 16. 02. 2017 Dr. Schweickert FDP/DVP B e g r ü n d u n g Für einen reibungslosen Ablauf der Baumaßnahme muss nicht nur gewährleistet sein, dass der Fernverkehr, sondern auch der Nahverkehr weiterhin fließen kann. Hierzu gehört die Anfahrbarkeit der geplanten Gewerbegebiete sowie die Möglichkeit , dass der landwirtschaftliche Verkehr die Autobahn queren kann. In Kalenderwoche vier und fünf kam es bereits jetzt fast täglich von der Ausfahrt Pforzheim-West nach Pforzheim-Ost morgens zu mehreren Kilometern Stau. Während des Baus wird sich diese Verkehrslage weiter verschlimmern. Um dieser Entwicklung entgegenzugreifen, sollte für den Ausbau eine in der Praxis funktionierende Ausweichstrecke sowie ein Umleitungskonzept durch das Regierungspräsidium erarbeitet und den betroffenen Gemeinden vorab vorgelegt werden. A n t w o r t * ) Mit Schreiben vom 22. März 2017 Nr. 2-39.-A8PF-HEIMS/45 beantwortet das Ministerium für Verkehr die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit ist die Zusage des Regierungspräsidiums Karlsruhe gewährleistet, dass vor dem Ausbau der Autobahn (A) 8 eine zweite Enzbrücke an der Bundesstraße (B) 10 fertiggestellt wird, damit der Umleitungsverkehr während der Baumaßnahme an der Autobahn adäquat über die B 10 abgewickelt werden kann? Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte zugesagt, die Realisierung einer neuen Enzbrücke bis zum Ausbau der A 8 zu prüfen und anzustreben. Die bisherigen Planungen und Abstimmungen haben jedoch gezeigt, dass dieses Ziel aufgrund unerwarteter Schwierigkeiten bei Geohydrologie, Abstimmungen mit der Wasserwirtschaft und Grunderwerbsverhandlungen möglicherweise nicht erreicht werden kann. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1640 Aus rein verkehrlicher Sicht ist dies aber nicht von Bedeutung. Eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit könnte nämlich nur durch einen durchgehenden vierspurigen Ausbau der B 10 von der Enzbrücke bis zur Anschlussstelle erreicht werden. Außerdem erfolgt der Bau einer zweiten Enzbrücke außerhalb des Verkehrsraums neben der Bundesstraße und hat daher keinen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der dort verlaufenden Bedarfsumleitung U 26 a. Für den Verkehr auf der B 10 entstehen somit keine Einschränkungen. Da die Abwicklung von Umleitungsverkehr der Autobahn während der Baumaßnahme über die B 10 planmäßig nicht vorgesehen ist, gibt es keine verkehrlichen Abhängigkeiten zwischen Brückenneubau und dem vorgesehenen Ausbau der A 8. 2. Welche Erkenntnis liegt ihr über das Stauaufkommen sowie über Unfälle auf der Strecke A 8 Karlsruhe−Stuttgart vor, die während des Ausbaus der A 8 bei Remchingen-Nöttingen aufgetreten sind? Eine Statistik über die baustellenbedingten Verkehrsstaus und Verkehrsunfälle während des Ausbaus der A 8 zwischen Karlsbad und Pforzheim-West liegt nicht vor. Es ist auch nicht möglich, diese Daten im Nachhinein verlässlich zu ermitteln . Seit Baubeginn am 1. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 waren 93 Unfälle zu verzeichnen, im Jahr 2014 201 Unfälle und vom 1. Januar 2015 bis zum Baustellenende am 31. August 2015 66 Unfälle. 3. Von welchen Ausweichstrecken geht sie aus, die Autofahrer bzw. Lkw-Fahrer während der Bauzeit nehmen werden, um die − durch die Baumaßnamen der A 8 verursachten − Staus zu umfahren? Planmäßige Umleitungen des Autobahnverkehrs über das nachgeordnete Straßennetz sind nicht vorgesehen. Dafür stünden keine auch nur annähernd ausreichend leistungsfähigen Straßen zur Verfügung. Ausweichverkehre können grundsätzlich nicht verhindert werden. Sie werden jedoch so weit wie möglich reduziert, da auf der A 8 in den Bauphasen stets eine möglichst gute Verkehrsqualität angeboten wird. Dafür werden die Fahrbahnbreiten in den Baustellenbereichen großzügig dimensioniert, um das Unfallrisiko zu minimieren und einen adäquaten Verkehrsfluss zu gewährleisten. 4. Welche weiteren Maßnahmen sind im Detail geplant, dass die unter Frage 3 genannten Ausweichstrecken während der Baumaßnahme der A 8 nicht durch andere (z. B. kommunale) Baumaßnahmen in ihrer Aufnahmekapazität eingeschränkt werden? Für Autobahnen sind im nachgeordneten Netz grundsätzlich Bedarfsumleitungsstrecken festgelegt. Baumaßnahmen auf diesen Strecken bedürfen stets der Zustimmung der zuständigen Verkehrsbehörde. Diese kann nur erteilt werden, sofern ersatzweise andere geeignete und ausreichend leistungsfähige Straßen zur Verfügung stehen, die vorübergehend als Bedarfsumleitung ausgewiesen werden können. Auch Baumaßnahmen Dritter auf anderen Straßen im nachgeordneten Netz bedürfen stets einer Verkehrsrechtlichen Anordnung durch die jeweils zuständige Verkehrsbehörde. Angesichts des nun vorgesehenen Ausbaus der A 8 wird die Zustimmung zu Bauarbeiten auf den Bedarfsumleitungsstrecken nur noch in zwingenden Ausnahmefällen möglich sein. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1640 4 5. In welchem Zeitraum ist die Brückenverbindung von Niefern-Öschelbronn in den Hagenschieß über die K 4500 nicht befahrbar? 6. Ab wann und für welche Dauer ist die derzeitige Autobahnbrücke unterhalb der jetzigen Raststätte (km 238 + 800) nicht mehr befahrbar? 7. Falls keine konkreten Daten vorliegen: Inwieweit kann sichergestellt werden, dass immer eine der beiden in Frage 5 und 6 genannten Brücken über die Gesamtbauzeit der Maßnahme passierbar ist, damit zur Versorgung der landwirtschaftlichen Flächen (westlich der Autobahn) die Autobahn weiterhin überquert werden kann? 8. Falls keine konkreten Daten vorliegen: Wird die derzeitige Autobahnbrücke unterhalb der jetzigen Raststätte (km 238 + 800) eher zu Beginn oder eher zu Ende der Maßnahme abgerissen? 9. Falls keine konkreten Daten vorliegen: Wird die neu zu erstellende Autobahnbrücke unterhalb der jetzigen Raststätte (km 238 + 800) über die A 8 eher zu Beginn oder eher zum Ende der Maßnahme fertiggestellt sein? Die Fragen 5 bis 9 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Es ist aus baubetrieblichen Gründen für die Autobahnbaustelle erforderlich, die beiden vorhandenen Brücken zu Beginn der Baumaßnahme abzubrechen. Diese Straßenverbindungen stehen danach für voraussichtlich drei Jahre nicht zur Verfügung . Diese Vorgehensweise hängt mit der Achsverschiebung der Autobahn in der bisherigen und neuen Lage zusammen. Die Widerlager der Brücken würden entweder auf den Fahrbahnen stehen, auf denen der Verkehr im Bauzustand geführt werden soll oder auf der momentan der Verkehr fließt. Konkrete Angaben über die Dauer der unterbrochenen Verbindungen sind frühestens nach Auftragsvergabe und Vorlage eines detaillierten Bauzeitenplans möglich. Als Ersatzverbindungen stehen die Zufahrt über Waldwege und die Querung der A 8 östlich der Kreisstraße über eine Forstwegunterführung oder die Querung der A 8 im Bereich der B 10 und die Zufahrt über einen vorhandenen Grasweg, der zu befestigen wäre, zur Verfügung. Hermann Minister für Verkehr