Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1663 21. 02. 2017 1Eingegangen: 21. 02. 2017 / Ausgegeben: 20. 04. 2017 K l e i n e A n f r a g e Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, in welchem Umfang im Rahmen des Pfarrplans 2018 der Evangelischen Landeskirche Württemberg in den Dekanaten der Landkreise Schwäbisch Hall, Hohenlohe und Main-Tauber jeweils Gemeindepfarrstellen bzw. Sonderpfarrstellen gestrichen wurden? 2. Ist ihr bekannt, ob bis zum Jahr 2024 in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg weitere 220 Pfarrstellen gestrichen werden sollen? 3. Was sind ihres Wissens neben der Herausforderung des demografischen Wandels die Gründe für diese Reduzierung? 4. Werden bei diesen Reduzierungen die Besonderheiten der ländlichen Räume ihrer Kenntnis nach berücksichtigt? 5. Wie beurteilt sie diese Ausdünnung der Versorgung mit Seelsorgern und Religionslehrern ? 6. Welche Auswirkungen hatten bzw. haben diese Kürzungen auf die zu erbringende Unterrichtsversorgung in den Schulen? 7. Teilt sie die Auffassung, dass insbesondere kleine Grundschulen im ländlichen Raum hiervon betroffen sind? 8. Wie haben sich in den letzten fünf Jahren jeweils die Einnahmen aus der Kirchensteuer bei den vier großen Landeskirchen entwickelt? Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Auswirkungen der Pfarrpläne 2018 und 2024 der Evangelischen Landeskirche Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1663 2 9. Ist ihr bekannt, ob sich die Entwicklung der Ruhestandspfarrerinnen und -pfarrer vergleichbar der zu erwartenden Pensionswelle bei den beamteten Lehrerinnen und Lehrern darstellt? 10. Welche Alternativen sieht sie für die Unterrichtsversorgung aufgrund der geplanten Zielzahl in Höhe von 1.207 Stellen für die Gemeinden in der Evangelischen Landeskirche Württemberg? 20. 02. 2017 Dr. Bullinger FDP/DVP B e g r ü n d u n g Sowohl der Pfarrplan 2018 wie auch der Pfarrplan 2024 der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sieht eine erhebliche Streichung von Pfarrstellen vor. Dies führt zu erheblichen Auswirkungen in der Betreuung von Gemeindemitgliedern . Zu befürchten ist insbesondere in ländlichen Räumen mit kleinen Grundschulen , dass hier die Unterrichtsversorgung dadurch gefährdet wird. Zur Erfüllung der staatlichen Lehrpläne ist daher, um Unterrichtsausfällen vorzubeugen , rechtzeitig Vorsorge zu treffen. A n t w o r t Mit Schreiben vom 14. März 2017 Nr. RA-7142.19/2 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Ist ihr bekannt, in welchem Umfang im Rahmen des Pfarrplans 2018 der Evangelischen Landeskirche Württemberg in den Dekanaten der Landkreise Schwäbisch Hall, Hohenlohe und Main-Tauber jeweils Gemeindepfarrstellen bzw. Sonderpfarrstellen gestrichen wurden? 2. Ist ihr bekannt, ob bis zum Jahr 2024 in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg weitere 220 Pfarrstellen gestrichen werden sollen? 3. Was sind ihres Wissens neben der Herausforderung des demografischen Wandels die Gründe für diese Reduzierung? 4. Werden bei diesen Reduzierungen die Besonderheiten der ländlichen Räume ihrer Kenntnis nach berücksichtigt? Zu 1. bis 4.: Die Fragen betreffen Angelegenheiten, die die jeweilige Kirche in eigener Zuständigkeit regelt. Der Landesregierung liegen keine über die öffentliche Berichterstattung hinausgehenden Informationen vor. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 1663 5. Wie beurteilt sie diese Ausdünnung der Versorgung mit Seelsorgern und Religionslehrern ? 6. Welche Auswirkungen hatten bzw. haben diese Kürzungen auf die zu erbringende Unterrichtsversorgung in den Schulen? Zu 5. und 6.: Die Landesregierung verfügt hierzu über keine konkreten Erkenntnisse. Der evangelische Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg wird sowohl durch kirchliche Lehrkräfte als auch durch staatliche Lehrkräfte mit kirchlicher Lehrerlaubnis erteilt. Aus diesem Grunde lassen sich keine Prognosen darüber abgeben, inwieweit sich Veränderungen in der Anzahl von Pfarrstellen auf die Unterrichtsversorgung an den Schulen im Landkreis Schwäbisch Hall, im Hohenlohekreis und im Main-Tauber-Kreis auswirken. 7. Teilt sie die Auffassung, dass insbesondere kleine Grundschulen im ländlichen Raum, hiervon betroffen sind? Siehe Antwort zu Ziff. 1. bis 4. 8. Wie haben sich in den letzten Jahren jeweils die Einnahmen aus der Kirchensteuer bei den vier großen Landeskirchen entwickelt? Die Einnahmen aus der evangelischen und römisch-katholischen Kirchensteuer in den Jahren 2012 bis 2016 stellen sich nach Angaben der Landesoberkasse Baden- Württemberg wie folgt dar (Angaben in Mio. Euro). 9. Ist ihr bekannt, ob sich die Entwicklung der Ruhestandspfarrerinnen und -pfarrer vergleichbar der zu erwartenden Pensionswelle bei den beamteten Lehrerinnen und Lehrern darstellt? Siehe Antwort zu Ziff. 1. bis. 4. 10. Welche Alternativen sieht sie für die Unterrichtsversorgung aufgrund der geplanten Zielzahl in Höhe von 1.207 Stellen für die Gemeinden in der Evangelischen Landeskirche Württemberg? Siehe Antwort zu Ziff. 6. Dr. Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport -DKU (YDQJHOLVFKH .LUFKHQVWHXHU 5|PLVFK NDWKROLVFKH .LUFKHQVWHXHU (YDQJHOLVFKH /DQGHVNLUFKH LQ :UWWHPEHUJ (YDQJHOLVFKH /DQGHVNLUFKH LQ %DGHQ 'L|]HVH 5RWWHQ EXUJ 6WXWWJDUW (U]GL|]HVH )UHLEXUJ