Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1662 21. 02. 2017 1Eingegangen: 21. 02. 2017 / Ausgegeben: 19. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie Ballsporthallen mit und ohne Heizung bzw. Sanitäranlagen als Ergänzung oder Ersatz für aufwändigere Sporthallen? 2. Ist sie bereit, den Bau solcher preiswerten Alternativen, insbesondere bei Gemeinden , die über keine sonstigen Normsporthallen verfügen, bei der Förderung zu privilegieren? 3. In welchem Umfang wurden solche Ballsporthallen in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe und Main-Tauber in den letzten fünf Jahren gebaut? 4. In welchem Umfang konnten solche Ballsporthallen gefördert werden (Sportstättenbauförderung , Ausgleichstock, ELR, sonstige Förderung)? 5. Welche Anträge auf Sportstättenbauförderung liegen ihr für 2017 und die Folgejahre in den oben genannten Landkreisen vor? 6. In welchem Umfang stehen hierfür Mittel bereit? 20. 02. 2017 Dr. Bullinger FDP/DVP Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Bau und Förderung von Ballsporthallen ohne und mit Heizung als kostengünstige Alternative oder Ergänzung zu vorhandenen Sporthallen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1662 2 B e g r ü n d u n g Insbesondere in Gemeinden, die über keine Normsporthallen verfügen, zeigen zukunftsfähige Sportstättenbedarfsplanungen, Bestandserhebungen und Standortanalysen , dass Ballsporthallen mit und ohne Heizung und Sanitär häufig eine kostengünstige Variante darstellen. Statt aufwändige Erweiterungs- oder Neubauten können dadurch ortsnahe ältere Mehrzweckhallen erhalten werden. Ballsporthallen können in Ergänzung zu Sportplätzen, die häufig außerhalb der Zentralorte liegen, das Gesamtangebot ergänzen und teure Neubauten von Normsporthallen ersetzen. Zahlreiche kleinere Mehrzweck- und Sporthallen aus den 70er- und 80er-Jahren stehen zur Modernisierung an. Häufig stellt sich die Frage, Abriss oder vergrößerter Neubau oder preiswerte Renovierung mit Ergänzung durch Ballsporthallen. Wichtig wäre auch, diese Variante im Zusammenhang mit der Verteilung der Mittel , die für die Sportstättenförderung vorgesehen sind, zu sehen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. März 2017 Nr. 12-6853.31/20 beantwortet das Ministe - rium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie Ballsporthallen mit und ohne Heizung bzw. Sanitäranlagen als Ergänzung oder Ersatz für aufwändigere Sporthallen? Die genannten Ballsporthallen können eine sinnvolle Ergänzung von herkömm - lichen Sporthallen darstellen, witterungsgeschützten Sport ermöglichen und zu einer effektiveren Auslastung bestehender Infrastrukturen beitragen. Wegen der beschränkten Nutzungsmöglichkeiten stellen sie jedoch keinen Ersatz für herkömmliche Sporthallen dar. 2. Ist sie bereit, den Bau solcher preiswerten Alternativen, insbesondere bei Gemeinden , die über keine sonstigen Normsporthallen verfügen, bei der Förderung zu privilegieren? Bei einfachen Ballsporthallen fällt das Verhältnis zwischen den Baukosten und den zuschussfähigen Kosten in der Regel günstiger aus. Die Notwendigkeit einer darüber hinausgehenden Privilegierung besteht nicht. 3. In welchem Umfang wurden solche Ballsporthallen in den Landkreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe und Main-Tauber in den letzten fünf Jahren gebaut? 4. In welchem Umfang konnten solche Ballsporthallen gefördert werden (Sportstättenbauförderung , Ausgleichstock, ELR, sonstige Förderung)? 2012 wurde im Sportkreis Schwäbisch Hall eine Kaltsporthalle erstellt. Diese wurde mit 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Mitteln des Vereinssportstättenbaus bezuschusst. Weitere einfache Ballsporthallen wurden in den letzten fünf Jahren nicht gefördert. Inwieweit solche Sporthallen ohne gleichzeitigen Förderantrag gebaut wurden, ist dem Kultusministerium nicht bekannt. Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1662 Eine Förderung von Ballsporthallen ist grundsätzlich aus Mitteln des Ausgleichstocks möglich, soweit die nach der VwV-Ausgleichstock formulierten Zuweisungsbedingungen erfüllt sind. Hiernach sollen die Mittel des Ausgleichstocks gezielt leistungsschwachen Gemeinden mit erheblichem Rückstand in der Ausstattung mit notwendigen kommunalen Einrichtungen zugutekommen. Zudem muss der für die Maßnahmen erforderliche Eigenmittelbedarf die Leistungskraft der Gemeinde übersteigen. Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) sind die Modernisierung, der Umbau und der Neubau von Sportstätten nicht förderfähig. 5. Welche Anträge auf Sportstättenbauförderung liegen ihr für 2017 und die Folgejahre in den oben genannten Landkreisen vor? 6. In welchem Umfang stehen hierfür Mittel bereit? Derzeit liegt lediglich im Bereich der kommunalen Sportstättenbauförderung für das Programmjahr 2017 ein Antrag der Gemeinde Rosengarten (Landkreis Schwä - bisch Hall) auf Förderung des Neubaus einer Kaltsporthalle vor. Für die Förderung von Vereinssportanlagen stehen 2017 rund 17 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programmvolumen für 2017 im Bereich des kommunalen Sportstättenbaus beträgt 17 Mio. Euro. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport